Vorlage - 2009/100
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Anlage/n:
3
Beschlussvorschlag:
Keine Beschlussempfehlung.
Sachlage:
Zur Förderung der freien Wohlfahrtspflege stehen im
Haushaltsjahr 2009 im Teilergebnishaushalt Produkt 351-700 sonstige soziale
Angelegenheiten -örtlicher Träger- insgesamt 179.500,00 € zur Verfügung.
Trotz der vertraglichen Bindungen mit den Wohlfahrtsverbänden, mit dem Verein
„Frauen helfen Frauen e.V.“ und den Zuwendungen für den
Kriminalpräventionsrat sowie den Integrationsbeirat stehen für die
nachstehenden Förderanträge ausreichend Mittel zur Verfügung.
Anträge von folgenden Verbänden und Organisationen liegen zur
Entscheidung vor:
1.
Sozialverband Deutschland e.V.: 3.000,00
€
2.
Kreisarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände : 2.000,00 €
3. DMSG
(Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Niedersachsen) : 1.000,00 €
Erläuterungen:
Zu 1:
Der Sozialverband Deutschland e.V. beantragt seit dem Jahr 2002
jährlich einen Zuschuss zur Förderung in Höhe von 3.000,00 €. Die
bewilligte Fördersumme belief sich seit 2002 auf jährlich 2.500,00 €.
Zu 2:
Die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände hat in den
Jahren 2002 bis 2008 regelmäßig Anträge zur Förderung gestellt. Seit 2006 wird
ein Förderbetrag in Höhe von 2.000,00 € beantragt und als Zuschuss
bewilligt (zuvor jährlich 3.000,00 €).
Zu 3:
Die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft hat in den
vergangenen sieben Jahren Anträge auf Bezuschussung in Höhe von 1.000,00
€ gestellt. Diese Anträge wurden jeweils abgelehnt, so dass eine
Zuwendung nicht bereitgestellt wurde. Dies u. a. auch deswegen, weil bisher
grundsätzlich lediglich Organisationen mit örtlichem Bezug gefördert wurden.
Die Förderanträge werden in der Anlage beigefügt.