Vorlage - 2009/084
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Anlage/n:
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt zu überprüfen, ob eine weitere
Mitgliedschaft im Büchereiverband Lüneburg/Stade e.V. notwendig ist.
Sachlage:
Der Landkreis Lüneburg zahlt zurzeit der Büchereizentrale
Niedersachen – Büchereiverband Lüneburg/Stade e.V. jährlich einen Betrag
von rd. 13.000 €. Die Mitgliedschaft in diesem Verband erklärt sich wie
folgt:
Im Jahre 1987 beschloss das Land Niedersachsen die Fachstellen
für öffentliche Bibliotheken bei den damaligen Bezirksregierungen aufzulösen.
Die Landkreise des damaligen Regierungsbezirks einigten sich, einen Teil des
Personals dieser Fachstelle zu übernehmen und in den Büchereiverband
Lüneburg/Stade e.V. zu integrieren. Mit diesem Büchereiverband schlossen dann
wiederum alle Landkreise einen Vertrag, nachdem dieser die Aufgaben der
Fachstelle für öffentliche Bibliotheken im Regierungsbezirk Lüneburg übernahm.
Gemäß § 3 dieses Vertrages erstatten die Landkreise, so auch
der Landkreis Lüneburg, dem Büchereiverband die für diese Aufgabenwahrnehmung
anteiligen Personal- und Sachkosten nach einem einwohnerabhängigen Schlüssel.
Die Vertragsparteien sind nach § 7 berechtigt, diese
Vereinbarung unter Einhaltung einer dreijährigen Frist zum Ende eines
Kalenderjahres zu kündigen.
Die Landkreise des damaligen Regierungsbezirks Lüneburg unterstützen
durch ihre Mitgliedschaft im Büchereiverband bewusst nicht nur – soweit
vorhanden – eigene Kreisbibliotheken, sondern alle Kommunalbibliotheken
durch die Angebote des Büchereiverbandes Lüneburg/Stade e.V.
Im Landkreis Lüneburg sind dies zur Zeit neben den Außenstellen
der Kreisbibliothek in Scharnebeck, Bleckede und Embsen die Ratsbücherei
Lüneburg und die Gemeindebüchereien in Adendorf, Bardowick, Kirchgellersen und
Reppenstedt.
Auch Schulbibliotheken können diese Angebote wahrnehmen, soweit
die Schulträger Mitglied des Büchereiverbandes sind.
Der Verband organisiert landesweite Fachtreffen und Projekte,
er bietet bibliothekarische Fachberatung und Weiterbildung, eine ausleihfertige
Medienbearbeitung (Katalogisierung), er vergibt die Lizenzen für die
Bibliothekssoftware Allegro, er unterstützt die allgemeine Leseförderung und
organisiert Autorenlesungen.
Diese Angebote richten sich schwerpunktmäßig an öffentliche
Bibliotheken. Fortbildungsveranstaltungen, Leseförderung oder auch
Autorenlesungen könnten natürlich auch in schulische Konzepte eingearbeitet
werden.
Auf der anderen Seite könnten bei einer Kündigung der
Mitgliedschaft rd. 12 bis 13.000 € pro Jahr zusätzlich in die Medien-
oder Sachausstattung der künftigen Schulbibliotheken direkt einfließen.
Auch hierzu müssen Gespräche mit den genannten Gemeinden
stattfinden, um die Konsequenzen einer Kündigung zu erörtern.