Vorlage - 2009/189
|
|
Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Lüneburg stimmt als Schulträger dem Antrag auf
Erweiterung des Fachgymnasiums Fachrichtung Gesundheit und Soziales an der BBS
III Lüneburg um den Schwerpunkt Gesundheit und Pflege zum Schuljahr 2010/2011
zu. Die Verwaltung wird beauftragt, den erforderlichen Genehmigungsantrag nach
§ 106 Abs. 7 NSchG bei der Landesschulbehörde zu stellen.
Sachlage:
Die Berufsbildenden Schulen III Lüneburg beabsichtigen zum
Schuljahr 2010/2011 das Fachgymnasium Fachrichtung Gesundheit und Soziales um
den Schwerpunkt Gesundheit und Pflege zu erweitern.
Das Fachgymnasium – Gesundheit und Soziales – wird
an den Berufsbildenden Schulen III bisher mit den Schwerpunkten Ökotrophologie,
Sozialpädagogik und Agrarwirtschaft (ruht) geführt. Die Einrichtung des
Schwerpunktes Gesundheit und Pflege begründet sich durch das Bildungsangebot
der BBS III. Im Bereich Gesundheit werden in der Teilzeitberufsschule
Medizinische Fachangestellte, Zahnmedizinische Fachangestellte, Tiermedizinische
Fachangestellte und Zahntechniker/innen beschult. Im Berufsfeld Pflege werden
seit langem Schülerinnen und Schüler in der Berufsfachschule –
Sozialpflege – sowie in der Berufsfachschule –
Sozialassistentin/Sozialassistent – Schwerpunkt Familienpflege beschult.
Zum 01.08.2009 wurde weiterhin die Berufsfachschule – Pflegeassistenz
– eingerichtet.
Der neue Schwerpunkt der bestehenden Schulform richtet sich an
Schülerinnen und Schüler, die über den erweiterten Realschulabschluss verfügen.
Dieser wird in den oben genannten Bildungsgängen vermittelt, so dass
Schülerinnen und Schüler dieser Bildungsgänge die Möglichkeit einer
Weiterqualifizierung in der Berufsbildenden Schule III hätten.
Die Gesamtkonferenz der BBS III vom 06.11.2008 hat sich für die
Einrichtung des Schwerpunktes Gesundheit und Pflege im Fachgymnasium –
Gesundheit und Soziales – ausgesprochen.
Das Fachgymnasium – Gesundheit und Soziales – wird
an den Berufsbildenden Schulen III Lüneburg zurzeit 3-zügig geführt. Mit der
Einrichtung eines zusätzlichen Schwerpunktes ist die Erweiterung der Zügigkeit
nicht vorgesehen. Da der Schwerpunkt Agrarwirtschaft voraussichtlich auf Dauer
ruhen wird, ist die parallele Beschulung jeweils einer Klasse pro Jahrgang mit
den Schwerpunkten Ökotrophologie, Sozialpädagogik und Gesundheit und Pflege
beabsichtigt. Da die Zügigkeit nicht erweitert wird, ergibt sich durch die
Einführung des neuen Schwerpunktes kein zusätzlicher Raumbedarf.
Die Landesschulbehörde hat mit Verfügung vom 28.10.2008 die
schulfachliche Voranfrage positiv bewertet und keine grundsätzlichen Bedenken
aus schulfachlicher Sicht geäußert. Für die vorgesehene Erweiterung des
Fachgymnasiums Fachrichtung Gesundheit und Soziales an der BBS III Lüneburg um
den Schwerpunkt Gesundheit – Pflege ist ein Antrag des Schulträgers nach
§ 106 Abs. 7 NSchG erforderlich.
Um zeitgerecht diese Erweiterung zum Schuljahr 2010/2011
sicherzustellen, ist die Genehmigung gemäß § 106 Abs. 7 NSchG bei der
Landesschulbehörde zu beantragen.