Vorlage - 2008/254
|
|
Beschlussvorschlag:
Der Samtgemeinde Amelinghausen wird für die Errichtung einer
Sporthalle an der Grundschule Amelinghausen eine Zuwendung aus der
Kreisschulbaukasse nach § 117 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in
Verbindung mit der Vereinbarung über die Neuregelung für die Abrechnung der Kreisschulbaukasse
ab 01.01.2007 ein Zuschuss in Höhe von 330.000 € gewährt.
Der Zuschuss wird in zwei Teilbeträgen a´165.000 € in den
Haushaltsjahren 2009 und 2010 ausgezahlt.
Sachlage:
Die Samtgemeinde Amelinghausen hat mit Antrag vom 10.07.2008
eine Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse für den Bau einer Sporthalle an der
Grundschule Amelinghausen vorgelegt.
Nach den Schulbauhandreichungen bemisst sich der Bedarf an
Sportübungseinheiten an der Anzahl der Klassenverbände an allgemeinbildenden
Schulen. Eine überdachte Sportübungseinheit ist erforderlich für je 10
Klassenverbände, wobei bei einem Bedarf von weniger als 4 Übungseinheiten eine
Überschreitung um 3 erfolgen kann, d. h., dass für bis zu 13 Klassenverbände
eine Sportübungseinheit anzusetzen ist.
Laut aktueller Schulstatistik wird die Grundschule
Amelinghausen zurzeit dreizügig geführt, hat also 12 Klassenverbände. Hiernach
beträgt der Bedarf eine Sportübungseinheit. Zusätzlich ist zu berücksichtigen,
dass sowohl die HS Embsen als auch die RS Embsen am Schulstandort Amelinghausen
eine Außenstelle führen. Im Schuljahr 2007/2008 wurden von der HS Embsen zwei
Klassen mit insgesamt 25 Schülern, von der RS Embsen drei Klassen mit insgesamt
70 Schülern in Amelinghausen beschult. Insgesamt gehen in der Außenstelle der
HS und RS Embsen in Amelinghausen 95 Schüler/innen in fünf Klassen zur Schule.
Unter Berücksichtigung der Außenstelle besteht der Schulstandort Amelinghausen
somit aus 17 Klassenverbänden. Mittel- und langfristig ist davon auszugehen,
dass insgesamt mindestens 14 Klassenverbände am Schulstandort Amelinghausen vorhanden
sein werden. Hiernach ist der Bedarf für zwei Sportübungseinheiten am
Schulstandort Amelinghausen gegeben.
Zurzeit ist in Amelinghausen eine alte Sporthalle (Baujahr
1972) vorhanden. Diese Sporthalle ist dringend grundsanierungs- und
instandsetzungsbedürftig. Die von der Samtgemeinde Amelinghausen nachgewiesenen
Sanierungs- und Instandsetzungskosten belaufen sich auf ca. 1.061.000 €.
Aufgrund der Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung und um auch das Angebot
überdachter Sportflächen mit ergänzender Veranstaltung und Mehrzwecknutzungsmöglichkeiten
im Zentrum Amelinghausen auszubauen und zu erweitern, ist der Neubau einer
Dreifeldsporthalle vorgesehen. Die vorhandene alte Sporthalle wird nach
Fertigstellung des Neubaus abgerissen werden.
Die Landesschulbehörde Lüneburg hat mit Bescheid, Az. LG 6.10
– 81335 (2453) vom 10.11.2008 auf Grundlage des § 108 Abs. 2 NSchG und
analog der Schulbauhandreichungen vom 18.08.1988 die Benehmensherstellung zum
vorgelegten Raumprogramm für den Neubau einer Schulsporthalle in Amelinghausen
erklärt. Auch die Landesschulbehörde rechnet hierbei die Außenstellen mit ein.
Nach der Neuregelung für die Abrechnung der Kreisschulbaukasse
ab 01.01.2007 ergibt sich folgende Berechnungsgrundlage für die Zuwendung aus
der Kreisschulbaukasse:
Gemäß Ziffer 4 der Vereinbarung ist für den anzuerkennenden Bau
von Schulsporthallen für eine Zweifeldsporthalle eine Höchstgrenze von
1.800.000 € festgelegt worden. Hiernach ergeben sich folgende
zuwendungsfähige Gesamtkosten:
Kosten für eine Zweifeldhalle: 1.800.000
€.
Gemäß Ziffer 6 der Vereinbarung über die Neuregelung für die
Abrechnung der Kreisschulbaukasse ist vorgesehen, dass das zu gewährende
Drittel für den Grundschulbau mit 55 % als verlorener Zuschuss gewährt wird.
Hieraus ergibt sich folgende Berechnung der Zuschussgewährung:
Ein Drittel von 1.800.000 € = 600.000 €
55 % hiervon als Zuschuss = 330.000 €
Da der Landkreis Lüneburg für die Nutzung der Räumlichkeiten am
Schulstandort Amelinghausen durch HS und RS Embsen, inklusive Sporthalle,
Bewirtschaftungskosten pauschal an die Samtgemeinde Amelinghausen abführt,
entfällt eine hierüber hinausgehende Eigenbeteiligung des Landkreises aus der
Kreisschulbaukasse.