Vorlage - 2004/021
|
|
Anlage/n:
2
Beschlussvorschlag:
Der Vortrag wird zur Kenntnis genommen.
Sachlage:
Im gesamten Kreisgebiet befinden sich über 100 Naturdenkmäler
gemäß § 27 Nieders. Naturschutzgesetz (NNatG). Diese wurden in der
Vergangenheit durch Verordnungen des Landkreises Lüneburg festgesetzt. Für
Naturdenkmäler gilt ein weitgehendes Veränderungsverbot. Das führt dazu, dass
die Verkehrssicherungspflicht grundsätzlich vom Eigentümer auf den Landkreis
Lüneburg als untere Naturschutzbehörde übergegangen ist. Dies ist insofern
problematisch, weil zu den Naturdenkmälern weit mehr als 300 Einzelbäume oder Gruppen
von Bäumen gehören, was die Gefahr birgt, dass eine Gefährdung für Dritte durch
umstürzende Bäume oder herabfallende Äste eintritt. Da in den letzten Jahren
zunehmend Meldungen von Grundstückseigentümern und Gemeinden über von
Naturdenkmälern ausgehende Gefahren an den FD Umwelt herangetragen wurden,
wurde Ende 2003 das Institut für Baumpflege mit einer Begutachtung aller bzw.
der meisten Naturdenkmäler beauftragt (Kosten rd. 10.000,00 €).
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass
Ø
für ca. 20 Bäume eine eingehende
Untersuchung mittels Hubwagen erfolgen müsste (geschätzter Aufwand mind. 3 Tage
à 3.000,00 €),
Ø
bei allen Naturdenkmälern eine Bruchsicherheit
nicht mehr gegeben ist,
Ø
umfangreiche Totholzbeseitigungen im
Kronenbereich fast aller Naturdenkmäler erforderlich sind,
Ø
viele Bäume nicht die Anforderungen des §
27 NNatG (einzelne Naturschöpfungen, die wegen ihrer Bedeutung für
Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und
Schönheit eines besonderen Schutzes bedürfen) erfüllen.
Um alle Naturdenkmäler in einen verkehrssicheren Zustand zu
versetzen, ist laut Institut für Baumpflege ein einmaliger Investitionsbedarf
von annährend 100.000,00 € erforderlich. Anschließend sind regelmäßige
Begutachtungen und Pflegemaßnahmen erforderlich.
Die Ergebnisse des o. g. Gutachtens erfordern ein
konzeptionelles Vorgehen. Hierzu wird im Weiteren in der Sitzung vorgetragen.
Ausschnitte aus dem Vorbericht zum Gutachten sowie ein exemplarisches Ergebnis
der Begutachtung am Beispiel der Eiche in Hittbergen sind als Anlage beigefügt.