Vorlage - 2003/92
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Anlage/n:
Eine
Beschlussvorschlag:
a)
Die
Schülerinnen und Schüler des Schulbezirks der Grundschule Barendorf werden dem
Schulbezirk der Orientierungsstufe Dahlenburg zum 1. August 2003 zugeordnet.
b)
Die
Schülerinnen und Schüler des Schulbezirks der Grundschule Wendisch Evern werden
ab 1. August 2003 dem Schulbezirk der Orientierungsstufe Embsen zugeordnet.
c)
Die Verwaltung
wird beauftragt,
1. die Bezirksregierung entsprechend zu informieren.
2. Die Schülerbeförderung zu a) aus dem Bereich der Samtgemeinde Ostheide nach
Dahlenburg
und zu b) aus dem Bereich der
Gemeinde Wendisch Evern nach Embsen zu organisieren.
Sachlage:
Gemäß § 63 Abs. 2
Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) legen die Schulträger unter
Berücksichtigung der Ziele des Schulentwicklungsplanes Schulbezirke fest. Für
den Bereich der Orientierungsstufen wurden im Jahr 1980 Schulbezirke
festgelegt. Auf Grund der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes zum 1.
Januar 1996 wurde eine Änderungssatzung am 11. Dezember 1995 erlassen.
Die Schülerinnen
und Schüler der Grundschule Barendorf (mit Ausnahme der Schülerinnen und
Schüler aus Thomasburg) und der Grundschule Wendisch Evern sind nach den
aufgestellten Satzungen der Orientierungsstufe Kaltenmoor zugeordnet. Auf Grund
der erforderlichen Schadstoffsanierung hat die Stadt Lüneburg festgelegt,
großflächige Sanierungen zur Kosten- und Zeiteinsparung im Schulzentrum
Kaltenmoor durchzuführen. Das erfordert eine Veränderung der Schulbezirke wie
folgt:
a) Die Schülerinnen und Schüler der jetzigen 4.
Klassen der Grundschule Barendorf werden zum 1. August 2003 dem Schulbezirk der
Orientierungsstufe Dahlenburg zugeordnet.
b) Die Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen
der Grundschule Wendisch Evern werden zum 1. August 2003 dem Schulbezirk der
Orientierungsstufe Embsen zugeordnet.
c) Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 4
der Grundschule Hagen werden zum 1. August 2003 die Orientierungsstufe Lüne
besuchen.
Von den acht
Klassen der Orientierungsstufe Kaltenmoor verbleiben vier Klassen im
Schulzentrum Kaltenmoor. Eine entsprechende Beschlussempfehlung hat der
Schulausschuss der Stadt Lüneburg am 12. Mai 2003 abgegeben.
Für die
Schulbezirkseinteilung für die Orientierungsstufen im Landkreis Lüneburg
ergeben sich folgende Änderungen:
Zu a)
Orientierungsstufe
Dahlenburg:
Außer den
Schülerinnen und Schülern aus der Gemeinde Thomasburg, die bereits dem
Schulbezirk der Orientierungsstufe Dahlenburg zugeordnet sind, werden die
Schülerinnen und Schüler des Schulbezirks der Grundschule Barendorf dem
Schulbezirk der Orientierungsstufe Dahlenburg ab dem 1. August 2003 zugeordnet.
Zu b)
Die Schülerinnen
und Schüler aus dem Schulbezirk der Grundschule Wendisch Evern werden ab 1.
August 2003 dem Schulbezirk der Orientierungsstufe Embsen zugeordnet.
Der Entwurf der
anliegenden Satzung wurde am 14. Mai 2003 mit der Bitte um Stellungnahme an die
zu beteiligenden Stellen versandt. DA eine Anhörungsfrist bis zum 20. Juni 2003
eingeräumt wurde, wird erforderlichenfalls in der Schulausschusssitzung über
die eingegangenen Stellungnahmen berichtet.
Mit Inkrafttreten
der obigen Satzung verlieren die Regelungen von 1980 in Form der geänderten
Satzung vom 11. Dezember 1995 bzgl. der Schulbezirke der Orientierungsstufe
Dahlenburg und der Orientierungsstufe Embsen diesbezüglich ihre Gültikeit.