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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2010/277  

Betreff: Unterbringung und Versorgung von Tieren im Tierheim Lüneburg; hier: Abschluss einer (Folge-)Vereinbarung mit der Tierheim Lüneburg gGmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Röding, SilkeAktenzeichen:40
Federführend:Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Bearbeiter/-in: Schiemann, Karin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
28.10.2010 
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz ungeändert beschlossen     
Kreisausschuss
15.11.2010    Kreisausschuss      
Kreisausschuss
06.12.2010    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Situation des Tierheimes PDF-Dokument
101014 Anlage 2 Vorlage 2010.277 PDF-Dokument

Anlage/n:

Anlage/n:

2

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anlage 1 - Situation des Tierheimes (61 KB) PDF-Dokument (143 KB)    
Anlage 1 2 101014 Anlage 2 Vorlage 2010.277 (43 KB) PDF-Dokument (113 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Vereinbarung über die Aufnahme, Versorgung und Finanzierung der im Rahmen des Tierschutzgesetzes aufzunehmenden Tiere mit der Tierheim Lüneburg gGmbH für die Zeit ab 01.01.2011 abzuschließen.

Sachlage:

Sachlage:

Der Landkreis Lüneburg ist als zuständige Behörde bei Vorliegen der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes im Einzelfall verpflichtet, Tiere einzuziehen und diese zumindest vorübergehend tierschutzgerecht unterzubringen und zu versorgen. Nach den allgemeinen Vorschriften des Gefahrenabwehr- und des Fundrechtes trifft die gleiche Verpflichtung die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden.

Alle genannten Kommunen unterhalten zu diesem Zweck keine eigenen Einrichtungen, sondern bedienen sich vielmehr seit Jahren des Tierheimes in Lüneburg, das seit Anfang 2005 nicht mehr vom Tierschutzverein Lüneburg und Umgebung e.V. selbst, sondern von der Tierheim Lüneburg gGmbH betrieben und unterhalten wird.

 

Das Verfahren zur Aufnahme, Unterbringung und Versorgung der betroffenen Tiere sowie die Finanzierung regelt die mit den Kommunen geschlossene Vereinbarung, die erstmals am 20.06.2002 geschlossen und aufgrund der überaus positiven Erfahrungen regelmäßig verlängert wurde. Die bisherige Vereinbarung wurde bis zum 31.12.2010 befristet. Vertragsgemäß wurden in den letzten Wochen und Monaten mit allen Beteiligten Gespräche über eine Verlängerung dieser Vereinbarung mit gegebenenfalls geänderten Modalitäten im Bereich der wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Leistungen geführt. Alle Beteiligten vertreten im Ergebnis die Auffassung, erneut eine Vereinbarung mit sachlich nahezu unverändertem Inhalt für weitere 5 Jahre abzuschließen.

 

Die Ausgangslage mit der allgemeinen Situation des Tierheimes Lüneburg, die wirtschaftliche Lage des Tierheimes, eine allgemeine Darstellung der Kosten für die Betreuung „kommunaler“ Tiere sowie Ausführungen zur Sicherstellung des weiteren Tierheimbetriebes und der daraus resultierende Lösungsvorschlag sind in dem Vermerk vom 20.08.2010 zur Finanzierung des Tierheimes Lüneburg – der als Anlage 1 beigefügt ist – detailliert dargestellt.

 

Zusammenfassend verpflichten sich die Kommunen, die pauschale Aufwandsentschädigung von bisher jährlich 80.000,00€ für die Zeit ab 01.01.2011 auf 107.000,00€ jährlich zu erhöhen.

Vorgesehen ist dabei folgende Aufteilung:

 

Landkreis Lüneburg                                                        jährlich                            22.000,00€ (bisher 12.000,00€)

Inkl. einer Pauschale für tierärztlich notwendige Behandlung v. 7.000,00€ (bish. einzeln abgerechn.)

 

Stadt Lüneburg                                                                      jährlich                            42.500,00€ (bisher 34.000,00€)

Gemeinden/Samtgemeinden je 4.250€                            jährlich                            42.500,00€ (bisher 34.000,00€)

 

Die Tierheim Lüneburg g GmbH verpflichtet sich, auch weiterhin wie bisher für die Kommunen Fundtiere oder aus besonderem Anlass aufzunehmende Tiere unterzubringen und zu versorgen. Die Standards haben sich in den vergangenen Jahren bewährt und sollen im Wesentlichen unverändert bleiben. Lediglich in dem Punkt der Behandlung von Fundtieren besteht Veränderungsbedarf. Hier wurden die Rechnungen bisher einzeln mit dem Landkreis abgerechnet. Gegen eine jährliche Pauschale des Landkreises in Höhe von 7.000,00€ verpflichtet sich das Tierheim die Kosten für die Behandlung von Fundtieren ab 2011 selbst zu tragen.

 

Um allen Beteiligten wiederum eine gewisse Planungssicherheit zu geben, soll die Vereinbarung diesmal auf fünf Jahre statt bisher drei Jahren abgeschlossen werden. Die Hauptverwaltungsbeamten der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis haben sich in der Dienstbesprechung am 30.08.2010 einvernehmlich für diese Lösung ausgesprochen.

 

Weitere Einzelheiten können dem anliegenden Entwurf der Vereinbarung – der als Anlage 2 beigefügt ist – entnommen werden.

 

Aktualisierte Sachlage vom 01.11.2010:

Die Anlage 1 - Vermerk zur Situation des Tierheims ist beigefügt.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Haushaltsjahre 2011 bis einschließlich 2015 sind im Verwaltungshaushalt jährlich 22.000,00€ bei dem Produkt 122-100 – Veterinäraufsicht – bereitzustellen. Im vorliegenden Entwurf für das Haushaltsjahr 2011 ist diese Position enthalten.

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