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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2004/019  

Betreff: Entwurf der Ergänzungsverordnung Gebietsteil B - Teilräume B-09, B-12 bis B-15 -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Maja ZüghartAktenzeichen:61.22
Federführend:Fachbereich Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Mentz, Claudia
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
02.03.2004 
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

1

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt die Vorlage nebst Verordnungsentwurf zur Kenntnis.

Sachlage:

Sachlage:

Nachdem die Gesprächsrunden zunächst abgeschlossen sind, liegt ein Entwurf unserer Verordnung vor. In diesen Entwurf sind die Ergebnisse dieser Gespräche im Wesentlichen eingearbeitet worden. Wenn auch nicht alle Einwendungen 1:1 umgesetzt wurden, wurde versucht durch Kompromisse, Ausnahme-

regelungen oder Klarstellung im Verordnungs- bzw. im Erläuterungstext den verschiedenen Belangen Rechnung zu tragen.

 

Gesprächsteilnehmer waren:

 

-          Gemeinde Amt Neuhaus und Stadt Bleckede

-          Landvolk, Landwirtschaftskammer,  Landwirte aus der Gemeinde Amt Neuhaus

-          Verein zum Schutz der Kulturlandschaft und des Eigentums

-          Deich- und Unterhaltungsverband

-          Forstverwaltung

-          Naturschutzverbände

-          IHK und Handwerkskammer

-          Jagd.

 

Am Dienstag, dem 17.02.04 um 19.00 Uhr findet im Hotel Hannover in Neuhaus eine Informationsveranstaltung statt.

 

Im Frühjahr 2004 beabsichtigen wir das förmliche Verfahren einzuleiten, September 2004 Beschluss im Kreistag.

 

Die kursiven Bemerkungen in eckigen Klammern in der Verordnung stellen die Inhalte der  Erläuterung dar, und sind jetzt nur vollständigkeitshalber im Verordnungstext abgedruckt. Diese Bemerkungen fließen später in einen Erläuterungstext ein, der Bestandteil der Verordnung wird.

 

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