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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2009/286  

Betreff: Weisungsbeschlüsse für Gesellschafterversammlungen;
Information an Kreistagsabgeordnete über Vorgänge in Körperschaften
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Sigrid RuthAktenzeichen:01
  Bezüglich:
2009/060
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Ruth, Sigrid
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
07.12.2009    Kreisausschuss      
Kreistag
21.12.2009 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Beschluss des Kreistages vom 25. März 2009 wird aufgehoben.

Ab sofort gilt das folgende Verfahren:

1.       Weisungsbeschlüsse, die im Kreisausschuss und in wenigen Ausnahmefällen im Kreistag gefasst werden sollen, sind, wenn dies zeitlich möglich ist, im nichtöffentlichen Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten vorzubereiten.

2.       Ist die Beteiligung des Fachausschusses nicht möglich, wird die Verwaltung bei Vorlage im Kreisausschuss und entsprechender Nachfrage der Fraktionen die für die Beschlussfassung erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

3.       In der Sitzungsvorlage werden die für die Beschlussfassung notwendigen Informationen zusammenfassend dargestellt. Der Grundsatz der Vertraulichkeit ist dabei zu beachten. Weitergehende Unterlagen werden im Kreistagsbüro zur Einsichtnahme für die Kreisausschussmitglieder oder aber im Falle eines Weisungsbeschlusses des Kreistages zur Einsichtnahme durch die Kreistagsmitglieder bereit gehalten.

Sachlage:

Sachlage:

Am 25. März 2009 (Vorlage 2009/060) hat der Kreistag den folgenden Beschluss gefasst:

„Zukünftig werden die Weisungsbeschlüsse, die im Kreisausschuss und in wenigen Ausnahmefällen im Kreistag gefasst werden sollen, im nichtöffentlichen Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten vorbereitet. Dieser Ausschuss tagt nichtöffentlich, so dass über die Zahlen, Daten, Fakten im zulässigen Rahmen ohne Verletzung der Geheimhaltungspflichten beraten werden kann.“

 

Hintergrund für diesen Beschluss war ein Antrag der FDP-Fraktion, die die kleineren Fraktionen bei der Informationsweitergabe benachteiligt sah. Es wurde darauf verwiesen, dass die kleineren Fraktionen in der Regel nicht über einen Sitz in den Aufsichtsräten verfügen. Dennoch sollen sie im Kreisausschuss über Weisungsbeschlüsse an die Mitglieder in den Gesellschafterversammlungen entscheiden.

 

Die im Januar 2009 getroffene Regelung, wonach weitergehende Unterlagen im Kreistagsbüro zur Einsichtnahme durch die Kreisausschussmitglieder bereit gestellt werden, war nicht als ausreichend angesehen worden.

 

Die Umsetzung des Kreistagsbeschlusses vom 25. März 2009 hat sich zunehmend schwierig gestaltet. Die für die Gesellschafterversammlung erforderliche Beschlussfassung im Kreisausschuss verzögert sich deutlich. Häufig hat die Gesellschafterversammlung schon getagt und Beschlüsse mussten dort von den Mitgliedern des Kreistages unter Vorbehalt der Beschlussfassung des Kreisausschusses gefasst werden. LR Nahrstedt hat hierauf im Kreisausschuss am 17.08.2009 hingewiesen. Der Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten tagt in der Regel fünfmal im Jahr. Die Sitzungen dieses Ausschusses auf die Vorbereitung der Weisungsbeschlüsse abzustimmen, damit sie anschließend rechtzeitig vor einer Gesellschafterversammlung im Kreisausschuss beschlossen werden können, ist kaum möglich. Es hat sich weiterhin herausgestellt, dass es auch kaum möglich ist, die Terminierung der Gesellschafterversammlungen hierauf abzustimmen.

 

Aufgrund der Berichterstattung im Kreisausschuss am 17.08.2009 hat ein Treffen der Fraktionsvorsitzenden am 14. Oktober 2009 stattgefunden. Die Problematik wurde diskutiert und die aus dem Beschlussdokument ersichtliche Kompromissformel gefunden. Für die Änderung des Kreistagsbeschlusses vom 25. März 2009 ist der Kreistag zuständig.

Stammbaum:
2009/060   Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 26.02.2009 (Eingang: 27.02.2009); Information an Kreistagsabgeordnete über Vorgänge in Körperschaften   Büro des Landrats   Antrag an den Kreistag
2009/061   Antrag der Grünen-Kreistagsfraktion vom 23.02.2009 (Eingang: 02.03.2009); Stromversorgung aus erneuerbaren Energien   Büro des Landrats   Antrag an den Kreistag
2009/286   Weisungsbeschlüsse für Gesellschafterversammlungen; Information an Kreistagsabgeordnete über Vorgänge in Körperschaften   Büro des Landrats   Beschlussvorlage

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