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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2004/065  

Betreff: Antrag der neuen arbeit lüneburg gGmbH auf Förderung eines Projekts zur Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Wiese, MartinAktenzeichen:50
Federführend:Sozialhilfe und Wohngeld Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport
20.04.2004 
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport zurückgestellt   
24.06.2004 
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport geändert beschlossen   
Kreisausschuss
23.08.2004    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

-keine-

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag vom 20.04.2004:

Eine Beschlussempfehlung der Verwaltung erfolgt in der Sitzung.

 

Beschlussvorschlag vom 24.06.2004:

Dem Antrag der neuen arbeit lüneburg gGmbH auf Förderung eines Projekts zur Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt wird nicht entsprochen.

Sachlage:

Sachlage:

Die neue arbeit lüneburg gGmbH plant in Kooperation mit Ma Donna ein Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekt für langzeitarbeitslose Frauen mit schlechten Bildungsvoraussetzungen, die besondere Schwierigkeiten haben, im Erwerbsleben Fuß zu fassen.

 

Es handelt sich um ein Projekt, dass die Bereiche Beratung, Bildung und Betreuung für Mädchen und Frauen umfassen soll, wobei es insbesondere um umfassende Qualifizierung im hauswirtschaftlichen Bereich und die Erschließung von Arbeits-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten mit geringen Anforderungen gehen soll.

 

Die Arbeit selbst soll in einem modularen Qualifizierungsmodell erfolgen, wobei es vier Module gibt:

 

Modul 1:           Wäscherei und Näherei

Modul 2:           Küche und Hausreinigung

Modul 3:           Café Kloster Lüne

Modul 4:           Kinderbetreuung

 

Die Maßnahme ist geplant für einen Zeitraum von 15 Monaten mit anschließender sechsmonatiger Begleitung der Projektteilnehmerinnen.

 

Der Finanzierungsplan sieht im Augenblick wie folgt aus:

 

Ø      Kommunale Mittel (Landkreis Lüneburg)       238.860,00 €

Ø      ESF-Mittel (Europa-Mittel)                            269.645,63 €

Ø      Einnahmen aus Erlösen                                 90.706,88 €

599.212,51 €

 

Dieser Darstellung ist zu entnehmen, dass die vom Landkreis Lüneburg erwartete Förderung erheblich ist. Vor diesem Hintergrund ist die Antragstellerin zunächst einmal gebeten worden, zu folgenden Sachfragen Stellung zu nehmen:

 

Ø       Gibt es einen tatsächlichen zu belegenden quantitativen Bedarf bei der in Aussicht genommenen Zielgruppe? Stehen also 20 Personen (wegen der zu berücksichtigenden Abbrecher eher mehr) für dieses Projekt zur Verfügung? Dieser Personenkreis wäre zunächst namentlich zu erfassen.

 

Ø       Ist dieser Personenkreis geeignet für eine Vermittlung in das Projekt? Sind diese Personen in anderen Maßnahmen bereits gescheitert? Was macht es wahrscheinlich, dass sie in dieser neuen Maßnahme gefestigt werden können?

 

Ø       Steht dieser Personenkreis derzeit in Leistungsbezug bei Stadt oder Landkreis Lüneburg? Welche konkrete Entlastung der Sozialhilfeträger setzt durch die Überführung der Leistungsempfänger in diese Maßnahme ein?

 

Ø       Ist diese Maßnahme mit anderen Trägern der freien Wohlfahrtspflege abgestimmt? Entsteht hier gegebenenfalls ungesunde Konkurrenz um den gleichen Personenkreis bzw. wird es Konkurrenz um die gleichen Auftraggeber (Wäscherei, Catering usw. – die Zahl der potentiellen Auftraggeber am Standort Lüneburg ist begrenzt.) geben?

 

Ø       Welches Risiko entsteht dem Soziahilfeträger bei vorzeitigem Abbruch der Maßnahme durch Wegbrechen zu vieler Teilnehmerinnen?

 

Zum Zeitpunkt der Fertigung dieser Vorlage sind die Unterlagen zu diesen Fragen noch nicht vorgelegt worden. Die Antragstellerin hat zugesagt, diese kurzfristig und insbesondere noch vor der Sitzung herzureichen.

 

Eine Beschlussempfehlung der Verwaltung kann erst nach Sichtung dieser Unterlagen gegeben werden.

 

Ungeachtet dessen ist dieser Antrag bereits auf die Tagesordnung für die Sitzung vom 20.04.2004 genommen worden, da er bereits aus dem Jahr 2003 datiert und insbesondere vor dem Hintergrund des Maßnahmevolumens im Sozialausschuss bekannt gemacht werden muss.

 

Ergänzende Sachlage vom 24.06.2004:

 

Nunmehr hat die neue arbeit lüneburg gGmbH die erbetenen Unterlagen insbesondere im Hinblick auf den in Betracht kommenden Personenkreis vorgelegt. Diese Unterlagen sind sowohl in der Stadt als auch im Landkreis Lüneburg darauf geprüft worden, ob sich bei Teilnahme der vorgesehenen Personen eine spürbare Entlastung des Sozialhilfeträgers ergeben würde. Eine solche Entlastung ist zurzeit noch nicht einmal ansatzweise erreicht.

 

Sollte sich bei einem Kreiszuschuss von 238.000,00 € bei 20 Teilnehmerinnen das Projekt rechnen, so müsste, berechnet auf eine 15-monatige Laufzeit pro Teilnehmerin, monatlich ein Betrag in Höhe von 800,00 € Sozialhilfe eingespart werden. Im Durchschnitt verursacht der in der Liste angesprochene Personenkreis noch nicht einmal den halben Aufwand.

 

Dabei muss völlig offen bleiben, inwieweit durch die Neuordnung der Sozialhilfe/Arbeitslosenhilfe ab 2005 überhaupt noch 15 Monate für einen Einspareffekt zur Verfügung stehen.

 

Die Verwaltung hält das Projekt vom finanziellen Rahmen für zu weit gehend angelegt und kann eine finanzielle Förderung nicht unterstützen.

 

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