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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2009/100  

Betreff: Förderung der freien Wohlfahrtspflege; Kreiszuschüsse 2009
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Christian RatzeburgAktenzeichen:50
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Brandts, Yvonne
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
14.05.2009 
Ausschuss für Soziales und Gesundheit mit anschließender Anhörung sozial erfahrener Dritter gem. § 116 Abs. 2 SGB XII geändert beschlossen   
Kreisausschuss
08.06.2009    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

3

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Keine Beschlussempfehlung.

Sachlage:

Sachlage:

Zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege stehen im Haushaltsjahr 2009 im Teilergebnishaushalt Produkt 351-700 sonstige soziale Angelegenheiten -örtlicher Träger- insgesamt 179.500,00 € zur Verfügung. Trotz der vertraglichen Bindungen mit den Wohlfahrtsverbänden, mit dem Verein „Frauen helfen Frauen e.V.“ und den Zuwendungen für den Kriminalpräventionsrat sowie den Integrationsbeirat stehen für die nachstehenden Förderanträge ausreichend Mittel zur Verfügung.

 

Anträge von folgenden Verbänden und Organisationen liegen zur Entscheidung vor:

 

            1. Sozialverband Deutschland e.V.:                                                       3.000,00 €

            2. Kreisarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände :                            2.000,00 €

            3. DMSG (Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Niedersachsen) :      1.000,00 €

 

Erläuterungen:

 

 

Zu 1:

Der Sozialverband Deutschland e.V. beantragt seit dem Jahr 2002 jährlich einen Zuschuss zur Förderung in Höhe von 3.000,00 €. Die bewilligte Fördersumme belief sich seit 2002 auf jährlich 2.500,00 €.

 

Zu 2:

Die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände hat in den Jahren 2002 bis 2008 regelmäßig Anträge zur Förderung gestellt. Seit 2006 wird ein Förderbetrag in Höhe von 2.000,00 € beantragt und als Zuschuss bewilligt (zuvor jährlich 3.000,00 €).

 

Zu 3:

Die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft hat in den vergangenen sieben Jahren Anträge auf Bezuschussung in Höhe von 1.000,00 € gestellt. Diese Anträge wurden jeweils abgelehnt, so dass eine Zuwendung nicht bereitgestellt wurde. Dies u. a. auch deswegen, weil bisher grundsätzlich lediglich Organisationen mit örtlichem Bezug gefördert wurden.

 

Die Förderanträge werden in der Anlage beigefügt.

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