Vorlage - 2010/050
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Anlage/n:
1 – Darstellung des Landkreises Rotenburg/Wümme
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Tierkörperbeseitigung (38 KB) | ![]() |
Beschlussvorschlag:
Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich.
Sachlage:
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 22.02.2010 der
Fortschreibung des Vertrages über die Tierkörperbeseitigung mit dem Unternehmen
Rendac Rotenburg GmbH & Co. KG vom 21.05.2005 einstimmig zugestimmt. Damit
hat der Landkreis Lüneburg gemeinsam mit den benachbarten Landkreisen Harburg,
Lüchow-Dannenberg, Uelzen, Celle und Soltau-Fallingbostel sowie den weiterhin
beteiligten Landkreisen Osterholz, Cuxhaven, Stade, Verden, der Stadt
Delmenhorst sowie den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven dem genannten
Unternehmen die Tierkörperbeseitigungspflicht nunmehr bis zum 31.12.2016
übertragen. Die anfallenden tierischen Nebenprodukte werden somit auch weiterhin
in der Tierköperbeseitigungsanstalt Mulmshorn im Landkreis Rotenburg/Wümme
beseitigt. Auf die Vorlage Nr. 2009/298 wird verwiesen.
Anlässlich der Diskussion im Kreisausschuss haben sich weitere
Fragen zu den Modalitäten der Tierkörperbeseitigung ergeben wie beispielsweise
zu den Abholfristen, zum Anteil der von der Tierkörperbesitzern zu zahlenden
Kosten und zur Frage, welche Tierköper ärztlich zu untersuchen seien.
Einen allgemeinen Überblick vermittelt die anliegende
Darstellung des federführenden Landkreises Rotenburg/Wümme.
Die Verwaltung wird zu den Modalitäten ergänzend mündlich
vortragen und für weitere Fragen zur Verfügung stehen.