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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2010/323  

Betreff: Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 27.10.2010 (Eingang: 28.10.2010);
Ausbauplanung im Bereich der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren im Landkreis Lüneburg; Fördermöglichkeiten für Unternehmen, die bereit sind, ihre Beschäftigten bei der Kinderbetreuung zu unterstützen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Zenker-Bruns, Karsten
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
15.12.2010 
Jugendhilfeausschuss geändert beschlossen   
Kreisausschuss
28.02.2011    Kreisausschuss      
Kreistag
14.03.2011 
Kreistag ungeändert beschlossen   
Jugendhilfeausschuss
06.04.2011 
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Antrag FDP Ausbauplanung  

Anlage/n:

 

Anlage/n:

Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 27.10.2010

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag FDP Ausbauplanung (314 KB)      
Beschlussvorschlag der FDP-Kreistagsfraktion:

 

Beschlussvorschlag der FDP-Kreistagsfraktion:

Der Landkreis prüft Fördermöglichkeiten für Unternehmen, die bereit sind, ihre Beschäftigten bei der Kinderbetreuung zu unterstützen.

 

Beschlussvorschlag vom 21.01.2011:

Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich

 

Sachlage:

 

Sachlage:

Der in der Anlage beigefügte Antrag der FDP-Kreistagsfraktion wurde bereits in der letzten beiden Sitzungen des Jugendhilfeausschusses angesprochen. Die Verwaltung verweist insoweit auf die Protokolle der Sitzungen.

 

Nunmehr liegt der Antrag dem Jugendhilfeausschuss zur Beschlussfassung vor mit der Bitte, eine Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses an den Kreistag zu treffen.

 

Die Verwaltung gibt zu dem Antrag der FDP-Kreistagsfraktion folgende ergänzende Informationen:

 

Gemäß § 15 Nds. Kindertagesstättengesetz (KitaG) kann die Landeszuwendung in Höhe von 20 % der Personalausgaben auch für Träger von Betriebskindertagesstätten gewährt werden. Der Träger der Betriebskindertagesstätte muss nur bereit sein, regelmäßig mindestens zu einem Drittel auch andere Kinder als solche von Betriebsangehörigen aufzunehmen.

 

Kindertagesstätten, die dieses entsprechende Leistungsmerkmal aufweisen, werden in der Regel auch in die Kindertagesstättenbedarfsplanung aufgenommen (so zum Beispiel Städtisches Klinikum, Psychiatrisches Klinikum). Die Aufnahme in die Kindertagesstättenbedarfsplanung bedeutet auch, dass die entsprechenden vertraglichen Finanzierungen durch den Landkreis Lüneburg erfolgen, das heißt, diese Einrichtungen erhalten sowohl einen Investitionskostenzuschuss für die Schaffung der Plätze als auch die laufende Förderung und Bezuschussung der Betriebskosten.

 

Als weitere Möglichkeit der Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder von Beschäftigten sind insbesondere bei einigen Behörden (zum Beispiel Polizei und Finanzbehörde) Großtagespflegestellen für die Kinderbetreuung eingerichtet worden. Die in den Großtagespflegestellen tätigen Tagesmütter sind selbstständig, bieten jedoch vorrangig ihre Betreuungsmöglichkeiten für Betriebs- bzw. Behördenangehörige an. Häufig werden den Großtagespflegestellen hierfür entsprechende Räumlichkeiten unentgeltlich oder kostengünstig zur Verfügung gestellt. Der Landkreis Lüneburg finanziert diese Betreuungsverhältnisse in der Regel über seine Kindertagespflegesatzung.

 

Sachlage vom 21.01.2011:

Frau Kaminski von der Koordinierungsstelle frau & wirtschaft Lüneburg (feffa e. V.) wird zum Thema „Bedarfslagen von Unternehmen bezüglich der Schaffung von Kindertagesbetreuungsangeboten“ vortragen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

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