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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2010/219  

Betreff: Förderantrag der AWO Lüneburg zur Unterstützung der mobilen Sozialberatung im Amt Neuhaus
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Christian RatzeburgAktenzeichen:50
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Brandts, Yvonne
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
28.09.2010 
Ausschuss für Soziales und Gesundheit ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
16.11.2010 
Ausschuss für Soziales und Gesundheit und Ausschuss für Widersprüche gem. § 116 Abs. 2 SGB XII geändert beschlossen   
Kreisausschuss
06.12.2010    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
AWO-Antrag  

Anlage/n: Keine

Anlage/n: Keine

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 AWO-Antrag (1732 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Über den Förderantrag der AWO Lüneburg wird zunächst in der Gruppe bzw. in den Fraktionen beraten und in der nächsten Ausschusssitzung beschlossen.

 

Sachlage:

Sachlage:

Der Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Lüneburg Lüchow-Dannenberg e. V. beantragt für die mobile Beratung für Seniorinnen und Senioren im Amt Neuhaus einen Kreiszuschuss.

 

Im Rahmen eines Versuchsprojektes, finanziert aus Eigenmitteln und Zuschüssen der Stiftung Deutsches Hilfswerk, wurde in den letzten beiden Jahren in der Samtgemeinde Dahlenburg, Stadt Bleckede und im Amt Neuhaus eine mobile Beratung für Seniorinnen und Senioren durchgeführt. In der Stadt Bleckede und in der Samtgemeinde Dahlenburg wurde dieses Beratungsangebot nicht insoweit in Anspruch genommen, dass sich der Einsatz auf Dauer rechtfertigen würde. Im Amt Neuhaus hingegen wurde der Beratungsbedarf deutlich festgestellt und das Beratungsangebot stark in Anspruch genommen.

 

Herr Enke wird dem Ausschuss die Arbeit der Sozialberatung in Form der mobilen Beratung mit dem rollenden Beratungsbus der AWO vorstellen und das Anliegen und die Gesamtfinanzierung dieses Projektes erläutern.

 

Der Förderantrag wird in der Anlage beigefügt.

 

Gepflogenheit des Ausschusses  ist es, sich in der Sitzung die Arbeit / das Wirken des Antragstellers zunächst vorstellen zu lassen und in der nächsten Sitzung über den Antrag zu beschließen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Aufwand im Produkt „Sonstige soziale Angelegenheit – örtlicher Träger“ im Haushaltsjahr 2010 in der entsprechenden Zuschusshöhe.

 

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