Vorlage - 2009/142
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Anlage/n:
1
Beschlussvorschlag:
- Die
Jahresrechnungen des Landkreises Lüneburg für die Haushaltsjahre 2006 und
2007 werden gemäß § 65 NLO i.V.m. § 101 Abs.1 NGO beschlossen.
- Dem Landrat wird für die Haushaltsjahre
2006 und 2007 Entlastung erteilt
Sachlage:
Der
Landrat hat die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung des
Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2006 am 12. Juni 2007 und für das
Haushaltsjahr 2007 am 11. April 2008 festgestellt.
Der
Rechenschaftsbericht und die weiteren wesentlichen Bestandteile der
Jahresrechnung 2006 und 2007 liegen den Kreistagsabgeordneten bereits vor
(Vorlage 2007/166 vom 19.06.2007 und Vorlage 2008/060 vom 09.04.2008).
Der
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnungen
für die genannten Haushaltsjahre ist als Anlage 1 beigefügt.
Der
Schlussbericht enthält Prüfungsbemerkungen (PB), zu denen eine Stellungnahme
der Verwaltung erwartet wird und Prüfungshinweise (PH), zu denen Stellungnahmen
aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes nicht erforderlich sind, wenn sie
anerkannt und beachtet werden.
Zu
den im Schlussbericht enthaltenen Prüfbemerkungen nimmt die Verwaltung wie folgt
Stellung:
Stellungnahme
zu den PB in Abschnitt 4, Gliederungs-Nr. 4.12 (S. 45)
Eine
Prüfung, ob der durch die geschilderte Vorfinanzierung entstandende Zinsverlust
durch eine Eigenschadenversicherung des Landkreises versichert ist, wurde
veranlasst. Für den geschilderten Schaden konnte jedoch keine
Versicherungsleistung geltend gemacht werden.
Eine Prüfung, ob der durch die geschilderte
Vorfinanzierung entstandene Zinsverlust durch eine Eigenschadenversicherung des
Landkreises versichert ist, wurde veranlasst. Für den geschilderten Schaden
konnte jedoch keine Versicherungsleistung geltend gemacht werden.
Im Übrigen ist es hier - wenn überhaupt - nur zu
einem sehr geringen Zinsverlust gekommen, da es sich überwiegend um Forderungen
an die Hansestadt Lüneburg handelte. Die entsprechenden Kosten waren also
ohnehin der Hansestadt im Rahmen des Lüneburg-Vertrages zu erstatten.
Stellungnahme
zu den PB in Abschnitt 4, Gliederungs-Nr. 4.12 (S. 45)
Zwischenzeitlich
haben der Fachdienst Jugendhilfe und Sport (FD 51) und das Rechnungsprüfungsamt
gemeinsam ein Verfahren entwickelt, mit der eine fachdienst-interne Kontrolle
der haushalts- und kassenmäßigen Vorgänge gewährleistet wird. Sobald belastbare
Erfahrungen mit diesem neuen Kontrollsystem vorliegen, werden Fachdienst 51 und
das RPA eine Überprüfung des Systems vornehmen und es gegebenenfalls
weiterentwickeln.
Stellungnahme
zur PH und PB in Abschnitt 4, Gliederungs-Nr. 4.15 (S. 48)
Der
Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes, die Fälligkeit von Abschlagszahlungen
jeweils auf die Mitte eines Monats zu verschieben, wurde gefolgt. Daneben wurde
der monatliche Abschlagsbetrag auf 20.000 Euro reduziert. Angesichts steigender
Entgelte bei der GfA wird jedoch auch wieder eine Anhebung der
Abschlagszahlungen erforderlich sein.
Die Prüfungshinweise des Rechnungsprüfungsamtes
werden von der Verwaltung anerkannt und beachtet.