Vorlage - 2009/219
|
|
Anlage/n:
1 (Fortzuschreibende Zweckvereinbarung mit den Anlagen 1 –
3)
Beschlussvorschlag:
Die
1. Fortschreibung der Zweckvereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der
örtlichen Prüfung bei den Landkreisen Harburg und Lüchow-Dannenberg, der
Hansestadt Lüneburg, der Stadt Buchholz in der Nordheide sowie der Gemeinde
Seevetal durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg mit Wirkung zum
01.01.2010 in der anliegenden Fassung wird beschlossen.
Der
Landrat wird ermächtigt, die entsprechende Vereinbarung zu unterzeichnen.
Sachlage:
Die
Landkreise Harburg und Lüchow-Dannenberg, die Hansestadt Lüneburg sowie die
Gemeinde Seevetal haben mit Wirkung vom 01.01.2007 die Wahrnehmung der Aufgaben
der örtlichen Prüfung auf das Rechnungsprüfung des Landkreises Lüneburg
übertragen. Hierzu wurde eine entsprechende Zweckvereinbarung zwischen den
Kooperationspartnern geschlossen.
Die
Kooperation hat sich in der Erprobungsphase nach übereinstimmender Bewertung
aller Partner gut bewährt, die vereinbarten Ziele wurden erreicht. Daher wird
die Zusammenarbeit über die Pilotphase hinaus fortgesetzt. Um
zwischenzeitlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen, bedarf die
Zweckvereinbarung der Aktualisierung.
Die
1. Fortschreibung der Zweckvereinbarung ist im Wesentlichen geprägt durch
folgende Veränderungen:
- Die Stadt
Buchholz in der Nordheide hat von ihrem eingeräumten besonderen
Beitrittsrecht Gebrauch gemacht. Sie wird ab 01.01.2010 der sechste
Kooperationspartner.
- Einzelne
Kooperationspartner haben neben den seinerzeit vereinbarten Aufgaben
weitere Prüfungen auf das RPA des Landkreises Lüneburg übertragen.
- Durch eine
gesetzliche Änderung wurde die Zuständigkeit für die überörtlichen
Prüfungen der Samtgemeinden und Gemeinden von den Landkreisen auf die
Niedersächsische Kommunalprüfungsanstalt (NKPA) übertragen.
Neben
den dargestellten Änderungen, war es in der Vergangenheit aus unterschiedlichen
Gründen erforderlich, Regelungen insbesondere aus den Anlagen der
Zweckvereinbarung auszulegen bzw. anzupassen. Diese Sachverhalte wurden, wie es
die Zweckvereinbarung vorsieht, im Kooperationsgremium diskutiert, beschlossen und
als Protokollnotiz zur Zweckvereinbarung genommen. Eine Einarbeitung dieser,
häufig nur redaktionellen oder klarstellenden Anpassungen ist den Empfehlungen
des Kooperationsgremiums folgend, nach erfolgreicher Beendigung der Pilotphase
zum 01.01.2010 vorgesehen.
Um
die Änderungen der 1. fortgeschriebenen Fassung besser nachvollziehbar zu dokumentieren,
ist die für die Beratungen beigefügte
Ausfertigung als Leseexemplar gestaltet. Im Text der seit 01.01.2007 gültigen
Fassung der Vereinbarung sind die entfallenden Passagen durchgestrichen und
Ergänzungen in Fettdruck und zusätzlich unterstrichen dargestellt.