Vorlage - 2003/59
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Anlage/n:
Entwurf Nahverkehrsplan
Tabellarische Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen mit
Beurteilung und Beschlussvorschlag
(wurde an KTA bereits versandt)
Änderungen zur Tabelle der eingegangenen Stellungnahmen
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, das offizielle
Beteiligungsverfahren zum Nahverkehrsplan 2003 bis 2007 einzuleiten.
Ergänzender Beschlussvorschlag vom 08.01.2004:
Der Zweite Nahverkehrsplan für den Landkreis Lüneburg 2003 bis
2007 wird in der vorliegenden Form beschlossen.
Sachlage:
Die Aufgabenträger sind nach § 6 Abs. 1 Nds. Nahverkehrsgesetz
(NNVG) verpflichtet, jeweils für 5 Jahre einen Nahverkehrsplan aufzustellen.
Dieser Nahverkehrsplan bildet nach § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz
(PBefG) den Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV und liefert damit
konzeptionelle Vorgaben. Seine ÖPNV-gestaltende Wirkung entfaltet der
Nahverkehrsplan durch § 13 Abs. 2 a PBefG, wonach die Genehmigungsbehörde eine
Genehmigung versagen kann, wenn der beantragte Verkehr mit einem Nahverkehrsplan
nicht im Einklang steht. Die Genehmigungsbehörde muss also den Nahverkehrsplan
beachten, es handelt sich somit in erster Linie um eine Selbstbindung des
Aufgabenträgers. Mit dem Nahverkehrsplan wird ein Rahmen vorgegeben, in dem
sich der ÖPNV entwickeln soll, und in dieser Hinsicht entfalten
Nahverkehrspläne eine Außenwirkung.
Bei der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans geht es im
Wesentlichen darum,
-
Qualitätsstandards nach Art und Umfang der
Bedienung und im Hinblick auf das Fahrzeugmaterial zu formulieren,
-
die Bezahlbarkeit eines ausreichenden
Nahverkehrsangebotes angesichts zunehmend engerer Finanzierungsspielräume zu
gewährleisten sowie
-
die Voraussetzungen für den zu erwartenden
Wettbewerb im ÖPNV zu schaffen.
Der Nahverkehrsplan wird von der VNO erarbeitet und in enger
Abstimmung mit den Gemeinden /Samtgemeinden, dem Aufgabenträger Stadt Lüneburg,
den Verkehrsunternehmen sowie den Trägern öffentlicher Belange aufgestellt. Er
ersetzt den seit Februar 1998 bestehenden Nahverkehrsplan.
Zwischenzeitlich hat die VNO die Bausteine I (Grundlagen), II
(Bestandsdarstellung), III (Bewertungs- und Mängelanalyse) und IV
(voraussichtliche verkehrliche Entwicklung) im Entwurf fertiggestellt. Die
Gemeinden, die Stadt Lüneburg und die Verkehrsunternehmen sind gebeten worden,
ihre Maßnahmenvorschläge / Verbesserungswünsche mitzuteilen; die
Behindertenvertretungen sind bisher im Rahmen eines ersten
Informationsgespräches beteiligt worden.
Die VNO wird die Bausteine V (Ziele und Maßnahmen), VI (Kosten-
und Finanzierungsübersicht) und VII (Umsetzungskonzeption) bis Mitte Juni im
Entwurf fertig stellen. Der gesamte Entwurf (Bausteine I bis VII) wird dann den
Mitgliedern des Ausschusses für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik,
Verkehrsplanung und ÖPNV zur Verfügung gestellt werden, so dass anschließend im
Rahmen einer Ausschusssitzung Änderungswünsche / Ergänzungen entgegen genommen
werden können, die in den Entwurf eingearbeitet werden. Danach wird die
endgültige Entwurfsfassung fertig gestellt und das offizielle
Beteiligungsverfahren eingeleitet werden. Der Nahverkehrsplan soll am
10.11.2003 vom Kreistag beschlossen werden.
Die VNO wird in der Sitzung einen kurzen Sachstandsbericht
abgeben und darin die wesentlichen Inhalte der im Entwurf fertig gestellten
Bausteine I bis IV vorstellen.
Ergänzung vom 16.06.03:
In der Ausschusssitzung am 02.07.03 geht es darum, nach
Fertigstellung der vollständigen Entwurfsfassung (Bausteine I bis VII)
Änderungen und Ergänzungen aus den Reihen der Fachausschussmitglieder
aufzunehmen und die Zustimmung zur Einleitung des offiziellen
Beteiligungsverfahrens zu bekommen, damit dieses noch vor den Sommerferien
beginnen kann.
Ergänzung vom 08.01.04:
Die im Rahmen des offiziellen Beteiligungsverfahrens (18.09.
bis 31.10.03) eingegangenen Stellungnahmen wurden durch die VNO redaktionell überarbeitet,
zusammengefasst und sortiert in einer Tabelle dargestellt. Die Eingaben wurden
vom Aufgabenträger daraufhin beurteilt, ob und inwieweit sie in den
Nahverkehrsplan aufgenommen werden sollen. Je nach Ergebnis der fachlichen
Prüfung wird dazu ein Beschlussvorschlag unterbreitet.
Ergänzung vom 30.01.2004:
Die o. a. Tabelle wurde in einem Gespräch mit den
Fraktionsvertretern am 21.01.2004 diskutiert. Die Änderungen sind in der Anlage
dargestellt.