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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2003/92  

Betreff: Änderung der Satzung vom 11.12.1995 über die Festlegung von Schulbezirken für die in der Trägerschaft des Landkreises Lüneburg stehenden Orientierungsstufen und Schulen mit dem Schulzweig OS;
a) Schüler aus der Grundschule Barendorf,
b) Schüler der Grundschule Wendisch Evern
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Heuer, UrsulaAktenzeichen:5511.12.02
Federführend:Bildung und Kultur   
Beratungsfolge:
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
09.07.2003 
Schulausschuss für allgemein und berufsbildende Schulen ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
25.08.2003    Kreisausschuss      
Kreistag
10.11.2003 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

Eine

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

a)          Die Schülerinnen und Schüler des Schulbezirks der Grundschule Barendorf werden dem Schulbezirk der Orientierungsstufe Dahlenburg zum 1. August 2003 zugeordnet.

 

b)         Die Schülerinnen und Schüler des Schulbezirks der Grundschule Wendisch Evern werden ab 1. August 2003 dem Schulbezirk der Orientierungsstufe Embsen zugeordnet.

 

c)          Die Verwaltung wird beauftragt,

1. die Bezirksregierung entsprechend zu informieren.
2. Die Schülerbeförderung zu a) aus dem Bereich der Samtgemeinde Ostheide nach Dahlenburg
    und zu b) aus dem Bereich der Gemeinde Wendisch Evern nach Embsen zu organisieren.

Sachlage:

Sachlage:

Gemäß § 63 Abs. 2 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) legen die Schulträger unter Berücksichtigung der Ziele des Schulentwicklungsplanes Schulbezirke fest. Für den Bereich der Orientierungsstufen wurden im Jahr 1980 Schulbezirke festgelegt. Auf Grund der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes zum 1. Januar 1996 wurde eine Änderungssatzung am 11. Dezember 1995 erlassen.

 

Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Barendorf (mit Ausnahme der Schülerinnen und Schüler aus Thomasburg) und der Grundschule Wendisch Evern sind nach den aufgestellten Satzungen der Orientierungsstufe Kaltenmoor zugeordnet. Auf Grund der erforderlichen Schadstoffsanierung hat die Stadt Lüneburg festgelegt, großflächige Sanierungen zur Kosten- und Zeiteinsparung im Schulzentrum Kaltenmoor durchzuführen. Das erfordert eine Veränderung der Schulbezirke wie folgt:

 

a)    Die Schülerinnen und Schüler der jetzigen 4. Klassen der Grundschule Barendorf werden zum 1. August 2003 dem Schulbezirk der Orientierungsstufe Dahlenburg zugeordnet.

 

b)    Die Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen der Grundschule Wendisch Evern werden zum 1. August 2003 dem Schulbezirk der Orientierungsstufe Embsen zugeordnet.

 

c)    Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 4 der Grundschule Hagen werden zum 1. August 2003 die Orientierungsstufe Lüne besuchen.

 

Von den acht Klassen der Orientierungsstufe Kaltenmoor verbleiben vier Klassen im Schulzentrum Kaltenmoor. Eine entsprechende Beschlussempfehlung hat der Schulausschuss der Stadt Lüneburg am 12. Mai 2003 abgegeben.

 

Für die Schulbezirkseinteilung für die Orientierungsstufen im Landkreis Lüneburg ergeben sich folgende Änderungen:

 

Zu a)

Orientierungsstufe Dahlenburg:

 

Außer den Schülerinnen und Schülern aus der Gemeinde Thomasburg, die bereits dem Schulbezirk der Orientierungsstufe Dahlenburg zugeordnet sind, werden die Schülerinnen und Schüler des Schulbezirks der Grundschule Barendorf dem Schulbezirk der Orientierungsstufe Dahlenburg ab dem 1. August 2003 zugeordnet.

 

Zu b)

Die Schülerinnen und Schüler aus dem Schulbezirk der Grundschule Wendisch Evern werden ab 1. August 2003 dem Schulbezirk der Orientierungsstufe Embsen zugeordnet.

 

Der Entwurf der anliegenden Satzung wurde am 14. Mai 2003 mit der Bitte um Stellungnahme an die zu beteiligenden Stellen versandt. DA eine Anhörungsfrist bis zum 20. Juni 2003 eingeräumt wurde, wird erforderlichenfalls in der Schulausschusssitzung über die eingegangenen Stellungnahmen berichtet.

 

Mit Inkrafttreten der obigen Satzung verlieren die Regelungen von 1980 in Form der geänderten Satzung vom 11. Dezember 1995 bzgl. der Schulbezirke der Orientierungsstufe Dahlenburg und der Orientierungsstufe Embsen diesbezüglich ihre Gültikeit.

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