Vorlage - 2010/137
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Beschlussvorschlag:
Zum 01.08.2010, beginnend mit dem Schuljahr 2010/2011, wird an der Hugo-Friedrich-Hartmann-Schule Bardowick eine 5. Klasse der Schule am Knieberg als Kooperationsklasse zu einer 5. Klasse der Haupt- und Realschule Bardowick zunächst für 2 Schuljahre eingeführt.
Sachlage:
Der Kooperationsvertrag zwischen der Hugo-Friedrich-Hartmann-Schule und der Schule am Knieberg soll die pädagogische und organisatorische Zusammenarbeit der beiden Schulen auf der Grundlage des § 25 NSchG in der Fassung vom 27.3.93 befördern. Die angestrebte Zusammenarbeit bezieht sich zudem auf die Rahmenplanung für die Fortführung der Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die das Niedersächsische Kultusministerium vorgelegt hat. In dieser Rahmenplanung wird vor allem für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung die Einrichtung von Kooperationsklassen dargestellt. Dies wird als ein geeigneter Weg angesehen, die gemeinsame Beschulung von behinderten und nicht behinderten Kindern weiterzuentwickeln.
Rahmenbedingungen zur Arbeit der Kooperationsklasse
Für die Klasse der Schule am Knieberg bleibt diese zuständig hinsichtlich der inhaltlichen Arbeit und der personellen und sachlichen Ausstattung.
Die Rahmenbedingungen der Kooperation werden so abgefasst, dass die Erfahrungen der beteiligten Kolleginnen und Kollegen in die Ausgestaltung einfließen können. Die Kooperation entfaltet sich durch Zusammenarbeit mit einer Partnerklasse. Neben gemeinsamen Aktivitäten ist ein gemeinsamer Unterricht der Kooperationsklassen ein unverzichtbarer Bestandteil der Kooperation. Die für die Klassen zuständigen Kolleginnen und Kollegen legen die wöchentliche Anzahl von Stunden, die gemeinsam bzw. mit Gruppen beider Klassen durchgeführt werden, fest. Von einer vereinbarten Basis aus wird regelmäßig überprüft, ob die Häufigkeit gemeinsamen Unterrichts ausgebaut werden kann.
Die beteiligten Schulen streben an, dass der Verbleib der Kooperationsklasse in der Hugo-Friedrich-Hartmann-Schule zunächst einmal für zwei Jahre gesichert ist. Vor Ablauf dieser Zeit wird überprüft, ob und unter welchen Bedingungen die Kooperation fortgesetzt wird.
Der Kooperationsklasse bleibt die Infrastruktur der Schule am Knieberg weiter zugänglich. Die Durchführung von therapeutischen Maßnahmen und einzelnen Unterrichtsangeboten wird im Rahmen der Möglichkeiten organisiert.
Die Zustimmung der Landesschulbehörde vorausgesetzt stellt die Schule am Knieberg im Rahmen der Zusammenarbeit der beiden Schulen Stunden zur Verfügung, die der Partnerklasse zugute kommen (2 Wochenstunden). Sie dienen präventiven Zielsetzungen in der Partnerklasse.
Die Schulvorstände beider Schulen haben der vorgesehenen Kooperation zugestimmt und die Kooperationsvereinbarung wurde von den Schulleitungen abgeschlossen. Die räumlichen Voraussetzungen sind an der Haupt- und Realschule Bardowick gegeben und die erforderliche Personalausstattung wird seitens der Schule am Knieberg sichergestellt.