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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2009/058  

Betreff: Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2009 des Landkreises Lüneburg auf Grundlage des Konjunkturpaketes II
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Jürgen WiegertAktenzeichen:10
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten
09.03.2009    Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten      
Kreisausschuss
16.03.2009    Kreisausschuss      
Kreistag
25.03.2009 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Massnahmenkatalog  
Maßnahmenkatalog Nachtrag, 11.03.2009  
Maßnahmenkatalog Nachtrag, 16.03.2009  
Entwurf 1. Nachtragshaushalt 2009 Lk Lüneburg  

Anlage/n:

Anlage/n:

1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Massnahmenkatalog (40 KB)      
Anlage 2 2 Maßnahmenkatalog Nachtrag, 11.03.2009 (47 KB)      
Anlage 4 3 Maßnahmenkatalog Nachtrag, 16.03.2009 (50 KB)      
Anlage 3 4 Entwurf 1. Nachtragshaushalt 2009 Lk Lüneburg (297 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die vorgelegte 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2009 mit dem fortgeschriebenen Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2009 wird beschlossen.

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 11.03.2009:

Die vorgelegte 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2009 mit dem fortgeschriebenen Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2009 wird unter Berücksichtigung der empfohlenen Veränderungen beschlossen.

Sachlage:

Sachlage:

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wurde am 15.12.2008 vom Kreistag beschlossen. Die Genehmigung liegt bisher nicht vor.

Vor dem Hintergrund einer stark nachlassenden Konjunktur sollen auf Initiative des Bundes und der Länder in den Jahren 2009 und 2010 durch zusätzliche Investitionen Arbeitsplätze gesichert und die Konjunktur gestärkt werden. Auf die detaillierten Ausführungen hierzu in der Vorlage 2009/013 wird verwiesen.

 

Nach dem am 20.02.2009 vom Niedersächsischen Landtag verabschiedeten Niedersächsischen Zukunftsinvestitionsgesetz erhält der Landkreis Lüneburg zur Umsetzung eines Gesamtinvestitionsvolumens von rd. 6.760.000 Euro pauschale Investitionszuweisungen in Höhe von rd. 5.760.000 Euro. 1.000.000 Euro (14,8 %) sind also an Eigenmitteln vom Landkreis einzusetzen. Mindestens 65 % der Investitionen sollen auf Bildungsinfrastruktur entfallen.

 

Neben den pauschalen Investitionszuweisungen wird der Landkreis Zuweisungen für die Förderschwerpunkte „Verbesserung der baulichen Situation der Schulen“ und „Moderne Hilfsmittel in Schulen“ erhalten. Die Höhe der Zuweisungen wird sich hier an den Schülerzahlen orientieren und voraussichtlich 1.305.000 Euro bzw. 360.000 Euro betragen. Der erforderliche Eigenanteil des Landkreises beträgt jeweils 10 %.

 

Darüber hinaus wird der Landkreis  Zuwendungsanträge für die weiteren Förderschwerpunkte „Innovative Technologiezentren an Berufsbildenden Schulen“ (Eigenanteil: 10 %) sowie „Sportstättenförderung“ (Eigenanteil: 20 %) stellen.

 

Eine Zusammenstellung aller vorgesehenen Maßnahmen mit jeweiliger Finanzierung und haushaltsmäßiger Zuordnung enthält die als Anlage beigefügte Liste. Diese Liste ist am 03.03.2009 der vom Kreisausschuss eingerichteten Arbeitsgruppe vorgestellt worden.

 

Für die meisten Maßnahmen liegen bereits fertige Planungen und Konzepte vor oder können kurzfristig erstellt werden. Durchweg handelt es sich um zusätzliche Maßnahmen, die bisher nicht veranschlagt waren. Ebenso handelt es sich um nachhaltige Investitionen, die der Landkreis ohnehin hätte durchführen müssen. Allerdings wäre dies in der Regel in Anbetracht der Haushaltssituation erst weitaus später möglich gewesen.

 

Die erforderlichen Eigenanteile belaufen sich nach der jetzigen Planung auf insgesamt 1.575.000 Euro. Hierfür ist eine zusätzliche Kreditaufnahme erforderlich. Bewirkt werden dadurch Investitionen von 11.460.000 Euro. Beabsichtigt ist, soviel wie möglich davon bereits im Haushaltsjahr 2009 umzusetzen. Damit leistet der Landkreis zusammen mit den bereits im Haushaltsplan 2009 vorgesehenen Investitionen einen erheblichen Beitrag zur Belebung der Konjunktur und zur Erhaltung von Arbeitsplätzen in unserer Region. Die Umsetzung und Finanzierung der zusätzlichen Maßnahmen erfordert die Aufstellung eines Nachtragshaushalts für das Haushaltsjahr 2009. Nach Vorgabe des Niedersächsischen Innenministeriums sind darin auch die Maßnahmen abzubilden, die gegebenenfalls erst in 2010 kassenwirksam werden.

 

Klärungsbedarf gibt es momentan insbesondere noch hinsichtlich der Förderfähigkeit von Schulbaumaßnahmen. Auch der genaue Kreisanteil an den Förderprogrammen für Schulen steht noch nicht fest. Die Förderbedingungen werden sich innerhalb der nächsten Tage und Wochen weiter konkretisieren. Sich daraus evtl. ergebende notwendige Anpassungen können dann noch vor Beschlussfassung im Kreistag vorgenommen werden. Das Niedersächsische Innenministerium hat eine schnelle Genehmigung der für die Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes erforderlichen Kredite zugesagt.

 

Ergänzende Sachlage vom 11.03.2009:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten am 09.03.2009 wurde der Entwurf des Nachtragshaushaltsplans 2009 (Anlage 1) verteilt. Wie dort bereits vorgetragen, gibt es nach wie vor einige offene Fragestellungen hinsichtlich der Umsetzung des Konjunkturpakets II. So liegen insbesondere definitive Aussagen zur Zulässigkeit von Schulbaumaßnahmen bisher nicht vor, wohl aber positive Signale. Auch das genaue Investitionsvolumen der Förderschwerpunkte "Verbesserung der baulichen Situation der Schulen" und "Moderne Hilfsmittel in Schulen" war bis heute nicht zu erfahren. Unter diesen Umständen und auf der Basis der neuesten Informationen schlägt die Verwaltung folgende Veränderungen zum vorliegenden Nachtragsentwurf 2009 vor:

 

Förderschwerpunkt "Verbesserung der baulichen Situation der Schulen"

Zusätzliche Aufnahme der Maßnahme "BBS I, Erweiterung Multifunktionsbereich", 200.000 Euro. Gesamtinvestitionsvolumen damit 1.650.000 Euro.

 

Förderschwerpunkt "Moderne Hilfsmittel in Schulen"

Anhebung des Ansatzes von 400.000 Euro auf 450.000 Euro.

 

NEU: Förderschwerpunkt "Breitbandverkabelung"

Aufnahme eine Ansatzes von 125.000 Euro als Eigenanteil an der vom Land beabsichtigten Ausschreibung zur Verbesserung der Breitbandversorgung in den Landkreisen Lüneburg, Uelzen, Lüchow-Dannenberg und Soltau-Fallingbostel mit einem Gesamtvolumen von 8 Mio. Euro.

Offen ist bisher, welche Ebene (Gemeinden/Samtgemeinden, Landkreis) die rechnerisch auf den Landkreis Lüneburg entfallende Kofinanzierung von 250.000 Euro übernehmen soll. Die Verwaltung schlägt eine hälftige Teilung und somit einen Kreisanteil von 125.000 Euro vor.

 

Haushaltsvermerke

Folgende Haushaltsvermerke ermöglichen einen flexiblen Umgang mit evtl. später eintretenden Veränderungen oder Konkretisierungen der Förderbedingungen:

 

1. Sofern einzelne veranschlagte Maßnahmen nicht förderfähig im Sinne des Nds. Zukunftssicherungsgesetzes sein sollten, werden diese durch förderfähige Maßnahmen ersetzt. Über die Ersatzmaßnahmen beschließt der Kreisausschuss.

 

2. Sofern Fördermittel nicht in der eingeplanten Höhe bewilligt werden sollten, reduzieren sich die Auszahlungsansätze und die eingeplanten Kreditaufnahmen entsprechend.

 

3. In den Teilfinanzhaushalten sind sämtliche Auszahlungsansätze für Investitionstätigkeit für Maßnahmen im Sinne des Nds. Zukunftssicherungsgesetzes gegenseitig deckungsfähig gem. § 19 Abs. 2 und 3 GemHKVO.

 

Eine überarbeitete Liste aller Maßnahmen mit Finanzierung und haushaltsmäßiger Zuordnung ist als Anlage 2 beigefügt. Das Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich nun auf 11.835.000 Euro, der Kreditbedarf auf 1.725.000 Euro.

 

Ergänzende Sachlage vom 16.03.2009:

 

Seit dem 13.03.2009 liegen die Förderrichtlinien des Landes vor. Die mit der 1. Aktualisierung versandte Maßnahmenliste vom 11.03.2009 musste daraufhin ein weiteres Mal überarbeitet werden. Die in der Liste vom 16.03.2009 dargestellten Maßnahmen wurden am 16.03.2009 im Kreisausschuss vorgestellt und beraten.

 

Neu ist insbesondere der Wegfall der Einschränkung der Fördermöglichkeiten wegen Art. 104b Grundgesetz. Nach der Einigung zwischen dem Bund und den Ländern in dieser Frage sieht die Verwaltung nunmehr eine uneingeschränkte Förderfähigkeit bei allen vorgesehenen Maßnahmen des Landkreises.

 

Im Förderschwerpunkt "Moderne Hilfsmittel in Schulen, digitale Unterrichtsmedien" musste das bisherige Investitionsvolumen von zuletzt 450.000 Euro auf 310.000 Euro reduziert werden, nachdem jetzt der genaue Förderbetrag feststeht. Dafür konnte eine neue Position "Beschaffung digitaler Unterrichtsmedien für das Kreismedienzentrum" mit einem Volumen von 67.000 Euro aufgenommen werden.

 

Das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt jetzt 11.762.000 Euro, der kreditfinanzierte Eigenanteil 1.718.000 Euro.

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den Nachtragshaushalt 2009 auf der Basis der Maßnahmenliste vom 16.03.2009 (Anlage) und unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Haushaltsvermerke zu beschließen.

 

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