Vorlage - 2004/091
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Anlage/n:
Ø
Jahresbericht 2003 –
Verwaltungshaushalt
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der Jugendpflege
zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die dargestellten
Handlungsfelder entsprechend umzusetzen.
Sachlage:
Dieser Vorlage ist eine detaillierte Aufstellung der im
Unterabschnitt 01.4510 im Haushaltsjahr 2003
verwendeten Haushaltsmittel in Zusammenhang mit den damit verbundenen Förderungen
und Aktivitäten der Kreisjugendpflege als Anlage beigefügt. Numerische
Ergebnisse stellen einerseits einen Wert
an sich dar, ihre Aussagekraft wird aber erhöht, wenn dieser Wert zu
anderen in Beziehung gesetzt wird.
Somit folgen ergänzend Aussagen zu einzelnen Haushaltsstellen,
in denen die dargelegten Ergebnisse aus dem Jahr 2003 in Relation gesetzt
werden zu den Ergebnissen der letzten drei Jahre. So ist es möglich Entwicklungen oder Trends aufzuzeigen
und Handlungsfelder abzuleiten.
Haushaltsstelle 01.4510.2410:
Dies ist die wesentliche Einnahmehaushaltsstelle der
Kreisjugendpflege. Die Einnahmen resultieren aus allen einnahmenrelevanten
Tagesveranstaltungen und Freizeiten der Kreisjugendpflege.
In dieser Haushaltsstelle wurden in den letzten drei Jahren
durchschnittlich 20.920,00 Euro eingenommen. Es wurde auch jedes Jahr der
geplante Einnahmehaushaltsansatz erreicht. Das Rechnungsergebnis des Jahres
2003 in Höhe von 21.966,00 Euro liegt somit etwas über dem Durchschnitt.
Bei der Bewertung dieses Ergebnisses ist auch zu berücksichtigen, dass im Jahre
2001 noch zwei Ferienfreizeiten, im Jahre 2002 noch eine Ferienfreizeit und im
Jahre 2003 keine Ferienfreizeit seitens der Kreisjugendpflege durchgeführt
wurde. Die hieraus zu erwartenden Einnahmerückgänge wurden durch stets
steigende Teilnehmerzahlen bei den Tagesveranstaltungen/Tagesfahrten der
Kreisjugendpflege kompensiert. Dies bedeutet zusammenfassend, dass der
Einnahmebereich des Unterabschnitts 45.10 trotz wesentlicher Veränderungen in
den einnahmerelevanten Aktivitäten der Kreisjugendpflege kontinuierlich auf
gleichem Niveau gehalten wurde.
Dies wird auch für das nächste Jahr angestrebt, ist jedoch
durch die Jugendpflege nur indirekt steuerbar. Die jeweiligen Einnahmen sind
nicht nur eine kalkulatorische Größe einer bestimmten Aktivität, sondern sie
hängen im Wesentlichen natürlich von der Akzeptanz des Angebots ab. Entscheidend
ist, ob sich genug hauptamtliche und vor allen Dingen auch ehrenamtliche
Jugendpfleger/Jugendleiter bereit finden, die angebotene Aktivität in ihre
Gruppe zu tragen, für sie zu werben, die Teilnahme zu organisieren und umzusetzen.
Dies ist auf der Ebene der hauptamtlichen Samtgemeinde/Gemeindejugendpfleger
unproblematisch. Diese wirken bei der Zusammenstellung der Angebotspalette
kreativ mit und haben diese Angebote zu einem festen Bestandteil ihrer Arbeit
gemacht. Die zweite Ebene sind die ehrenamtlichen Jugendleiter/innen die diese
Aufgabe eben nicht im Rahmen ihrer Arbeit wahrnehmen. Für sie ist zum Beispiel
die Teilnahme an mehreren Tagesfahrten in den Sommerferien nicht nur ein hoher
organisatorischer, sondern auch ein zeitlicher Aufwand. Die Kreisjugendpflege
wird Vorschläge erarbeiten, ihnen ihre Arbeit noch weiter zu erleichtern. Die
Bereitstellung von werbenden und informierenden Aushängen für das Vereinsheim
und die Bereitstellung von Mustern für Informationsschreiben an die Eltern sind
zwei denkbare Möglichkeiten.
Die Teilnahme einer Jugendgruppe an einem Angebot ist immer
davon abhängig, dass ein verantwortlicher Jugendleiter als Begleit- und
Betreuungsperson zur Verfügung steht. Die Jugendpflege überlegt in diesem
Zusammenhang, in einem angemessen Umfang die Teilnehmerbeiträge für
ehrenamtliche Begleitpersonen zu übernehmen. Mit diesen Vorschlägen soll die
Akzeptanz bei Gruppen mit ehrenamtlicher Leitung weiter erhöht werden.
Es folgen nun Aussagen zu einigen Ausgabehaushaltsstellen:
Haushaltsstelle 01.4510.7181:
Diese Haushaltsstelle beinhaltet im Wesentlichen die Ausgaben
für Fahrt- und Lagerzuschüsse und die Kostenübernahme für die Teilnahme an
Ferienfreizeiten.
Im Rahmen der Fahrt- und Lagerzuschüsse wurden in den letzten
drei Jahren durchschnittlich 112 Zuschussanträge gestellt. Das Ergebnis aus
2003 mit 111 liegt somit im Durchschnitt. Dies zeigt sich auch in den Ausgaben.
Im Durchschnitt wurden 26.207,90 Euro an Fahrt- und Lagerzuschüssen
gewährt. Auf diesen Wert scheint sich das Antragsvolumen einzupendeln.
Die Fahrt- und Lagerzuschüsse sind die traditionell klassische
Form der Förderung der Jugendarbeit in den Jugendgruppen und Vereinen. Die
Jugendpflege hat diese Förderung immer als ein deutliches Signal verstanden.
Auf Fahrt und Lager zu gehen ist die klassische Form der Jugendarbeit, die für
jede Gruppe einen entsprechenden Wert zur Bildung einer Gemeinschaft darstellt.
Diese Form der Jugendarbeit hat sich über Jahrzehnte bewährt und wird auch
weiter Bestand haben. Vor diesem Hintergrund darf nicht unerwähnt bleiben, dass
die Förderhöhe in diesem Bereich seit vielen Jahren gleich ist. Eine Erhöhung
ist angesichts der Haushaltslage sicherlich schwierig, wird seitens der
Jugendpflege aber für erforderlich gehalten. Die Jugendpflege wird hierzu
entsprechende Vorschläge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
erarbeiten und vorstellen. Diese Überlegungen werden auf einer gründlichen
Analyse der Förderung im Rahmen der Fahrt- und Lagerzuschüsse basieren. Es ist
davon auszugehen, dass nicht alle Vereine und Verbände gleichmäßig diese
Förderung nutzen. Auch ist das Abrufen von Fahrt- und Lagerzuschüssen von den
Vereinen aus den einzelnen Samtgemeinden durchaus sehr unterschiedlich. Mit der
Überarbeitung der Richtlinien wird die Jugendpflege auch eine
Verwaltungsvereinfachung umsetzen. Aus Sicht der Jugendpflege kann zukünftig
die beigefügte Namensliste der Teilnehmer entfallen. Eine Kontrolle, ob diese
Teilnehmer wirklich an der Fahrt teilgenommen haben oder nicht, ist sowieso
nicht möglich. Förderrelevant sind nur die Angaben, dass der Fahrtleiter über
eine gültige Juleica verfügt und welche Teilnehmer unter bzw. über
27 Jahre alt sind. Die Jugendpflege wird hierzu einen neuen Antrag
entwerfen und vorstellen.
Neben dieser Form der Jugendarbeit hat die Jugendarbeit auch
viele andere Facetten der Ausgestaltung, die für ein Gemeinwesen von Bedeutung
sind oder sein können. Auch hier durch entsprechende Förderungen, Schwerpunkte
zu setzen und Initiativen oder Alternativen aufzuzeigen, muss Aufgabe der
Kreisjugendpflege sein, die auch durch entsprechende finanzielle Förderungen
unterstützt werden müssen. Hierzu zwei Überlegungen: Jugendgruppen und Vereine,
die sich in besonderer Form bestimmten Zielgruppen öffnen und diese
integrieren, auch wenn sie einen besonderen Aufwand an Betreuung und
Unterstützung bedürfen, werden vor diesem Hintergrund gesondert gefördert.
Jugendgruppen und Vereine, die ihr bisheriges
mitgliedsgebundenes Angebot öffnen und flexible nachhaltige
mitgliedschaftsungebundene Angebote realisieren, werden entsprechend gefördert.
Die Jugendpflege wird hierzu entsprechende Vorschläge erarbeiten und
vorstellen.
Der zweite Bereich dieser Haushaltsstelle sind die
Kostenübernahmen.
Die Situation bei den Kostenübernahmen ist Folgende: In den
letzten drei Jahren wurden hier durchschnittlich 70 Zuschussanträge gestellt.
Das Ergebnis aus 2003 liegt also weit unter dem Durchschnitt. Hierzu bleibt
auch festzustellen, dass die Anzahl der Anträge seit drei Jahren kontinuierlich
sinkt. Dies macht sich jedoch nicht auf der Ausgabenseite bemerkbar.
Durchschnittlich wurden in den letzten drei Jahren 16.783,00 Euro für
Kostenübernahmen gewährt. Das Rechnungsergebnis aus 2003 mit
15.916,42 Euro liegt nur knapp unter diesem Durchschnitt. Dies bedeutet,
dass zwar die Zahl der Anträge (= Antragsteller) kontinuierlich weniger werden,
dafür aber die aufzuwendenden Haushaltsmittel fast gleichmäßig hoch bleiben.
Dies erklärt sich dadurch, dass die Zahl der Antragsteller nicht
gleich bedeutend ist mit der Zahl der bewilligten Kostenübernahme. In nicht unbeträchtlichen
Umfang beantragen Familien Kostenübernahme für zwei, drei oder vier Kinder
dieser Familie. Durchschnittlich wurden in den letzten drei Jahren
71 Kostenübernahmen gewährt. Auch die Zahl der Antragsteller, die jedes
Jahr einen Antrag auf Kostenübernahme stellen (Wiederholer), ist nicht unbedeutend.
Hier setzt der Einsparvorschlag im Produkthaushalt an. In diesem Zusammenhang
wird sich ab dem Jahr 2004 teilweise den Fördermodalitäten der Stadt
angeglichen. Ab 2004 beinhaltet der Bescheid die Aussage, dass nur noch alle zwei
Jahre ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden soll bzw. dann auch
gewährt wird. Inwieweit dies ein wirkliches Einsparpotential ergibt, ist
letztendlich erst in zwei Jahren genau zu beziffern.
Andererseits muss darauf hingewiesen werden, dass die Zahl der
potentiellen Antragsteller sicherlich wesentlich höher ist. Ohne den
entsprechenden Nachweis führen zu können, geht die Jugendpflege davon aus, dass
viele Anträge aus Unwissenheit nicht gestellt werden bzw. „der Weg zum
Jugendamt“ gescheut wird. Hier sieht die Kreisjugendpflege zukünftig eine
wesentliche Verbesserungsmöglichkeit durch die Sozialraumteams. Sie stehen
entweder schon in direktem Bezug zu den potentiellen Antragstellern bzw. sie
können entsprechende Informationen und Hilfe anbieten. Der Hinweis auf diese
Förderungsmöglichkeit muss zum festen Beratungsangebot der Sozialraumteams
werden und diese Hilfeform wird sicherlich zum Teil die Akzeptanz und den
Erfolg der Sozialraumteams unterstützen.
Vor diesem Hintergrund sind sicherlich auch Überlegungen
zulässig, Teile der Bearbeitung der Anträge auf die Ebene der Sozialraumteams
zur Vereinfachung des Vorgangs zu übertragen. Die Jugendpflege wird hierzu mit
den Leitungen der bestehenden Sozialraumteams und den Leitungen der zukünftigen
Sozialraumteams ein Handlungskonzept entwickeln und vorlegen.
Haushaltsstelle 01.4510.7182:
Hieraus werden die Zuschüsse für die Durchführung
internationaler Jugendbegegnungen gemäß unserer Förderrichtlinien gezahlt. In
den letzten drei Jahren lag der Durchschnitt bei 2.656,67 Euro. Das Rechnungsergebnis
2003 mit 4.001,00 Euro liegt also deutlich darüber. Bei diesen Maßnahmen
ist in den letzten Jahren kein kontinuierlicher Verlauf erkennbar, da im
Prinzip keine Jugendgruppe oder Organisation in diesem Bereich regelmäßig /
jährlich aktiv ist. Zu beobachten bleibt welche Auswirkungen die Tatsache hat,
dass die internationale Jugendarbeit in Verbindung mit dem polnischen
Partnerkreis Wagrowiec auf die Ebene der Samtgemeinden und Gemeinden mit ihren
polnischen Partnergemeinden verlagert wurde. Es ist eigentlich zu erwarten,
dass auf dieser Ebene die Anzahl der zu fördernden Aktivitäten steigt und damit
in den nächsten Jahren das Antrags- und somit das Zuschussvolumen zunehmen
müsste.
Diese Verlagerung wird aus Sicht der Jugendpflege positiv
beurteilt, da auf Ebene der Samtgemeinden oder Gemeinden der Aufbau enger, sich
wiederholender persönlicher Beziehungen eher möglich und leichter zu pflegen
und aufrecht zu erhalten ist. Hierbei wird es sich zunächst um bilaterale
Begegnungen handeln.
Die Jugendpflege hat bis vor einigen Jahren multilaterale
Begegnungen organisiert und durchgeführt, denen jeweils eine gemeinsame
thematische Arbeit während der Begegnung zu Grunde lag. So war es möglich,
umfangreiche EU-Mittel für diese Begegnungen einzuwerben und somit den
Teilnehmern relativ kostengünstig anzubieten. Damit wurde ein anderer
qualitativer Anspruch verfolgt, der aber auch gleichzeitig sehr zeitintensiv in
seiner Organisation und Durchführung war.
Ob die Samtgemeinden ebenfalls mittelfristig in diesem Bereich
aktiv werden können, wird sicherlich auch davon abhängen, ob entsprechendes
professionelles Personal für diese Arbeit zur Verfügung steht. Dies ist
sicherlich nicht nur vor dem Hintergrund der Osterweiterung der Europäischen
Union von Bedeutung. Aus dem Zusammenleben unterschiedlicher Kulturen stellen
sich vor dem Hintergrund eines sich vereinenden Europas zusätzliche Fragen und
Orientierungsaufgaben für Kinder und Jugendliche. Dem hat sich auch die
Jugendarbeit zu stellen.
Als ersten Schritt wird die Jugendpflege hierzu mit den Durchführenden
der bilateralen Begegnungen auf Samtgemeindeebene in Dialog treten. Gemeinsam
sollen unterstützende Strukturen erarbeitet werden bzw. ein entsprechender
Erfahrungsaustausch initiiert werden. Gleichzeitig sieht die Jugendpflege ihre
Aufgabe , notwendige Fortbildungsinhalte
zu entwickeln und umzusetzen.
Die Förderung dieser Maßnahmen durch den Landkreis erfolgt in
klassischer Form. Pro Teilnehmer und Tag wird ein entsprechender Zuschuss für
eine Fahrt in die Partnergemeinde gewährt. Die Erfahrungen der letzten Jahre
haben auch gezeigt, dass hier durchaus Veränderungen notwendig sind. Die
Begrenzung auf eine Mindestdauer von sechs Tagen ist gerade auf der Ebene
bilateraler Begegnungen mit Gemeinden aus dem Landkreis Wagrowiec eher hemmend
als fördernd. Kürzere Besuche über ein verlängertes Wochenende sind sicherlich
viel eher realisierbar, würden aber aus der Förderung herausfallen. Eine
weitere Erfahrung der letzten Jahre ist es, dass die Fahrt in die
Partnergemeinde nicht immer ein finanzielles Problem darstellt, auch wenn das
deutsch-polnische Jugendwerk in seinen Förderungen sehr unregelmäßig entscheidet,
aufgrund des generell hohen Antragsvolumens. Finanziell oftmals wesentlich
problematischer ist es für Jugendgruppen und Vereine den entsprechenden
Gegenbesuch in der Samtgemeinde mit einem entsprechenden anspruchsvollen
Besuchsprogramm zu realisieren. Auch dies soll im Rahmen obigen Erfahrungsaustausches
diskutiert werden und die Jugendpflege wird entsprechende Veränderungen konzeptionieren
und vorlegen.
Haushaltsstelle 01.4510.7185:
Das größte Ausgabevolumen in dieser Haushaltsstelle ergibt sich
aus der Förderung der ehrenamtlichen Jugendgruppenleiter in Form der jährlichen
Aufwandsentschädigung.
In den letzten drei Jahren wurden durchschnittlich 109 Anträge
gestellt mit einem durchschnittlichen Zuschussvolumen von 8.929,00 Euro.
Das Rechnungsergebnis aus dem Jahr 2003 liegt mit 104 Anträgen und
8.528,00 Euro somit geringfügig unter dem Durchschnitt. .
Die Zahl der bei der Jugendpflege registrierten
Jugendleiter/innen mit gültiger Jugendleitercard ist mindestens doppelt so
hoch. Eine genaue Transparenz über die Besitzer gültiger Jugendleiterkarten ist
wie vor einigen Jahren jedoch nicht mehr herstellbar. Dies ist in der Tatsache
begründet, dass einige Großverbände, wie zum Beispiel die Niedersächsische
Jugendfeuerwehr, inzwischen die Juleicas für ihre Jugendleiter selbst
beantragen. Diese Verbände sind zwar beauftragt, das Ergebnis eines Jahres
jeweils zum Jahresbeginn des nächsten Jahres den Landkreisen mitzuteilen, dies
erfolgt jedoch nicht immer oder nur auf Nachfrage. Außerdem haben einige
Verbände ein eigenes Aus- und Fortbildungssystem für ihre Jugendleiter/Innen
erarbeitet und konzeptioniert. Diese Aus- und Fortbildungsgänge sind innerhalb
des Verbandes verbindlich. Vor dem Hintergrund, dass diese Verbände damit ein
gleich bleibendes hohes Ausbildungs- und Fortbildungsniveau gewährleisten, denn
die Ausbildung und Fortbildung ist dort wesentlich zeitintensiver als die
vorgeschriebene Ausbildung über die Richtlinien des MK, ist aus Sicht der
Jugendpflege zu begrüßen und zu unterstützen.
Dies bedeutet aber auch, dass die allgemein gehaltene
Ausbildung, wie sie die Jugendbildungsstätte im Auftrage und in Zusammenarbeit
mit der Kreisjugendpflege seit vielen Jahren durchführt einen anderen
Stellenwert als noch vor zehn Jahren. Potentielle Teilnehmer für die
Jugendleiterausbildung kommen somit vorrangig aus der offenen Jugendarbeit, der
evangelischen Jugend, kleineren Vereinen und Jugendgruppen und zum Teil aus dem
Bereich des Sports. Im Sportbereich bleibt zu berücksichtigen, dass die niedersächsische
Sportjugend seit kurzem ebenfalls eine Ausbildung zum Erwerb der
Jugendleitercard anbietet, aufbauend auf der Übungsleiterausbildung. Diesen
Veränderungen wird zukünftig Rechnung zu tragen sein. Die Kreisjugendpflege
wird in enger Zusammenarbeit mit der Jugendbildungsstätte neue Ausbildungsmodule
entwickeln, die sich an den konkreten Einsatzfeldern der potentiellen
Jugendleiter/Jugendleiterinnen orientieren. Die Richtlinie des MK lässt
entsprechende Veränderungen im Ausbildungssystem durchaus zu. Entsprechende
Konzepte werden zu gegebener Zeit vorgelegt werden. Ziel muss es hierbei nicht
unbedingt sein, die Zahl der ausgebildeten Jugendleiter/innen pro Jahr zu
erhöhen, sondern diese ihren Einsatzfeldern entsprechend auszubilden und zu
unterstützen, damit sie möglichst lange in ihren Bereichen der Jugendarbeit
aktiv zur Verfügung stehen. Hier sind Verbesserungen notwendig und auch
realisierbar.
Es folgen nun Angaben zu dem Haushaltsstellenbereich
01.4510.7610 bis 7640:
Diese Ausgabehaushaltsstellen weisen die Ausgaben der
Kreisjugendpflege für ihre eigenen Aktivitäten aus.
Die wesentlichen Veränderungen gegenüber den Vorjahren sind die
Rechnungsergebnisse der Haushaltsstelle 7610 - Ferienfreizeiten und 7620 - Internationale
Jugendbegegnungen. Beide Haushaltsstellen weisen im Ergebnis keine Ausgaben
aus.
Bereits 2002 wurde aufgrund mangelnder Teilnehmerresonanz nur
eine Ferienfreizeit des Landkreises durchgeführt. Dies führte schon 2002 zu der
Entscheidung, das Angebot eigener Ferienfreizeiten einzustellen. Vor dem
Hintergrund einer bedarfsgerechten Angebotsplanung und unter Berücksichtigung
des Subsidaritätsprinzips bleibt festzuhalten, dass für diesen Angebotsbereich
genug andere Anbieter zur Verfügung stehen und ein ergänzendes Angebot seitens
des Landkreises nicht mehr bedarfsgerecht ist.
Wie bereits weiter oben erwähnt, wurde beschlossen, den Bereich
der internationalen Jugendbegegnungen auf den Bereich der Samtgemeinden und
Gemeinden zu verlagern. Somit wird seitens der Kreisjugendpflege keine
internationale Jugendbegegnung mehr organisiert und durchgeführt.
Vor diesem Hintergrund wurden die Haushaltsansätze dieser
beiden Haushaltsstellen mit einem Volumen von insgesamt 20.600,00 Euro für
2004 auf Null gesetzt und diese Einsparungen sind aus Sicht der Jugendpflege
sowohl fachlich als auch vor dem Hintergrund der notwendigen
Haushaltskonsolidierung vertretbar.
Andererseits muss hier aus fachlicher Sicht deutlich gesagt
werden, dass weitere Einsparungen im Unterabschnitt 01.4510 nicht mehr möglich
und auch nicht mehr vertretbar sind. Weitere Einsparungen würden das gesamte
Handlungsfeld der Jugendpflege, vor allen Dingen auch im Bereich der eigenen
Aktivitäten soweit einschränken, dass dies einer prinzipiellen Auflösung dieses
Handlungsfeldes gleich käme.
Dies wird teilweise auch an den beiden folgenden
Haushaltsstellen deutlich.
Diese beiden Haushaltsstellen 7630 - außerschulische Bildung - und
7640 – Mitarbeiterfortbildung - spiegeln in ihren Ausgaben die geplanten
und durchgeführten Aktivitäten der Jugendpflege wider. Die einzelnen Maßnahmen,
die in diesem Bereich jedes Jahr organisiert und umgesetzt werden, gehören zum
einen in den Bereich der außerschulischen Bildung. Diese Aktivitäten haben das
Ziel, den Teilnehmern Bildungsanreize und außerschulische Bildungsinhalte zu
vermitteln, auf der Basis einer abwechslungsreichen Freizeitaktivität, die
natürlich auch Spaß machen soll. Der andere Bereich, die
Mitarbeiterfortbildung, versucht mit Seminaren und Schulungen Bildungsinhalte
im Bereich der Aus- und Fortbildung von Jugendgruppenleitern/innen zu
vermitteln. Diese Bereiche sind somit in Form, Inhalt und Intension unterschiedlich.
Andererseits können die Haushaltsansätze beider
Haushaltsstellen gemeinsam gewertet werden, da hinter jeder Ausgabe die
Teilnahme von Kindern und Jugendlichen oder Jugendgruppenleitern und Jugendgruppenleiterinnen
steht.
Insgesamt standen somit 52.000,00 Euro für das
Haushaltsjahr 2003 zur Verfügung und es wurden insgesamt 57.243,31 Euro
aufgewendet. Diese leichte Mittelüberschreitung ist auch für 2002 und 2001
festzustellen.
Dies bedeutet zusammenfassend, dass die Kreisjugendpflege die
für ihre eigenen Aktivitäten bereitgestellten Haushaltsmittel jedes Jahr
entsprechend ausgeschöpft hat.
Dies klingt zunächst durchaus „positiv“, die in der
Anlage aufgelisteten Aktivitäten machen aber deutlich, dass es sich hier um ein
klassisches Aktivitätenmuster von Jugendpflege handelt. Es stellt sozusagen das
notwendige Grundgerüst dar, das Jugendpflege in jedem Fall zur Ergänzung der
Aktivitäten der Vereine und Verbände anbieten und umsetzen sollte. Damit wird
aber auch deutlich, dass es keine weiteren Spielräume oder Freiräume gibt,
Aktivitäten auszuprobieren, Impulse zu setzen oder auch einmal Risiken einzugehen,
da jede Ausweitung dieses Aktivitätenspektrums aufkommensneutral sein müsste.
Auch vor diesem Hintergrund wurden die Teilnehmerbeiträge für die Tagesfahrten
in den Sommerferien 2004 verändert. Der Eigenanteil der Teilnehmer wurde
erhöht, der Anteil des Landkreises verringert. Es bleibt abzuwarten, ob sich
hieraus kleine Spielräume für andere Aktivitäten ergeben. Die Jugendpflege wird
in jedem Fall neue Aktivitäten entwickeln und planen und ein entsprechendes
Finanzierungskonzept erarbeiten und vorlegen.
Die Dokumentation und fachlichen Erläuterungen zu obigem
Zahlenwerk spiegeln nur einen Teil der Arbeit der Jugendpflege wider, nämlich
nur den Teil der in irgendeiner Form kassenwirksam und somit detailliert als
Einnahme oder Ausgabe nachweisbar wird.
Die oben beschriebenen Aufgaben finden sich im
Geschäftsverteilungsplan der Kreisjugendpflege sicherlich unter den Spiegelstrichen
- Förderung der Jugendarbeit - und Organisation von ergänzenden Ferienaktivitäten
und Angeboten außerschulischer Jugendbildung wider. Aber dort sind auch
Spiegelstriche wie –
fachliche Begleitung und Unterstützung von strukturbildenden Projekten in der
Jugendarbeit, zum Beispiel PrInt oder sozialraumorientierte Projekte – zu
finden. Diese weisen auf einen anderen wesentlichen Arbeitsbereich der
Kreisjugendpflege hin. Diese strukturelle, vernetzende Arbeit soll am Beispiel
Bleckede kurz skizziert werden.
Das Projekt PrInt (Prävention und Integration an schulischen
Standorten) ist nur ein Teil verschiedener
Veränderungen und Entwicklungen im Berech der
Jugendhilfe/Jugendarbeitstrukturen in dem Gemeinwesen der Stadt Bleckede in den
letzten Jahren. PrInt wirkt integrativ und präventiv im Bereich der Hauptschule
– Orientierungsstufe – Realschule und Sonderschule. Zu PrInt
gehören u. a. Nachmittagsangebote, wie zum Beispiel Kanufahren oder Karate
– wie gelingt es aus diesem Zusatzangebot ein nachhaltiges, regelmäßiges
Angebot, zum Beispiel der Vereine zu machen ?
Parallel hierzu erfolgt an diesen Schulen die Umgestaltung zu
einer Ganztagsschule. Auch hier ist geplant in die Nachmittagsangebote,
Angebote der Kinder und Jugendarbeit der Jugendgruppen und Vereine aus dem
Gemeinwesen zu integrieren – welche Auswirkungen hat dies auf die
verbandliche bzw. offene Jugendarbeit ?
Gleichzeitig wirkt in Bleckede der PrInt Schwerpunktbaustein
– Integration in Vereine und Verbände. Hier wird im Schwerpunkt im Sportbereich
gearbeitet. Über zusätzliche Sportangebote und die Beratung der Vereine wird
versucht, bestimmte Zielgruppen in die Sportvereine zu integrieren und die
Angebotspalette
im Sportbereich zu erweitern.
Die Stadt Bleckede hat das Albert-Schweitzer-Familienwerk
vertraglich beauftragt, die offene Jugendarbeit im Jugendzentrum der Stadt
Bleckede, ergänzt durch dezentrale Angebote und die Aufgabe einer Stadtjugendpflege
zu übernehmen. Hier werden neue Konzeptionen und Aktivitäten in der nächsten
Zeit entwickelt, organisiert und umgesetzt werden.
Die Verträge für das Sozialraumprojekt Bleckede sind fertig und
das Projekt wird sicherlich zeitnah durch das Albert-Schweitzer-Familienwerk
umgesetzt werden. Intensive Vernetzung in dem Gemeinwesen und Synergieeffekte
mit und für die Jugendarbeit sind auch hier Ziel und Bestandteil dieser
Umgestaltung. Alle oben beschriebenen Stränge: PrInt, Schwerpunkt Baustein,
Ganztagsschule, Stadtjugendpflege, und Sozialraumprojekt haben etwas mit
Jugendarbeit, mit der Entwicklung neuer Strukturen, mit neuen Zielen, neuen
Qualitäten, neuer Professionalität und neuen Aufgaben zu tun. Diese Stränge
transparent zu gestalten, sie zu unterstützen und mit zu entwickeln, um sie
sinnvoll und bedarfsgerecht zu verknüpfen ist ebenfalls Aufgabe der
Kreisjugendpflege.
Mit obiger exemplarischer Beschreibung wird aber auch die
Grenze der Möglichkeiten der Kreisjugendpflege deutlich. Bedarfsgerechte
Steuerung, das Entwickeln entsprechender Strukturen und Impulse, die Formulierung
von Zielen und Aufgaben, und die Initiierung eines entsprechenden
Erfahrungsaustausches ist durch die Jugendpflege sicherlich möglich und
notwendig, die konkrete Umsetzung dieser Prozesse erfolgt jedoch auf lokaler
Ebene und muss aus den Strukturen der Gemeinwesen selbst heraus geleistet
werden.