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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2011/160  

Betreff: Zuständigkeitsübertragung Planfeststellung Elbbrücke bei Neu Darchau
(im Stand der 3. Aktualisierung vom 16.08.2011)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Krumböhmer, JürgenAktenzeichen:EKR
Federführend:Verwaltungsleitung Bearbeiter/-in: Lüttchen, Martina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
25.05.2011 
Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV ungeändert beschlossen     
Kreisausschuss
20.06.2011    Kreisausschuss      
Kreisausschuss
22.08.2011    Kreisausschuss      

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage 2011.160 - Anlage 1  
110525 Anlage 2 Vorlage 2011.160  
Anlage 1, 2. akt. Vorlage 2011.160  
Vereinbarung Stand 15.08.2011  
Anlage 2, 2. akt. Vorlage 2011.160  

Anlage/n:

 

 

 

 

Anlage/n:

Vereinbarungsentwurf Stand 15.08.2011

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorlage 2011.160 - Anlage 1 (21 KB)      
Anlage 2 2 110525 Anlage 2 Vorlage 2011.160 (27 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 1, 2. akt. Vorlage 2011.160 (52 KB)      
Anlage 5 4 Vereinbarung Stand 15.08.2011 (20 KB)      
Anlage 4 5 Anlage 2, 2. akt. Vorlage 2011.160 (62 KB)      
Beschlussvorschlag:

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde zum Bauvorhaben „Elbbrücke bei Darchau/Neu Darchau mit Ortsumfahrung von Neu Darchau“ wird in der anliegenden Fassung zugestimmt.

Aktualisierter Beschlussvorschlag vom 04.08.2011:

Der Vereinbarung zur Übertragung der Zuständigkeit als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde zum Bauvorhaben „Elbbrücke bei Darchau/Neu Darchau mit Ortsumfahrung von Neu Darchau“ in der Fassung vom 28.07.2011 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen zu berücksichtigen.

Aktualisierter Beschlussvorschlag vom 16.08.2011:

Der Vereinbarung zur Übertragung der Zuständigkeit als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde zum Bauvorhaben „Elbbrücke bei Darchau/Neu Darchau mit Ortsumfahrung von Neu Darchau“ in der Fassung vom 15.08.2011 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen zu berücksichtigen.

Sachlage:

 

 

 

 

Sachlage:

 

Die Landkreise Lüneburg und Lüchow-Dannenberg sowie die Samtgemeinde Elbtalaue und die Gemeinde Neu Darchau haben am 09.01.2009 die Vereinbarung über Planung, Bau, Unterhaltung und Finanzierung des Baus einer Elbbrücke bei Darchau/Neu Darchau (Brückenvereinbarung) geschlossen. Dabei handelt es sich um ein einheitliches Bauvorhaben. Nach Auflösung der Bezirksregierungen ist die Zuständigkeit für Planfeststellungsverfahren auf die Landkreise übergegangen. Da sich das Straßenbauvorhaben sowohl auf den Landkreis Lüneburg als auch auf den Landkreis Lüchow-Dannenberg erstreckt, sind zunächst beide Landkreise für das Planfeststellungsverfahren auf ihrem Gebiet zuständig.

 

Die geteilte Zuständigkeit wirft in der Praxis Koordinationsprobleme auf. Einfacher ist, die Verfahren aus einer Hand zu betreiben. Deshalb wird vorgeschlagen, statt der getrennten Zuständigkeit eine einheitliche Zuständigkeit herzustellen.

 

Dies war zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Brückenvereinbarung rechtlich noch nicht möglich. Der Landesgesetzgeber hat zum 01.11.2009 § 38 Abs. 5 des Niedersächsischen Straßengesetzes geändert und damit die Möglichkeit der Aufgabenübertragung geschaffen. Hiervon soll Gebrauch gemacht werden.

 

Dabei soll der Landkreis Lüneburg die Aufgaben der Planfeststellungsbehörde erhalten und der Landkreis Lüchow-Dannenberg die Aufgaben der Anhörungsbehörde.

 

Dazu soll der anliegende Vereinbarungsentwurf dienen. 

 

Der Entwurf ist dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, der Samtgemeinde Elbtalaue und der Gemeinde Neu Darchau zugesendet worden. Stellungnahmen stehen noch aus. Ggf. werden Änderungswünsche in den politischen Entscheidungsprozess eingebracht.

 

Die Samtgemeinde Elbtalaue und die Gemeinde Neu Darchau werden um Zustimmung gebeten, weil sie Vertragspartner der Brückenvereinbarung sind und dort nach damaligem Stand eine Zuständigkeitsregelung getroffen worden ist. Von der nun vorgeschlagenen Zuständigkeitsregelung sind die Samtgemeinde Elbtalaue und die Gemeinde Neu Darchau nicht direkt betroffen.

 

Aktualisierte Sachdarstellung vom 26.05.2011:

 

Nach der Beratung im Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Tourismus, Verkehrsplanung und ÖPNV am 25.05.2011 wurde § 1 der Anlage angepasst.

 

Aktualisierte Sachdarstellung vom 04.08.2011:

 

Nach Vorbereitung durch den Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Tourismus, Verkehrsplanung und ÖPNV am 25.05.2011 hat der Kreisausschuss am 20.06.2011 dem bisherigen Entwurf zugestimmt.

 

In der Zwischenzeit wurde der Vertragsentwurf auch im Kreistag des Landkreises Lüchow-Dannenberg beraten. Dort wurde einer Zuständigkeitsübertragung auf den Landkreis Lüneburg ebenfalls zugestimmt. Allerdings hat der Kreistag des Landkreises Lüchow-Dannenberg am 05.07. darüber hinaus beschlossen:

 

„Die Aufgaben der Anhörungs- und der Planfeststellungsbehörde für den Bau der Brücke bei Neu Darchau mit Ortsumfahrung werden dem Landkreis Lüneburg übertragen.“

 

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg spricht sich damit dafür aus, auch die Zuständigkeit als Anhörungsbehörde an den Landkreis Lüneburg abzugeben. Hierdurch wird das Verfahren wesentlich vereinfacht. Dem Vorschlag sollte daher zugestimmt werden.

 

Die anliegende Vereinbarung nach dem Stand vom 28.07.2011 trägt dieser neuen Regelung Rechnung.

 

Wie in dem anliegenden Schreiben von Herrn Landrat Schulz vom 07.07.2011 dargestellt, hat der Kreistag des Landkreises Lüchow-Dannenberg darüber hinaus folgenden Beschluss gefasst:


„Der Landrat des Landkreises Lüneburg ist darauf hinzuweisen, dass die Abgabe einer Verzichtserklärung gegenüber dem Land hinsichtlich der Unterhaltungskosten die Geschäftsgrundlage der Brückenvereinbarung tangiert und daher nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung des Landkreises Lüchow-Dannenberg erfolgen darf.“

 

Nach Einschätzung der Kreisverwaltung ist dieser zusätzliche Beschluss unbedenklich, zumal eine Verzichtserklärung gegenüber dem Land Niedersachsen hinsichtlich der Unterhaltungskosten nicht beabsichtigt ist.

 

Aktualisierte Sachdarstellung vom 16.08.2011:

 

Der Vereinbarungsentwurf mit Stand 28.07.2011 ist auf Anregung des Landkreises Lüchow-Dannenberg noch einmal überprüft worden. Der Gedanke der Förderung des Projekts ist bereits in der Brückenvereinbarung enthalten. Vor diesem Hintergrund kann auf den alten § 4 Zusammenarbeit verzichtet werden. Ein aktualisierter Vereinbarungsentwurf ist als Anlage beigefügt.

 

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