Vorlage - 2009/059
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Anlage/n:
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1 | Abschlussbericht Forplan GmbH vom 24.02.2009 (1768 KB) | |||
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2 | FDP-Antrag (179 KB) |
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Untersuchungsbericht in die
anstehenden Verhandlungen mit den Kostenträgern einzubringen, damit die darin
enthaltenen Verbesserungen der notärztlichen Versorgung unverzüglich umgesetzt
werden können. Parallel ist die 3. Fortschreibung des
Rettungsdienstbedarfsplanes vorzubereiten.
Sachlage:
Auf Basis einer
Organisationsuntersuchung des Rettungsdienstes im Landkreis Lüneburg hat der
Kreistag mit Beschluss vom 05.05.2008 (Vorlage 2008/041) die 2. Fortschreibung
des Rettungsdienstbedarfsplanes für den Landkreis Lüneburg beschlossen. Die
darin festgeschriebenen Verbesserungen der rettungsdienstlichen Versorgung
wurden inzwischen vollständig umgesetzt.
Die notärztliche
Versorgung im Landkreis Lüneburg war seinerzeit nicht Gegenstand der
Organisationsuntersuchung. Hierzu hatte die Verwaltung mündlich vorgetragen,
dass diese im Rahmen einer weiteren Organisationsuntersuchung gesondert
betrachtet werden müsse. Die Verwaltung hat daraufhin im Einvernehmen mit den
Krankenkassen am 28.05.2008 einen entsprechenden weiteren Untersuchungsauftrag
an die Firma Forplan Dr. Schmiedel GmbH in Bonn erteilt.
Diese
Organisationsuntersuchung wurde von einer Projektgruppe begleitet, die wie
folgt besetzt war:
Ø
Vertreter
der Verwaltung
Ø
Vertreter
der Beauftragten des Rettungsdienstes (ASB und DRK)
Ø
Vertreter
des Städtischen Klinikums Lüneburg
Ø
Vertreter
der Krankenkassen als Kostenträger
Ø
Vertreter
der Stadt Bleckede und der Gemeinde Amt Neuhaus
Ø
Interessierte
Rettungsmediziner
Ø
Interessierte
niedergelassene Ärzte
Ø
Sachverständiger
der Forplan Dr. Schmiedel GmbH (Bonn)
Der
Untersuchungsprozess wurde in fünf Abschnitte gegliedert, bei denen die
Ist-Situation ausführlich analysiert, die Rahmenbedingungen und
Qualitätsstandards für den Landkreis Lüneburg definiert und die
Wirtschaftlichkeit geprüft wurde. Alle Ergebnisse wurden jeweils in den
Projektgruppensitzungen vorgestellt, diskutiert und von der Projektgruppe
beschlossen. Die abschließende Sitzung fand am 17.02.2009 statt. Der
zusammenfassende Untersuchungsbericht wurde seitens des Sachverständigen am
24.02.2009 vorgelegt.
Im Ergebnis hat die
Projektgruppe festgestellt, dass aufgrund der Erreichbarkeiten und der
Eintreffzeiten
im Landkreis
Lüneburg die Notarztversorgung radial nach außen deutlich abnimmt mit Eintreffzeiten
über 15 bis über 30 Minuten. Dies gilt insbesondere für den östlichen Teil des
Landkreises. Somit wurde ein deutlicher Optimierungsbedarf und ein Mehrbedarf
in der Notarztversorgung für den Landkreis Lüneburg festgestellt.
Dieser soll nun
durch einen zweiten Notarzt mit Fahrer und ein zusätzliches zweites
Notarzt-Einsatz-Fahrzeug (NEF) abgedeckt werden. Diese neue, zusätzliche
Notarztversorgung soll durchgängig jeden Tag von 7 bis 23 Uhr zur Verfügung
stehen.
Für dieses
zusätzliche NEF wurden hohe Qualitätsstandards definiert, die identisch sind
mit jenen, die heute bereits für das
erste NEF gelten, das vom städtischen Klinikum geführt wird.
In der Zeit
von 7 bis 16 Uhr soll das zusätzliche
zweite NEF am Städtischen Klinikum Lüneburg vorgehalten werden.
Zur besseren
Versorgung des östlichen Landkreises soll das zweite NEF anschließend in der
Zeit von 16 bis 23 Uhr an der Rettungswache Ellringen stationiert werden.
Mit dieser
vorgesehenen Erweiterung der NEF-Kapazitäten wird die Notarztversorgung im
Landkreis Lüneburg deutlich verbessert bei gleichzeitig hohen
Qualitätsstandards. Es wird eine verlässliche und bedarfsgerechte Versorgung
aufgebaut, die insbesondere auch im östlichen Landkreis zu deutlichen
Verbesserungen führen wird.
Nach § 4 Abs. 6 des
Nieders. Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) ist der Rettungsdienstbedarfsplan
regelmäßig fortzuschreiben. Folglich müssen jetzt die vorgeschlagenen
Änderungen im Bereich der notärztlichen Versorgung, sofern sie denn in dieser
Form umgesetzt werden sollen, im Rahmen einer 3. Fortschreibung des
Rettungsdienstbedarfsplanes vom Kreistag beschlossen werden.
Ziel ist es, die
notwendigen Änderungen unverzüglich umzusetzen, um schnellstmöglich die
erforderlichen Verbesserung der notärztlichen Versorgung zu erreichen. Zudem
muss mit den Kostenträgern noch über die Anerkennung der wirtschaftlichen
Kosten für die zusätzliche Notarztvorhaltung verhandelt werden.
Ergänzende Sachlage vom 15.04.2009:
Antrag der FDP-Fraktion vom 08.04.2009
(Eingang 14.04.2009);
Änderung des Untersuchungsberichts zur
notärztlichen Versorgung des Landkreises Lüneburg
Bezug nehmend auf
die Beschlussvorlage stellt die FDP-Fraktion folgenden Antrag:
„Beschlussvorschlag:
Der Kreistag
fordert den Gutachter des Untersuchungsberichtes zur notärztlichen Versorgung
des Landkreises Lüneburg auf, seinen Bericht zu ändern, indem er das auf Seite
51 definierte Oberziel – bedarfsgerecht, permanent, flächendeckend
– auf die Bedarfslage des Landkreises Lüneburg bezieht.
Erläuterung:
Das Gutachten
unterlegt in seinen Einzelergebnissen, dass die Erfüllung der angemessenen
notärztlichen Versorgung durch einen zweiten Notarzt zwar verbessert, aber
nicht gegeben ist. Durch die Vermischung des dicht besiedelten Stadtbereichs
mit den dünn besiedelten ländlichen Bereichen ergibt sich eine
„Schön-Rechnung“, die zu einer Patientenordnung in zwei Klassen führt.
Aufgabe der
Politiker des Landkreises Lüneburg als Garanten für die Versorgung ist es, für
alle Bürger Chancengleichheit zu fordern, insbesondere, wenn es um Gesundheit
und Leben geht. Dies würde bedeuten, dass auch für die Außenbereiche um
Amelinghausen und das Elbegebiet dieselbe Sicherheit gewährt werden muss wie
für die Stützpunkt-nahen Gebiete. Anzustreben ist:: rund um die Uhr 2 Notärzte
im Stadtgebiet Lüneburg und je einer in den Gebieten Amelinghausen und
Bleckede/Dahlenburg.
Aufgabe des
Gutachters ist nicht ein „Gefälligkeitsgutachten“ für die
Kostenträger, sondern ein sachlicher Bericht zum Wohle der Bürger.
Wie die
bedarfsgerechte Versorgung zu bewerkstelligen und finanzieren ist, ist Sache
der Krankenkassen als Kostenträger.“