Vorlage - 2009/250
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Anlage/n:
Beschlussvorschlag:
Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich.
Sachlage:
Mit Beschluss vom 02.03.2009 ist der Kreistag einem Antrag der
Gruppe CDU-Unabhängige/SPD vom 23.01.2009 gefolgt und hat die Verwaltung
gebeten, weiteren Anreiz zur Einsparung von Energie in den kreiseigenen
Schulgebäuden zu schaffen. Als mögliche Maßnahmen wurde vorgeschlagen, mit den
Schulvorständen in den kreiseigenen Schulgebäuden auf Basis der jährlichen
Haushaltsansätze Vereinbarungen zu treffen, dass durch den sparsamen Umgang mit
Energie weitere Einsparungen anzustreben sind. Von den Einsparungen, die den
Ansatz um mehr als 10 Prozent unterschreiten, verbleiben 50 Prozent im Budget
der Schule und können für andere Ausgaben eingesetzt werden.
Auf die Vorlage 2009/041 wird Bezug genommen.
Bei der Diskussion über diesen Antrag im Ausschuss für Hochbau
und Energiesparmaßnahmen am 28.01.2009 wurde übereinstimmend die Meinung vertreten
dass es wichtig sei, hier ein Verfahren zu entwickeln, welches praktikabel ist
und mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand umgesetzt werden kann. Die
Verwaltung wurde gebeten, entsprechende Vorschläge zu erarbeiten und dem
Ausschuss vorzustellen. Eine Umsetzung sollte zum nächsten Kalenderjahr
erfolgen.
In der Verwaltung hat sich die Klimaschutzleitstelle
federführend dieses Themas angenommen. Dies insbesondere deswegen, weil dort
auch das ÖKOPROFIT - Projekt angesiedelt ist, an dem der Landkreis Lüneburg mit
seinen drei Berufsbildenden Schulen teilnimmt. Aus dieser Projektarbeit
entwickeln sich derzeit wertvolle Ideen zum sparsamen und umweltschonenden
Umgang mit den eingesetzten Ressourcen, von denen anschließend auch andere
Schulen profitieren können.
Die Einsparerfolge an den Haushaltsansätzen festzumachen
erscheint nicht zielführend, da die Haushaltsansätze für die
Bewirtschaftungskosten der kreiseigenen Liegenschaften mit 17,82 € /m²
Bruttogeschossfläche (BGF) festgeschrieben und damit ohnehin sehr knapp
bemessen sind. Größere Einsparerfolge sind hier nicht zu erwarten. Weiter haben
die Nutzer auch keinen Einfluss auf die Preisentwicklung am Markt.
Sachgerechter erschiene es, anhand der Durchschnittsverbräuche vergangener
Jahre Basiswerte festzuschreiben und etwaige Einsparerfolge auf Grundlage der
aktuellen Marktpreise in Geldwerte umzurechnen. So war es in der Vergangenheit
schon einmal praktiziert worden.
Die Praxis hat aber auch gezeigt, dass es außerordentlich
schwierig und aufwändig ist sachgerecht zuzuordnen, welche Einsparerfolge
tatsächlich dem Nutzerverhalten zuzuschreiben sind. Dies besonders in der
derzeitigen Situation, wo neben den Schulbausanierungsprogrammen an etlichen
Schulen noch bauliche Sanierungen und Erweiterungen aus dem Konjunkturpaket II umgesetzt
werden. Dies hat schon in der Vergangenheit zu Ungerechtigkeiten und zum Teil
langwierigen Diskussionen mit den Schulen geführt.
Auf der anderen Seite gilt es ein Anreizsystem zu finden, denn
ohne jeglichen finanziellen Ansporn dürfte die Motivation zusätzliche
Einsparungen zu erzielen, eher gering sein. An dieser Stelle sollte aber nicht
unerwähnt bleiben, dass sich einige Schulen, auch ohne Anreizsystem, bereits
sehr aktiv und intensiv um Energieeinsparungen bemühen.
In der früheren Budgetierungsvereinbarung gab es darüber hinaus
auch ein Abreizsystem. 70 % eines Fehlbetrages im Bewirtschaftungsetat musste
von den Schulen erwirtschaftet werden, ggf. durch Einsparung von
Bewirtschaftungskosten im folgenden Haushaltsjahr. Diese Regelung hat zum einen
dazu geführt, dass nicht alle Schulen diese Budgetierungsvereinbarung
unterschrieben haben und sich zum anderen auch in der Praxis nicht bewährt, da
auch hier nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte, dass die Fehlbeträge
tatsächlich einem Fehlverhalten der Nutzer zuzuschreiben sind.
Die Verwaltung ist gleichwohl überzeugt davon, z.B. über
prämierte individuelle Einsparkonzepte und Ideenwettbewerbe oder über
Erfahrungsaustausche und Präsentationen guter Beispiele Wege zu finden, um Anreize
zum Klimaschutz durch Energieeinsparung zu geben.
Erste Vorstellungen hierzu werden in der Sitzung von Frau
Kreisrätin Scherf vorgetragen.