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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2009/265  

Betreff: Förderantrag des ev.-luth. Kirchenkreises Lüneburg für die Arbeit der Telefonseelsorge Soltau.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Christian RatzeburgAktenzeichen:50
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Brandts, Yvonne
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
12.11.2009 
Ausschuss für Soziales und Gesundheit mit anschließender Anhörung sozial erfahrener Dritter gem. § 116 Abs. 2 SGB XII geändert beschlossen   
Kreisausschuss
07.12.2009    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Anlage/n:

Anlage/n:

1 Anlage (nicht öffentlich)

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Keine Beschlussempfehlung.

Sachlage:

Sachlage:

Der evangelisch-lutherische Kirchenkreis Lüneburg beantragt zur Förderung der Arbeit der Telefonseelsorge Soltau einen Kreiszuschuss.

 

Der Aufgabenbereich der Telefonseelsorge Soltau erstreckt sich auch auf das Gebiet des Landkreises Lüneburg. Derzeit ist stellt die Seelsorge eine 24-Stunden-Beratung sicher. Bei fehlender finanzieller Unterstützung kann die Dienstleistung in dem bisherigen Umfang voraussichtlich nicht mehr gewährleistet werden.

Frau Superintendentin Christine Schmid wird dem Ausschuss die Aufgaben und die Arbeit der Telefonseelsorge Soltau vorzustellen und Ihr Anliegen und die Gesamtfinanzierung der Telefonseelsorge erläutern.

 

Den Förderantrag des evangelisch-lutherischen Kirchenkreis Lüneburg wird in der Anlage beigefügt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Aufwand im Produkt „Sonstige soziale Angelegenheiten – örtlicher Träger“ im Haushaltsjahr 2009 in der entsprechenden Zuschusshöhe.

 

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