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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2004/055  

Betreff: IV. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wiese, MartinAktenzeichen:50
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport
20.04.2004 
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

-vier-

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt die verwaltungsseitigen Ausführungen zur Kenntnis.

Sachlage:

Sachlage:

Am 29.12.2003 wurde das IV. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es wird in seinen wesentlichen Bestandteilen am 01.01.2005 in Kraft treten. Ziel der gesetzgeberischen Überlegungen war es, Sozialhilfe für Erwerbsfähige und Arbeitslosenhilfe zusammenzufassen und sowohl die Geld- als auch die Eingliederungsleistungen aus einer Hand und unter einem Dach anzubieten. Dies war im Gesetzgebungsverfahren im Hinblick auf eine klare Zuständigkeitsregelung so nicht durchsetzbar. Im Ergebnis sieht das Gesetz nunmehr eine Aufgabenteilung zwischen Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur) und kommunalen Trägern vor, wobei das Ziel „alles aus einer Hand und unter einem Dach“ durch Arbeitsgemeinschaften (§ 44 b) bzw. durch Optionen (§ 6 a) erreicht werden soll.

 

Weitergehende Einzelheiten über Ziele, Zuständigkeiten und Finanzierung sind der Anlage zu entnehmen.

 

Die Verwaltung wird ergänzend über den derzeitigen Stand der Dinge vortragen und dabei insbesondere auf die aktuellen Probleme eingehen.

 

Es handelt sich hier um einen Problemkreis, bei dem sich die aktuellen Rahmenbedingungen und Diskussionsgrundlagen fortwährend bewegen und verschieben. Insoweit ist zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht absehbar, ob über die Kenntnisnahme hinaus ggf. auch eine Beschlussempfehlung notwendig wird.

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