Vorlage - 2009/221
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Anlage/n:
1 Schreiben der fusionierenden Gemeinden
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1 | Anschreiben fusionierende Gemeinden (377 KB) |
Beschlussvorschlag:
1.
Der Landkreis Lüneburg unterstützt die
Stadt Bleckede, die Gemeinde Amt Neuhaus und die Samtgemeinde Dahlenburg mit
ihren Mitgliedsgemeinden Nahrendorf, Flecken Dahlenburg, Dahlem, Boitze und
Tosterglope in ihrem Fusionsprozess zu einer neuen Einheitsgemeinde
(fusionierte Einheitsgemeinde). Er gewährt der fusionierten Einheitsgemeinde
einen Fusionszuschuss nach Maßgabe dieses Beschlusses.
2.
Der Fusionszuschuss wird für die Jahre
2012 - 2016 jeweils zum 1. Juni ausgezahlt.
3.
Die Höhe des Fusionszuschusses für die
einzelnen Jahre bemisst sich nach den Schlüsselzuweisungen, die aufgrund der
Fusion zusätzlich gezahlt werden. Hierauf zahlt der Landkreis Lüneburg im Jahr
2012 75 %. Der Zuschuss schmilzt danach jährlich um 15 %-Punkte. Der Rechenweg
wird unter „Sachlage“ dargestellt.
4.
Sobald die fusionierte Einheitsgemeinde
rechtsgültig entstanden ist, wird der Landkreis Lüneburg ihr einen verbindlichen
Bescheid über die Zahlung des Fusionszuschusses erteilen. Der Landrat wird
beauftragt, der Stadt Bleckede, der Gemeinde Amt Neuhaus, der Samtgemeinde
Dahlenburg mit ihren Mitgliedsgemeinden Nahrendorf, Flecken Dahlenburg, Dahlem,
Boitze und Tosterglope unverzüglich eine Zusicherung über den Erlass des Zuwendungsbescheides
im Sinne von § 1 Abs. 1 Nds. Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) i. V. m. § 38
des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (VwVfG) zu erteilen.
Sachlage:
Auf die Vorlage 2008/197 wird verwiesen.
Die Gemeinde Amt Neuhaus und die Samtgemeinde Dahlenburg mit
ihren Mitgliedsgemeinden Nahrendorf, Flecken Dahlenburg, Dahlem, Boitze und
Tosterglope haben dem Entwurf des Gebietsveränderungsvertrages in ihren Räten
zugestimmt. Eine entsprechende Beschlussfassung steht im Rat der Stadt Bleckede
aus. Sie soll im November 2009 getroffen werden.
Die Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Bleckede, der Gemeinde
Amt Neuhaus und der Samtgemeinde Dahlenburg sind an den Landkreis Lüneburg mit
der Bitte herangetreten, einen finanziellen Zuschuss aus Anlass der geplanten
Fusion zu gewähren.
Die Fusion wird durch den Landkreis Lüneburg befürwortet. Sie
führt zu effizienteren Verwaltungsstrukturen und wird daher einen Beitrag
leisten, die finanzielle Situation der Kommunen im Ostkreis zu konsolidieren.
Mit der Fusion würde eine Kommune mit zzt. mehr als 21.000
Einwohnern entstehen, die in der Summe über eine höhere Verwaltungskraft
verfügen würde als die im Moment bestehende Verwaltungsstruktur. Hierdurch
können die strukturellen Probleme im Ostkreis zukünftig besser angegangen
werden.
Das Land Niedersachsen hat bekundet, im Falle der Fusion der
fusionierten Einheitsgemeinde eine Förderung von 75 % der Kassenkredite zu
gewähren, die bis zum 31.10.2011 aufgelaufen sein werden. Hierbei wird
voraussichtlich eine Höchstgrenze angesetzt werden.
Ziel aller Beteiligten ist, durch die Fusion zukünftig einen
insgesamt ausgeglichenen Ergebnishaushalt zu erzielen. Gerade in der
Anfangsphase werden sich jedoch fusionsbedingte Mehraufwendungen ergeben. Der
Landkreis Lüneburg ist daher bereit, in dieser Zeit eine finanzielle
Unterstützung zu gewähren.
Das Niedersächsische Finanzausgleichsgesetz (NFAG) sieht in § 5
vor, dass die einer Kommune gewährten Schlüsselzuweisungen mit zunehmender
Einwohnerzahl wachsen. So liegt der so genannte Gemeindegrößenansatz für alle
Gemeinden im Ostkreis zzt. bei dem Mindestwert von 100 %. Bei 20.000 Einwohnern
werden bereits 110 % angesetzt. Die Schlüsselzuweisungen werden im April eines
jeden Jahres vom Land Niedersachsen der Höhe nach festgelegt. Hierbei wird auch
der konkrete Gemeindegrößenansatz festgestellt. Allein durch die Fusion kann
die fusionierte Einheitsgemeinde daher eine höhere Schlüsselzuweisung erwarten
als ohne Fusion.
Über die Kreisumlage wird der Landkreis Lüneburg an der
Erhöhung der Schlüsselzuweisung partizipieren. Die Höhe des Fusionszuschusses
wird so berechnet, dass auf möglichst einfache Art und Weise für die Jahre 2012
bis 2016 fiktiv ermittelt wird, wie hoch die Schlüsselzuweisungen ohne eine
Fusion ausfallen würden.
Dazu wird der Betrag der Schlüsselzuweisungen, der vom Land
Niedersachsen jeweils in den Jahren 2012 – 2016 an die fusionierte
Einheitsgemeinde gezahlt wird, um den fiktiven Betrag der Schlüsselzuweisung
vermindert, die an die Rechtsvorgänger gezahlt worden wäre, wenn eine Fusion
nicht stattgefunden hätte.
Letzter Betrag ermittelt sich, indem die Schlüsselzuweisungen der fusionierten
Einheitsgemeinde jeweils für die Jahre 2012 – 2016 mit 100 multipliziert
und durch die jeweils für die Jahre 2012 – 2016 festgesetzten
Gemeindegrößenansätze der fusionierten Einheitsgemeinde dividiert werden. Die
sich so ergebenden Differenzen werden durch 100 dividiert und mit dem Hebesatz
der Kreisumlage und mit dem Faktor 0,9 multipliziert. Der Faktor 0,9 wird
gebraucht, weil die Kreisumlage nur auf 90 % der Schlüsselzuweisungen berechnet
wird. Daraus ergeben sich die Basiswerte.
Auf diese Basiswerte zahlt der Landkreis Lüneburg im Jahre 2012
75 %, im Jahre 2013 60 %, im Jahre 2014 45 %, im Jahre 2015 30 % und im Jahre
2016 15 %.
Um den Bürgerinnen und Bürgern im Ostkreis die erforderliche
Planungssicherheit zu geben, sichert der Landrat unverzüglich nach der
Kreistagssitzung der Stadt Bleckede, der Gemeinde Amt Neuhaus und der
Samtgemeinde Dahlenburg mit ihren Mitgliedsgemeinden Nahrendorf, Flecken
Dahlenburg, Dahlem, Boitze und Tosterglope zu, der fusionierten
Einheitsgemeinde einen rechtsverbindlichen Bescheid über die Zahlung des
Fusionszuschusses zukommen zu lassen, sobald die Fusion wirksam vollzogen ist.
Ergänzende Sachlage vom 27.10.2009:
Im Nachgang der Kreisausschusssitzung am 19.10.2009 wird als
Anlage zur Sitzungsvorlage ein Schreiben der Gemeinde Amt Neuhaus, Samtgemeinde
Dahlenburg und Stadt Bleckede mit der Bitte um finanzielle Unterstützung
beigefügt.