Vorlage - 2010/016
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Anlage/n:
Beschlussvorschlag:
Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich.
Sachlage:
In Ausführung des Kreistagsbeschlusses vom 25.03.2009 wurden
die erleichternden Regelungen des Wertgrenzenerlass des Landes inhaltsgleich in
die Dienstanweisung des Landkreises Lüneburg über die Vergabe von Lieferungen
und Leistungen (DA Vergabe) übernommen. Auf die Vorlage 2009/056 wird Bezug
genommen.
Damit sind im VOB-Bereich beschränkte Ausschreibungen bis zu
einem Auftragswert von 1.000.000 € (netto) und freihändige Vergaben bis
zu einem Auftragswert von 100.000 € (netto) grundsätzlich ohne besondere
Einzelbegründung zulässig.
Die Verwaltung wird in der Sitzung einen ersten
Erfahrungsbericht über die Anwendung dieser neuen Wertgrenzen abgeben.