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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2009/184  

Betreff: Antrag der Gruppe CDU-Unabhängige/ SPD im Kreistag des Landkreises Lüneburg vom 01.08.2009; Förderung der integrativen Beschulung im Landkreis Lüneburg, Sachstandsbericht und Vorstellung von Praxisbeispielen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wieske, MichaelAktenzeichen:5511.00.08.05
Federführend:Bildung und Kultur Bearbeiter/-in: Lüdde, Petra
Beratungsfolge:
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
16.09.2009 
Schulausschuss für allgemein und berufsbildende Schulen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt die Informationen sowie den Sachstandsbericht zum Regionalen Integrationskonzept im Landkreis Lüneburg zur Kenntnis.

 

Sachlage:

Sachlage:

 

Die Gruppe CDU-Unabhängige/ SPD im Kreistag des Landkreises Lüneburg hat mit Schreiben vom 01.08.2009 zur Sitzung des Schulausschusses am 16.09.2009 folgenden Antrag gestellt:

 

Wir beantragen  für die obige Sitzung den Tagesordnungspunkt  „Aufbau und Fortführung des Regionalen Integrationskonzeptes (RIK)“ aufzunehmen.

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt sollte ein Sachstandsbericht aus dem LK-LG erfolgen und ein Erfahrungsbericht zum Regionalen Integrationskonzept aus einer anderen Region (Uelzen) vorgetragen werden.

 

Wir schlagen hierfür vor, folgende Personen einzuladen:

Frau RSD`n  Schult LSchB LG

Frau R´n  Boldhaus GS-Bienenbüttel

Herrn FöR Kallien FöS-Bad-Bevensen

 

Begründung:

Am 03.05.2008 ist die UN-Behindertenkonvention als Vertragswerk international in Kraft getreten. Als eine wichtige Forderung wird die volle und effektive Partizipation und Inklusion von Behinderten in der Gesellschaft beschrieben. Dies erstreckt sich auf alle Lebensbereiche, insbesondere auf  den Bereich  Schule. Die Integration und Inklusion von Kindern mit Handicaps gilt es in der Bildungsregion Lüneburg zu optimieren. Dafür ist ein flächendeckendes „Regionales Integrationskonzept“ (RIK) aufzubauen.

 

Das Regionale Integrationskonzept in Niedersachsen wird in „Lernen unter einem Dach, Niedersachsen macht Schule“ wie folgt beschrieben, Zitat:

 

Durch Regionale Integrationskonzepte soll die Weiterentwicklung des Systems der sonderpädagogischen Förderung in Niedersachsen planvoll gesteuert und qualitativ verändert werden. Beteiligte vor Ort (Eltern, Lehrkräfte, Schulleiter, Schulträger, Schulbehörden) sind aufgerufen, im Sinne einer Entwicklung von unten die regionale Struktur sonderpädagogischer Hilfen mit integrativer Zielrichtung umzubauen. Die Schulbehörden sind aufgefordert, Entwicklungen anzuregen und Möglichkeiten zu schaffen, Elternwünschen nach gemeinsamer Erziehung und gemeinsamen Unterricht umfassender zu entsprechen. Für die Entwicklung solcher Konzepte ist ein Unterstützungssystem (Integrationsteams in den vier Regierungsbezirken) geschaffen worden.

 

Anträge auf die Genehmigung Regionaler Integrationskonzepte werden vom Schulträger gestellt. In der ersten Phase des Umbaus soll die Genehmigung durch die oberste Schulbehörde erfolgen, danach soll dies auf die Bezirksregierungen übertragen werden.

 

Die Fortführung der Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird im Rahmen von Regionalen Integrationskonzepten geplant und abgesichert. In Regionalen Integrationskonzepten wird ausgewiesen, wie und in welcher Form Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf in verschiedenen Schwerpunkten in einer Region (Einzugsbereich einer Sonderschule, einer Gemeinde oder eines Landkreises oder Teilen davon) in Umsetzung des § 4 des Niedersächsischen Schulgesetzes im gemeinsamen Unterricht und in Sonderschulen gefördert werden können. Die Sonderschule als Förderzentrum erhält dadurch eine besondere Aufgabe.

 

Regionale Integrationskonzepte:

 

§         streben ein regional begrenztes, integrativ ausgerichtetes System sonderpädagogischer Hilfen an. Sonderpädagogik wird zunehmend in die allgemeine Schule verlagert und im engen Zusammenwirken mit dieser verwirklicht.

§         gewährleisten (relative) Wohnortnähe und Passung sonderpädagogischer Unterstützung der Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf.

§         werden von den Beteiligten vor Ort (Eltern, Lehrkräfte, Schulträger) initiiert und entwickelt.

§         bündeln vorhandene sonderpädagogische Angebote (z. B. Integrationsklassen, Mobile Dienste, Kooperation nach § 25 NSchG, Sonderunterricht für Sprachbehinderte) und führen diese im Hinblick auf mehr gemeinsamen Unterricht und gemeinsame Erziehung für mehr Schüler weiter.

§         werden von Sonderschulen als Förderzentren koordiniert und organisiert (Zuweisung und Einsatz der Sonderschullehrkräfte, Mitarbeiter und Betreuungskräfte, Fortbildung, materielle und mediale Ausstattung).

§         sind durch eine flexible und bedürfnisorientierte Organisationsstruktur und durch Entwicklungsoffenheit gekennzeichnet.

§         werden schrittweise entwickelt. Die Schulbehörden begleiten und unterstützen die Entwicklung der Konzepte und ihre Umsetzungen.

§         können auch aus Teilkonzepten entstehen, die für den Einzugsbereich einer Sonderschule oder einer Gemeinde als Träger von Grundschulen erarbeitet und in ein Gesamtkonzept eingebracht werden.“

 

Die Johannes-Rabeler-Förderschule (Hansestadt Lüneburg), die Kurt-Löwenstein-Schule Bleckede und die Förderschule an der Schaperdrift arbeiten im Rahmen dieses Integrationskonzeptes mit Grundschulen zusammen, allerdings nicht flächendeckend.

Johannes-Rabeler-Schule

Einzugsbereich

Heiligengeistschule, Anne-Frank-Schule, GS Kreideberg, GS Hagen, GS Lüne, St. Ursula Schule, GS Im Roten Felde. GS Häcklingen, GS Am Sandberg / Ochtmissen

Grundschulen Bardowick, Radbruch, Handorf und Vögelsen,

Grundschulen Brietlingen, Artlenburg und Hohnstorf

Grundschulen Barendorf und Wendisch Evern

Grundschule Adendorf

 

FÖS An der Schaperdrift

Einzugsbereich

GS Hasenburger Berg, GS Hermann-Löns-Schule.

Grundschulen Deutsch Evern, Melbeck und Embsen.

Grundschulen Amelinghausen, Betzendorf und Soderstorf.

Grundschulen Reppenstedt, Kirchgellersen und Westergellersen.

 

Kurt-Löwenstein-Schule Bleckede

Einzugsbereich

Grundschulen Bleckede, Barskamp, Neetze, Dahlenburg, Scharnebeck und Neuhaus m. Außenstelle Tripkau.

Mit den im Text hervorgehobenen Grundschulen arbeiten die Förderschulen im Bereich der Lernhilfe tatsächlich im Rahmen des Regionalen Konzeptes ( Teilkonzept ) zusammen.

Es gibt also keine automatische Teilnahme aller GS im Einzugsbereich. Jeder Grundschulträger und jede GS entscheidet einzeln. Die Schule muss dann auch ein eigenes Konzept erarbeiten.

 

Auch in weiterführenden kreiseigenen Schulen findet Kooperation und Integration mit hiesigen Förderschulen statt, also auch über den Primarbereich hinaus.

Beispiele hierfür sind die Förderschule am Knieberg, die mit der Grundschule Melbeck, der Igelschule in Hagen (Hansestadt Lüneburg) und der HRS in Adendorf kooperiert.

In der Grund- und Hauptschule Embsen sowie seit dem Schuljahr 2009/2010 auch in der Hauptschule Oedeme werden Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf integriert.

 

Frau Schult von der Landesschulbehörde wird zum Regionalen Integrationskonzept weitere Informationen geben und den Sachstand für den Landkreis Lüneburg darstellen. Die im Antrag genannten Schulleiter/innen werden diese Ausführungen durch Beispiele des Nachbarkreises Uelzen ergänzen.

 

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