Vorlage - 2009/018
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Anlage/n:
1 Abfallwirtschaftskonzept
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Anlagen: | |||||
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1 | Abfallwirtschaftskonzept, Stand 07.10.09 (357 KB) | ![]() |
Beschlussvorschlag:
„Berichtsvorlage“ - keine Beschlussfassung erforderlich.
Ergänzender
Beschlussvorschlag vom 01.10.2009
Das Abfallwirtschaftskonzept
2008 bis 2013 wird beschlossen.
Sachlage:
Der Landkreis ist nach § 19 Kreislauf-/Wirtschaft- und
Abfallgesetz (KrW-/AbfG) verpflichtet, ein Abfallfallwirtschaftskonzept zu
erstellen. Dem Ausschuss für Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und
Verbraucherschutz wird Gelegenheit zur Erörterung gegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass anschließend das
Beteiligungsverfahren erfolgt. Das Ergebnis des Verfahrens wird den Gremien zur
Abstimmung vorlegt werden.
Ergänzende
Sachlage vom 01.10.2009
Aufgrund § 19KrW-/AbfG waren der Entwurf des AWK
öffentlich auszulegen und die Einwendungen zu erörtern.
Folgende Einwendungen sind eingegangen (linke
Spalte) – in der rechten Spalte wurde ein Abwägungsvorschlag eingestellt:
Die Gemeinde
Adendorf wandte sich gegen eine Straßenabfuhr in Bündelform für Altpapier, da
das Angebot der Umleerbehälter und Depotcontainer ausreichend sei. Begründet
wurde dieser Einwand mit einer erhöhten Verschmutzung des Ortsbildes am Tage
der Abfuhr. |
Es gibt
Grundstücke, auf denen es keine Stellmöglichkeit für Umleerbehälter für
Altpapier gibt. Ferner gibt es Fälle, in denen die Anwohner aus körperlichen
Gründen die gefüllten Behälter nicht bewegen und bereitstellen können. Daher
sieht der Landkreis nach wie vor die Notwendigkeit, nicht ausschließlich über
Umleerbehälter in der Straßenabfuhr das Altpapier zu erfassen. Es soll
außerdem ein möglichst großer Anreiz zur Nutzung des Erfassungssystems des
Landkreises geschaffen werden. Das Erfassungssystem wurde daher offen
gestaltet. In Absprache mit der GfA würde die Bündelsammlung eingestellt
werden, wenn diese nicht mehr nachgefragt oder unwirtschaftlich wäre. |
Die Stadt
Bleckede hält in der Diskussion um Entsorgungsmöglichkeiten für mineralische
Böden einen Standort im östlichen Landkreis für erforderlich und bittet bei
der Abstimmung der Standorte um Beteiligung. |
Zum
gegenwärtigen Zeitpunkt werden Überlegungen zur Errichtung einer
Mineralstoffdeponie von der GfA nicht voran getrieben. Neben Frage der
Wirtschaftlichkeit muss auch ein
geeigneter Standort gefunden werden, der z.B. eine unzumutbare Lärm- und
Staubbelästigung Dritte ausschließt. Sofern hier weitere Überlegungen und
Planungen anstehen, würden die betroffenen Kommunen eingebunden werden. |
Es wird vorgeschlagen, aufgrund der Einwendungen
keine Änderungen im Entwurf vorzunehmen. Gegenüber dem ersten Entwurf, der im
Februar im Ausschuss beraten wurde, wurden im Übrigen folgende Anpassungen
vorgenommen:
- Aktualisierung der Abfallmengen auf das Bezugsjahr 2007
- Änderung der Formulierung zur Organisationsform der
Abfallwirtschaft (S. 25)
- Aussagen zur Umweltverträglichkeit (S. 25).