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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2010/337  

Betreff: Umsetzung des Gesetzes zur Förderung der Gesundheit und Verbesserung des Schutzes von Kindern in Niedersachsen (NFrüherkUG)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Zenker-Bruns, Karsten
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
15.12.2010 
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen   
Jugendhilfeausschuss
06.04.2011 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

15.12.2010:

Berichtsvorlage – keine Beschlussfassung erforderlich

06.04.2011:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, entsprechende Regelungen entweder durch eigene Kräfte oder durch Vertragsabschluss mit freien Trägern zu treffen, um die erforderlichen Leistungen im Rahmen des NFrüherkUG zu erbringen.

Sachlage:

Sachlage vom 15.12.2010:

Seit dem 01.04.2010 werden Eltern bzw. gesetzlichen Vertreterinnen/Vertreter vom Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie angeschrieben und darum gebeten, für ihre Kinder einen Termin zur Früherkennungsuntersuchung innerhalb der jeweiligen Fristen mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt zu vereinbaren. Grundlage für dieses Anschreiben ist das zum 01.04.2010 in Kraft getretene Gesetz zur Förderung der Gesundheit und Verbesserung des Schutzes von Kindern in Niedersachsen. Ziel dieses Gesetzes soll sein, die Gesundheit von Kindern zu fördern und den Kindesschutz zu verbessern. Hiermit soll in größerem Maß als bisher die Teilnahme von Kindern an den Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche und geistige Entwicklung in nicht geringfügigem Maß gefährden, sichergestellt werden.

 

Das verbindliche Einladungswesen bezieht sich auf die Früherkennungsuntersuchungen U 5 bis U 8, das heißt, für Kinder im Alter von sechs Monaten bis zum 4. Lebensjahr.

 

Sollten die Eltern bzw. die gesetzlichen Vertreter die Untersuchung nicht wahrnehmen, so werden sie vom Landesamt hieran erinnert. Sollte es hierauf ebenfalls keine positive Rückmeldung geben, so erhält der jeweils zuständige örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine entsprechende Meldung.

 

Für das Tätigwerden der örtlichen Jugendämter hat die Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen gemeinsam mit dem Nds. Städtetag und Nds. Landkreistag eine Arbeitshilfe zur Umsetzung des Gesetzes erarbeitet. Die Verwaltung wird im Rahmen der Sitzung diese Arbeitshilfe und ihre konkrete Umsetzung gerade in dem für den Landkreis Lüneburg so bedeutsamen sozialräumlichen Kontext vorstellen.

 

Sachlage vom 16.03.2011 für die Sitzung am 06.04.2011:

Für die Umsetzung des Gesetzes zur Förderung der Gesundheit und Verbesserung des Schutzes von Kindern in Niedersachsen (NFrüherkUG) liegt nunmehr für den Landkreis Lüneburg ein Auswertungszeitraum vom 01.08.2010 bis 04.03.2011 vor.

 

In diesem Zeitraum sind

 

216 Meldungen von der Zentralen Erfassungsstelle in Hannover beim Landkreis Lüneburg eingegangen.

In 5 Fällen war der Landkreis Lüneburg örtlich nicht zuständig.

In 135 Fällen war die Untersuchung durch die Eltern bei der Kontaktaufnahme durch das Jugendamt bereits erfolgt.

169 Fälle sind zurzeit abgearbeitet, 42 Fälle sind noch in Bearbeitung.

 

Aus eigenem Interesse und in Absprache mit dem Spitzenverband ist vereinbart, dass die Kommunen den für die Durchführung des Gesetzes erforderlichen Zeitaufwand erfassen. Hintergrund ist die nach wie vor ungeklärte Frage, inwieweit es sich hier eine dem Konnexitätsprinzip zuzurechnenden Gesetzesleistung handelt.

 

Für die zurzeit abgearbeiteten 169 Fälle wurden von den Sozialraumbüros, die diese Leistung erbracht haben, 151,5 Stunden erfasst. Dies entspricht einer mittleren Bearbeitungsdauer von ca. einer Stunde pro Meldung.

 

Es ist jedoch zu beobachten, dass in der Anfangszeit vergleichsweise wenig Meldungen beim Landkreis Lüneburg eingingen, die Häufigkeit der Meldungen hat sich inzwischen gesteigert und beträgt zwischen zehn und 15 Meldungen wöchentlich. Der derzeit zu kalkulierende Zeitaufwand beträgt daher 43 bis ca. 65 Stunden im Monat (Monat = 4,3 Wochen).

 

Bislang musste in keinem der Überprüfungsverfahren ein Kindesschutzsicherungsverfahren (§ 8 a KJHG) eingeleitet werden.

 

Wie bereits in der Sitzung am 15.12.2010 durch die Verwaltung erläutert, wurde mit den Sozialraumträgern im Landkreis Lüneburg eine Einigung dahin gehend erzielt, dass die entsprechenden Kontaktaufnahmen zu den Eltern bzw. entsprechende Hausbesuche durch diese erfolgen. Nach im Laufe der Entwicklung zaghafter und zum Schluss recht massiver Kritik der Sozialraumträger an dieser Aufgabe wurde nunmehr in der letzten Lenkungsgruppensitzung am 25.02.2011 von den Vertretern der Vertragspartner mitgeteilt, dass sie diese Aufgabe längstens bis zum 31.03.2011 erfüllen würden. Die Kritik der Sozialraumträger geht dahin, dass mit dem im Rahmen der Früherkennungsuntersuchung verbundenen Kontrollauftrag ihr Image als beratende und unterstützende Einrichtungen Schaden nimmt. Darüber hinaus weisen sie darauf hin, dass auf Grund der hohen Zahl an Fehlmeldungen (Untersuchungen sind bereits erfolgt, Übermittlungsfehler der Ärzte) sie den Unmut der Eltern ertragen müssten. Sie verbinden ihre Haltung auch mit einer generellen Kritik an der Sinnhaftigkeit des hier von der Landesregierung eingeschlagenen Wegs.

 

Für den Landkreis Lüneburg, hier speziell den Fachdienst Jugendhilfe und Sport, steht nunmehr eine Entscheidung an, die Überprüfungsbesuche mit eigenen Fachkräften durchzuführen oder ggf. Angebote anderer freier Träger oder Teilgliederungen dieser freien Träger zu sichten und ggf. anzunehmen.

 

Im Hinblick auf den Einsatz eigenen pädagogischen Personals muss die im Augenblick äußerst angespannte Personalsituation im Fachdienst Jugendhilfe und Sport betrachtet werden. Zurzeit ist der Fachdienst bemüht, bestehende Vakanzen durch neues Personal, das am Arbeitsmarkt gewonnen werden muss, zu decken. Dies wird mit Sicherheit noch einige Wochen in Anspruch nehmen.

 

Alternativ zu eigenem Personal liegen zurzeit die mündlichen Interessenbekundungen des Diakonieverbands und des Caritasverbands vor. Beide Träger beabsichtigen, dem Landkreis Lüneburg ein schriftliches Angebot vorzulegen. Sollte dies bis zum Sitzungstermin erfolgt sein, wird die Verwaltung in der Sitzung hierzu ggf. vortragen.

 

Seitens der Verwaltung bestätigt sich im Augenblick das Bild, das ein relativ umfangreiches und nicht zuletzt auch störanfälliges System aufgebaut wurde, das, bezogen auf den Kindesschutz, nur geringen Ertrag bringt. Somit sind die hier gewonnenen Erkenntnisse mit denen in anderen Bundesländern, die schon seit längerem entsprechende gesetzliche Regelungen haben, identisch oder ähnlich.

 

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