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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2008/254  

Betreff: Neubau einer Sporthalle an der Grundschule Amelinghausen; Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse (KSBK)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Thielert, HartmutAktenzeichen:5548.10.10
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
Beratungsfolge:
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
18.02.2009 
Schulausschuss für allgemein und berufsbildende Schulen ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
16.03.2009    Kreisausschuss      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinde Amelinghausen wird für die Errichtung einer Sporthalle an der Grundschule Amelinghausen eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in Verbindung mit der Vereinbarung über die Neuregelung für die Abrechnung der Kreisschulbaukasse ab 01.01.2007 ein Zuschuss in Höhe von 330.000 € gewährt.

Der Zuschuss wird in zwei Teilbeträgen a´165.000 € in den Haushaltsjahren 2009 und 2010 ausgezahlt.

 

Sachlage:

Sachlage:

 

Die Samtgemeinde Amelinghausen hat mit Antrag vom 10.07.2008 eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse für den Bau einer Sporthalle an der Grundschule Amelinghausen vorgelegt.

 

Nach den Schulbauhandreichungen bemisst sich der Bedarf an Sportübungseinheiten an der Anzahl der Klassenverbände an allgemeinbildenden Schulen. Eine überdachte Sportübungseinheit ist erforderlich für je 10 Klassenverbände, wobei bei einem Bedarf von weniger als 4 Übungseinheiten eine Überschreitung um 3 erfolgen kann, d. h., dass für bis zu 13 Klassenverbände eine Sportübungseinheit anzusetzen ist.

 

Laut aktueller Schulstatistik wird die Grundschule Amelinghausen zurzeit dreizügig geführt, hat also 12 Klassenverbände. Hiernach beträgt der Bedarf eine Sportübungseinheit. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass sowohl die HS Embsen als auch die RS Embsen am Schulstandort Amelinghausen eine Außenstelle führen. Im Schuljahr 2007/2008 wurden von der HS Embsen zwei Klassen mit insgesamt 25 Schülern, von der RS Embsen drei Klassen mit insgesamt 70 Schülern in Amelinghausen beschult. Insgesamt gehen in der Außenstelle der HS und RS Embsen in Amelinghausen 95 Schüler/innen in fünf Klassen zur Schule. Unter Berücksichtigung der Außenstelle besteht der Schulstandort Amelinghausen somit aus 17 Klassenverbänden. Mittel- und langfristig ist davon auszugehen, dass insgesamt mindestens 14 Klassenverbände am Schulstandort Amelinghausen vorhanden sein werden. Hiernach ist der Bedarf für zwei Sportübungseinheiten am Schulstandort Amelinghausen gegeben.

 

Zurzeit ist in Amelinghausen eine alte Sporthalle (Baujahr 1972) vorhanden. Diese Sporthalle ist dringend grundsanierungs- und instandsetzungsbedürftig. Die von der Samtgemeinde Amelinghausen nachgewiesenen Sanierungs- und Instandsetzungskosten belaufen sich auf ca. 1.061.000 €. Aufgrund der Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung und um auch das Angebot überdachter Sportflächen mit ergänzender Veranstaltung und Mehrzwecknutzungsmöglichkeiten im Zentrum Amelinghausen auszubauen und zu erweitern, ist der Neubau einer Dreifeldsporthalle vorgesehen. Die vorhandene alte Sporthalle wird nach Fertigstellung des Neubaus abgerissen werden.

 

Die Landesschulbehörde Lüneburg hat mit Bescheid, Az. LG 6.10 – 81335 (2453) vom 10.11.2008 auf Grundlage des § 108 Abs. 2 NSchG und analog der Schulbauhandreichungen vom 18.08.1988 die Benehmensherstellung zum vorgelegten Raumprogramm für den Neubau einer Schulsporthalle in Amelinghausen erklärt. Auch die Landesschulbehörde rechnet hierbei die Außenstellen mit ein.

 

Nach der Neuregelung für die Abrechnung der Kreisschulbaukasse ab 01.01.2007 ergibt sich folgende Berechnungsgrundlage für die Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse:

 

Gemäß Ziffer 4 der Vereinbarung ist für den anzuerkennenden Bau von Schulsporthallen für eine Zweifeldsporthalle eine Höchstgrenze von 1.800.000 € festgelegt worden. Hiernach ergeben sich folgende zuwendungsfähige Gesamtkosten:

 

Kosten für eine Zweifeldhalle:    1.800.000 €.

Gemäß Ziffer 6 der Vereinbarung über die Neuregelung für die Abrechnung der Kreisschulbaukasse ist vorgesehen, dass das zu gewährende Drittel für den Grundschulbau mit 55 % als verlorener Zuschuss gewährt wird. Hieraus ergibt sich folgende Berechnung der Zuschussgewährung:

Ein Drittel von 1.800.000 €  = 600.000 €

55 % hiervon als Zuschuss = 330.000 €

 

Da der Landkreis Lüneburg für die Nutzung der Räumlichkeiten am Schulstandort Amelinghausen durch HS und RS Embsen, inklusive Sporthalle, Bewirtschaftungskosten pauschal an die Samtgemeinde Amelinghausen abführt, entfällt eine hierüber hinausgehende Eigenbeteiligung des Landkreises aus der Kreisschulbaukasse.

 

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