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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2004/101  

Betreff: Bericht des Kommunalprüfungsamtes der Bezirksregierung Lüneburg über die örtliche Prüfung des Landkreises Lüneburg für die Haushaltsjahre 1998 - 2002
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verantwortlich:Böther, JensAktenzeichen:1
Federführend:Finanz- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Lüttchen, Martina
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und Verwaltungsreform
07.07.2004    Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung, Personal und Verwaltungsreform      
Kreisausschuss
23.08.2004    Kreisausschuss      
Kreistag
27.09.2004 
Kreistag zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Anlage/n:

Anlage/n:

keine

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag nimmt Kenntnis.

 

Sachlage:

Sachlage:

Das Kommunalprüfungsamt (KPA) der Bezirksregierung Lüneburg hat in der Zeit vom 20.10.2003 bis zum 20.02.2004 eine überörtliche Prüfung gem. § 65 NLO i. V. m. § 121 Abs. 3 NGO beim Landkreis Lüneburg für die Haushaltsjahre 1998 – 2002 durchgeführt.

 

Ziel einer überörtlichen Prüfung ist es festzustellen, ob

·        die Haushalts- und Wirtschaftsführung den Gesetzen und den zu Erfüllung von Aufgaben ergangenen Weisungen entspricht und die zweckgebundenen Zuschüsse Dritter bestimmungsgemäß verwendet sind

·        das Kassenwesen zuverlässig eingerichtet ist

·        die Verwaltung wirtschaftlich und zweckmäßig geführt wird.

 

Das KPA hat bei dieser Prüfung von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Prüfung auf bestimmte Verwaltungsbereiche schwerpunktmäßig zu beschränken.

 

Gem. § 65 NLO i. V. m. § 121 NGO ist der wesentliche Inhalt des Prüfungsberichtes dem Kreistag bekannt zu geben. Eine Zusammenfassung des Berichtes ist Ihnen mit Schreiben vom 18.05.2004 zugegangen. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, Einsicht in den vollständigen Bericht zu nehmen.

 

Das vom KPA festgestellte Prüfungsergebnis ist auf Seite 21 der vorliegenden Zusammenfassung festgehalten.

 

Eine Stellungnahme des Landrates - entsprechend dem von der überörtlichen Prüfung zu unterscheidenden Rechnungsprüfungsbericht - fordert der Gesetzgeber nicht. Das KPA beschreibt jedoch aus Sicht der Verwaltung wichtige Arbeitsfelder, in denen sich Handlungsnotwendigkeiten ergeben, die zum Teil auch in Bezug auf politischen Entscheidungsbedarf von Bedeutung sind.

 

Ausgangs- und Bezugspunkt nahezu aller Prüfungsbemerkungen ist die desolate Finanzsituation des Landkreises Lüneburg. Ein bis Ende 2003 aufgelaufener Fehlbetrag von 83 Mio. € im Verwaltungshaushalt – Schulden, denen keine Vermögenswerte gegenüberstehen – bedingt zwingend weitere Konsolidierungs- und Wirtschaftlichkeitserfolge. Das KPA erkennt die erzielten Erfolge im Bereich der Konsolidierung, der Verwaltungsreform, der Organisation und der Personalwirtschaft ausdrücklich an, macht aber auch deutlich, in welchen Bereichen es weitere Potenziale sieht. Die Prüfer stellen realistischerweise auch dar, dass das mittel- bis langfristige Erreichen eines ausgeglichenen Haushaltes von Faktoren abhängt, die der Landkreis nicht selbst in der Hand hat.

 

Zu den einzelnen Handlungsfeldern:

 

Organisationsuntersuchungen, Prozessoptimierungen: (Textziffer (TZ): 222, 258 ff.): Geschäftsprozessoptimierungen/Organisationsuntersuchungen werden neben der Aufgabenkritik auch von der Verwaltung als notwendige Instrumente für eine Konsolidierung erachtet. Treffend hier auch die Feststellung des KPA, dass pauschale Forderungen nach Stellenabbau nicht angezeigt sind, sondern der Landkreis sich in einem Spannungsfeld zwischen Aufgabenzuwachs und Haushaltskonsolidierung befindet. Die Gefahr, dass Kernaufgaben der Organisation beim Landkreis nicht mehr in ausreichender Form wahrgenommen werden können, da der zuständige Steuerungsdienst hierfür keine nennenswerten Kapazitäten vorhält, wird von der Verwaltung so nicht gesehen. Die Beschäftigten in diesem Bereich verfügen über gute Kenntnisse und können auf einen ansprechenden Erfahrungsschatz bauen. Inwieweit eine Intensivierung in diesem Bereich nötig erscheint, wird auch von der weiteren Entwicklung des Controllings und des sich daraus ggf. ergebenden Handlungsbedarfes ergeben.

 

Entwicklung des Zuschussbedarfes an die Stadt Lüneburg im Rahmen des Finanzvertrages TZ: 274 ff.): Das KPA stellt hier die Forderung nach einer Fachaufsicht, einheitlichen Standards und eines einheitlichen Controllings auf. Die Verwaltung sieht unabhängig von punktuellen Erfolgen in diesem Bereich ebenfalls das Erfordernis, hier die Ausgestaltung der Beziehungen zwischen Stadt und Landkreis Lüneburg neu zu regeln. Sinnvoll für die Wahrnehmung der Handlungs- und Finanzverantwortung wären in den Bereichen Sozial- und Jugendhilfe direkte Steuerungsmöglichkeiten oder im Rahmen eines Datenabgleichs Zugriffsmöglichkeiten auf die städtische EDV. Unter dem Blickwinkel einer optimalen Steuerung der Aufgaben wäre die Wahrnehmung in einer Hand eine geeignete Lösung. Im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Hartz IV Gesetze (Zusammenlegung Arbeitslosen- und Sozialhilfe) ergibt sich die Möglichkeit dieses Handlungsfeld neu zu regeln.   

 

Kostenrechnende und sonstige Einrichtungen, die Kostenrechnungen führen (TZ: 315 ff.):

Rettungsdienst: Im Bereich des Rettungsdienstes wird der Landkreis die Beauftragung des Rettungsdienstes mit Kassengeschäften auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten einer Prüfung unterziehen. Im Rahmen der Entgeltvereinbarungen werden die Prüfungsbemerkungen unterstützend herangezogen.

 

Abfallentsorgung: Es ist Ziel der Verwaltung, ein geeignetes Beteiligungscontrolling aufzubauen, um in diesem, aber auch in anderen Beteiligungsbereichen eine geeignete zielorientierte Steuerung zu ermöglichen. Speziell im Bereich der Abfallentsorgung wird für die zukünftige  Gebührenkalkulation auf eine nachvollziehbare Kostenkalkulation der GfA für die Deponierung bestanden.

 

Öffentliches Auftragswesen (TZ: 366 ff.): Die Verwaltung sieht ebenfalls die Verpflichtung, im Rahmen der Fürsorgepflicht für ihre Beschäftigten und zur Prävention geeignete organisatorische Maßnahmen im Bereich des öffentlichen Auftragswesens zu prüfen und umzusetzen.

Im Bereich der IT-Ausstattung werden zukünftig unterschiedliche Finanzierungsmodelle geprüft, wobei anzumerken ist, dass sich insbesondere im IT-Bereich mit seinen relativ kurzen Geräte-Einsatzzeiten ein Leasing bewährt hat.

 

Freiwillige Ausgaben (TZ 379 ff.):

Theater: Die Verwaltung hält es ebenfalls für erforderlich, den Umfang der Förderung der Theater Lüneburg GmbH einer Prüfung zu unterziehen. Eine Finanzanalyse der Kostensituation des Theaters kann hierfür die erforderlichen Daten bereitstellen. Konsolidierungsbemühungen im Theaterbereich haben in Deutschland sehr unterschiedliche und z. T. sehr kreative Lösungsansätze hervorgebracht. Ob eine Spartenreduzierung der geeignete Hebel ist, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Mit der Stadt Lüneburg und der Theater Lüneburg GmbH sollte idealerweise eine gemeinsame Zielsetzung und Vorgehensweise abgesprochen werden. Ggf. liefert auch ein Benchmarking mit anderen Häusern oder eine externe Organisationsuntersuchung die erforderlichen Potenziale.

 

Volkshochschule: Das KPA weist auf die Nutzung von Synergiepotenzialen bei einer Fusion der Volkshochschulen hin. Die völlig unterschiedlichen Konzeptionen der Volkshochschulen erzwingen eine sehr differenzierte Betrachtungsweise, die nur mit einer sehr detaillierten Analyse der Ausgangssituation und ggfs. darauf basierenden Vereinbarungen zu einer gleichmäßigen Verteilung der Synergieeffekte auf die Träger führt. Bei allen Möglichkeiten muss es das Ziel bleiben, da ehrenamtliche Engagement für die Arbeit der KVHS zu bewahren.

 

Kreisbibliothek: Der jährliche Zuschussbedarf für die Kreisbibliothek ist auch nach der erfolgten Konsolidierung in diesem Bereich beträchtlich. Über den Erhalt dieser Einrichtung ist im Blick auf die eingangs beschriebene Haushaltssituation in der Tat zu entscheiden. Unter dem Aspekt der Personalentwicklung ist dann ggf. über eine Umschulung/Qualifikation des betroffenen Personals für andere Aufgabenbereiche im Hause nachzudenken.

 

Lehrschwimmbecken: Für das Lehrschwimmbecken Oedeme erstellt die Verwaltung den geforderten Kostenvergleich als Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen.

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