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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2009/221  

Betreff: Gewährung eines Fusionszuschusses an die fusionierte Einheitsgemeinde im Ostkreis
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Krumböhmer, JürgenAktenzeichen:EKR
Federführend:Verwaltungsleitung Bearbeiter/-in: Lüttchen, Martina
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
19.10.2009    Kreisausschuss      
02.11.2009    Kreisausschuss      
Kreistag
02.11.2009 
Kreistag geändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Anschreiben fusionierende Gemeinden  

Anlage/n:

Anlage/n:

1 Schreiben der fusionierenden Gemeinden

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anschreiben fusionierende Gemeinden (377 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

1.       Der Landkreis Lüneburg unterstützt die Stadt Bleckede, die Gemeinde Amt Neuhaus und die Samtgemeinde Dahlenburg mit ihren Mitgliedsgemeinden Nahrendorf, Flecken Dahlenburg, Dahlem, Boitze und Tosterglope in ihrem Fusionsprozess zu einer neuen Einheitsgemeinde (fusionierte Einheitsgemeinde). Er gewährt der fusionierten Einheitsgemeinde einen Fusionszuschuss nach Maßgabe dieses Beschlusses.

2.       Der Fusionszuschuss wird für die Jahre 2012 - 2016 jeweils zum 1. Juni ausgezahlt.

3.       Die Höhe des Fusionszuschusses für die einzelnen Jahre bemisst sich nach den Schlüsselzuweisungen, die aufgrund der Fusion zusätzlich gezahlt werden. Hierauf zahlt der Landkreis Lüneburg im Jahr 2012 75 %. Der Zuschuss schmilzt danach jährlich um 15 %-Punkte. Der Rechenweg wird unter „Sachlage“ dargestellt.

4.       Sobald die fusionierte Einheitsgemeinde rechtsgültig entstanden ist, wird der Landkreis Lüneburg ihr einen verbindlichen Bescheid über die Zahlung des Fusionszuschusses erteilen. Der Landrat wird beauftragt, der Stadt Bleckede, der Gemeinde Amt Neuhaus, der Samtgemeinde Dahlenburg mit ihren Mitgliedsgemeinden Nahrendorf, Flecken Dahlenburg, Dahlem, Boitze und Tosterglope unverzüglich eine Zusicherung über den Erlass des Zuwendungsbescheides im Sinne von § 1 Abs. 1 Nds. Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) i. V. m. § 38 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes (VwVfG) zu erteilen.

Sachlage:

Sachlage:

 

Auf die Vorlage 2008/197 wird verwiesen.

 

Die Gemeinde Amt Neuhaus und die Samtgemeinde Dahlenburg mit ihren Mitgliedsgemeinden Nahrendorf, Flecken Dahlenburg, Dahlem, Boitze und Tosterglope haben dem Entwurf des Gebietsveränderungsvertrages in ihren Räten zugestimmt. Eine entsprechende Beschlussfassung steht im Rat der Stadt Bleckede aus. Sie soll im November 2009 getroffen werden.

 

Die Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Bleckede, der Gemeinde Amt Neuhaus und der Samtgemeinde Dahlenburg sind an den Landkreis Lüneburg mit der Bitte herangetreten, einen finanziellen Zuschuss aus Anlass der geplanten Fusion zu gewähren.

 

Die Fusion wird durch den Landkreis Lüneburg befürwortet. Sie führt zu effizienteren Verwaltungsstrukturen und wird daher einen Beitrag leisten, die finanzielle Situation der Kommunen im Ostkreis zu konsolidieren.

 

Mit der Fusion würde eine Kommune mit zzt. mehr als 21.000 Einwohnern entstehen, die in der Summe über eine höhere Verwaltungskraft verfügen würde als die im Moment bestehende Verwaltungsstruktur. Hierdurch können die strukturellen Probleme im Ostkreis zukünftig besser angegangen werden.

 

Das Land Niedersachsen hat bekundet, im Falle der Fusion der fusionierten Einheitsgemeinde eine Förderung von 75 % der Kassenkredite zu gewähren, die bis zum 31.10.2011 aufgelaufen sein werden. Hierbei wird voraussichtlich eine Höchstgrenze angesetzt werden.

 

Ziel aller Beteiligten ist, durch die Fusion zukünftig einen insgesamt ausgeglichenen Ergebnishaushalt zu erzielen. Gerade in der Anfangsphase werden sich jedoch fusionsbedingte Mehraufwendungen ergeben. Der Landkreis Lüneburg ist daher bereit, in dieser Zeit eine finanzielle Unterstützung zu gewähren.

Das Niedersächsische Finanzausgleichsgesetz (NFAG) sieht in § 5 vor, dass die einer Kommune gewährten Schlüsselzuweisungen mit zunehmender Einwohnerzahl wachsen. So liegt der so genannte Gemeindegrößenansatz für alle Gemeinden im Ostkreis zzt. bei dem Mindestwert von 100 %. Bei 20.000 Einwohnern werden bereits 110 % angesetzt. Die Schlüsselzuweisungen werden im April eines jeden Jahres vom Land Niedersachsen der Höhe nach festgelegt. Hierbei wird auch der konkrete Gemeindegrößenansatz festgestellt. Allein durch die Fusion kann die fusionierte Einheitsgemeinde daher eine höhere Schlüsselzuweisung erwarten als ohne Fusion.

 

Über die Kreisumlage wird der Landkreis Lüneburg an der Erhöhung der Schlüsselzuweisung partizipieren. Die Höhe des Fusionszuschusses wird so berechnet, dass auf möglichst einfache Art und Weise für die Jahre 2012 bis 2016 fiktiv ermittelt wird, wie hoch die Schlüsselzuweisungen ohne eine Fusion ausfallen würden.

 

Dazu wird der Betrag der Schlüsselzuweisungen, der vom Land Niedersachsen jeweils in den Jahren 2012 – 2016 an die fusionierte Einheitsgemeinde gezahlt wird, um den fiktiven Betrag der Schlüsselzuweisung vermindert, die an die Rechtsvorgänger gezahlt worden wäre, wenn eine Fusion nicht stattgefunden hätte.

Letzter Betrag ermittelt sich, indem die Schlüsselzuweisungen der fusionierten Einheitsgemeinde jeweils für die Jahre 2012 – 2016 mit 100 multipliziert und durch die jeweils für die Jahre 2012 – 2016 festgesetzten Gemeindegrößenansätze der fusionierten Einheitsgemeinde dividiert werden. Die sich so ergebenden Differenzen werden durch 100 dividiert und mit dem Hebesatz der Kreisumlage und mit dem Faktor 0,9 multipliziert. Der Faktor 0,9 wird gebraucht, weil die Kreisumlage nur auf 90 % der Schlüsselzuweisungen berechnet wird. Daraus ergeben sich die Basiswerte.

 

Auf diese Basiswerte zahlt der Landkreis Lüneburg im Jahre 2012 75 %, im Jahre 2013 60 %, im Jahre 2014 45 %, im Jahre 2015 30 % und im Jahre 2016 15 %.

Um den Bürgerinnen und Bürgern im Ostkreis die erforderliche Planungssicherheit zu geben, sichert der Landrat unverzüglich nach der Kreistagssitzung der Stadt Bleckede, der Gemeinde Amt Neuhaus und der Samtgemeinde Dahlenburg mit ihren Mitgliedsgemeinden Nahrendorf, Flecken Dahlenburg, Dahlem, Boitze und Tosterglope zu, der fusionierten Einheitsgemeinde einen rechtsverbindlichen Bescheid über die Zahlung des Fusionszuschusses zukommen zu lassen, sobald die Fusion wirksam vollzogen ist.

 

 

Ergänzende Sachlage vom 27.10.2009:

 

Im Nachgang der Kreisausschusssitzung am 19.10.2009 wird als Anlage zur Sitzungsvorlage ein Schreiben der Gemeinde Amt Neuhaus, Samtgemeinde Dahlenburg und Stadt Bleckede mit der Bitte um finanzielle Unterstützung beigefügt.

 

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