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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2011/122  

Betreff: Strukturentwicklungsfonds 2011 - Deichbau im Bereich der Stadt Bleckede
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Mentz, UlrichAktenzeichen:01
Federführend:Büro des Landrats Bearbeiter/-in: Mentz, Ulrich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
25.05.2011 
Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV ungeändert beschlossen     
Kreisausschuss
20.06.2011    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
110414 Anlage Deichbau  

Anlage/n:

 

 

Anlage/n:

1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 110414 Anlage Deichbau (96 KB)      
Beschlussvorschlag:

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Stadt Bleckede wird aufgrund besonderer Aufwendungen für den Ausbau der Infrastruktur ein Kreiszuschuss in Höhe von 35.000 EUR aus den Mitteln des Strukturentwicklungsfonds gewährt.

Dieser Betrag ist zur spürbaren Entlastung des Eigenanteiles der Stadt Bleckede aufgrund der dortigen, angespannten Haushaltslage vorgesehen.

 

 

Sachlage:

 

 

Sachlage:

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 01.12.2008 beschlossen, dass auf die Sparte „Deichbau“ in den Jahren 2009 - 2011 jeweils ein Betrag in Höhe von 35.000 EUR verteilt werden soll.

Die der Stadt Bleckede in den Haushaltsjahren 2009 und 2010 gewährten Kreiszuschüsse in Höhe von jeweils 35.000 EUR sind ausgezahlt worden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dass auch im laufenden Haushaltsjahr 2011 ein Anteil in Höhe von 35.000 EUR für den Deichbau zur Verfügung gestellt werden soll. 

 

Mit Schreiben vom 06.04.2011 (Anlage) stellt die Stadt Bleckede einen entsprechenden Antrag auf Förderung dieser Maßnahme aus den Mitteln des Strukturentwicklungsfonds.

Die Stadt Bleckede stellt in diesem Antrag u. a. fest, dass die „besondere Belastung aus dem Deichbau der Stadt Handlungsspielräume nimmt, um weitere dringend erforderliche Investitionen im Infrastrukturbereich zu tätigen.“

Der Landkreis hat seine bisherigen Zuschüsse deshalb an die Stadt Bleckede formal zweckbindungsfrei erteilt.

 

Die Stadt Bleckede ist bekanntlich die einzige Kommune an der Elbe, die als Maßnahmeträgerin im Hochwasserschutz Eigenanteile aufwenden muss.  Vor dem Hintergrund der anhaltend schwierigen Haushaltslage der Stadt Bleckede sowie der oben beschriebenen  besonderen Betroffenheit als kommunale Maßnahmeträgerin ist diese  Beteiligung des Landkreises aus der Sicht der Verwaltung  weiterhin angemessen.

 

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