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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2003/59  

Betreff: Neuaufstellung des Nahverkehrsplans 2003 bis 2007 für den Landkreis Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Lemke, KerstinAktenzeichen:803228.4
Federführend:Kreisentwicklung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
02.07.2003 
Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV geändert beschlossen   
Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
01.09.2003 
Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
02.02.2004 
Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV geändert beschlossen   
Kreisausschuss
15.03.2004    Kreisausschuss      
Kreistag
24.05.2004 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Anlage/n:

Anlage/n:

Entwurf Nahverkehrsplan

 

Tabellarische Übersicht der eingegangenen Stellungnahmen mit Beurteilung und Beschlussvorschlag

(wurde an KTA bereits versandt)

 

Änderungen zur Tabelle der eingegangenen Stellungnahmen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, das offizielle Beteiligungsverfahren zum Nahverkehrsplan 2003 bis 2007 einzuleiten.

 

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 08.01.2004:

Der Zweite Nahverkehrsplan für den Landkreis Lüneburg 2003 bis 2007 wird in der vorliegenden Form beschlossen.

Sachlage:

Sachlage:

Die Aufgabenträger sind nach § 6 Abs. 1 Nds. Nahverkehrsgesetz (NNVG) verpflichtet, jeweils für 5 Jahre einen Nahverkehrsplan aufzustellen. Dieser Nahverkehrsplan bildet nach § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) den Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV und liefert damit konzeptionelle Vorgaben. Seine ÖPNV-gestaltende Wirkung entfaltet der Nahverkehrsplan durch § 13 Abs. 2 a PBefG, wonach die Genehmigungsbehörde eine Genehmigung versagen kann, wenn der beantragte Verkehr mit einem Nahverkehrsplan nicht im Einklang steht. Die Genehmigungsbehörde muss also den Nahverkehrsplan beachten, es handelt sich somit in erster Linie um eine Selbstbindung des Aufgabenträgers. Mit dem Nahverkehrsplan wird ein Rahmen vorgegeben, in dem sich der ÖPNV entwickeln soll, und in dieser Hinsicht entfalten Nahverkehrspläne eine Außenwirkung.

 

Bei der Neuaufstellung des Nahverkehrsplans geht es im Wesentlichen darum,

 

-           Qualitätsstandards nach Art und Umfang der Bedienung und im Hinblick auf das Fahrzeugmaterial zu formulieren,

-           die Bezahlbarkeit eines ausreichenden Nahverkehrsangebotes angesichts zunehmend engerer Finanzierungsspielräume zu gewährleisten sowie

-           die Voraussetzungen für den zu erwartenden Wettbewerb im ÖPNV zu schaffen.

 

Der Nahverkehrsplan wird von der VNO erarbeitet und in enger Abstimmung mit den Gemeinden /Samtgemeinden, dem Aufgabenträger Stadt Lüneburg, den Verkehrsunternehmen sowie den Trägern öffentlicher Belange aufgestellt. Er ersetzt den seit Februar 1998 bestehenden Nahverkehrsplan.

 

Zwischenzeitlich hat die VNO die Bausteine I (Grundlagen), II (Bestandsdarstellung), III (Bewertungs- und Mängelanalyse) und IV (voraussichtliche verkehrliche Entwicklung) im Entwurf fertiggestellt. Die Gemeinden, die Stadt Lüneburg und die Verkehrsunternehmen sind gebeten worden, ihre Maßnahmenvorschläge / Verbesserungswünsche mitzuteilen; die Behindertenvertretungen sind bisher im Rahmen eines ersten Informationsgespräches beteiligt worden.

 

Die VNO wird die Bausteine V (Ziele und Maßnahmen), VI (Kosten- und Finanzierungsübersicht) und VII (Umsetzungskonzeption) bis Mitte Juni im Entwurf fertig stellen. Der gesamte Entwurf (Bausteine I bis VII) wird dann den Mitgliedern des Ausschusses für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV zur Verfügung gestellt werden, so dass anschließend im Rahmen einer Ausschusssitzung Änderungswünsche / Ergänzungen entgegen genommen werden können, die in den Entwurf eingearbeitet werden. Danach wird die endgültige Entwurfsfassung fertig gestellt und das offizielle Beteiligungsverfahren eingeleitet werden. Der Nahverkehrsplan soll am 10.11.2003 vom Kreistag beschlossen werden.

 

Die VNO wird in der Sitzung einen kurzen Sachstandsbericht abgeben und darin die wesentlichen Inhalte der im Entwurf fertig gestellten Bausteine I bis IV vorstellen.

 

Ergänzung vom 16.06.03:

 

In der Ausschusssitzung am 02.07.03 geht es darum, nach Fertigstellung der vollständigen Entwurfsfassung (Bausteine I bis VII) Änderungen und Ergänzungen aus den Reihen der Fachausschussmitglieder aufzunehmen und die Zustimmung zur Einleitung des offiziellen Beteiligungsverfahrens zu bekommen, damit dieses noch vor den Sommerferien beginnen kann.

 

Ergänzung vom 08.01.04:

 

Die im Rahmen des offiziellen Beteiligungsverfahrens (18.09. bis 31.10.03) eingegangenen Stellungnahmen wurden durch die VNO redaktionell überarbeitet, zusammengefasst und sortiert in einer Tabelle dargestellt. Die Eingaben wurden vom Aufgabenträger daraufhin beurteilt, ob und inwieweit sie in den Nahverkehrsplan aufgenommen werden sollen. Je nach Ergebnis der fachlichen Prüfung wird dazu ein Beschlussvorschlag unterbreitet.

 

Ergänzung vom 30.01.2004:

 

Die o. a. Tabelle wurde in einem Gespräch mit den Fraktionsvertretern am 21.01.2004 diskutiert. Die Änderungen sind in der Anlage dargestellt.

 

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