Vorlage - 2004/029
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Sachlage:
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und
Sport vom 08.07.2003 hat KTA Stebani angeregt, einmal über das Ergebnis einer
bei 85 Städten und Gemeinden durchgeführten Umfrage zum Thema
Sportstättenbenutzungsgebühren/Vereinsförderung im Ausschuss vorzutragen.
Leider war es sowohl über den Nds. Städte- und Gemeindebund,
der mitteilte, dass die eingegangenen Fragebögen nach der Auswertung nicht
gespeichert wurden, als auch von anderer Seite nicht möglich, vertiefte Angaben
zu erhalten. Insoweit können hier nur die wesentlichen Umfrageergebnisse
dargestellt werden.
Ø
Erhebung von
Sportstättenbenutzungsgebühren:
o 70
Kommunen erheben keine Sportstättenbenutzungsgebühren
o 6 Kommunen erheben von ortsfremden Nutzern
Sportstättenbenutzungsgebühren
o 5 Kommunen erheben ausschließlich von
natürlichen Personen (Einzelpersonen und
Gruppen Benutzungsgebühren
o 4
Kommunen erheben auch von ortsansässigen Vereinen Sportstättenbenutzungsgebühren
Bei drei dieser Kommunen bewegt sich diese Gebühr zwischen 1,50
€ und 5,50 € pro Stunde. Lediglich eine Kommune erhebt je nach Größenordnung
der in Anspruch genommenen Anlagen 12,75 € bis 25,00 € je Nutzungsstunde.
Es ist allerdings festzustellen, dass diese Kommune 78 % der gezahlten
Benutzungsgebühren als Zuschuss zurückgewährt, so dass sich auch hier ein
Nettobenutzungsentgelt von 2,50 € bis 5,00 € pro Stunde ergibt.
Ø
Zuschüsse an Sportvereine:
Von den 85 teilnehmenden Kommunen gewähren
o 15
Kommunen keine Zuschüsse
o 10
Kommunen Zuschüsse nur an Vereine mit vereinseigener Sportstätte
(Unterhaltungszuschüsse)
o 60
Kommunen fördern in unterschiedlichsten Formen die Vereinstätigkeit, ohne dass
sich hier ein einheitliches Bild darstellen
ließe, da alle denkbaren Varianten auch gehandhabt werden (Förderung
pro Vereinsmitglied, für jugendliche Vereinsmitglieder,
Investitionskostenzuschüsse, Sanierungszuschüsse, Übungsleiterzuschüsse)
Insoweit ergibt diese
Darstellung des Umfrageergebnisses, wenn dies auch nur ein Grobraster sein
kann, durchaus, dass sich der Landkreis Lüneburg mit seiner derzeitigen Praxis,
Übungsleiterzuschüsse zu gewähren und zeitgleich kostenlose Hallenbenutzung
einzuräumen (diese aber wertmäßig auszuweisen) im Landestrend bewegt.
Die Verwaltung wird in der Sitzung weiter vortragen.