Vorlage - 2004/055
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Anlage/n:
-vier-
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die verwaltungsseitigen Ausführungen zur
Kenntnis.
Sachlage:
Am 29.12.2003 wurde das IV. Gesetz für moderne Dienstleistungen
am Arbeitsmarkt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es wird in seinen
wesentlichen Bestandteilen am 01.01.2005 in Kraft treten. Ziel der
gesetzgeberischen Überlegungen war es, Sozialhilfe für Erwerbsfähige und
Arbeitslosenhilfe zusammenzufassen und sowohl die Geld- als auch die
Eingliederungsleistungen aus einer Hand und unter einem Dach anzubieten. Dies
war im Gesetzgebungsverfahren im Hinblick auf eine klare Zuständigkeitsregelung
so nicht durchsetzbar. Im Ergebnis sieht das Gesetz nunmehr eine
Aufgabenteilung zwischen Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur) und
kommunalen Trägern vor, wobei das Ziel „alles aus einer Hand und unter einem
Dach“ durch Arbeitsgemeinschaften (§ 44 b) bzw. durch Optionen (§ 6 a) erreicht
werden soll.
Weitergehende Einzelheiten über Ziele, Zuständigkeiten und
Finanzierung sind der Anlage zu entnehmen.
Die Verwaltung wird ergänzend über den derzeitigen Stand der
Dinge vortragen und dabei insbesondere auf die aktuellen Probleme eingehen.
Es handelt sich hier um einen Problemkreis, bei dem sich die
aktuellen Rahmenbedingungen und Diskussionsgrundlagen fortwährend bewegen und
verschieben. Insoweit ist zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht
absehbar, ob über die Kenntnisnahme hinaus ggf. auch eine Beschlussempfehlung
notwendig wird.