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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2009/303  

Betreff: Vereinfachte Flurbereinigung Tripkau, Landkreis Lüneburg
hier: Änderung der Kreisgrenze im Bereich der Gemeinden Wehningen, Landkreis Lüneburg / Woosmer, Kreis Ludwigslust
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Stegen, EckhardAktenzeichen:32.10/32-10.21.00
Federführend:Interne Dienste Bearbeiter/-in: Lüttchen, Martina
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
22.02.2010    Kreisausschuss      
Kreistag
08.03.2010 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Anlage 1 zur Vorlage 2009.303  
Anlage 2 zur Vorlage 2009.303  

Anlage/n:

Anlage/n:

3 (Kartenausschnitt/Anlage 3 nur in Papierform)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur Vorlage 2009.303 (81 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 zur Vorlage 2009.303 (77 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der vorgeschlagenen Änderung der Kreisgrenze im Bereich der Gemeinden Wehningen/Woosmer wird zugestimmt.

Sachlage:

Sachlage:

Mit Schreiben vom 07.10.2009 bittet die Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Lüneburg (GLL Lüneburg), die Änderung der Kreisgrenze im Bereich der Gemeinden Wehningen/Woosmer im Kreistag zu beraten und zu beschließen (Anlage 1).

 

Von den betroffenen Gemeinden Amt Neuhaus und Amt Dömitz-Malliß liegen bereits positive Gemeinderatsbeschlüsse vor.

 

Kreiseigene Liegenschaften und Kreisstraßen sind von der Änderung nicht betroffen.

 

Wie der Aufstellung der Zu- und Abgangsflächen in Folge der Änderung der Kreisgrenze zu entnehmen ist, handelt es sich um einen Flächenabgang von der Gemeinde Amt Neuhaus/Landkreis Lüneburg/Land Niedersachsen zur Gemeinde Amt Dömitz-Malliß/Kreis Ludwigslust/Land Mecklenburg-Vorpommern in einem Umfang von 9,3487 ha und im Gegenzug um einen Flächenzugang zur Gemeinde Amt Neuhaus/Landkreis Lüneburg/Land Niedersachsen von der Gemeinde Amt Dömitz- Malliß/Kreis Ludwigslust/Land Mecklenburg-Vorpommern in einem Umfang von 13,0026 ha (Anlage 2).

 

Gemäß § 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) kann ländlicher Grundbesitz zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung durch Maßnahmen nach dem Flurbereinigungsgesetz neugeordnet werden (Flurbereinigung).

 

Zuständig für die Flurbereinigung im Bereich Wehningen/Woosmer ist die GLL Lüneburg.

 

Die Ergebnisse der Flurbereinigung werden gemäß § 58 Abs. 1 FlurbG im Flurbereinigungsplan zusammengefasst. 

 

Nach § 58 Abs. 2 FlurbG können Gemeindegrenzen durch den Flurbereinigungsplan geändert werden, soweit es wegen der Flurbereinigung zweckmäßig ist. Kreis-, Bezirks- und Landesgrenzen können auch geändert werden, wenn sie mit den Gemeindegrenzen übereinstimmen.

 

Gemäß § 14 Abs. 1 Niedersächsische Landkreisordnung (NLO) können aus Gründen des Gemeinwohls u. a. Gebietsteile von Landkreisen umgegliedert werden (Gebietsänderungen). Die Absicht, über die Änderung ihres Gebietes zu verhandeln, haben die Landkreise nach § 14 Abs. 3 NLO in Verbindung mit § 58 Abs. 2 S. 3 FlurbG rechtzeitig der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen.

 

In ihrem Schreiben vom 07.10.2009 hat die GLL Lüneburg mitgeteilt, dass der Flurbereinigungsplan im Flurbereinigungsverfahren Tripkau die Möglichkeit bietet, Gemeinde-, Kreis- und Landesgrenzen zu ändern.

 

Insbesondere im Bereich der Gemeinden Wehningen/Woosmer bietet sich eine Änderung dieser Grenzen an. Ende der 1970er Jahre wurde von der Krainke bis zum Wehninger Wald ein Vorfluter ausgebaut. Die alte Gemeinde-, Kreis- und Landesgrenze wurde dabei außer Acht gelassen. Vermessungs- und grundbuchtechnisch ist der Verlauf des Vorfluters nie bearbeitet worden, so dass die Örtlichkeit und der Katasternachweis nicht übereinstimmen.

 

Die alte Gemeinde-, Kreis- und Landesgrenze ist örtlich nicht mehr erkennbar, auch muss, um eine sinnvolle Neueinteilung in dem Gebiet zu erzielen, die neue Gemeinde-, Kreis- und Landesgrenze den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Die beabsichtigte Gebietsänderung ist dem Kartenausschnitt (Anlage 3) zu entnehmen.

 

Nach Zustimmung zur Änderung der Kreisgrenze durch die Kreistage des Landkreises Lüneburg und des Kreises Ludwigslust wird sich die GLL Lüneburg an die Länder Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen wenden mit dem Ziel, nach deren Zustimmung das Verfahren noch im Jahr 2010 abzuschließen.

 

Seitens des Landkreises Lüneburg wurde die geplante Gebietsänderung dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport mit Schreiben vom 05.01.2010 angezeigt.

 

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