Vorlage - 2004/090
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Anlage/n:
Ø
Der Mittelnachweis für das Jahr 2003
Ø
Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2004
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss gewährt dem Kreisjugendring Lüneburg
e. V. einen Zuschuss in Höhe von maximal 3.000,00 Euro. Hiervon dienen
2.200,00 Euro zur Deckung des Defizits bei den Aktivitäten und maximal
800,00 Euro sind für die Organisations- und Geschäftskosten einzusetzen.
Der verbliebene Kreiszuschuss aus dem Jahre 2003 in Höhe von 800,00 Euro
ist ebenfalls nur zur Deckung des Defizits bei den Aktivitäten einzusetzen.
Sachlage:
Für das Haushaltsjahr 2004 beantragt der Kreisjugendring
Lüneburg e. V. für die Durchführung seiner
Aktivitäten und für die Organisations- und Geschäftskosten einen Kreiszuschuss
in Höhe von 3.150,00 Euro.
Nach Angaben des Kreisjugendringes liegen diesem Kreiszuschuss
folgende Kalkulationen zugrunde
(siehe Anlage Haushaltsplanentwurf 2004).
Der Haushaltsplan sieht Ausgaben von insgesamt
8.035,00 Euro vor. Diesen Ausgaben stehen kalkulierte Einnahmen ohne
Kreiszuschuss in Höhe von 4.070,00 Euro gegenüber. Hieraus errechnet sich
ein
Zuschussbedarf bzw. Kreiszuschuss in Höhe von 3.965,00 Euro. Hiervon ist
der nicht verwendete
Kreiszuschuss aus dem Jahre 2003 in Höhe von 815,00 Euro abzuziehen, da
dieses Geld dem Kreisjugendring noch zur Verfügung steht. Dies ergibt die
beantragte Kreiszuschusshöhe von 3.150,00 Euro.
Für das Haushaltsjahr 2003 wurden dem Kreisjugendring Lüneburg
e. V. gemäß Beschluss vom 27.08.03 ein Kreiszuschuss in Höhe von
2.000,00 Euro gewährt. Hiervon dienten 1.500,00 Euro zur Deckung
des Defizits bei den Aktivitäten und maximal 500,00 Euro für die
Organisations- und Geschäftskosten.
Gemäß Mittelnachweis für 2003 (s. Anlage) sind die
500,00 Euro für die Organisations- und Geschäftskosten zweckentsprechend
verwendet worden. Von den 1.500,00 Euro zur Deckung des Defizits bei den
Aktivitäten sind 814,51 Euro nicht verwendet worden. Dies begründet sich
einerseits aus der Tatsache, dass der Zuschussbedarf für die Brüsselfahrt mit
665,00 Euro wesentlich geringer ausgefallen ist als der geplante Ansatz in
Höhe von 1.100,00 Euro. Weiterhin hat die geplante Aktivität „Spiele
ohne Grenzen“ mit einem geplanten Zuschussbedarf in Höhe von rund 300,00 Euro
aufgrund geringer Teilnehmermeldungen nicht stattgefunden.
Der Kreiszuschuss für den Kreisjugendring besteht immer aus
zwei Komponenten und diese formale Trennung soll bei der Zuschussgewährung
beibehalten werden.
Zunächst die Haushaltsmittel, die zur Deckung des Defizits bei
den Aktivitäten dienen, d. h. diese Haushaltsmittel kommen direkt den an den
Aktivitäten teilnehmenden Kindern und Jugendlichen zu Gute. Diese Aktivitäten
werden seitens der Kreisjugendpflege als ergänzende Angebote verstanden, die
aus den Reihen der Kreisjugendringmitglieder direkt entwickelt werden und durch
den Vorstand umzusetzen sind.
Vor diesem Hintergrund hat der Kreisjugendring für das
Haushaltsjahr 2004 folgende Veranstaltungen geplant (s. Anlage Haushaltsplan),
die Vollversammlung hat diesen Planungen zugestimmt und der momentane
Planungsstand weist deutlich darauf hin, dass voraussichtlich alle Aktivitäten
auch umgesetzt werden. Diese sind u. a. eine Fahrt zum Landtag nach Hannover
und eine Fahrt nach Berlin mit Besuch des Reichstages und Besuch einer
Bundestagssitzung sowie, wenn möglich anschließenden Gesprächen mit
Abgeordneten aus unserer Region. Weiterhin sind geplant Fußballturniere, ein
Jugendkonzert und die aktive Teilnahme an den Sülfmeistertagen. Ebenso ist ein
Sommerfest unter dem Motto 50 + 2 geplant. Dieses Motto resultiert aus dem
50-jährigen Bestehen des Kreisjugendringes plus zwei Jahre als e.V.
Insgesamt werden für die Aktivitäten Ausgaben in Höhe von
6.170,00 Euro kalkuliert, dem Einnahmen in Höhe von 3.670,00 Euro
gegenüberstehen. Dies ergäbe einen Zuschussbedarf in Höhe von
2.500,00 Euro. Verwaltungsseitig werden diese Kalkulationen als ziemlich
eng eingeschätzt. Weiterhin konnte bei der Aufstellung des Haushaltsplans nicht
berücksichtigt werden, dass inzwischen zwei junge neue Vorstandsmitglieder in
den Vorstand gewählt wurden, die sicherlich in diesem Jahr noch durch die
Organisation und Durchführung eigener Aktivitäten ihren Beitrag zur
erfolgreichen Arbeit des Kreisjugendringes leisten möchten. Außerdem lässt
diese Kalkulation keinen Raum für spontane Planungen und Umsetzungen, die sich
vielleicht im Laufe des Jahres ergeben. Vor diesem Hintergrund wird ein
Gesamtzuschussbedarf in Höhe von 3.000,00 Euro als realistisch
eingeschätzt. Berücksichtigt man das zur Deckung dieses Defizites bereits
800,00 Euro aus dem Vorjahr zur Verfügung stehen, so beträgt der
Zuschussbedarf für das Jahr 2004 insgesamt 2.200,00 Euro.
Die zweite Komponente sind die Organisations- und
Geschäftskosten des Kreisjugendringes.
Bei der Kalkulation des Kreisjugendringes für den
Zuschussbedarf für die Organisations- und Geschäftskosten wird von einem
Zuschussbedarf in Höhe von 1.465,00 Euro ausgegangen. Auch vor dem
Hintergrund des Mittelnachweises für 2003 wird dieser Zuschussbedarf
verwaltungsseitig als zu hoch eingeschätzt. Dieser Bereich beinhaltet im Sinne
von Festkosten die 387,00 Euro für die Versicherung und kalkulatorische
Größen für Bankgebühren, Bürobedarf, Porto, etc.. Diese Ausgaben sind durch sparsame Haushaltsführung
des Vorstandes und durch eventuelles Einwerben von Drittmitteln beeinflussbar.
Verwaltungsseitig wird somit für diesen Bereich ein
Kreiszuschuss in Höhe von maximal 800,00 Euro für angemessen angesehen.
Der Kreiszuschuss für das Haushaltsjahr 2004 beträgt somit
insgesamt 3.000,00 Euro und zwar 2.200,00 Euro für die Defizitdeckung
bei den Aktivitäten und 800,00 Euro für die Geschäftskosten.
Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Unterabschnitt 01.4510
zur Verfügung.