Vorlage - 2004/101
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Anlage/n:
keine
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag nimmt Kenntnis.
Sachlage:
Das Kommunalprüfungsamt
(KPA) der Bezirksregierung Lüneburg hat in der Zeit vom 20.10.2003 bis zum
20.02.2004 eine überörtliche Prüfung gem. § 65 NLO i. V. m. § 121 Abs. 3 NGO
beim Landkreis Lüneburg für die Haushaltsjahre 1998 – 2002 durchgeführt.
Ziel einer überörtlichen
Prüfung ist es festzustellen, ob
·
die Haushalts-
und Wirtschaftsführung den Gesetzen und den zu Erfüllung von Aufgaben
ergangenen Weisungen entspricht und die zweckgebundenen Zuschüsse Dritter
bestimmungsgemäß verwendet sind
·
das Kassenwesen
zuverlässig eingerichtet ist
·
die Verwaltung
wirtschaftlich und zweckmäßig geführt wird.
Das KPA hat bei dieser
Prüfung von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Prüfung auf bestimmte
Verwaltungsbereiche schwerpunktmäßig zu beschränken.
Gem. § 65 NLO i.
V. m. § 121 NGO ist der wesentliche Inhalt des Prüfungsberichtes dem Kreistag
bekannt zu geben. Eine Zusammenfassung
des Berichtes ist Ihnen mit Schreiben vom 18.05.2004 zugegangen. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, Einsicht
in den vollständigen Bericht zu nehmen.
Das vom KPA festgestellte
Prüfungsergebnis ist auf Seite 21 der vorliegenden Zusammenfassung
festgehalten.
Eine Stellungnahme des
Landrates - entsprechend dem von der überörtlichen Prüfung zu unterscheidenden
Rechnungsprüfungsbericht - fordert der Gesetzgeber nicht. Das KPA beschreibt
jedoch aus Sicht der Verwaltung wichtige Arbeitsfelder, in denen sich
Handlungsnotwendigkeiten ergeben, die zum Teil auch in Bezug auf politischen
Entscheidungsbedarf von Bedeutung sind.
Ausgangs- und Bezugspunkt
nahezu aller Prüfungsbemerkungen ist die desolate Finanzsituation des
Landkreises Lüneburg. Ein bis Ende 2003 aufgelaufener Fehlbetrag von 83 Mio.
€ im Verwaltungshaushalt – Schulden, denen keine Vermögenswerte
gegenüberstehen – bedingt zwingend weitere Konsolidierungs- und
Wirtschaftlichkeitserfolge. Das KPA erkennt die erzielten Erfolge im Bereich
der Konsolidierung, der Verwaltungsreform, der Organisation und der Personalwirtschaft
ausdrücklich an, macht aber auch deutlich, in welchen Bereichen es weitere
Potenziale sieht. Die Prüfer stellen realistischerweise auch dar, dass das
mittel- bis langfristige Erreichen eines ausgeglichenen Haushaltes von Faktoren
abhängt, die der Landkreis nicht selbst in der Hand hat.
Zu den einzelnen
Handlungsfeldern:
Organisationsuntersuchungen,
Prozessoptimierungen: (Textziffer (TZ): 222, 258 ff.): Geschäftsprozessoptimierungen/Organisationsuntersuchungen
werden neben der Aufgabenkritik auch von der Verwaltung als notwendige Instrumente
für eine Konsolidierung erachtet. Treffend hier auch die Feststellung des KPA,
dass pauschale Forderungen nach Stellenabbau nicht angezeigt sind, sondern der
Landkreis sich in einem Spannungsfeld zwischen Aufgabenzuwachs und
Haushaltskonsolidierung befindet. Die Gefahr, dass Kernaufgaben der
Organisation beim Landkreis nicht mehr in ausreichender Form wahrgenommen
werden können, da der zuständige Steuerungsdienst hierfür keine nennenswerten
Kapazitäten vorhält, wird von der Verwaltung so nicht gesehen. Die
Beschäftigten in diesem Bereich verfügen über gute Kenntnisse und können auf
einen ansprechenden Erfahrungsschatz bauen. Inwieweit eine Intensivierung in
diesem Bereich nötig erscheint, wird auch von der weiteren Entwicklung des
Controllings und des sich daraus ggf. ergebenden Handlungsbedarfes ergeben.
Entwicklung des
Zuschussbedarfes an die Stadt Lüneburg im Rahmen des Finanzvertrages TZ: 274 ff.): Das KPA stellt hier die Forderung nach einer
Fachaufsicht, einheitlichen Standards und eines einheitlichen Controllings auf.
Die Verwaltung sieht unabhängig von punktuellen Erfolgen in diesem Bereich
ebenfalls das Erfordernis, hier die Ausgestaltung der Beziehungen zwischen
Stadt und Landkreis Lüneburg neu zu regeln. Sinnvoll für die Wahrnehmung der
Handlungs- und Finanzverantwortung wären in den Bereichen Sozial- und
Jugendhilfe direkte Steuerungsmöglichkeiten oder im Rahmen eines Datenabgleichs
Zugriffsmöglichkeiten auf die städtische EDV. Unter dem Blickwinkel einer
optimalen Steuerung der Aufgaben wäre die Wahrnehmung in einer Hand eine
geeignete Lösung. Im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Hartz IV Gesetze
(Zusammenlegung Arbeitslosen- und Sozialhilfe) ergibt sich die Möglichkeit
dieses Handlungsfeld neu zu regeln.
Kostenrechnende und
sonstige Einrichtungen, die Kostenrechnungen führen (TZ: 315 ff.):
Rettungsdienst: Im Bereich
des Rettungsdienstes wird der Landkreis die Beauftragung des Rettungsdienstes
mit Kassengeschäften auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten einer Prüfung
unterziehen. Im Rahmen der Entgeltvereinbarungen werden die Prüfungsbemerkungen
unterstützend herangezogen.
Abfallentsorgung: Es ist
Ziel der Verwaltung, ein geeignetes Beteiligungscontrolling aufzubauen, um in
diesem, aber auch in anderen Beteiligungsbereichen eine geeignete
zielorientierte Steuerung zu ermöglichen. Speziell im Bereich der
Abfallentsorgung wird für die zukünftige Gebührenkalkulation auf eine nachvollziehbare
Kostenkalkulation der GfA für die Deponierung bestanden.
Öffentliches
Auftragswesen (TZ: 366 ff.): Die
Verwaltung sieht ebenfalls die Verpflichtung, im Rahmen der Fürsorgepflicht für
ihre Beschäftigten und zur Prävention geeignete organisatorische Maßnahmen im
Bereich des öffentlichen Auftragswesens zu prüfen und umzusetzen.
Im Bereich der
IT-Ausstattung werden zukünftig unterschiedliche Finanzierungsmodelle geprüft,
wobei anzumerken ist, dass sich insbesondere im IT-Bereich mit seinen relativ
kurzen Geräte-Einsatzzeiten ein Leasing bewährt hat.
Freiwillige Ausgaben (TZ
379 ff.):
Theater: Die Verwaltung hält
es ebenfalls für erforderlich, den Umfang der Förderung der Theater Lüneburg
GmbH einer Prüfung zu unterziehen. Eine Finanzanalyse der Kostensituation des
Theaters kann hierfür die erforderlichen Daten bereitstellen.
Konsolidierungsbemühungen im Theaterbereich haben in Deutschland sehr
unterschiedliche und z. T. sehr kreative Lösungsansätze hervorgebracht. Ob eine
Spartenreduzierung der geeignete Hebel ist, kann von hier aus nicht beurteilt
werden. Mit der Stadt Lüneburg und der Theater Lüneburg GmbH sollte
idealerweise eine gemeinsame Zielsetzung und Vorgehensweise abgesprochen
werden. Ggf. liefert auch ein Benchmarking mit anderen Häusern oder eine
externe Organisationsuntersuchung die erforderlichen Potenziale.
Volkshochschule: Das KPA
weist auf die Nutzung von Synergiepotenzialen bei einer Fusion der Volkshochschulen
hin. Die völlig unterschiedlichen Konzeptionen der Volkshochschulen erzwingen
eine sehr differenzierte Betrachtungsweise, die nur mit einer sehr detaillierten
Analyse der Ausgangssituation und ggfs. darauf basierenden Vereinbarungen zu
einer gleichmäßigen Verteilung der Synergieeffekte auf die Träger führt. Bei
allen Möglichkeiten muss es das Ziel bleiben, da ehrenamtliche Engagement für
die Arbeit der KVHS zu bewahren.
Kreisbibliothek: Der
jährliche Zuschussbedarf für die Kreisbibliothek ist auch nach der erfolgten
Konsolidierung in diesem Bereich beträchtlich. Über den Erhalt dieser
Einrichtung ist im Blick auf die eingangs beschriebene Haushaltssituation in
der Tat zu entscheiden. Unter dem Aspekt der Personalentwicklung ist dann ggf.
über eine Umschulung/Qualifikation des betroffenen Personals für andere
Aufgabenbereiche im Hause nachzudenken.
Lehrschwimmbecken: Für das Lehrschwimmbecken
Oedeme erstellt die Verwaltung den geforderten Kostenvergleich als
Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen.