Vorlage - 2010/238
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Anlage/n:
1. Antrag der Hansestadt Lüneburg vom 16.08.2010
2. Kurzbeschreibung des Projekts, Stand 09/2010
3. Ablaufdiagramm für die Koordinierungsstelle Frühe Hilfen
4. Übersicht der Vermittlungen in das Netzwerk Frühe Hilfen November 2009 bis August 2010
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Schreiben Hansestadt (2132 KB) | |||
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2 | Anlage 2 - Kurzbeschreibung Koordinierungsstelle (174 KB) | |||
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3 | Anlage 3 - Ablauf Koord.-Stelle (186 KB) | |||
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4 | Anlage 4 - Auswertung der Mitteilungen und Anfragen als Tabelle (79 KB) |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss bewilligt eine Förderung des Projekts Koordinierungszentrum Kinderschutz – Kommunales Netzwerk Frühe Hilfen der Hansestadt Lüneburg in Höhe von 15.000,00 € für das Jahr 2011. Der Beschluss erfolgt unter der Maßgabe der Genehmigung des Haushalts 2011.
Der Jugendhilfeausschuss bekundet damit seine Absicht und Entschlossenheit, das Projekt personell und sachlich auch über das Jahr 2011 hinaus weiter zu sichern.
Sachlage:
Die Hansestadt Lüneburg beantragt mit Schreiben vom 16.08.2010 eine Mitfinanzierung des Projekts Koordinierungszentrum Kinderschutz – Kommunales Netzwerk Frühe Hilfen für das Jahr 2011 in Höhe von 15.000,00 €. (siehe Anlage 1)
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf den in der Anlage beigefügten Antrag der Hansestadt Lüneburg verwiesen.
Es ist hieraus zu erkennen, dass es sich bei der beantragten Bezuschussung für das Jahr 2011 um eine über den eigentlichen Projektzeitraum hinaus gehende Finanzierung handelt. Das Land Niedersachsen hat den Modellstandorten signalisiert, dass - bezogen auf maximale Kosten von 60.000,00 € - das Land 50% der Kosten übernimmt. Die Hansestadt Lüneburg zielt darauf ab, die verbleibenden 30.000,00 € kommunale Mittel wiederum im Verhältnis 50 : 50 zu teilen.
Die Hansestadt Lüneburg begründet ihren Antrag nicht zuletzt damit, dass die Hansestadt Lüneburg zwar als Projektträger fungiert, aber von Anfang an die Konzeption der Arbeit dahin ging, nicht nur für das Gebiet der Hansestadt, sondern auch für die Fläche des Landkreises Lüneburg die Leistungen zu entwickeln und anzubieten.
In diesem Sinne haben sowohl in der Arbeit des Beirats als auch in der Arbeit in den Arbeitsgruppen bzw. bei der Entwicklung von Kooperationsvereinbarungen Mitarbeiter der Hansestadt und des Landkreises Lüneburg zusammengearbeitet.
So wurde unter anderem auch die Arbeit an verschiedenen Stellen im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Lüneburg vorgestellt (Vorlage Nr. 2008/032). Der letzte Schritt in einer Kette von Aktivitäten war der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit der Einrichtung Ma Donna des Diakonieverbands Lüneburg. (Zum Stand des Projekts siehe Anlage 2)
Das Modellprojekt hatte inhaltlich den klaren Schwerpunkt im Bereich des Kindesschutzes. Es beschäftigte sich insoweit immer mit der Fragestellung der Früherkennung von Gefährdungsmomenten und ihrer Bearbeitung. In der Organisationsform war von vornherein die Zusammenarbeit auf die Bildung eines Netzwerks abgestellt, das heißt, die Leistungen der Früherkennung und der Reaktion auf Gefährdungsmomente erfolgte nicht über eine einzelne zentrale Stelle, sondern immer im Zusammenwirken eines Netzwerks.
Wesentliche Inhalte des Modellprojekts waren, das Netzwerk zu stärken und zu optimieren. Grundsätzlich ergab eine erste Analyse ein recht tragfähiges Netzwerk. Es zeigten sich jedoch auch Schwächen, gerade in der Zusammenarbeit zwischen den Bereichen Jugendhilfe und Medizin. Im Rahmen des Netzwerks gelang es, in diesem Bereich gemeinsame Ergebnisse zu erarbeiten. So entstand unter anderem das Lüneburger Ampelmodell, in dem sich der medizinische Bereich und der Jugendhilfebereich auf gemeinsame Gefährdungseinschätzungen einigen und die sich daraus ergebenden Handlungen ableiten konnte.
Auch der Bereich der Zusammenarbeit der Hebammen und der Kinderärzte und Gynäkologen wurde durch die Schaffung von Transparenz im Rahmen vom Gesundheitsamt moderierter Veranstaltungen gefördert.
Bereits im Rahmen der am Anfang des Modellprojekts stehenden Bedarfsermittlung ergab sich, dass die Akzeptanz für verschriftlichte Kooperationsvereinbarungen bei den Netzwerkteilnehmern nur gering ausgeprägt war. Gleichwohl ging es allen Institutionen immer um Handlungssicherheit durch Klarheit der Prozessabläufe und eine möglichst zentrale Erreichbarkeit von Hilfemöglichkeiten.
Seit November 2009 wird durch die Projektmitarbeiterin der Hansestadt Lüneburg, Frau Rieckmann, gerade dem medizinischen Bereich eine zentrale Erreichbarkeit geboten. Die Mitarbeiter in der Koordinierungsstelle bewerten die Bedarfsanfragen aus dem medizinischen Sektor und ordnen sie dann bestimmten Leistungen aus dem Netzwerk zu. Dies können unter anderem Hebammen-, Sozialraumbüroleistungen und/oder Leistungen freier Träger der Jugendhilfe sein. (siehe Anlage 3 und 4)
Bei akuten gravierenden Gefährdungen (Rot-Bereich des Lüneburger Ampelmodells) ist der medizinische Sektor jedoch gehalten, unmittelbar das Jugendamt als öffentlichen Jugendhilfeträger einzuschalten.
Es steht zu befürchten, dass die Funktion eines Netzwerks ohne die das Netzwerk koordinierenden und pflegenden Personen langfristig nicht auskommt. Insbesondere die bereits genannte Schnittstelle zwischen dem medizinischen Sektor (Kinderärzte, Gynäkologen, Allgemeinmediziner) und den Leistungsangeboten der Sozialpädagogik (Jugendämter, freie Träger) bedarf sicherlich auch langfristig einer koordinierenden Position. Bei einem Fehlen einer solchen zentralen Koordinierungsstelle ist bei kritischer Betrachtung auf Dauer von einem Erosionsprozess der Absprachen auszugehen, der dann die erreichten Qualitäten versanden lässt.
Die Verwaltung macht daher an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die Mitfinanzierung des Modellprojekts im Haushaltsjahr 2011 nur dann als tragfähige Investition zu betrachten ist, wenn für die zukünftige Weiterführung der Koordinierungsstelle entsprechende Bereitschaft für das Einbringen personeller und sachlicher Kosten gegeben ist. Neben dieser monetären Bereitschaft ist bei einer Entscheidung auch noch zu berücksichtigen, dass die Ansiedlung der Koordinierungsstelle zurzeit im Bereich der Jugendhilfe (die Projektmitarbeiter der Hansestadt sind im Bereich der Jugendhilfe beschäftigt) gegeben ist, dies aber nicht die endgültige Struktur darstellen muss. Gerade der Aspekt der Vernetzung mit dem medizinischen Sektor legt durchaus die Überlegung nahe, das Netzwerk stärker in den Bereich des kommunalen Gesundheitswesens zu verlagern. Hierzu sollte es dann unter der Voraussetzung der Fortführung des Modellprojekts und der Bereitschaft, diese Leistung auch in Zukunft für den Bereich von Hansestadt und Landkreis Lüneburg anzubieten, entsprechende konzeptionelle Überlegungen und Planungen geben.
Bezogen auf den hier vorliegenden Antrag weist die Verwaltung darauf hin, dass die finanzielle Beteiligung in Höhe von 15.000,00 € zurzeit im Rahmen der Haushaltsplanungen nicht berücksichtigt wurde. Wenn hierfür kein eigener Etat gebildet wird, wäre die Möglichkeit der Deckung aus den Zweckausgaben für Hilfen zur Erziehung in Erwägung zu ziehen.
Finanzielle Auswirkungen:
15.000,00 € im Jahre 2011. Ggf. Kosten in Höhe von 30.000,00 € in den folgenden Jahren. Refinanzierungen durch Landszuschüsse sind zzt. für die Zukunft nicht bekannt.