Vorlage - 2011/133
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1 | 110421 Anlage Wasserturm (522 KB) |
Sachlage:
Der Trägerverein Wasserturm Lüneburg e.V. bittet um einen Kreiszuschuss in Höhe von 20.000 EUR für die Erneuerung der Wasserausstellung im Wasserturm. Der Verein stellt hierzu fest, dass das Konzept zu der bestehenden Ausstellung vor 14 Jahren entwickelt wurde und einer dringenden Überarbeitung bedarf.
Für die Herstellung der neuen Ausstellung sind Kosten in Höhe von 120.000 EUR veranschlagt.
Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:
BINGO-Lotto Stiftung 50.000 EUR Zusage
Stiftung Hof Schlüter 20.000 EUR Zusage
Sparkassen-Stiftung 10.000 EUR Antrag läuft
VGH-Stiftung 10.000 EUR Antrag läuft
Eigenmittel Verein 10.000 EUR
Zuschuss Landkreis 20.000 EUR
Gesamt 120.000 EUR
Die Neukonzeptionierung und Herstellung der Wasserausstellung ist jedoch nur ein (kleiner) Baustein eines aktuell laufenden Projekts am Wasserturm. Die Hansestadt Lüneburg hat für den Trägerverein einen Förderantrag an den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gestellt. Ziel dieses Antrages ist der Erhalt der Gebäudesubstanz. Die Gesamtinvestition liegt bei 715.000 EUR, hiervon liegt die Förderung bei 536.000 EUR. Zur Absicherung des erforderlichen Eigenanteils hat die Hansestadt einen Betragl von 80.000 EUR zur Verfügung gestellt.
Die Herstellung der neuen Wasserausstellung ist dabei eine zwingende Auflage des Fördermittelgebers – wird aber durch dieses Projekt nicht abgedeckt.
Der Antragsteller stellt fest, dass der Wasserturm jährlich von ca. 70.000 Gästen besucht wird und damit unzweifelhaft eine hohe Bedeutung für den Tourismus in der Hansestadt aber auch im Landkreis hat. Neben diesem touristischen Impuls und seinen positiven Auswirkungen auf Gastronomie und Einzelhandel in Lüneburg darf aber nicht vergessen werden, dass die Ausstellung zum Thema „Wasser“ eine besonders wichtige Botschaft überbringt. Diese Botschaft kann an diesem attraktiven Ort viele Menschen – vor allem Schülerinnen und Schüler – erreichen und damit eine optimale Wirkung erzielen.
Die Verwaltung schlägt vor, aus den noch vorhandenen Restmitteln des Strukturentwicklungsfonds, Sparte „überörtlicher Tourismus“, den Zuschussbetrag in Höhe von 20.000 EUR zu gewähren.