Vorlage - 2009/058
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Anlage/n:
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Anlagen: | |||||
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1 | Massnahmenkatalog (40 KB) | |||
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2 | Maßnahmenkatalog Nachtrag, 11.03.2009 (47 KB) | |||
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3 | Maßnahmenkatalog Nachtrag, 16.03.2009 (50 KB) | |||
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4 | Entwurf 1. Nachtragshaushalt 2009 Lk Lüneburg (297 KB) |
Beschlussvorschlag:
Die vorgelegte 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises
Lüneburg für das Haushaltsjahr 2009 mit dem fortgeschriebenen
Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2009 wird beschlossen.
Ergänzender
Beschlussvorschlag vom 11.03.2009:
Die vorgelegte 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises
Lüneburg für das Haushaltsjahr 2009 mit dem fortgeschriebenen
Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2009 wird
unter Berücksichtigung der empfohlenen Veränderungen beschlossen.
Sachlage:
Die
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wurde am 15.12.2008 vom Kreistag
beschlossen. Die Genehmigung liegt bisher nicht vor.
Vor dem
Hintergrund einer stark nachlassenden Konjunktur sollen auf Initiative des
Bundes und der Länder in den Jahren 2009 und 2010 durch zusätzliche
Investitionen Arbeitsplätze gesichert und die Konjunktur gestärkt werden. Auf
die detaillierten Ausführungen hierzu in der Vorlage 2009/013 wird verwiesen.
Nach dem am 20.02.2009
vom Niedersächsischen Landtag verabschiedeten Niedersächsischen
Zukunftsinvestitionsgesetz erhält der Landkreis Lüneburg zur Umsetzung eines
Gesamtinvestitionsvolumens von rd. 6.760.000 Euro pauschale
Investitionszuweisungen in Höhe von rd. 5.760.000 Euro. 1.000.000 Euro (14,8 %)
sind also an Eigenmitteln vom Landkreis einzusetzen. Mindestens 65 % der
Investitionen sollen auf Bildungsinfrastruktur entfallen.
Neben den
pauschalen Investitionszuweisungen wird der Landkreis Zuweisungen für die Förderschwerpunkte
„Verbesserung der baulichen Situation der Schulen“ und
„Moderne Hilfsmittel in Schulen“ erhalten. Die Höhe der Zuweisungen
wird sich hier an den Schülerzahlen orientieren und voraussichtlich 1.305.000
Euro bzw. 360.000 Euro betragen. Der erforderliche Eigenanteil des Landkreises
beträgt jeweils 10 %.
Darüber hinaus
wird der Landkreis Zuwendungsanträge für
die weiteren Förderschwerpunkte „Innovative Technologiezentren an
Berufsbildenden Schulen“ (Eigenanteil: 10 %) sowie
„Sportstättenförderung“ (Eigenanteil: 20 %) stellen.
Eine
Zusammenstellung aller vorgesehenen Maßnahmen mit jeweiliger Finanzierung und
haushaltsmäßiger Zuordnung enthält die als Anlage beigefügte Liste. Diese Liste
ist am 03.03.2009 der vom Kreisausschuss eingerichteten Arbeitsgruppe
vorgestellt worden.
Für die meisten
Maßnahmen liegen bereits fertige Planungen und Konzepte vor oder können
kurzfristig erstellt werden. Durchweg handelt es sich um zusätzliche Maßnahmen,
die bisher nicht veranschlagt waren. Ebenso handelt es sich um nachhaltige
Investitionen, die der Landkreis ohnehin hätte durchführen müssen. Allerdings
wäre dies in der Regel in Anbetracht der Haushaltssituation erst weitaus später
möglich gewesen.
Die
erforderlichen Eigenanteile belaufen sich nach der jetzigen Planung auf
insgesamt 1.575.000 Euro. Hierfür ist eine zusätzliche Kreditaufnahme
erforderlich. Bewirkt werden dadurch Investitionen von 11.460.000 Euro.
Beabsichtigt ist, soviel wie möglich davon bereits im Haushaltsjahr 2009
umzusetzen. Damit leistet der Landkreis zusammen mit den bereits im
Haushaltsplan 2009 vorgesehenen Investitionen einen erheblichen Beitrag zur
Belebung der Konjunktur und zur Erhaltung von Arbeitsplätzen in unserer Region.
Die Umsetzung und Finanzierung der zusätzlichen Maßnahmen erfordert die
Aufstellung eines Nachtragshaushalts für das Haushaltsjahr 2009. Nach Vorgabe
des Niedersächsischen Innenministeriums sind darin auch die Maßnahmen
abzubilden, die gegebenenfalls erst in 2010 kassenwirksam werden.
Klärungsbedarf
gibt es momentan insbesondere noch hinsichtlich der Förderfähigkeit von
Schulbaumaßnahmen. Auch der genaue Kreisanteil an den Förderprogrammen für
Schulen steht noch nicht fest. Die Förderbedingungen werden sich innerhalb der
nächsten Tage und Wochen weiter konkretisieren. Sich daraus evtl. ergebende
notwendige Anpassungen können dann noch vor Beschlussfassung im Kreistag
vorgenommen werden. Das Niedersächsische Innenministerium hat eine schnelle
Genehmigung der für die Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes erforderlichen
Kredite zugesagt.
Ergänzende Sachlage vom 11.03.2009:
In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Rechnungsprüfung,
Personal und innere Angelegenheiten am 09.03.2009 wurde der Entwurf des
Nachtragshaushaltsplans 2009 (Anlage 1) verteilt. Wie dort bereits
vorgetragen, gibt es nach wie vor einige offene Fragestellungen hinsichtlich
der Umsetzung des Konjunkturpakets II. So liegen insbesondere definitive
Aussagen zur Zulässigkeit von Schulbaumaßnahmen bisher nicht vor, wohl aber
positive Signale. Auch das genaue Investitionsvolumen der Förderschwerpunkte
"Verbesserung der baulichen Situation der Schulen" und "Moderne
Hilfsmittel in Schulen" war bis heute nicht zu erfahren. Unter diesen
Umständen und auf der Basis der neuesten Informationen schlägt die Verwaltung
folgende Veränderungen zum vorliegenden Nachtragsentwurf 2009 vor:
Förderschwerpunkt "Verbesserung der baulichen Situation der
Schulen"
Zusätzliche Aufnahme der Maßnahme "BBS I, Erweiterung
Multifunktionsbereich", 200.000 Euro. Gesamtinvestitionsvolumen damit
1.650.000 Euro.
Förderschwerpunkt "Moderne Hilfsmittel in Schulen"
Anhebung des Ansatzes von 400.000 Euro auf 450.000 Euro.
NEU: Förderschwerpunkt "Breitbandverkabelung"
Aufnahme eine Ansatzes von 125.000 Euro als Eigenanteil an der vom
Land beabsichtigten Ausschreibung zur Verbesserung der Breitbandversorgung in
den Landkreisen Lüneburg, Uelzen, Lüchow-Dannenberg und Soltau-Fallingbostel
mit einem Gesamtvolumen von 8 Mio. Euro.
Offen ist bisher, welche Ebene (Gemeinden/Samtgemeinden,
Landkreis) die rechnerisch auf den Landkreis Lüneburg entfallende
Kofinanzierung von 250.000 Euro übernehmen soll. Die Verwaltung schlägt eine
hälftige Teilung und somit einen Kreisanteil von 125.000 Euro vor.
Haushaltsvermerke
Folgende Haushaltsvermerke ermöglichen einen flexiblen Umgang mit
evtl. später eintretenden Veränderungen oder Konkretisierungen der
Förderbedingungen:
1. Sofern einzelne veranschlagte Maßnahmen nicht förderfähig im Sinne
des Nds. Zukunftssicherungsgesetzes sein sollten, werden diese durch
förderfähige Maßnahmen ersetzt. Über die Ersatzmaßnahmen beschließt der
Kreisausschuss.
2. Sofern Fördermittel nicht in der eingeplanten Höhe bewilligt
werden sollten, reduzieren sich die Auszahlungsansätze und die eingeplanten
Kreditaufnahmen entsprechend.
3. In den Teilfinanzhaushalten sind sämtliche
Auszahlungsansätze für Investitionstätigkeit für Maßnahmen im Sinne des Nds.
Zukunftssicherungsgesetzes gegenseitig deckungsfähig gem. § 19 Abs. 2 und 3
GemHKVO.
Eine überarbeitete Liste aller
Maßnahmen mit Finanzierung und haushaltsmäßiger Zuordnung ist als Anlage 2
beigefügt. Das Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich nun auf 11.835.000 Euro,
der Kreditbedarf auf 1.725.000 Euro.
Ergänzende Sachlage vom
16.03.2009:
Seit
dem 13.03.2009 liegen die Förderrichtlinien des Landes vor. Die mit der 1.
Aktualisierung versandte Maßnahmenliste vom 11.03.2009 musste daraufhin ein
weiteres Mal überarbeitet werden. Die in der Liste vom 16.03.2009 dargestellten
Maßnahmen wurden am 16.03.2009 im Kreisausschuss vorgestellt und beraten.
Neu
ist insbesondere der Wegfall der Einschränkung der Fördermöglichkeiten wegen
Art. 104b Grundgesetz. Nach der Einigung zwischen dem Bund und den Ländern in
dieser Frage sieht die Verwaltung nunmehr eine uneingeschränkte Förderfähigkeit
bei allen vorgesehenen Maßnahmen des Landkreises.
Im
Förderschwerpunkt "Moderne Hilfsmittel in Schulen, digitale
Unterrichtsmedien" musste das bisherige Investitionsvolumen von zuletzt
450.000 Euro auf 310.000 Euro reduziert werden, nachdem jetzt der genaue
Förderbetrag feststeht. Dafür konnte eine neue Position "Beschaffung
digitaler Unterrichtsmedien für das Kreismedienzentrum" mit einem Volumen
von 67.000 Euro aufgenommen werden.
Das
Gesamtinvestitionsvolumen beträgt jetzt 11.762.000 Euro, der kreditfinanzierte
Eigenanteil 1.718.000 Euro.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem
Kreistag, den Nachtragshaushalt 2009 auf der Basis der Maßnahmenliste vom
16.03.2009 (Anlage) und unter Berücksichtigung
der vorgeschlagenen Haushaltsvermerke zu beschließen.