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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2010/117  

Betreff: Geschäftsordnung und Leitbild für den gemeinsamen Integrationsbeirat für Hansestadt und Landkreis Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Sigrid RuthAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Ammoneit, Britta
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
31.05.2010    Kreisausschuss      
Kreistag
31.05.2010 
Kreistag geändert beschlossen   
Kreisausschuss
16.08.2010    Kreisausschuss      
Kreistag
30.08.2010 
Kreistag zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Geschäftsordnung  
Leitbild  

Anlage/n:

Anlage/n:

Geschäftsordnung

Leitbild

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geschäftsordnung (20 KB)      
Anlage 2 2 Leitbild (17 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Das Leitbild und die Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Integrationsbeirat der Hansestadt und Landkreis Lüneburg werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

Sachlage:

Sachlage:

 

Der Gemeinsame Integrationsbeirat für Hansestadt und Landkreis Lüneburg hat sich in seiner Sitzung am 26.10.2009 gem. § 9 Abs. 3 der Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Integrationsbeirates für Hansestadt und Landkreis Lüneburg eine eigene Geschäftsordnung gegeben. Der Entwurf ist mit der Verwaltung der Hansestadt Lüneburg abgestimmt und vor der Beschlussfassung im Gemeinsamen Integrationsbeirat insbesondere im Hinblick auf den § 8 des Geschäftsordnungsentwurfs nochmals durch die Landkreisverwaltung auf seine Rechtmäßigkeit geprüft worden.

 

Darüber hinaus hat der Gemeinsame Integrationsbeirat aufgrund der Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Leitbild Integration“ das als Anlage beigefügte Leitbild beschlossen.

Das Leitbild „Integration“ hat in erster Linie die Funktion, die Ziele in der Umsetzung der in § 2 der Vereinbarung über die Bildung eines gemeinsamen Integrationsbeirates für Hansestadt und Landkreis Lüneburg grob umrissenen Aufgaben zu formulieren.

 

Als nächster Schritt ist daraus ein Handlungskonzept zu entwickeln, das die konkreten Maßnahmen zur Förderung der Integration darstellt, wie es der § 2 der Vereinbarung über die Bildung eines Gemeinsamen Integrationsbeirates für Hansestadt und Landkreis Lüneburg vorsieht. Die vom Integrationsbeirat vorgeschlagenen Maßnahmen haben lediglich empfehlenden Charakter und sind durch die jeweils zuständigen Gremien (Stadtrat oder Kreistag) zu beschließen.

 

Sowohl die beschlossene Geschäftsordnung als auch das Leitbild „Integration“ sollen dem Kreistag des Landkreises Lüneburg und dem Rat der Hansestadt Lüneburg zustimmend zur Kenntnis gegeben werden.

 

Aktualisierte Sachlage vom 10.06.2010:

 

Kreisausschuss und Kreistag haben in ihrer Sitzung am 31.05.2010 die Geschäftsordnung für den gemeinsamen Integrationsbeirat der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Hinsichtlich des Leitbilds haben sich die Gremien vertagt. Dem Kreisausschuss wird die Angelegenheit am 16.08.2010 noch einmal vorgelegt und dem Kreistag am 30.08.2010.

 

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