Vorlage - 2004/087
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Anlage/n:
1
Beschlussvorschlag:
Der Vereinbarung über die Erhebung von Benutzungsentgelten für den Rettungsdienst im Landkreis Lüneburg vom 11.02.2004 wird zugestimmt.
Sachlage:
Mit Inkrafttreten des Nieders. Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) am 01.02.1992 ist den Landkreisen die Aufgabe einer dauerhaften Sicherstellung des bodengebundenen Rettungsdienstes übertragen worden. Diese Aufgabe wird im Landkreis Lüneburg durch das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Lüneburg e.V. und den Arbeiter-Samariter-Bund, Kreisverband Lüneburg als Beauftragte des Rettungsdienstes durchgeführt. Der Landkreis Lüneburg wickelt über die eigene Rettungsleitstelle die Einsätze ab. Kostenträger sind die Krankenkassen.
Im Rahmen der Verhandlungen mit den Kostenträgern wurden für den Zeitraum vom 01.01.2004 bis 31.12.2004 Gesamtkosten für den Rettungsdienst im Landkreis Lüneburg in Höhe von 3.919.024,65 Euro vereinbart. Als Entgeltberechnungsgrundlage wurden zwischen den Vertragsparteien 3.721.412,06 Euro vereinbart. Die Abweichung zu den oben genannten Gesamtkosten resultiert aus der Anrechnung von Überdeckungen aus den Jahren 2002 und 2003 in Höhe von 197.612,59 Euro.
Das NRettDG sieht für die Abrechnung der Kosten des Rettungsdienstes eine Vereinbarung mit den Kostenträgern vor. Der Landkreis Lüneburg und die Kostenträger haben am 11.02.2004 vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages die aufgrund der festgesetzten Rettungsdienstkosten erforderlich gewordene neue Vereinbarung über die Erhebung von Benutzungsentgelten für den Rettungsdienst im Landkreis Lüneburg zum 01.03.2004 abgeschlossen. Damit ist die bisherige Entgeltvereinbarung vom 23.12.1999 in der Fassung vom 21.12.2001 zugleich ungültig geworden.
Gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 7 NLO fällt die Festsetzung von
allgemeinen privatrechtlichen Entgelten in die Zuständigkeit des Kreistages.