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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2004/090  

Betreff: Antrag des Kreisjugendrings Lüneburg e. V. auf einen Kreiszuschuss für das Jahr 2004
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Klaus MetzdorfAktenzeichen:51 21 09
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Harck, Silke
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
09.06.2004 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

Ø   Der Mittelnachweis für das Jahr 2003

Ø   Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2004

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss gewährt dem Kreisjugendring Lüneburg e. V. einen Zuschuss in Höhe von maximal 3.000,00 Euro. Hiervon dienen 2.200,00 Euro zur Deckung des Defizits bei den Aktivitäten und maximal 800,00 Euro sind für die Organisations- und Geschäftskosten einzusetzen. Der verbliebene Kreiszuschuss aus dem Jahre 2003 in Höhe von 800,00 Euro ist ebenfalls nur zur Deckung des Defizits bei den Aktivitäten einzusetzen.

Sachlage:

Sachlage:

Für das Haushaltsjahr 2004 beantragt der Kreisjugendring Lüneburg e. V. für die Durchführung seiner
Aktivitäten und für die Organisations- und Geschäftskosten einen Kreiszuschuss in Höhe von 3.150,00 Euro.

 

Nach Angaben des Kreisjugendringes liegen diesem Kreiszuschuss folgende Kalkulationen zugrunde
(siehe Anlage Haushaltsplanentwurf 2004).

 

Der Haushaltsplan sieht Ausgaben von insgesamt 8.035,00 Euro vor. Diesen Ausgaben stehen kalkulierte Einnahmen ohne Kreiszuschuss in Höhe von 4.070,00 Euro gegenüber. Hieraus errechnet sich ein
Zuschussbedarf bzw. Kreiszuschuss in Höhe von 3.965,00 Euro. Hiervon ist der nicht verwendete
Kreiszuschuss aus dem Jahre 2003 in Höhe von 815,00 Euro abzuziehen, da dieses Geld dem Kreisjugendring noch zur Verfügung steht. Dies ergibt die beantragte Kreiszuschusshöhe von 3.150,00 Euro.

 

Für das Haushaltsjahr 2003 wurden dem Kreisjugendring Lüneburg e. V. gemäß Beschluss vom 27.08.03 ein Kreiszuschuss in Höhe von 2.000,00 Euro gewährt. Hiervon dienten 1.500,00 Euro zur Deckung
des Defizits bei den Aktivitäten und maximal 500,00 Euro für die Organisations- und Geschäftskosten.

Gemäß Mittelnachweis für 2003 (s. Anlage) sind die 500,00 Euro für die Organisations- und Geschäftskosten zweckentsprechend verwendet worden. Von den 1.500,00 Euro zur Deckung des Defizits bei den
Aktivitäten sind 814,51 Euro nicht verwendet worden. Dies begründet sich einerseits aus der Tatsache, dass der Zuschussbedarf für die Brüsselfahrt mit 665,00 Euro wesentlich geringer ausgefallen ist als der geplante Ansatz in Höhe von 1.100,00 Euro. Weiterhin hat die geplante Aktivität „Spiele ohne Grenzen“ mit einem geplanten Zuschussbedarf in Höhe von rund 300,00 Euro aufgrund geringer Teilnehmermeldungen nicht stattgefunden.

 

Der Kreiszuschuss für den Kreisjugendring besteht immer aus zwei Komponenten und diese formale Trennung soll bei der Zuschussgewährung beibehalten werden.

 

Zunächst die Haushaltsmittel, die zur Deckung des Defizits bei den Aktivitäten dienen, d. h. diese Haushaltsmittel kommen direkt den an den Aktivitäten teilnehmenden Kindern und Jugendlichen zu Gute. Diese Aktivitäten werden seitens der Kreisjugendpflege als ergänzende Angebote verstanden, die aus den Reihen der Kreisjugendringmitglieder direkt entwickelt werden und durch den Vorstand umzusetzen sind.

 

Vor diesem Hintergrund hat der Kreisjugendring für das Haushaltsjahr 2004 folgende Veranstaltungen geplant (s. Anlage Haushaltsplan), die Vollversammlung hat diesen Planungen zugestimmt und der momentane Planungsstand weist deutlich darauf hin, dass voraussichtlich alle Aktivitäten auch umgesetzt werden. Diese sind u. a. eine Fahrt zum Landtag nach Hannover und eine Fahrt nach Berlin mit Besuch des Reichstages und Besuch einer Bundestagssitzung sowie, wenn möglich anschließenden Gesprächen mit Abgeordneten aus unserer Region. Weiterhin sind geplant Fußballturniere, ein Jugendkonzert und die aktive Teilnahme an den Sülfmeistertagen. Ebenso ist ein Sommerfest unter dem Motto 50 + 2 geplant. Dieses Motto resultiert aus dem 50-jährigen Bestehen des Kreisjugendringes plus zwei Jahre als e.V.

 

Insgesamt werden für die Aktivitäten Ausgaben in Höhe von 6.170,00 Euro kalkuliert, dem Einnahmen in Höhe von 3.670,00 Euro gegenüberstehen. Dies ergäbe einen Zuschussbedarf in Höhe von 2.500,00 Euro. Verwaltungsseitig werden diese Kalkulationen als ziemlich eng eingeschätzt. Weiterhin konnte bei der Aufstellung des Haushaltsplans nicht berücksichtigt werden, dass inzwischen zwei junge neue Vorstandsmitglieder in den Vorstand gewählt wurden, die sicherlich in diesem Jahr noch durch die Organisation und Durchführung eigener Aktivitäten ihren Beitrag zur erfolgreichen Arbeit des Kreisjugendringes leisten möchten. Außerdem lässt diese Kalkulation keinen Raum für spontane Planungen und Umsetzungen, die sich vielleicht im Laufe des Jahres ergeben. Vor diesem Hintergrund wird ein Gesamtzuschussbedarf in Höhe von 3.000,00 Euro als realistisch eingeschätzt. Berücksichtigt man das zur Deckung dieses Defizites bereits 800,00 Euro aus dem Vorjahr zur Verfügung stehen, so beträgt der Zuschussbedarf für das Jahr 2004 insgesamt 2.200,00 Euro.

 

Die zweite Komponente sind die Organisations- und Geschäftskosten des Kreisjugendringes.

Bei der Kalkulation des Kreisjugendringes für den Zuschussbedarf für die Organisations- und Geschäftskosten wird von einem Zuschussbedarf in Höhe von 1.465,00 Euro ausgegangen. Auch vor dem Hintergrund des Mittelnachweises für 2003 wird dieser Zuschussbedarf verwaltungsseitig als zu hoch eingeschätzt. Dieser Bereich beinhaltet im Sinne von Festkosten die 387,00 Euro für die Versicherung und kalkulatorische Größen für Bankgebühren, Bürobedarf, Porto, etc.. Diese  Ausgaben sind durch sparsame Haushaltsführung des Vorstandes und durch eventuelles Einwerben von Drittmitteln beeinflussbar.

Verwaltungsseitig wird somit für diesen Bereich ein Kreiszuschuss in Höhe von maximal 800,00 Euro für angemessen angesehen.

 

Der Kreiszuschuss für das Haushaltsjahr 2004 beträgt somit insgesamt 3.000,00 Euro und zwar 2.200,00 Euro für die Defizitdeckung bei den Aktivitäten und 800,00 Euro für die Geschäftskosten.

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Unterabschnitt 01.4510 zur Verfügung.

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