Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2011/113  

Betreff: Satzung zur Änderung der Abfall- und der Abfallgebührensatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Hahn, Wulf-RüdigerAktenzeichen:61.10
Federführend:Umwelt Bearbeiter/-in: Hahn, Wulf-Rüdiger
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
13.04.2011 
Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
10.05.2011    Kreisausschuss      
Kreistag
23.05.2011 
Kreistag ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Änderungssatzung zur AbfS und zur AbfGS zum 1.Juli 2011  

Anlage/n:

 

Anlage/n:

Satzungsentwurf

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungssatzung zur AbfS und zur AbfGS zum 1.Juli 2011 (177 KB)      
Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

Die Satzung zur Änderungen der Abfall- und der Abfallgebührensatzung wird beschlossen.

Sachlage:

 

Sachlage:

Die Abfallsatzung ist hinsichtlich der maximalen Gewichte der Einzelstücke und der Bündel für die Sperrmüllabfuhr und die Abfuhr der kompostierbaren Abfälle anzupassen. Veranlassung hierfür sind berufsgenossenschaftliche Vorschriften hinsichtlich des Heben und Tragen schwerer Lasten. (Artikel 1, Ziffer 2 bis 3)

 

Aus derselben Veranlassung heraus wurde die „Anlage 2 zur Abfallsatzung“ überarbeitet und neugefasst. (Artikel 1, Ziffer 6)

 

Die „Anlage 1 zur Abfallsatzung; Positivkatalog“ wurde ebenfalls überarbeitet und neugefasst. Im Laufe der Zeit haben sich die Annahmekataloge für die einzelnen Anlagen der Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbH in Bardowick verändert, so dass eine Anpassung des Positivkatalogs erforderlich wurde (Artikel 1, Ziffer 5). Die Zustimmung des Nds. Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (MU) zum formellen Ausschluss aller anderen, nicht im Positivkatalog genannten Abfallarten ist erfolgt.

 

In diesem Zusammenhang wurde auch § 2 Abs.3 AbfS überarbeitet (Artikel 1, Ziffer 1). Der Bezug (Kennzeichnung mit „J“) wurde auf die neue Gestaltung des Positivkatalogs hin angepasst. Der „Nichtausschluss“ von Kleinmengen nimmt nunmehr Bezug auf die gesetzliche Vorgabe des NAbfG. Dieses hatte sich als Vorgabe aus der zuvor genannten Verfügung des MU ergeben.

 

Zur Umsetzung der Beschlussvorlage 2011/092 (Abfallgebührenkalkulation) wird die Anpassung der Abfallgebührensatzung mit den entsprechenden Gebührensätzen erforderlich. (Artikel 2, Ziffer 1)

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

- keine -

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Der Landkreis 
Kreisentwicklung
Wahlen
Landrat Jens Böther
Kreispolitik
Kreisverwaltung