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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2004/100  

Betreff: Reform des Betreuungsrechts
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Müller, Gudrun
Federführend:Jugend und Familie Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
09.06.2004 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der JHA beauftragt die Verwaltung mit dem Betreuungsverein Lüneburg e.V. einen Leistungs- und Entgeltvertrag (Budget) auszuhandeln. Darin ist zu regeln:

 

§         Der Verein nimmt im bisherigen Umfang Querschnittsaufgaben wahr.

§         Der Verein übernimmt alle von der Betreuungsbehörde vorgeschlagenen Betreuungen bis zu einem monatlichen Gesamtaufwand von 450 mit der Justiz abrechnungsfähigen Betreuungsstunden.

§         Der Landkreis Lüneburg  zahlt dem Verein einen Sach- und Personalkostenzuschuss in Höhe von 150.000,00 € pro Jahr.

§         Der Vertrag gilt vom 01.01.2005 bis zum 30.06.2006 und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht bis zum 31.03. eines Jahres mit Wirkung zum 30.06. desselben Jahres schriftlich gekündigt wird.

§         Sollte die Grenze von 450 abrechnungsfähigen Betreuungsstunden überschritten werden, verpflichtet sich der Verein bezüglich Übernahme weiterer Betreuungen und Kostenerstattung mit dem Landkreis nach zu verhandeln.

 

Die Verwaltung wird einen entsprechenden Vertrag abgestimmt mit dem Verein ausformulieren. Ergeben sich größere Abweichungen wird er erneut dem Jugendhilfeausschuss zur Genehmigung vorgelegt, andernfalls direkt dem Kreisausschuss.

 

 

Sachlage:

Sachlage:

In der Sitzung am 25.09.2003 wurde bereits über die beabsichtigte Reform des Betreuungsrechts berichtet. Das Gesetzesvorhaben hat inzwischen den BR passiert und wird aller Voraussicht nach im Juni bzw. Anfang Juli 2004 durch den Bundestag verabschiedet werden. Geplant ist die Zahlung einer Fallpauschale durch die Justizkasse ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Betreuungsaufwandes.

 

Das wird zu einer deutlichen Reduzierung der seitens der Justiz gezahlten Betreuervergütung sowohl an Berufsbetreuer als auch den Betreuungsverein Lüneburg führen.

 

Finanziert wurde der Verein bisher aus der Justizkasse nach tatsächlich geleisteten Betreuungsstunden. Zusätzlich erhält der Verein eine institutionelle Förderung seitens des Landes Niedersachsen und bisher einen Sach- und Personalkostenzuschuss vom Landkreis für die Leistung von Querschnittsaufgaben. Im Haushalt 2003 betrug letzterer 40.000 €. Im Haushalt 2004 sind aufgrund der zum 01.07.2004 befürchteten Rechtsänderung bereits 97.100 € veranschlagt.

 

Auf der Basis der Betreuungszahlen des Jahres 2002 errechnet sich bei 415 mit der Justiz abrechnungsfähigen Betreuungsstunden für das Jahr 2005 ein Zuschuss von 141.000 €. Um sicher zu stellen, dass die Betreuungsbehörde nicht selbst Betreuungen führen muss, wird dieser Betrag um 9.000 € auf insgesamt 150.000 € aufgestockt und der Verein verpflichtet, bis zu  450 abrechnungsfähige Betreuungsstunden pro Jahr zu leisten.

 

Dieser Spielraum ist dringend erforderlich, da sich derzeit nicht absehen lässt, in wie weit sich die Betreuungslandschaft im Landkreis Lüneburg verändern wird. Es sind rund 40 Berufsbetreuer tätig, die befürchten, mit den Vergütungspauschalen nicht mehr existieren zu können. Sie führen in Vollzeit  jeweils ca. 30 bis 40 Betreuungen, die im Falle der Berufsaufgabe an andere Berufsbetreuer oder den Verein zu verteilen wären. Sind keine Kapazitäten vorhanden, wird die Betreuungsbehörde selbst Betreuerin, was zwingend eine Personalaufstockung zur Folge hätte.  Es ist allemal günstiger, den

Verein weiterhin zu subventionieren, als selbst Betreuungen zu führen. Der Verein hat in seiner Kalkulation für den Haushalt 2005 trotz Vergütungsänderung Einnahmen durch die Justizkasse in Höhe von knapp 150.000 € und seitens des Landes von 16.000 € kalkuliert. Diese Beträge würden wir nicht erhalten.

 

Durch den zu schließenden Vertrag erreicht der Landkreis Lüneburg eine relative finanzielle Planungssicherheit und vermeidet, selbst Betreuungen führen zu müssen.

 

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