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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2004/091  

Betreff: Jahresbericht der Jugendpflege für das Jahr 2003
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Klaus MetzdorfAktenzeichen:51 20 00/04
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Harck, Silke
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
09.06.2004 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

Ø   Jahresbericht 2003 – Verwaltungshaushalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Jugendpflege zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die dargestellten Handlungsfelder entsprechend umzusetzen.

Sachlage:

Sachlage:

Dieser Vorlage ist eine detaillierte Aufstellung der im Unterabschnitt 01.4510 im Haushaltsjahr 2003
verwendeten Haushaltsmittel in Zusammenhang mit den damit verbundenen Förderungen und Aktivitäten der Kreisjugendpflege als Anlage beigefügt. Numerische Ergebnisse stellen einerseits einen Wert  an sich dar, ihre Aussagekraft wird aber erhöht, wenn dieser Wert zu anderen in Beziehung gesetzt wird.

Somit folgen ergänzend Aussagen zu einzelnen Haushaltsstellen, in denen die dargelegten Ergebnisse aus dem Jahr 2003 in Relation gesetzt werden zu den Ergebnissen der letzten drei Jahre. So ist es  möglich Entwicklungen oder Trends aufzuzeigen und Handlungsfelder abzuleiten.

 

Haushaltsstelle 01.4510.2410:

Dies ist die wesentliche Einnahmehaushaltsstelle der Kreisjugendpflege. Die Einnahmen resultieren aus allen einnahmenrelevanten Tagesveranstaltungen und Freizeiten der Kreisjugendpflege.

In dieser Haushaltsstelle wurden in den letzten drei Jahren durchschnittlich 20.920,00 Euro eingenommen. Es wurde auch jedes Jahr der geplante Einnahmehaushaltsansatz erreicht. Das Rechnungsergebnis des Jahres 2003 in Höhe von 21.966,00 Euro liegt somit etwas über dem Durchschnitt. Bei der Bewertung dieses Ergebnisses ist auch zu berücksichtigen, dass im Jahre 2001 noch zwei Ferienfreizeiten, im Jahre 2002 noch eine Ferienfreizeit und im Jahre 2003 keine Ferienfreizeit seitens der Kreisjugendpflege durchgeführt wurde. Die hieraus zu erwartenden Einnahmerückgänge wurden durch stets steigende Teilnehmerzahlen bei den Tagesveranstaltungen/Tagesfahrten der Kreisjugendpflege kompensiert. Dies bedeutet zusammenfassend, dass der Einnahmebereich des Unterabschnitts 45.10 trotz wesentlicher Veränderungen in den einnahmerelevanten Aktivitäten der Kreisjugendpflege kontinuierlich auf gleichem Niveau gehalten wurde.

 

Dies wird auch für das nächste Jahr angestrebt, ist jedoch durch die Jugendpflege nur indirekt steuerbar. Die jeweiligen Einnahmen sind nicht nur eine kalkulatorische Größe einer bestimmten Aktivität, sondern sie hängen im Wesentlichen natürlich von der Akzeptanz des Angebots ab. Entscheidend ist, ob sich genug hauptamtliche und vor allen Dingen auch ehrenamtliche Jugendpfleger/Jugendleiter bereit finden, die angebotene Aktivität in ihre Gruppe zu tragen, für sie zu werben, die Teilnahme zu organisieren und umzusetzen. Dies ist auf der Ebene der hauptamtlichen Samtgemeinde/Gemeindejugendpfleger unproblematisch. Diese wirken bei der Zusammenstellung der Angebotspalette kreativ mit und haben diese Angebote zu einem festen Bestandteil ihrer Arbeit gemacht. Die zweite Ebene sind die ehrenamtlichen Jugendleiter/innen die diese Aufgabe eben nicht im Rahmen ihrer Arbeit wahrnehmen. Für sie ist zum Beispiel die Teilnahme an mehreren Tagesfahrten in den Sommerferien nicht nur ein hoher organisatorischer, sondern auch ein zeitlicher Aufwand. Die Kreisjugendpflege wird Vorschläge erarbeiten, ihnen ihre Arbeit noch weiter zu erleichtern. Die Bereitstellung von werbenden und informierenden Aushängen für das Vereinsheim und die Bereitstellung von Mustern für Informationsschreiben an die Eltern sind zwei denkbare Möglichkeiten.

 

Die Teilnahme einer Jugendgruppe an einem Angebot ist immer davon abhängig, dass ein verantwortlicher Jugendleiter als Begleit- und Betreuungsperson zur Verfügung steht. Die Jugendpflege überlegt in diesem Zusammenhang, in einem angemessen Umfang die Teilnehmerbeiträge für ehrenamtliche Begleitpersonen zu übernehmen. Mit diesen Vorschlägen soll die Akzeptanz bei Gruppen mit ehrenamtlicher Leitung weiter erhöht werden.

 

Es folgen nun Aussagen zu einigen Ausgabehaushaltsstellen:

Haushaltsstelle 01.4510.7181:

Diese Haushaltsstelle beinhaltet im Wesentlichen die Ausgaben für Fahrt- und Lagerzuschüsse und die Kostenübernahme für die Teilnahme an Ferienfreizeiten.

Im Rahmen der Fahrt- und Lagerzuschüsse wurden in den letzten drei Jahren durchschnittlich 112 Zuschussanträge gestellt. Das Ergebnis aus 2003 mit 111 liegt somit im Durchschnitt. Dies zeigt sich auch in den Ausgaben. Im Durchschnitt wurden 26.207,90 Euro an Fahrt- und Lagerzuschüssen gewährt. Auf diesen Wert scheint sich das Antragsvolumen einzupendeln.

 

Die Fahrt- und Lagerzuschüsse sind die traditionell klassische Form der Förderung der Jugendarbeit in den Jugendgruppen und Vereinen. Die Jugendpflege hat diese Förderung immer als ein deutliches Signal verstanden. Auf Fahrt und Lager zu gehen ist die klassische Form der Jugendarbeit, die für jede Gruppe einen entsprechenden Wert zur Bildung einer Gemeinschaft darstellt. Diese Form der Jugendarbeit hat sich über Jahrzehnte bewährt und wird auch weiter Bestand haben. Vor diesem Hintergrund darf nicht unerwähnt bleiben, dass die Förderhöhe in diesem Bereich seit vielen Jahren gleich ist. Eine Erhöhung ist angesichts der Haushaltslage sicherlich schwierig, wird seitens der Jugendpflege aber für erforderlich gehalten. Die Jugendpflege wird hierzu entsprechende Vorschläge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erarbeiten und vorstellen. Diese Überlegungen werden auf einer gründlichen Analyse der Förderung im Rahmen der Fahrt- und Lagerzuschüsse basieren. Es ist davon auszugehen, dass nicht alle Vereine und Verbände gleichmäßig diese Förderung nutzen. Auch ist das Abrufen von Fahrt- und Lagerzuschüssen von den Vereinen aus den einzelnen Samtgemeinden durchaus sehr unterschiedlich. Mit der Überarbeitung der Richtlinien wird die Jugendpflege auch eine Verwaltungsvereinfachung umsetzen. Aus Sicht der Jugendpflege kann zukünftig die beigefügte Namensliste der Teilnehmer entfallen. Eine Kontrolle, ob diese Teilnehmer wirklich an der Fahrt teilgenommen haben oder nicht, ist sowieso nicht möglich. Förderrelevant sind nur die Angaben, dass der Fahrtleiter über eine gültige Juleica verfügt und welche Teilnehmer unter bzw. über 27 Jahre alt sind. Die Jugendpflege wird hierzu einen neuen Antrag entwerfen und vorstellen.

 

Neben dieser Form der Jugendarbeit hat die Jugendarbeit auch viele andere Facetten der Ausgestaltung, die für ein Gemeinwesen von Bedeutung sind oder sein können. Auch hier durch entsprechende Förderungen, Schwerpunkte zu setzen und Initiativen oder Alternativen aufzuzeigen, muss Aufgabe der Kreisjugendpflege sein, die auch durch entsprechende finanzielle Förderungen unterstützt werden müssen. Hierzu zwei Überlegungen: Jugendgruppen und Vereine, die sich in besonderer Form bestimmten Zielgruppen öffnen und diese integrieren, auch wenn sie einen besonderen Aufwand an Betreuung und Unterstützung bedürfen, werden vor diesem Hintergrund gesondert gefördert.

Jugendgruppen und Vereine, die ihr bisheriges mitgliedsgebundenes Angebot öffnen und flexible nachhaltige mitgliedschaftsungebundene Angebote realisieren, werden entsprechend gefördert. Die Jugendpflege wird hierzu entsprechende Vorschläge erarbeiten und vorstellen.

 

Der zweite Bereich dieser Haushaltsstelle sind die Kostenübernahmen.

Die Situation bei den Kostenübernahmen ist Folgende: In den letzten drei Jahren wurden hier durchschnittlich 70 Zuschussanträge gestellt. Das Ergebnis aus 2003 liegt also weit unter dem Durchschnitt. Hierzu bleibt auch festzustellen, dass die Anzahl der Anträge seit drei Jahren kontinuierlich sinkt. Dies macht sich jedoch nicht auf der Ausgabenseite bemerkbar. Durchschnittlich wurden in den letzten drei Jahren 16.783,00 Euro für Kostenübernahmen gewährt. Das Rechnungsergebnis aus 2003 mit 15.916,42 Euro liegt nur knapp unter diesem Durchschnitt. Dies bedeutet, dass zwar die Zahl der Anträge (= Antragsteller) kontinuierlich weniger werden, dafür aber die aufzuwendenden Haushaltsmittel fast gleichmäßig hoch bleiben.

Dies erklärt sich dadurch, dass die Zahl der Antragsteller nicht gleich bedeutend ist mit der Zahl der bewilligten Kostenübernahme. In nicht unbeträchtlichen Umfang beantragen Familien Kostenübernahme für zwei, drei oder vier Kinder dieser Familie. Durchschnittlich wurden in den letzten drei Jahren 71 Kostenübernahmen gewährt. Auch die Zahl der Antragsteller, die jedes Jahr einen Antrag auf Kostenübernahme stellen (Wiederholer), ist nicht unbedeutend. Hier setzt der Einsparvorschlag im Produkthaushalt an. In diesem Zusammenhang wird sich ab dem Jahr 2004 teilweise den Fördermodalitäten der Stadt angeglichen. Ab 2004 beinhaltet der Bescheid die Aussage, dass nur noch alle zwei Jahre ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden soll bzw. dann auch gewährt wird. Inwieweit dies ein wirkliches Einsparpotential ergibt, ist letztendlich erst in zwei Jahren genau zu beziffern.

 

Andererseits muss darauf hingewiesen werden, dass die Zahl der potentiellen Antragsteller sicherlich wesentlich höher ist. Ohne den entsprechenden Nachweis führen zu können, geht die Jugendpflege davon aus, dass viele Anträge aus Unwissenheit nicht gestellt werden bzw. „der Weg zum Jugendamt“ gescheut wird. Hier sieht die Kreisjugendpflege zukünftig eine wesentliche Verbesserungsmöglichkeit durch die Sozialraumteams. Sie stehen entweder schon in direktem Bezug zu den potentiellen Antragstellern bzw. sie können entsprechende Informationen und Hilfe anbieten. Der Hinweis auf diese Förderungsmöglichkeit muss zum festen Beratungsangebot der Sozialraumteams werden und diese Hilfeform wird sicherlich zum Teil die Akzeptanz und den Erfolg der Sozialraumteams unterstützen.

Vor diesem Hintergrund sind sicherlich auch Überlegungen zulässig, Teile der Bearbeitung der Anträge auf die Ebene der Sozialraumteams zur Vereinfachung des Vorgangs zu übertragen. Die Jugendpflege wird hierzu mit den Leitungen der bestehenden Sozialraumteams und den Leitungen der zukünftigen Sozialraumteams ein Handlungskonzept entwickeln und vorlegen.

 

Haushaltsstelle 01.4510.7182:

Hieraus werden die Zuschüsse für die Durchführung internationaler Jugendbegegnungen gemäß unserer Förderrichtlinien gezahlt. In den letzten drei Jahren lag der Durchschnitt bei 2.656,67 Euro. Das Rechnungsergebnis 2003 mit 4.001,00 Euro liegt also deutlich darüber. Bei diesen Maßnahmen ist in den letzten Jahren kein kontinuierlicher Verlauf erkennbar, da im Prinzip keine Jugendgruppe oder Organisation in diesem Bereich regelmäßig / jährlich aktiv ist. Zu beobachten bleibt welche Auswirkungen die Tatsache hat, dass die internationale Jugendarbeit in Verbindung mit dem polnischen Partnerkreis Wagrowiec auf die Ebene der Samtgemeinden und Gemeinden mit ihren polnischen Partnergemeinden verlagert wurde. Es ist eigentlich zu erwarten, dass auf dieser Ebene die Anzahl der zu fördernden Aktivitäten steigt und damit in den nächsten Jahren das Antrags- und somit das Zuschussvolumen zunehmen müsste.

Diese Verlagerung wird aus Sicht der Jugendpflege positiv beurteilt, da auf Ebene der Samtgemeinden oder Gemeinden der Aufbau enger, sich wiederholender persönlicher Beziehungen eher möglich und leichter zu pflegen und aufrecht zu erhalten ist. Hierbei wird es sich zunächst um bilaterale Begegnungen handeln.

 

Die Jugendpflege hat bis vor einigen Jahren multilaterale Begegnungen organisiert und durchgeführt, denen jeweils eine gemeinsame thematische Arbeit während der Begegnung zu Grunde lag. So war es möglich, umfangreiche EU-Mittel für diese Begegnungen einzuwerben und somit den Teilnehmern relativ kostengünstig anzubieten. Damit wurde ein anderer qualitativer Anspruch verfolgt, der aber auch gleichzeitig sehr zeitintensiv in seiner Organisation und Durchführung war.

Ob die Samtgemeinden ebenfalls mittelfristig in diesem Bereich aktiv werden können, wird sicherlich auch davon abhängen, ob entsprechendes professionelles Personal für diese Arbeit zur Verfügung steht. Dies ist sicherlich nicht nur vor dem Hintergrund der Osterweiterung der Europäischen Union von Bedeutung. Aus dem Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen stellen sich vor dem Hintergrund eines sich vereinenden Europas zusätzliche Fragen und Orientierungsaufgaben für Kinder und Jugendliche. Dem hat sich auch die Jugendarbeit zu stellen.

Als ersten Schritt wird die Jugendpflege hierzu mit den Durchführenden der bilateralen Begegnungen auf Samtgemeindeebene in Dialog treten. Gemeinsam sollen unterstützende Strukturen erarbeitet werden bzw. ein entsprechender Erfahrungsaustausch initiiert werden. Gleichzeitig sieht die Jugendpflege ihre Aufgabe , notwendige  Fortbildungsinhalte zu entwickeln und umzusetzen.

 

Die Förderung dieser Maßnahmen durch den Landkreis erfolgt in klassischer Form. Pro Teilnehmer und Tag wird ein entsprechender Zuschuss für eine Fahrt in die Partnergemeinde gewährt. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben auch gezeigt, dass hier durchaus Veränderungen notwendig sind. Die Begrenzung auf eine Mindestdauer von sechs Tagen ist gerade auf der Ebene bilateraler Begegnungen mit Gemeinden aus dem Landkreis Wagrowiec eher hemmend als fördernd. Kürzere Besuche über ein verlängertes Wochenende sind sicherlich viel eher realisierbar, würden aber aus der Förderung herausfallen. Eine weitere Erfahrung der letzten Jahre ist es, dass die Fahrt in die Partnergemeinde nicht immer ein finanzielles Problem darstellt, auch wenn das deutsch-polnische Jugendwerk in seinen Förderungen sehr unregelmäßig entscheidet, aufgrund des generell hohen Antragsvolumens. Finanziell oftmals wesentlich problematischer ist es für Jugendgruppen und Vereine den entsprechenden Gegenbesuch in der Samtgemeinde mit einem entsprechenden anspruchsvollen Besuchsprogramm zu realisieren. Auch dies soll im Rahmen obigen Erfahrungsaustausches diskutiert werden und die Jugendpflege wird entsprechende Veränderungen konzeptionieren und vorlegen.

 

Haushaltsstelle 01.4510.7185:

Das größte Ausgabevolumen in dieser Haushaltsstelle ergibt sich aus der Förderung der ehrenamtlichen Jugendgruppenleiter in Form der jährlichen Aufwandsentschädigung.

In den letzten drei Jahren wurden durchschnittlich 109 Anträge gestellt mit einem durchschnittlichen Zuschussvolumen von 8.929,00 Euro. Das Rechnungsergebnis aus dem Jahr 2003 liegt mit 104 Anträgen und 8.528,00 Euro somit geringfügig unter dem Durchschnitt. .

Die Zahl der bei der Jugendpflege registrierten Jugendleiter/innen mit gültiger Jugendleitercard ist mindestens doppelt so hoch. Eine genaue Transparenz über die Besitzer gültiger Jugendleiterkarten ist wie vor einigen Jahren jedoch nicht mehr herstellbar. Dies ist in der Tatsache begründet, dass einige Großverbände, wie zum Beispiel die Niedersächsische Jugendfeuerwehr, inzwischen die Juleicas für ihre Jugendleiter selbst beantragen. Diese Verbände sind zwar beauftragt, das Ergebnis eines Jahres jeweils zum Jahresbeginn des nächsten Jahres den Landkreisen mitzuteilen, dies erfolgt jedoch nicht immer oder nur auf Nachfrage. Außerdem haben einige Verbände ein eigenes Aus- und Fortbildungssystem für ihre Jugendleiter/Innen erarbeitet und konzeptioniert. Diese Aus- und Fortbildungsgänge sind innerhalb des Verbandes verbindlich. Vor dem Hintergrund, dass diese Verbände damit ein gleich bleibendes hohes Ausbildungs- und Fortbildungsniveau gewährleisten, denn die Ausbildung und Fortbildung ist dort wesentlich zeitintensiver als die vorgeschriebene Ausbildung über die Richtlinien des MK, ist aus Sicht der Jugendpflege zu begrüßen und zu unterstützen.

Dies bedeutet aber auch, dass die allgemein gehaltene Ausbildung, wie sie die Jugendbildungsstätte im Auftrage und in Zusammenarbeit mit der Kreisjugendpflege seit vielen Jahren durchführt einen anderen Stellenwert als noch vor zehn Jahren. Potentielle Teilnehmer für die Jugendleiterausbildung kommen somit vorrangig aus der offenen Jugendarbeit, der evangelischen Jugend, kleineren Vereinen und Jugendgruppen und zum Teil aus dem Bereich des Sports. Im Sportbereich bleibt zu berücksichtigen, dass die niedersächsische Sportjugend seit kurzem ebenfalls eine Ausbildung zum Erwerb der Jugendleitercard anbietet, aufbauend auf der Übungsleiterausbildung. Diesen Veränderungen wird zukünftig Rechnung zu tragen sein. Die Kreisjugendpflege wird in enger Zusammenarbeit mit der Jugendbildungsstätte neue Ausbildungsmodule entwickeln, die sich an den konkreten Einsatzfeldern der potentiellen Jugendleiter/Jugendleiterinnen orientieren. Die Richtlinie des MK lässt entsprechende Veränderungen im Ausbildungssystem durchaus zu. Entsprechende Konzepte werden zu gegebener Zeit vorgelegt werden. Ziel muss es hierbei nicht unbedingt sein, die Zahl der ausgebildeten Jugendleiter/innen pro Jahr zu erhöhen, sondern diese ihren Einsatzfeldern entsprechend auszubilden und zu unterstützen, damit sie möglichst lange in ihren Bereichen der Jugendarbeit aktiv zur Verfügung stehen. Hier sind Verbesserungen notwendig und auch realisierbar.

 

Es folgen nun Angaben zu dem Haushaltsstellenbereich 01.4510.7610 bis 7640:

 

Diese Ausgabehaushaltsstellen weisen die Ausgaben der Kreisjugendpflege für ihre eigenen Aktivitäten aus.

Die wesentlichen Veränderungen gegenüber den Vorjahren sind die Rechnungsergebnisse der Haushaltsstelle 7610 - Ferienfreizeiten und 7620 - Internationale Jugendbegegnungen. Beide Haushaltsstellen weisen im Ergebnis keine Ausgaben aus.

Bereits 2002 wurde aufgrund mangelnder Teilnehmerresonanz nur eine Ferienfreizeit des Landkreises durchgeführt. Dies führte schon 2002 zu der Entscheidung, das Angebot eigener Ferienfreizeiten einzustellen. Vor dem Hintergrund einer bedarfsgerechten Angebotsplanung und unter Berücksichtigung des Subsidaritätsprinzips bleibt festzuhalten, dass für diesen Angebotsbereich genug andere Anbieter zur Verfügung stehen und ein ergänzendes Angebot seitens des Landkreises nicht mehr bedarfsgerecht ist.

Wie bereits weiter oben erwähnt, wurde beschlossen, den Bereich der internationalen Jugendbegegnungen auf den Bereich der Samtgemeinden und Gemeinden zu verlagern. Somit wird seitens der Kreisjugendpflege keine internationale Jugendbegegnung mehr organisiert und durchgeführt.

Vor diesem Hintergrund wurden die Haushaltsansätze dieser beiden Haushaltsstellen mit einem Volumen von insgesamt 20.600,00 Euro für 2004 auf Null gesetzt und diese Einsparungen sind aus Sicht der Jugendpflege sowohl fachlich als auch vor dem Hintergrund der notwendigen Haushaltskonsolidierung vertretbar.

 

Andererseits muss hier aus fachlicher Sicht deutlich gesagt werden, dass weitere Einsparungen im Unterabschnitt 01.4510 nicht mehr möglich und auch nicht mehr vertretbar sind. Weitere Einsparungen würden das gesamte Handlungsfeld der Jugendpflege, vor allen Dingen auch im Bereich der eigenen Aktivitäten soweit einschränken, dass dies einer prinzipiellen Auflösung dieses Handlungsfeldes gleich käme.

Dies wird teilweise auch an den beiden folgenden Haushaltsstellen deutlich.

 

Diese beiden Haushaltsstellen 7630 - außerschulische Bildung - und 7640 – Mitarbeiterfortbildung - spiegeln in ihren Ausgaben die geplanten und durchgeführten Aktivitäten der Jugendpflege wider. Die einzelnen Maßnahmen, die in diesem Bereich jedes Jahr organisiert und umgesetzt werden, gehören zum einen in den Bereich der außerschulischen Bildung. Diese Aktivitäten haben das Ziel, den Teilnehmern Bildungsanreize und außerschulische Bildungsinhalte zu vermitteln, auf der Basis einer abwechslungsreichen Freizeitaktivität, die natürlich auch Spaß machen soll. Der andere Bereich, die Mitarbeiterfortbildung, versucht mit Seminaren und Schulungen Bildungsinhalte im Bereich der Aus- und Fortbildung von Jugendgruppenleitern/innen zu vermitteln. Diese Bereiche sind somit in Form, Inhalt und Intension unterschiedlich.

Andererseits können die Haushaltsansätze beider Haushaltsstellen gemeinsam gewertet werden, da hinter jeder Ausgabe die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen oder Jugendgruppenleitern und Jugendgruppenleiterinnen steht.

Insgesamt standen somit 52.000,00 Euro für das Haushaltsjahr 2003 zur Verfügung und es wurden insgesamt 57.243,31 Euro aufgewendet. Diese leichte Mittelüberschreitung ist auch für 2002 und 2001 festzustellen.

Dies bedeutet zusammenfassend, dass die Kreisjugendpflege die für ihre eigenen Aktivitäten bereitgestellten Haushaltsmittel jedes Jahr entsprechend ausgeschöpft hat.

 

Dies klingt zunächst durchaus „positiv“, die in der Anlage aufgelisteten Aktivitäten machen aber deutlich, dass es sich hier um ein klassisches Aktivitätenmuster von Jugendpflege handelt. Es stellt sozusagen das notwendige Grundgerüst dar, das Jugendpflege in jedem Fall zur Ergänzung der Aktivitäten der Vereine und Verbände anbieten und umsetzen sollte. Damit wird aber auch deutlich, dass es keine weiteren Spielräume oder Freiräume gibt, Aktivitäten auszuprobieren, Impulse zu setzen oder auch einmal Risiken einzugehen, da jede Ausweitung dieses Aktivitätenspektrums aufkommensneutral sein müsste. Auch vor diesem Hintergrund wurden die Teilnehmerbeiträge für die Tagesfahrten in den Sommerferien 2004 verändert. Der Eigenanteil der Teilnehmer wurde erhöht, der Anteil des Landkreises verringert. Es bleibt abzuwarten, ob sich hieraus kleine Spielräume für andere Aktivitäten ergeben. Die Jugendpflege wird in jedem Fall neue Aktivitäten entwickeln und planen und ein entsprechendes Finanzierungskonzept erarbeiten und vorlegen.

 

Die Dokumentation und fachlichen Erläuterungen zu obigem Zahlenwerk spiegeln nur einen Teil der Arbeit der Jugendpflege wider, nämlich nur den Teil der in irgendeiner Form kassenwirksam und somit detailliert als Einnahme oder Ausgabe nachweisbar wird.

 

Die oben beschriebenen Aufgaben finden sich im Geschäftsverteilungsplan der Kreisjugendpflege sicherlich unter den Spiegelstrichen - Förderung der Jugendarbeit - und Organisation von ergänzenden Ferienaktivitäten und Angeboten außerschulischer Jugendbildung wider. Aber dort sind auch Spiegelstriche wie –
fachliche Begleitung und Unterstützung von strukturbildenden Projekten in der Jugendarbeit, zum Beispiel PrInt oder sozialraumorientierte Projekte – zu finden. Diese weisen auf einen anderen wesentlichen Arbeitsbereich der Kreisjugendpflege hin. Diese strukturelle, vernetzende Arbeit soll am Beispiel Bleckede kurz skizziert werden.

 

Das Projekt PrInt (Prävention und Integration an schulischen Standorten)  ist nur ein Teil verschiedener Veränderungen und Entwicklungen im Berech der Jugendhilfe/Jugendarbeitstrukturen in dem Gemeinwesen der Stadt Bleckede in den letzten Jahren. PrInt wirkt integrativ und präventiv im Bereich der Hauptschule – Orientierungsstufe – Realschule und Sonderschule. Zu PrInt gehören u. a. Nachmittagsangebote, wie zum Beispiel Kanufahren oder Karate – wie gelingt es aus diesem Zusatzangebot ein nachhaltiges, regelmäßiges Angebot, zum Beispiel der Vereine zu machen ?

Parallel hierzu erfolgt an diesen Schulen die Umgestaltung zu einer Ganztagsschule. Auch hier ist geplant in die Nachmittagsangebote, Angebote der Kinder und Jugendarbeit der Jugendgruppen und Vereine aus dem Gemeinwesen zu integrieren – welche Auswirkungen hat dies auf die verbandliche bzw. offene Jugendarbeit ?

Gleichzeitig wirkt in Bleckede der PrInt Schwerpunktbaustein – Integration in Vereine und Verbände. Hier wird im Schwerpunkt im Sportbereich gearbeitet. Über zusätzliche Sportangebote und die Beratung der Vereine wird versucht, bestimmte Zielgruppen in die Sportvereine zu integrieren und die Angebotspalette
im Sportbereich zu erweitern.

Die Stadt Bleckede hat das Albert-Schweitzer-Familienwerk vertraglich beauftragt, die offene Jugendarbeit im Jugendzentrum der Stadt Bleckede, ergänzt durch dezentrale Angebote und die Aufgabe einer Stadtjugendpflege zu übernehmen. Hier werden neue Konzeptionen und Aktivitäten in der nächsten Zeit entwickelt, organisiert und umgesetzt werden.

Die Verträge für das Sozialraumprojekt Bleckede sind fertig und das Projekt wird sicherlich zeitnah durch das Albert-Schweitzer-Familienwerk umgesetzt werden. Intensive Vernetzung in dem Gemeinwesen und Synergieeffekte mit und für die Jugendarbeit sind auch hier Ziel und Bestandteil dieser Umgestaltung. Alle oben beschriebenen Stränge: PrInt, Schwerpunkt Baustein, Ganztagsschule, Stadtjugendpflege, und Sozialraumprojekt haben etwas mit Jugendarbeit, mit der Entwicklung neuer Strukturen, mit neuen Zielen, neuen Qualitäten, neuer Professionalität und neuen Aufgaben zu tun. Diese Stränge transparent zu gestalten, sie zu unterstützen und mit zu entwickeln, um sie sinnvoll und bedarfsgerecht zu verknüpfen ist ebenfalls Aufgabe der Kreisjugendpflege.

 

Mit obiger exemplarischer Beschreibung wird aber auch die Grenze der Möglichkeiten der Kreisjugendpflege deutlich. Bedarfsgerechte Steuerung, das Entwickeln entsprechender Strukturen und Impulse, die Formulierung von Zielen und Aufgaben, und die Initiierung eines entsprechenden Erfahrungsaustausches ist durch die Jugendpflege sicherlich möglich und notwendig, die konkrete Umsetzung dieser Prozesse erfolgt jedoch auf lokaler Ebene und muss aus den Strukturen der Gemeinwesen selbst heraus geleistet werden.

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