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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2009/059  

Betreff: Verbesserung der notärztlichen Versorgung im Landkreis Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:127-000 RettungsdienstAktenzeichen:41-FEL
Federführend:Fachbereich Recht und Ordnung Bearbeiter/-in: Wieckhorst, Monika
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
10.03.2009 
Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten geändert beschlossen   
Kreisausschuss
20.04.2009    Kreisausschuss      
Kreistag
29.04.2009 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Abschlussbericht Forplan GmbH vom 24.02.2009  
FDP-Antrag  

Anlage/n:

Anlage/n:

- 1 -

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abschlussbericht Forplan GmbH vom 24.02.2009 (1768 KB)      
Anlage 2 2 FDP-Antrag (179 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Untersuchungsbericht in die anstehenden Verhandlungen mit den Kostenträgern einzubringen, damit die darin enthaltenen Verbesserungen der notärztlichen Versorgung unverzüglich umgesetzt werden können. Parallel ist die 3. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes vorzubereiten.

Sachlage:

Sachlage:

Auf Basis einer Organisationsuntersuchung des Rettungsdienstes im Landkreis Lüneburg hat der Kreistag mit Beschluss vom 05.05.2008 (Vorlage 2008/041) die 2. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes für den Landkreis Lüneburg beschlossen. Die darin festgeschriebenen Verbesserungen der rettungsdienstlichen Versorgung wurden inzwischen vollständig umgesetzt.

 

Die notärztliche Versorgung im Landkreis Lüneburg war seinerzeit nicht Gegenstand der Organisationsuntersuchung. Hierzu hatte die Verwaltung mündlich vorgetragen, dass diese im Rahmen einer weiteren Organisationsuntersuchung gesondert betrachtet werden müsse. Die Verwaltung hat daraufhin im Einvernehmen mit den Krankenkassen am 28.05.2008 einen entsprechenden weiteren Untersuchungsauftrag an die Firma Forplan Dr. Schmiedel GmbH in Bonn erteilt.

 

Diese Organisationsuntersuchung wurde von einer Projektgruppe begleitet, die wie folgt besetzt war:

 

Ø      Vertreter der Verwaltung

Ø      Vertreter der Beauftragten des Rettungsdienstes (ASB und DRK)

Ø      Vertreter des Städtischen Klinikums Lüneburg

Ø      Vertreter der Krankenkassen als Kostenträger

Ø      Vertreter der Stadt Bleckede und der Gemeinde Amt Neuhaus

Ø      Interessierte Rettungsmediziner

Ø      Interessierte niedergelassene Ärzte

Ø      Sachverständiger der Forplan Dr. Schmiedel GmbH (Bonn)

 

Der Untersuchungsprozess wurde in fünf Abschnitte gegliedert, bei denen die Ist-Situation ausführlich analysiert, die Rahmenbedingungen und Qualitätsstandards für den Landkreis Lüneburg definiert und die Wirtschaftlichkeit geprüft wurde. Alle Ergebnisse wurden jeweils in den Projektgruppensitzungen vorgestellt, diskutiert und von der Projektgruppe beschlossen. Die abschließende Sitzung fand am 17.02.2009 statt. Der zusammenfassende Untersuchungsbericht wurde seitens des Sachverständigen am 24.02.2009 vorgelegt.

 

Im Ergebnis hat die Projektgruppe festgestellt, dass aufgrund der Erreichbarkeiten und der Eintreffzeiten

im Landkreis Lüneburg die Notarztversorgung radial nach außen deutlich abnimmt mit Eintreffzeiten über 15 bis über 30 Minuten. Dies gilt insbesondere für den östlichen Teil des Landkreises. Somit wurde ein deutlicher Optimierungsbedarf und ein Mehrbedarf in der Notarztversorgung für den Landkreis Lüneburg festgestellt.

 

Dieser soll nun durch einen zweiten Notarzt mit Fahrer und ein zusätzliches zweites Notarzt-Einsatz-Fahrzeug (NEF) abgedeckt werden. Diese neue, zusätzliche Notarztversorgung soll durchgängig jeden Tag von 7 bis 23 Uhr zur Verfügung stehen.

 

Für dieses zusätzliche NEF wurden hohe Qualitätsstandards definiert, die identisch sind mit  jenen, die heute bereits für das erste NEF gelten, das vom städtischen Klinikum geführt wird.

 

In der Zeit von  7 bis 16 Uhr soll das zusätzliche zweite NEF am Städtischen Klinikum Lüneburg vorgehalten werden.

 

Zur besseren Versorgung des östlichen Landkreises soll das zweite NEF anschließend in der Zeit von 16 bis 23 Uhr an der Rettungswache Ellringen stationiert werden.

 

Mit dieser vorgesehenen Erweiterung der NEF-Kapazitäten wird die Notarztversorgung im Landkreis Lüneburg deutlich verbessert bei gleichzeitig hohen Qualitätsstandards. Es wird eine verlässliche und bedarfsgerechte Versorgung aufgebaut, die insbesondere auch im östlichen Landkreis zu deutlichen Verbesserungen führen wird.

 

Nach § 4 Abs. 6 des Nieders. Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) ist der Rettungsdienstbedarfsplan regelmäßig fortzuschreiben. Folglich müssen jetzt die vorgeschlagenen Änderungen im Bereich der notärztlichen Versorgung, sofern sie denn in dieser Form umgesetzt werden sollen, im Rahmen einer 3. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes vom Kreistag beschlossen werden.

 

Ziel ist es, die notwendigen Änderungen unverzüglich umzusetzen, um schnellstmöglich die erforderlichen Verbesserung der notärztlichen Versorgung zu erreichen. Zudem muss mit den Kostenträgern noch über die Anerkennung der wirtschaftlichen Kosten für die zusätzliche Notarztvorhaltung verhandelt werden.

 

 

Ergänzende Sachlage vom 15.04.2009:

Antrag der FDP-Fraktion vom 08.04.2009 (Eingang 14.04.2009);

Änderung des Untersuchungsberichts zur notärztlichen Versorgung des Landkreises Lüneburg

 

Bezug nehmend auf die Beschlussvorlage stellt die FDP-Fraktion folgenden Antrag:

 

„Beschlussvorschlag:

Der Kreistag fordert den Gutachter des Untersuchungsberichtes zur notärztlichen Versorgung des Landkreises Lüneburg auf, seinen Bericht zu ändern, indem er das auf Seite 51 definierte Oberziel – bedarfsgerecht, permanent, flächendeckend – auf die Bedarfslage des Landkreises Lüneburg bezieht.

 

Erläuterung:

Das Gutachten unterlegt in seinen Einzelergebnissen, dass die Erfüllung der angemessenen notärztlichen Versorgung durch einen zweiten Notarzt zwar verbessert, aber nicht gegeben ist. Durch die Vermischung des dicht besiedelten Stadtbereichs mit den dünn besiedelten ländlichen Bereichen ergibt sich eine „Schön-Rechnung“, die zu einer Patientenordnung  in zwei Klassen führt.

Aufgabe der Politiker des Landkreises Lüneburg als Garanten für die Versorgung ist es, für alle Bürger Chancengleichheit zu fordern, insbesondere, wenn es um Gesundheit und Leben geht. Dies würde bedeuten, dass auch für die Außenbereiche um Amelinghausen und das Elbegebiet dieselbe Sicherheit gewährt werden muss wie für die Stützpunkt-nahen Gebiete. Anzustreben ist:: rund um die Uhr 2 Notärzte im Stadtgebiet Lüneburg und je einer in den Gebieten Amelinghausen und Bleckede/Dahlenburg.

Aufgabe des Gutachters ist nicht ein „Gefälligkeitsgutachten“ für die Kostenträger, sondern ein sachlicher Bericht zum Wohle der Bürger.

Wie die bedarfsgerechte Versorgung zu bewerkstelligen und finanzieren ist, ist Sache der Krankenkassen als Kostenträger.“

 

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