Vorlage - 2010/065
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Anlage/n:
Maßnahmen Wasserrahmenrichtlinie
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Anlagen: | |||||
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1 | Maßnahmen LKLG_Vorlage (55 KB) | ![]() |
Beschlussvorschlag:
Keine Beschlussfassung erforderlich.
Sachlage:
Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist es, für alle Gewässer einen
guten ökologischen Zustand zu erreichen. Dies betrifft sowohl das Grundwasser
als auch die Oberflächengewässer.
Für das Grundwasser muss sowohl bezüglich der Grundwassermenge
als auch der Grundwasserqualität ein guter Zustand erreicht werden. Seitens des
Landes wurde jeweils eine Bewertung des Ist-Zustandes vorgenommen. Um
qualitative Verbesserungen durch Verringerung des Nährstoffeintrages zu
erreichen, wurde in der Vergangenheit das Projekt „WAGRICO“
aufgelegt, an dem auch der Landkreis Lüneburg beteiligt wurde. Hinsichtlich der
Probleme der Grundwassermengenbewirtschaftung, insbesondere im Grundwasserkörper
„Ilmenau rechts“ (betroffen sind hier vor allem die Bereiche
östlich des Elbe Seitenkanals), arbeitet der Landkreis an dem Projekt
„Aquarius“ mit, das sich mit der Feldberegnung beschäftigt. Ein
Vorgängerprojekt unter dem Namen „No Regret“ ist bereits
abgeschlossen.
Für die Oberflächengewässer wurde ein Maßnahmenplan entwickelt.
Der beigefügten Tabelle kann entnommen werden, wann eine Umsetzung
stattgefunden hat bzw. geplant ist. Neben den dort aufgeführten Maßnahmen wird
der Landkreis Lüneburg aus Ersatzgeldern den Eigenanteil von 10 % zur Herstellung
der ökologischen Durchgängigkeit der Ilmenau an der Rats- und Abtsmühle in
Lüneburg zahlen. Eine Umsetzung ist hier in den nächsten Monaten geplant.
Im Detail können Maßnahmen in der Ausschusssitzung vorgestellt
und Fragen beantwortet werden.