Vorlage - 2010/314
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Anlage/n:
Antrag des Vereins Naturpädagogik Adendorf-Bardowick e. V. vom 06.10.2010
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Anlagen: | |||||
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1 | Antrag WaldKiGa 6.10.2010 (123 KB) |
Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Lüneburg gewährt dem Waldkindergarten Naturpädagogik Adendorf-Bardowick e. V. für den Erwerb und die Aufstellung eines weiteren Bauwagens einen Zuschuss in Höhe von höchstens 20 % der nach Abzug der Eigenleistung verbleibenden Restkosten, maximal jedoch 1.373,00 €.
Sachlage:
Mit Schreiben vom 06.10.2010 (siehe Anlage) beantragt der Waldkindergarten Naturpädagogik Adendorf-Bardowick e. V. einen Zuschuss auf die geschätzten Gesamtkosten von 10.000,00 € für die Aufstellung eines zweiten Bauwagens. Die nach Abzug der Eigenleistungen des Vereins (ca. 2.500,00 €) verbleibenden Restkosten sollen durch Zuschüsse der Gemeinde Adendorf, der Sparkasse Lüneburg/Adendorf und des Landkreises Lüneburg gedeckt werden. Bezüglich des Antragstellers bzw. beabsichtigten Vorhabens wird auf die in der Anlage beigefügte Antragstellung und die Projektbeschreibung verwiesen. Eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn wurde den Antragstellern mit Schreiben vom 21.10.2010 erteilt.
Die Bezuschussung von Bauwagen oder anderen Schutzräumen für Waldkindergärten ergibt sich nicht zwangsläufig aus der vertraglichen Regelung zwischen dem Landkreis Lüneburg und den Gemeinden. Die Bezuschussung solcher Projekte hat daher in der Vergangenheit so nicht stattgefunden.
Andererseits ist zu bedenken, dass für die Schaffung eines Kindergartenplatzes in einer behausten Einrichtung ein Investitionskostenzuschuss von 2.600,00 € gezahlt wird. Gemessen an diesen Kosten ist der hier beantragte Zuschuss vergleichsweise gering.
Es muss jedoch auch betrachtet werden, dass mit der Aufstellung eines weiteren Bauwagens keine weiteren Kindertagesstättenplätze entstehen. Es bleibt somit bei dem Angebot für 15 Kinder. Die Investivkostenregelungen des zwischen dem Landkreis Lüneburg und den Gemeinden bestehenden Vertrags bezüglich des Kindertagesstättenwesen greifen insoweit nur, wenn neue Kindertagesstättenplätze entstehen. Erweiterungsbauten oder Renovierungen von bestehenden Einrichtungen, ohne dass dabei neue Plätze entstehen, werden nicht über die Vertragsleistung gefördert.
Nach Rücksprache mit der Gemeinde Adendorf beabsichtigt diese grundsätzlich, das Vorhaben zu bezuschussen. Eine Entscheidung hierüber und insbesondere über die Höhe der Beteiligung wird voraussichtlich im Dezember 2010 fallen. Eine Entscheidung der Sparkasse steht ebenfalls noch aus.
Eine Rücksprache mit dem Waldkindergarten Adendorf-Bardowick e. V. ergab, dass die im Finanzierungsplan genannte Summe von 7.500,00 € eine Schätzung ist. Ausweislich der dem Antrag beigefügten Kostenschätzung der Zimmerei ergibt sich ein Betrag für die Dämmung von Außenwänden und Dach, die Dämmung des Bodens sowie ein neuer Fußbodenbelag, der Einbau neuer Fenster, der Außen- und Innenanstrich sowie Kleinarbeiten in Höhe von 6.865,79 €. Die Anschaffung und die Aufstellung des Bauwagens sind nach Angaben des Vereins in dem im Antrag genannten Kostenvolumen geblieben.
Die Verwaltung weist jedoch ausdrücklich auch darauf hin, dass im Sinne einer Gleichbehandlung ähnlich gelagerte Anträge in der Zukunft nicht ausgeschlossen werden können. Zurzeit sind in Hansestadt und Landkreis Lüneburg 12 Waldkindergärten genehmigt.
Um die Relation zu den angefragten anderen Zuschussgebern in ein angemessenes Verhältnis zu stellen, empfiehlt die Verwaltung einen Zuschuss von maximal 20 % der entstehenden Restkosten. Dies würde, bezogen auf den Kostenvoranschlag, einer Summe von 1.373,00 € entsprechen.