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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2010/065  

Betreff: Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Landkreis Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Bartscht, StefanAktenzeichen:61.30
Federführend:Fachbereich Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Mentz, Claudia
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
30.03.2010 
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Maßnahmen LKLG_Vorlage PDF-Dokument

Anlage/n:

Anlage/n:

Maßnahmen Wasserrahmenrichtlinie

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Maßnahmen LKLG_Vorlage (55 KB) PDF-Dokument (40 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Keine Beschlussfassung erforderlich.

 

Sachlage:

Sachlage:

Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist es, für alle Gewässer einen guten ökologischen Zustand zu erreichen. Dies betrifft sowohl das Grundwasser als auch die Oberflächengewässer.

 

Für das Grundwasser muss sowohl bezüglich der Grundwassermenge als auch der Grundwasserqualität ein guter Zustand erreicht werden. Seitens des Landes wurde jeweils eine Bewertung des Ist-Zustandes vorgenommen. Um qualitative Verbesserungen durch Verringerung des Nährstoffeintrages zu erreichen, wurde in der Vergangenheit das Projekt „WAGRICO“ aufgelegt, an dem auch der Landkreis Lüneburg beteiligt wurde. Hinsichtlich der Probleme der Grundwassermengenbewirtschaftung, insbesondere im Grundwasserkörper „Ilmenau rechts“ (betroffen sind hier vor allem die Bereiche östlich des Elbe Seitenkanals), arbeitet der Landkreis an dem Projekt „Aquarius“ mit, das sich mit der Feldberegnung beschäftigt. Ein Vorgängerprojekt unter dem Namen „No Regret“ ist bereits abgeschlossen.

 

Für die Oberflächengewässer wurde ein Maßnahmenplan entwickelt. Der beigefügten Tabelle kann entnommen werden, wann eine Umsetzung stattgefunden hat bzw. geplant ist. Neben den dort aufgeführten Maßnahmen wird der Landkreis Lüneburg aus Ersatzgeldern den Eigenanteil von 10 % zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Ilmenau an der Rats- und Abtsmühle in Lüneburg zahlen. Eine Umsetzung ist hier in den nächsten Monaten geplant.

 

Im Detail können Maßnahmen in der Ausschusssitzung vorgestellt und Fragen beantwortet werden.

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