Vorlage - 2009/164
|
|
Anlage/n:
1 Anlage ( nicht öffentlich)
Beschlussvorschlag:
Über den Antrag des Vereins „ Lydias Haus, Spendenlädchen
und Ort der Begegnung e.V.“ wird zunächst in der Gruppe bzw. in den
Fraktionen beraten und in der nächsten Ausschusssitzung beschlossen.
Sachlage:
Der Verein „Lydias Haus, Spendenlädchen und Ort der
Begegnung e.V.“ beantragt für die Förderung eines Mehrgenerationenprojektes
in Bardowick einen Kreiszuschuss, da die vorgelegten Gesamtkosten in Höhe von
18.080,00 € nicht gedeckt sind und eine Finanzlücke in Höhe von 8.280,00
€ besteht.
Der als gemeinnützig anerkannte Verein „Lydias Haus,
Spendenlädchen und Ort der Begegnung e.V.“ beabsichtigt in Zusammenarbeit
mit der Projektgruppe Senioren – Mehrgenerationsarbeit in der
Samtgemeinde Bardowick ein Mehrgenerationenhaus im Flecken Bardowick zu
eröffnen. Ziel des vorliegenden Projektes ist es, für die Bevölkerung einen Ort
der Begegnung im Stil eines englischen „Charity – Shop“ zu
initiieren, der gespendete, gut erhaltene gebrauchte Kleidung preiswert weiter
verkauft und mit den Erlösen anerkannte soziale Projekte unterstützt.
Gleichzeitig soll die Gelegenheit geboten werden, in gediegen gestaltetem
Ambiente bei einer Tasse Kaffee ins Gespräch zu kommen. Solche Shops fungieren
als Orte der generationsübergreifenden Begegnung und des kreativen Austausches
und können z.B. auch sozial isolierte Ruheständler, allein erziehende Mütter
und Kinder einbinden. Integration sozial bedürftiger Menschen ist jedoch Effekt
und nicht vorrangiges Ziel des Projekts. Im Fokus stehen vielmehr, eine
lebendige, kulturelle spannende Anlaufstelle für alle zu schaffen.
Den Förderantrag des Vereins mit Begründung und Zielrichtung
der Maßnahme, der Finanzierungsplan und ein Auszug aus der Satzung des
gegründeten gemeinnützigen Vereins wird in der Anlage beigefügt.
Dem Verein wird in der Sitzung die Gelegenheit gegeben das
Mehrgenerationsprojekt vorzustellen und die Finanzplanung zu erläutern.
Finanzielle Auswirkungen:
Aufwand im Produkt „Sonstige soziale Angelegenheiten
– örtlicher Träger“ im Haushaltsjahr 2009 in der entsprechenden
Zuschusshöhe.