Vorlage - 2009/132
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Anlage/n:
keine
Beschlussvorschlag:
Die folgende Ergänzung des Richtlinientextes der
aktuellen KMU-Förderrichtlinie wird unter Punkt 2. – Gegenstand der
Förderung – beschlossen:
„Abweichend zu den Bedingungen unter Ziffer
2.1 können, zunächst befristet bis zum 31.12.2009, auch Investitionsvorhaben
gefördert werden, die ausschließlich dem Erhalt der vorhandenen
Dauerarbeitsplätze in der Betriebsstätte dienen.“
Zudem wird beschlossen, das aktuelle
Bewertungssystem dahingehend zu ergänzen, dass der KMU-Beirat in besonderen
Fördersituationen die Möglichkeit hat, einen Punktabzug in Höhe von bis zu 100
Punkten vorzunehmen.
Sachlage:
Das
Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat als
Reaktion auf die Wirtschafts- und Finanzkrise die Verfahrensregelungen zur
einzelbetrieblichen Investitionsförderung aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe
(GA) und des Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) im Januar 2009
geändert. Während zuvor ausschließlich Maßnahmen mit zusätzlichen
Arbeitseffekten gefördert wurden, sind seit Anfang des Jahres auch gewerbliche
Investitionen zur Sicherung der Beschäftigungsverhältnisse förderfähig. Diese
Regelungen hat das Land Niedersachsen zunächst bis zum Ende des Jahres 2009
befristet.
Der Beirat für das gemeinsame KMU-Programm im
Landkreis Lüneburg empfiehlt daraufhin auch eine Anpassung der Förderrichtlinie
des Landkreises Lüneburg. Durch die Änderung der Zuwendungsvoraussetzungen,
soll zukünftig auch im Rahmen des hiesigen KMU-Programms der Erhalt von
Arbeitsplätzen als grundlegende Bedingung für eine Förderung von gewerblichen
Investitionen ausreichen. Die befristete Änderung der Richtlinie des
Landkreises Lüneburg orientiert sich hinsichtlich ihrer Laufzeit an den
Festlegungen des Landes Niedersachsen bzgl. der Förderung aus der GA.
Damit wird erreicht, dass auch der von der
aktuellen Förderrichtlinie angesprochenen Zielgruppe der Handwerksbetriebe
sowie Klein- und Kleinstunternehmen ein befristeter, zusätzlicher
Investitionsanreiz gegeben wird.
Weiterhin empfiehlt
der Beirat die Gewichtung seines Votums im Scoring-System zu
regeln. So soll eine zusätzliche Bewertungsposition im System verankert werden,
die dem Beirat einen Punktabzug (max. 100 Punkte) ermöglicht. Hierdurch soll
sichergestellt werden, dass Maßnahmen von einer Förderung ausgeschlossen werden
können, die sich auf Grund einer unzureichenden Nachhaltigkeit verzerrend auf
den Wettbewerb auswirken können und damit nicht den regionalen
Entwicklungszielen entsprechen.