Vorlage - 2004/100
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Anlage/n:
Beschlussvorschlag:
Der JHA beauftragt die Verwaltung mit dem Betreuungsverein
Lüneburg e.V. einen Leistungs- und Entgeltvertrag (Budget) auszuhandeln. Darin
ist zu regeln:
§
Der Verein nimmt im bisherigen Umfang
Querschnittsaufgaben wahr.
§
Der Verein übernimmt alle von der
Betreuungsbehörde vorgeschlagenen Betreuungen bis zu einem monatlichen
Gesamtaufwand von 450 mit der Justiz abrechnungsfähigen Betreuungsstunden.
§
Der Landkreis Lüneburg zahlt dem Verein einen Sach- und
Personalkostenzuschuss in Höhe von 150.000,00 € pro Jahr.
§
Der Vertrag gilt vom 01.01.2005 bis zum
30.06.2006 und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht bis zum
31.03. eines Jahres mit Wirkung zum 30.06. desselben Jahres schriftlich
gekündigt wird.
§
Sollte die Grenze von 450
abrechnungsfähigen Betreuungsstunden überschritten werden, verpflichtet sich
der Verein bezüglich Übernahme weiterer Betreuungen und Kostenerstattung mit
dem Landkreis nach zu verhandeln.
Die Verwaltung wird einen entsprechenden Vertrag abgestimmt mit
dem Verein ausformulieren. Ergeben sich größere Abweichungen wird er erneut dem
Jugendhilfeausschuss zur Genehmigung vorgelegt, andernfalls direkt dem
Kreisausschuss.
Sachlage:
In der Sitzung am 25.09.2003 wurde bereits über die
beabsichtigte Reform des Betreuungsrechts berichtet. Das Gesetzesvorhaben hat
inzwischen den BR passiert und wird aller Voraussicht nach im Juni bzw. Anfang
Juli 2004 durch den Bundestag verabschiedet werden. Geplant ist die Zahlung
einer Fallpauschale durch die Justizkasse ohne Berücksichtigung des
tatsächlichen Betreuungsaufwandes.
Das wird zu einer deutlichen Reduzierung der seitens der Justiz
gezahlten Betreuervergütung sowohl an Berufsbetreuer als auch den
Betreuungsverein Lüneburg führen.
Finanziert wurde der Verein bisher aus der Justizkasse nach
tatsächlich geleisteten Betreuungsstunden. Zusätzlich erhält der Verein eine
institutionelle Förderung seitens des Landes Niedersachsen und bisher einen
Sach- und Personalkostenzuschuss vom Landkreis für die Leistung von
Querschnittsaufgaben. Im Haushalt 2003 betrug letzterer 40.000 €. Im
Haushalt 2004 sind aufgrund der zum 01.07.2004 befürchteten Rechtsänderung
bereits 97.100 € veranschlagt.
Auf der Basis der Betreuungszahlen des Jahres 2002 errechnet
sich bei 415 mit der Justiz abrechnungsfähigen Betreuungsstunden für das Jahr
2005 ein Zuschuss von 141.000 €. Um sicher zu stellen, dass die
Betreuungsbehörde nicht selbst Betreuungen führen muss, wird dieser Betrag um
9.000 € auf insgesamt 150.000 € aufgestockt und der Verein
verpflichtet, bis zu 450
abrechnungsfähige Betreuungsstunden pro Jahr zu leisten.
Dieser Spielraum ist dringend erforderlich, da sich derzeit
nicht absehen lässt, in wie weit sich die Betreuungslandschaft im Landkreis
Lüneburg verändern wird. Es sind rund 40 Berufsbetreuer tätig, die befürchten,
mit den Vergütungspauschalen nicht mehr existieren zu können. Sie führen in
Vollzeit jeweils ca. 30 bis 40
Betreuungen, die im Falle der Berufsaufgabe an andere Berufsbetreuer oder den
Verein zu verteilen wären. Sind keine Kapazitäten vorhanden, wird die
Betreuungsbehörde selbst Betreuerin, was zwingend eine Personalaufstockung zur
Folge hätte. Es ist allemal günstiger,
den
Verein weiterhin zu subventionieren, als selbst Betreuungen zu
führen. Der Verein hat in seiner Kalkulation für den Haushalt 2005 trotz
Vergütungsänderung Einnahmen durch die Justizkasse in Höhe von knapp 150.000
€ und seitens des Landes von 16.000 € kalkuliert. Diese Beträge
würden wir nicht erhalten.
Durch den zu schließenden Vertrag erreicht der Landkreis
Lüneburg eine relative finanzielle Planungssicherheit und vermeidet, selbst
Betreuungen führen zu müssen.