Vorlage - 2009/286
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Beschlussvorschlag:
Der Beschluss des Kreistages vom 25. März 2009 wird aufgehoben.
Ab sofort gilt das folgende Verfahren:
1.
Weisungsbeschlüsse, die im Kreisausschuss
und in wenigen Ausnahmefällen im Kreistag gefasst werden sollen, sind, wenn
dies zeitlich möglich ist, im nichtöffentlichen Ausschuss für Finanzen,
Rechnungsprüfung, Personal und innere Angelegenheiten vorzubereiten.
2.
Ist die Beteiligung des Fachausschusses
nicht möglich, wird die Verwaltung bei Vorlage im Kreisausschuss und
entsprechender Nachfrage der Fraktionen die für die Beschlussfassung
erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.
3.
In der Sitzungsvorlage werden die für die
Beschlussfassung notwendigen Informationen zusammenfassend dargestellt. Der
Grundsatz der Vertraulichkeit ist dabei zu beachten. Weitergehende Unterlagen
werden im Kreistagsbüro zur Einsichtnahme für die Kreisausschussmitglieder oder
aber im Falle eines Weisungsbeschlusses des Kreistages zur Einsichtnahme durch
die Kreistagsmitglieder bereit gehalten.
Sachlage:
Am 25. März 2009 (Vorlage 2009/060) hat der Kreistag den
folgenden Beschluss gefasst:
„Zukünftig werden die Weisungsbeschlüsse, die im
Kreisausschuss und in wenigen Ausnahmefällen im Kreistag gefasst werden sollen,
im nichtöffentlichen Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und
innere Angelegenheiten vorbereitet. Dieser Ausschuss tagt nichtöffentlich, so
dass über die Zahlen, Daten, Fakten im zulässigen Rahmen ohne Verletzung der
Geheimhaltungspflichten beraten werden kann.“
Hintergrund für diesen Beschluss war ein Antrag der
FDP-Fraktion, die die kleineren Fraktionen bei der Informationsweitergabe
benachteiligt sah. Es wurde darauf verwiesen, dass die kleineren Fraktionen in
der Regel nicht über einen Sitz in den Aufsichtsräten verfügen. Dennoch sollen
sie im Kreisausschuss über Weisungsbeschlüsse an die Mitglieder in den
Gesellschafterversammlungen entscheiden.
Die im Januar 2009 getroffene Regelung, wonach weitergehende
Unterlagen im Kreistagsbüro zur Einsichtnahme durch die
Kreisausschussmitglieder bereit gestellt werden, war nicht als ausreichend
angesehen worden.
Die Umsetzung des Kreistagsbeschlusses vom 25. März 2009 hat
sich zunehmend schwierig gestaltet. Die für die Gesellschafterversammlung
erforderliche Beschlussfassung im Kreisausschuss verzögert sich deutlich.
Häufig hat die Gesellschafterversammlung schon getagt und Beschlüsse mussten
dort von den Mitgliedern des Kreistages unter Vorbehalt der Beschlussfassung
des Kreisausschusses gefasst werden. LR Nahrstedt hat hierauf im Kreisausschuss
am 17.08.2009 hingewiesen. Der Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung,
Personal und innere Angelegenheiten tagt in der Regel fünfmal im Jahr. Die
Sitzungen dieses Ausschusses auf die Vorbereitung der Weisungsbeschlüsse
abzustimmen, damit sie anschließend rechtzeitig vor einer
Gesellschafterversammlung im Kreisausschuss beschlossen werden können, ist kaum
möglich. Es hat sich weiterhin herausgestellt, dass es auch kaum möglich ist,
die Terminierung der Gesellschafterversammlungen hierauf abzustimmen.
Aufgrund der Berichterstattung im Kreisausschuss am 17.08.2009
hat ein Treffen der Fraktionsvorsitzenden am 14. Oktober 2009 stattgefunden.
Die Problematik wurde diskutiert und die aus dem Beschlussdokument ersichtliche
Kompromissformel gefunden. Für die Änderung des Kreistagsbeschlusses vom 25.
März 2009 ist der Kreistag zuständig.
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