Vorlage - 2010/273
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Sachverhalt:
Mit der am 09. Januar 2009 zwischen den Landkreisen Lüchow-Dannenberg und Lüneburg sowie der Samtgemeinde Elbtalaue und der Gemeinde Neu Darchau abgeschlossenen Vereinbarung über Planung, Bau, Unterhaltung und Finanzierung des Baus einer Elbbrücke bei Darchau / Neu Darchau ist der Landkreis Lüneburg, Betrieb Straßenbau und -unterhaltung Träger der Straßenbaulast geworden und als Bauherr bestimmt worden.
Aus Rechtssicherheitsgründen hat sich der Landkreis Lüneburg entschieden, zunächst ein Raumordnungsverfahren einzuleiten, bevor ein Planfeststellungsverfahren beantragt wird.
Für das Raumordnungsverfahren hat eine Antragskonferenz am 20. Mai 2009 in Neu Darchau stattgefunden, an der die betroffenen Träger Öffentlicher Belange teilgenommen haben. Die Träger Öffentlicher Belange haben Anregungen und Wünsche formuliert, die in die Planung einfließen sollten. Die hierfür erforderlichen Gutachten liegen mittlerweile (im Ergebnis) vor und sollen von den Gutachtern in der gemeinsamen Sitzung des Betriebs- und Straßenbauausschuss sowie des Ausschusses für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV vorgestellt werden.
Vortragende:
- Rechtslage; Herr EKR Krumböhmer, Landkreis Lüneburg
Gutachter:
- Verkehrsgutachten; GVS Gesellschaft für Verkehrsberatung, Hannover;
- Schallschutz; Ing.-Büro Wahlers, Lüneburg;
- FFH-Verträglichkeitsprüfung (Naturschutz); EGL, Lüneburg und
- Projektsteuerung; WKC (WK Consult), Hamburg