Vorlage - 2009/227
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Anlage/n:
Pflichtenbelehrung
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1 | Pflichtenbelehrung (38 KB) |
Beschlussvorschlag:
1. Gemäß § 32 Abs. (2) NLO wird der Sitzverlust
des Kreistagsabgeordneten Frank Forstreuter durch Verzicht gemäß § 32 Abs. (1)
Ziffer 1 NLO mit Wirkung zum 31.10.2009 festgestellt.
2. Herr Rolf Rehfeldt ist durch den Landrat gemäß
§ 39 Abs. (1) NLO zu verpflichten und gemäß § 23 NLO auf die ihm nach den §§ 20
bis 22 NLO obliegenden Pflichten hinzuweisen.
Sachlage:
Der Kreistagsabgeordnete Frank Forstreuter hat mit Schreiben
vom 28.09.2009 zum 31.10.2009 auf seinen Sitz im Kreistag des Landkreises
Lüneburg verzichtet. Gemäß § 32 Abs. (2) NLO hat der Kreistag den Sitzverlust
festzustellen. Herrn Forstreuter ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Nachfolger ist nach dem Ergebnis der Kreistagswahl am
10.09.2006 Herr Rolf Rehfeldt, Lüneburg. Herr Rehfeldt hat mit Schreiben vom 12.10.2009
die Annahme des Mandats erklärt. Die Mitgliedschaft im Kreistag beginnt am
02.11.2009 mit der Feststellung des Sitzverlustes des Kreistagsabgeordneten Frank
Forstreuter.
Gemäß § 39 Abs. (1) NLO ist Herr Rehfeldt zu Beginn der ersten
Kreistagssitzung nach Annahme des Mandats förmlich zu verpflichten, seine
Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die
Gesetze zu beachten. Die Kreistagsabgeordneten üben ihre Tätigkeit im Rahmen
der Gesetze nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl
geleiteten Überzeugung aus. Sie sind an Verpflichtungen, durch welche die
Freiheit ihrer Entschließungen als Kreistagsabgeordnete beschränkt wird, nicht
gebunden (§ 35 Abs. (1) NLO).
Wer zu ehrenamtlicher Tätigkeit bestellt wird, ist gem. § 23
NLO auf die ihm nach den §§ 20 bis 22 i.V.m. § 35 (3) NLO obliegenden Pflichten
hinzuweisen.
Handeln Kreistagsabgeordnete ihren Pflichten vorsätzlich oder
grob fahrlässig zuwider, verstoßen sie insbesondere gegen die ihnen in den §§
20 bis 22 auferlegten Verpflichtungen, so haben sie dem Landkreis den daraus
entstehenden Schaden zu ersetzen (§ 35 Abs. (4) NLO).
Die §§ 20 bis 22 NLO sind dieser Vorlage im Wortlauf als Anlage
beigefügt.