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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2009/132  

Betreff: Änderung der Richtlinie zur Förderung von Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Landkreis Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Mentz, UlrichAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
Beratungsfolge:
Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
27.05.2009 
Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
08.06.2009    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

keine

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die folgende Ergänzung des Richtlinientextes der aktuellen KMU-Förderrichtlinie wird unter Punkt 2. – Gegenstand der Förderung – beschlossen:

„Abweichend zu den Bedingungen unter Ziffer 2.1 können, zunächst befristet bis zum 31.12.2009, auch Investitionsvorhaben gefördert werden, die ausschließlich dem Erhalt der vorhandenen Dauerarbeitsplätze in der Betriebsstätte dienen.“

 

Zudem wird beschlossen, das aktuelle Bewertungssystem dahingehend zu ergänzen, dass der KMU-Beirat in besonderen Fördersituationen die Möglichkeit hat, einen Punktabzug in Höhe von bis zu 100 Punkten vorzunehmen.

 

 

Sachlage:

Sachlage:

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat als Reaktion auf die Wirtschafts- und Finanzkrise die Verfahrensregelungen zur einzelbetrieblichen Investitionsförderung aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe (GA) und des Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) im Januar 2009 geändert. Während zuvor ausschließlich Maßnahmen mit zusätzlichen Arbeitseffekten gefördert wurden, sind seit Anfang des Jahres auch gewerbliche Investitionen zur Sicherung der Beschäftigungsverhältnisse förderfähig. Diese Regelungen hat das Land Niedersachsen zunächst bis zum Ende des Jahres 2009 befristet.

 

Der Beirat für das gemeinsame KMU-Programm im Landkreis Lüneburg empfiehlt daraufhin auch eine Anpassung der Förderrichtlinie des Landkreises Lüneburg. Durch die Änderung der Zuwendungsvoraussetzungen, soll zukünftig auch im Rahmen des hiesigen KMU-Programms der Erhalt von Arbeitsplätzen als grundlegende Bedingung für eine Förderung von gewerblichen Investitionen ausreichen. Die befristete Änderung der Richtlinie des Landkreises Lüneburg orientiert sich hinsichtlich ihrer Laufzeit an den Festlegungen des Landes Niedersachsen bzgl. der Förderung aus der GA.

Damit wird erreicht, dass auch der von der aktuellen Förderrichtlinie angesprochenen Zielgruppe der Handwerksbetriebe sowie Klein- und Kleinstunternehmen ein befristeter, zusätzlicher Investitionsanreiz gegeben wird.

 

Weiterhin empfiehlt der Beirat die Gewichtung seines Votums im Scoring-System zu regeln. So soll eine zusätzliche Bewertungsposition im System verankert werden, die dem Beirat einen Punktabzug (max. 100 Punkte) ermöglicht. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass Maßnahmen von einer Förderung ausgeschlossen werden können, die sich auf Grund einer unzureichenden Nachhaltigkeit verzerrend auf den Wettbewerb auswirken können und damit nicht den regionalen Entwicklungszielen entsprechen.

 

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