Vorlage - 2004/065
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Anlage/n:
-keine-
Beschlussvorschlag vom 20.04.2004:
Eine Beschlussempfehlung der Verwaltung erfolgt in der Sitzung.
Beschlussvorschlag vom 24.06.2004:
Dem Antrag der neuen arbeit lüneburg gGmbH auf Förderung eines
Projekts zur Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt wird nicht entsprochen.
Sachlage:
Die neue arbeit lüneburg gGmbH plant in Kooperation mit Ma
Donna ein Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekt für langzeitarbeitslose
Frauen mit schlechten Bildungsvoraussetzungen, die besondere Schwierigkeiten
haben, im Erwerbsleben Fuß zu fassen.
Es handelt sich um ein Projekt, dass die Bereiche Beratung,
Bildung und Betreuung für Mädchen und Frauen umfassen soll, wobei es
insbesondere um umfassende Qualifizierung im hauswirtschaftlichen Bereich und
die Erschließung von Arbeits-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten
mit geringen Anforderungen gehen soll.
Die Arbeit selbst soll in einem modularen Qualifizierungsmodell
erfolgen, wobei es vier Module gibt:
Modul 1: Wäscherei
und Näherei
Modul 2: Küche
und Hausreinigung
Modul 3: Café
Kloster Lüne
Modul 4: Kinderbetreuung
Die Maßnahme ist geplant für einen Zeitraum von 15 Monaten mit
anschließender sechsmonatiger Begleitung der Projektteilnehmerinnen.
Der Finanzierungsplan sieht im Augenblick wie folgt aus:
Ø
Kommunale Mittel (Landkreis Lüneburg) 238.860,00 €
Ø
ESF-Mittel (Europa-Mittel) 269.645,63 €
Ø
Einnahmen aus Erlösen 90.706,88 €
599.212,51 €
Dieser Darstellung ist zu entnehmen, dass die vom Landkreis
Lüneburg erwartete Förderung erheblich ist. Vor diesem Hintergrund ist die
Antragstellerin zunächst einmal gebeten worden, zu folgenden Sachfragen
Stellung zu nehmen:
Ø
Gibt es einen tatsächlichen zu belegenden
quantitativen Bedarf bei der in Aussicht genommenen Zielgruppe? Stehen also
20 Personen (wegen der zu berücksichtigenden Abbrecher eher mehr) für
dieses Projekt zur Verfügung? Dieser Personenkreis wäre zunächst namentlich zu
erfassen.
Ø
Ist dieser Personenkreis geeignet für eine
Vermittlung in das Projekt? Sind diese Personen in anderen Maßnahmen bereits
gescheitert? Was macht es wahrscheinlich, dass sie in dieser neuen Maßnahme
gefestigt werden können?
Ø
Steht dieser Personenkreis derzeit in
Leistungsbezug bei Stadt oder Landkreis Lüneburg? Welche konkrete Entlastung
der Sozialhilfeträger setzt durch die Überführung der Leistungsempfänger in
diese Maßnahme ein?
Ø
Ist diese Maßnahme mit anderen Trägern der
freien Wohlfahrtspflege abgestimmt? Entsteht hier gegebenenfalls ungesunde
Konkurrenz um den gleichen Personenkreis bzw. wird es Konkurrenz um die
gleichen Auftraggeber (Wäscherei, Catering usw. – die Zahl der potentiellen
Auftraggeber am Standort Lüneburg ist begrenzt.) geben?
Ø
Welches Risiko entsteht dem
Soziahilfeträger bei vorzeitigem Abbruch der Maßnahme durch Wegbrechen zu
vieler Teilnehmerinnen?
Zum Zeitpunkt der Fertigung dieser Vorlage sind die Unterlagen
zu diesen Fragen noch nicht vorgelegt worden. Die Antragstellerin hat zugesagt,
diese kurzfristig und insbesondere noch vor der Sitzung herzureichen.
Eine Beschlussempfehlung der Verwaltung kann erst nach Sichtung
dieser Unterlagen gegeben werden.
Ungeachtet dessen ist dieser Antrag bereits auf die
Tagesordnung für die Sitzung vom 20.04.2004 genommen worden, da er bereits aus
dem Jahr 2003 datiert und insbesondere vor dem Hintergrund des Maßnahmevolumens
im Sozialausschuss bekannt gemacht werden muss.
Ergänzende Sachlage vom 24.06.2004:
Nunmehr hat die neue arbeit lüneburg gGmbH die erbetenen
Unterlagen insbesondere im Hinblick auf den in Betracht kommenden Personenkreis
vorgelegt. Diese Unterlagen sind sowohl in der Stadt als auch im Landkreis
Lüneburg darauf geprüft worden, ob sich bei Teilnahme der vorgesehenen Personen
eine spürbare Entlastung des Sozialhilfeträgers ergeben würde. Eine solche Entlastung
ist zurzeit noch nicht einmal ansatzweise erreicht.
Sollte sich bei einem Kreiszuschuss von 238.000,00 € bei 20
Teilnehmerinnen das Projekt rechnen, so müsste, berechnet auf eine 15-monatige
Laufzeit pro Teilnehmerin, monatlich ein Betrag in Höhe von 800,00 €
Sozialhilfe eingespart werden. Im Durchschnitt verursacht der in der Liste
angesprochene Personenkreis noch nicht einmal den halben Aufwand.
Dabei muss völlig offen bleiben, inwieweit durch die Neuordnung
der Sozialhilfe/Arbeitslosenhilfe ab 2005 überhaupt noch 15 Monate für einen
Einspareffekt zur Verfügung stehen.
Die Verwaltung hält das Projekt vom finanziellen Rahmen für zu
weit gehend angelegt und kann eine finanzielle Förderung nicht unterstützen.