Vorlage - 2010/280
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Beschlussvorschlag:
Berichtsvorlage - kein Beschluss erforderlich.
Sachlage:
Im Fachdienst Umwelt werden die Produkte 537-000 „Abfallwirtschaft – eigener Wirkungskreis“ und 122-400 „Ordnungsaufgaben der Abfall-, Naturschutz-, Wasser- und Deichaufsicht“ bewirtschaftet. Die Bezeichnung des zuletzt genannten Produktes wurde an landesweite Vorgaben angepasst, inhaltlich wurden aber keine Änderungen vorgenommen.
Die Mittelanmeldung beim Produkt 537-000 ist identisch mit der Kalkulation der Müll- und Wertstoffabfuhr für die Jahre 2010 und 2011 (Vorlage 2009/210). Weitere Ausführungen im Rahmen der Haushaltsberatungen sind daher nicht erforderlich, da die Kalkulation für die Bewirtschaftung des Abfuhrgebietes maßgeblich ist.
Folgende Ziele für das Haushaltsjahr 2011 werden im Haushaltsplan aufgenommen und sind noch im Entwurf zu ergänzen:
Fortführung Gewässerrenaturierung
Zur ökologischen Aufwertung der Gewässer im Landkreis Lüneburg werden mindestens 3 weitere Maßnahmen bis zum 31.12.2011 durchgeführt (Gewässerrandstreifen, Renaturierung, Fischaufstieg,…).
Erstellung Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Lüneburg
Ausgangslage:
Nach § 10 Abs. 1 BNatSchG sind die konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Landschaftsrahmenplan darzustellen. Nach § 10 Abs. 3 BNatSchG sind die Ziele bei der Abwägung nach § 7 des Raumordnungsgesetzes zu berücksichtigen. Das setzt einen aktuellen Landschaftsrahmenplan voraus. Im Rahmen der aktuellen Überarbeitung des Raumordnungsprogramms wurde seitens der Regierungsvertretung darauf hingewiesen, dass der Landschaftsrahmenplan aus dem Jahr 1996 keine aktuelle Abwägungsgrundlage mehr darstellt und daher eine Neuaufstellung erforderlich ist. Bestandteil des Landschaftsrahmenplans ist Analyse auf Basis vorhandener und zu erhebender Unterlagen (Biotoptypenkartierung, Erfassung relevanter Nutzungskonfliktebenen,…), Erstellung eines räumlichen Leitbildes, Darlegung von Entwicklungszielen, Erarbeitung von Maßnahmenkonzepten. Für den Bereich des Biosphärenreservates übernimmt der Biosphärenreservatsplan die Funktion des Landschaftsrahmenplans. Dieser wurde von der Biosphärenreservatsverwaltung aufgestellt, enthält aber für die Gebietsteile A und B keine abschließenden Aussagen. Insofern ist eine Ergänzung durch den Landkreis als untere Naturschutzbehörde vorzunehmen und für die einzelnen Teilbereiche sind Entwicklungsziele festzulegen.
Ziel:
In den Jahren 2011, 2012 und 2013 erfolgt eine Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplanes für den Landkreis Lüneburg einschließlich der Ergänzung des Biosphärenreservatsplanes für die Gebietsteile A und B und eine flächendeckenden Biotoptypenkartierung mit den geschützten Biotopen nach § 30 BNatSchG. Hierfür wird ein Planungsbüro beauftragt.
Nutzen:
· Zwingende Planungsgrundlage für die evtl. Neuaufstellung eines Regionalen Raumordnungsprogramms ab dem Jahr 2013.
· Stärkung des Standortes durch Schaffung einer detaillierten Planungsgrundlage für Kommunen, Planer, Investoren.
· Entscheidungsgrundlage für Maßnahmen der Naturschutzbehörde, z.B. bei der Einrichtung von Flächenpools, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, Vertragsnaturschutz, Fördermitteleinwerbung, Biotopverbund.
Kosten:
Insgesamt entstehen für den Landschaftsrahmenplan Kosten in Höhe von 390.000,- €. Die Kosten für die Erstellung des Landschaftsrahmenplans richten sich lt. HOAI nach der Größe des Landkreises (1.211 km² ohne Gebietsteile C im Biosphärenreservat). Danach belaufen sich die Kosten auf insgesamt 420.000,- € - 500.000,- € incl. MWSt. für das gesamte Kreisgebiet, wenn man davon ausgeht, dass eine Kartierung nicht flächendeckend, sondern nur punktuell stattfindet.
Im Einzelnen liegen die mittleren Planungskosten lt. § 30 HOAI bei 243.163,- € zzgl. MWSt. für ein Kreisgebiet von 1.000 km² - insgesamt also bei 320.000,- € brutto. Im Übrigen handelt es sich um Kartierungskosten, die je 10.000 ha je nach Aufwand und Bearbeitungsumfang zwischen 100.000,- und 200.000,- € liegen. Der Aufwand soll möglichst gering ausfallen, aber im Ergebnis eine ausreichende Datenlage liefern. Eine detaillierte Ermittlung kann erst nach intensiver Auswertung der vorhandenen Daten stattfinden, die sich aus unterschiedlichen Verfahren und Planungen ergeben.
Diese Kosten können reduziert werden, da
· in den Gebietsteilen C im Biosphärenreservat die Biosphärenreservatsverwaltung zuständig ist,
· für die Gebietsteile A und B im Biosphärenreservat zum Teil Aussagen im Biosphärenreservatsplan zu bestimmten Problemstellungen vorhanden sind,
· für die FFH-Gebiete zumindest zum Teil bereits eine sehr gute Datenlage vorliegt,
· für Landesforsten zum Teil eine gute Datenlage besteht,
· in Amelinghausen ein relativ aktueller Landschaftsplan vorliegt, der als Grundlage herangezogen werden kann.
Inwieweit aus aktuellen großflächigen Verfahren (z.B. A 39, neuere Deichbauvorhaben) vorhandene Informationen ohne Aufwand 1:1 verwendet werden können, muss geprüft werden.
Für die Jahre 2011-2013 werden jeweils 130.000,- € benötigt, um den Landschaftsrahmenplan abschließend erarbeiten zu können.
Vergleich mit anderen Landkreisen:
In den benachbarten Landkreisen werden ebenfalls z.Zt. die Landschaftsrahmenpläne erstellt. Das Vorgehen ist dabei sehr unterschiedlich.
LK Harburg – 250.000,- € verteilt auf 3 Jahre zzgl. einer halben Stelle; aktuelle Kartierungen lagen als Grundlage jedoch bereits vor.
LK Uelzen – rd. 300.000,- € zzgl. Eigenleistungen; aktuelle Kartierungen lagen im Wesentlichen vor.
LK Lüchow-Dannenberg – 450.000,- € verteilt auf 3 Jahre für das Kreisgebiet ohne Biosphärenreservat.
LK Soltau-Fallingbostel – seit 2007 laufen zunächst nur Kartierungen und eine Bestandsaufnahme des Landschaftsbildes für ca. 180.000,- € zzgl. 0,7 eigenen Stellen.
Im Übrigen ergeben sich folgende nennenswerte Änderungen gegenüber dem Vorjahr:
· Die Kreisjägerschaft fordert seit Jahren eine Abschaffung der Jagdsteuer und beruft sich hierbei auf die umfangreichen öffentlichen Aufgaben, die von den Jägern wahrgenommen werden. Als Entgegenkommen wurde in Gesprächen mit dem Vorsitzenden der Kreisjägerschaft und dem Landrat vereinbart, dass eine verstärkte Kooperation zwischen Jägerschaft und Landkreis bei Naturschutzmaßnahmen stattfinden soll und der Landkreis hierfür rd. 5 % (8.000,00 €) des Jagdsteueraufkommens zur Verfügung stellt.
· Die Errichtung eines Messstellennetzes im Zusammenhang mit der Grundwasserverunreinigung im Bereich Lüneburg-Süd wird im Haushaltsjahr 2010 abgeschlossen. Für die kommenden Jahre ergibt sich ein wiederkehrender Beprobungs- und Untersuchungsaufwand, der im Haushalt entsprechend zu berücksichtigen ist.
· Die zu erwartenden Gebühreneinnahmen wurden geringfügig nach unten angepasst, da sowohl im Naturschutz als auch im Wasserbereich Gesetzesänderungen dazu geführt haben, dass zwar der Prüfaufwand beibehalten wird, die Erhebung von Gebühren aber teilweise nicht mehr möglich ist.