Vorlage - 2010/006
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Anlage/n:
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Beschlussvorschlag:
Die Satzung für die Kreisvolkshochschule des Landkreises
Lüneburg vom 08.05.1973 in der Fassung vom 06.05.2002 und die Gebührensatzung
der Volkshochschule des Landkreises Lüneburg vom 08.11.1999 in ihrer Fassung
vom 12.11.2001 werden mit Wirkung vom 01.01.2010 aufgehoben.
Sachlage:
Nachdem die Volkshochschulen von Hansestadt und Landkreis
Lüneburg fusioniert haben, ist zum 01.01.2010 auch eine Angleichung der bis zu
diesem Zeitpunkt noch unterschiedlichen Teilnehmergebühren erfolgt.
Die Kreisvolkshochschule Lüneburg wurde als selbstständige
Anstalt des öffentlichen Rechts geführt. Insoweit lag ihrem Wirken eine
besondere Satzung zu Grunde, die insbesondere die Fragen der Aufgaben, der
Rechtsform und der Gremien betraf.
Durch Bildung der GmbH hatte sich diese Satzung inhaltlich
erledigt. Sie fand keine Anwendung mehr und sollte nun der guten Ordnung halber
auch formal aufgehoben werden.
Anders war dies bei der Gebührensatzung der Volkshochschule des
Landkreises Lüneburg. Diese hatte in ihren wesentlichen Grundlagen noch Geltung
bis zum 31.12.2009 und erledigte sich inhaltlich erst mit der Anpassung der
Teilnehmergebühren zum 01.01.2010. Seit diesem Zeitpunkt findet sie keine
Anwendung mehr und kann daher auch formal aufgehoben werden.