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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2004/029  

Betreff: Umfrageergebnis Sportförderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Wiese, MartinAktenzeichen:51
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport
20.04.2004 
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Sachlage:

Sachlage:

In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport vom 08.07.2003 hat KTA Stebani angeregt, einmal über das Ergebnis einer bei 85 Städten und Gemeinden durchgeführten Umfrage zum Thema Sportstättenbenutzungsgebühren/Vereinsförderung im Ausschuss vorzutragen.

 

Leider war es sowohl über den Nds. Städte- und Gemeindebund, der mitteilte, dass die eingegangenen Fragebögen nach der Auswertung nicht gespeichert wurden, als auch von anderer Seite nicht möglich, vertiefte Angaben zu erhalten. Insoweit können hier nur die wesentlichen Umfrageergebnisse dargestellt werden.

 

Ø      Erhebung von Sportstättenbenutzungsgebühren:

o       70 Kommunen erheben keine Sportstättenbenutzungsgebühren

o        6 Kommunen erheben von ortsfremden Nutzern Sportstättenbenutzungsgebühren

o        5 Kommunen erheben ausschließlich von natürlichen Personen (Einzelpersonen und
 Gruppen Benutzungsgebühren

o       4 Kommunen erheben auch von ortsansässigen Vereinen Sportstättenbenutzungsgebühren

 

Bei drei dieser Kommunen bewegt sich diese Gebühr zwischen 1,50 € und 5,50 € pro Stunde. Lediglich eine Kommune erhebt je nach Größenordnung der in Anspruch genommenen Anlagen 12,75 € bis 25,00 € je Nutzungsstunde.
Es ist allerdings festzustellen, dass diese Kommune 78 % der gezahlten Benutzungsgebühren als Zuschuss zurückgewährt, so dass sich auch hier ein Nettobenutzungsentgelt von 2,50 € bis 5,00 € pro Stunde ergibt.

Ø      Zuschüsse an Sportvereine:

Von den 85 teilnehmenden Kommunen gewähren

 

o       15 Kommunen keine Zuschüsse

o       10 Kommunen Zuschüsse nur an Vereine mit vereinseigener Sportstätte (Unterhaltungszuschüsse)

o       60 Kommunen fördern in unterschiedlichsten Formen die Vereinstätigkeit, ohne dass sich hier ein  einheitliches Bild darstellen ließe, da alle denkbaren Varianten auch gehandhabt werden (Förderung pro Vereinsmitglied, für jugendliche Vereinsmitglieder, Investitionskostenzuschüsse, Sanierungszuschüsse, Übungsleiterzuschüsse)

 

Insoweit ergibt diese Darstellung des Umfrageergebnisses, wenn dies auch nur ein Grobraster sein kann, durchaus, dass sich der Landkreis Lüneburg mit seiner derzeitigen Praxis, Übungsleiterzuschüsse zu gewähren und zeitgleich kostenlose Hallenbenutzung einzuräumen (diese aber wertmäßig auszuweisen) im Landestrend bewegt.

 

Die Verwaltung wird in der Sitzung weiter vortragen.

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