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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2010/267  

Betreff: Haushalt 2010 / Fachdienst 01 - Arbeitsgebiete 1.40 und 1.50
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Mentz, UlrichAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Alkushovski, Anna
Beratungsfolge:
Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
26.10.2010 
Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Haushaltsplanung 2011 01.50 PDF-Dokument

Anlage/n:

Anlage/n:

1 Auszug HH-Plan (für die nicht dem Kreistag angehörenden Ausschussmitglieder)

1 Übersicht (Zuordnung der einzelnen Einnahme- und Ausgabepositionen)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsplanung 2011 01.50 (31 KB) PDF-Dokument (67 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Berichtsvorlage- keine Beschlussfassung

Sachlage:

Sachlage:

Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2011 liegt den Kreistagsabgeordneten vor.

Für die Ausschussmitglieder, die nicht dem Kreistag angehören, ist ein Auszug aus dem Haushaltsplanentwurf für die Produkte 571-000 (Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung) sowie 575-000 (Förderung des Fremdenverkehrs) beigefügt.

Für alle Ausschussmitglieder ist eine Übersicht zur Zuordnung der einzelnen Erträge und Aufwendungen beigefügt.

 

Hinsichtlich der Investitionen für das Produkt „Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung“ ergeben sich folgende besondere Mittelanforderungen:

Für die Förderung von Planungsleistungen und Projekten (im Rahmen der EU-Ziel I Förderperiode) erfolgt ein Ansatz von 50.000 EUR. Dieser Ansatz ist für die erwarteten Antragstellungen ausreichend.

Für die erforderlichen Planungs- und Investitionskosten Luhmühlen ergibt sich für das kommende Haushaltsjahr 2011 ein Ansatz in Höhe von 500.000 EUR wie im laufenden Haushaltsjahr 2010.

 

Bezüglich der weiteren Mittelanmeldungen ergeben sich keine wesentlichen Änderungen.

Die Verwaltung wird hierzu mündlich vortragen.

 

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