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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2004/021  

Betreff: Naturdenkmäler im Landkreis Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Bartscht, StefanAktenzeichen:61
Federführend:Fachbereich Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Mentz, Claudia
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
02.03.2004 
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

2

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Vortrag wird zur Kenntnis genommen.

Sachlage:

Sachlage:

Im gesamten Kreisgebiet befinden sich über 100 Naturdenkmäler gemäß § 27 Nieders. Naturschutzgesetz (NNatG). Diese wurden in der Vergangenheit durch Verordnungen des Landkreises Lüneburg festgesetzt. Für Naturdenkmäler gilt ein weitgehendes Veränderungsverbot. Das führt dazu, dass die Verkehrssicherungspflicht grundsätzlich vom Eigentümer auf den Landkreis Lüneburg als untere Naturschutzbehörde übergegangen ist. Dies ist insofern problematisch, weil zu den Naturdenkmälern weit mehr als 300 Einzelbäume oder Gruppen von Bäumen gehören, was die Gefahr birgt, dass eine Gefährdung für Dritte durch umstürzende Bäume oder herabfallende Äste eintritt. Da in den letzten Jahren zunehmend Meldungen von Grundstückseigentümern und Gemeinden über von Naturdenkmälern ausgehende Gefahren an den FD Umwelt herangetragen wurden, wurde Ende 2003 das Institut für Baumpflege mit einer Begutachtung aller bzw. der meisten Naturdenkmäler beauftragt (Kosten rd. 10.000,00 €).

 

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass

 

Ø      für ca. 20 Bäume eine eingehende Untersuchung mittels Hubwagen erfolgen müsste (geschätzter Aufwand mind. 3 Tage à 3.000,00 €),

Ø      bei allen Naturdenkmälern eine Bruchsicherheit nicht mehr gegeben ist,

Ø      umfangreiche Totholzbeseitigungen im Kronenbereich fast aller Naturdenkmäler erforderlich sind,

Ø      viele Bäume nicht die Anforderungen des § 27 NNatG (einzelne Naturschöpfungen, die wegen ihrer Bedeutung für Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit eines besonderen Schutzes bedürfen) erfüllen.

 

Um alle Naturdenkmäler in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen, ist laut Institut für Baumpflege ein einmaliger Investitionsbedarf von annährend 100.000,00 € erforderlich. Anschließend sind regelmäßige Begutachtungen und Pflegemaßnahmen erforderlich.

 

Die Ergebnisse des o. g. Gutachtens erfordern ein konzeptionelles Vorgehen. Hierzu wird im Weiteren in der Sitzung vorgetragen. Ausschnitte aus dem Vorbericht zum Gutachten sowie ein exemplarisches Ergebnis der Begutachtung am Beispiel der Eiche in Hittbergen sind als Anlage beigefügt.

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