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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.

Vorlage - 2004/103  

Betreff: Flächendeckende Einführung des sozialräumlichen Vertragssystems im Bereich der ambulanten Hilfen im Landkreis Lüneburg - Jahresberichte 2007
Status:öffentlichVorlage-Art:Berichtsvorlage
Verantwortlich:Zenker-Bruns
Federführend:Jugendhilfe und Sport Bearbeiter/-in: Bendler, Kerstin
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
09.06.2004 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   
Jugendhilfeausschuss
15.09.2004 
Jugendhilfeausschuss geändert beschlossen   
Jugendhilfeausschuss
26.01.2005 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   
Jugendhilfeausschuss
05.07.2005 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   
Jugendhilfeausschuss
22.11.2005 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
29.05.2006    Kreisausschuss      
Jugendhilfeausschuss
14.02.2006 
Jugendhilfeausschuss geändert beschlossen   
Jugendhilfeausschuss
19.04.2006 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss
04.09.2006    Kreisausschuss      
Jugendhilfeausschuss
13.07.2006 
Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen   
Jugendhilfeausschuss
11.06.2007 
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen   
Jugendhilfeausschuss
08.04.2008 
Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis genommen   

Anlage/n
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
AG Freie Wohlfahrt-04-02-25-B PDF-Dokument
ZusammenfassungÜbersicht der Sozialraumprojekte 2008 PDF-Dokument
Adendorf - Jahresbericht 2007  
Amelinghausen Jahresbericht 2007  
Bardowick Jahresbericht 2007  
Bleckede Jahresbericht 2007  
Dahlenburg Jahresbericht 2007  
Gellersen Jahresbericht 2007  
Ostheide Jahresbericht 2007  
Scharnebeck Jahresbericht 2007  
Amt Neuhaus Jahresbericht 2007  

Anlage/n:

Anlage/n:

30.01.2006: Konzeptskizze

30.01.2006: Beschluss des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom 20.12.2005

13.07.2006: Vertragsentwurf nebst Anlagen

11.06.2007: Projektberichte Adendorf, Amelinghausen, Amt Neuhaus,  Bardowick, Bleckede,

                   Dahlenburg, Gellersen, Ostheide, Scharnebeck

17.09.2007: Konzept Caritasverband Lüneburg

08.04.2008: Jahresberichte (nur als Download), Übersichtstabelle

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 AG Freie Wohlfahrt-04-02-25-B (45 KB) PDF-Dokument (49 KB)    
Anlage 2 2 ZusammenfassungÜbersicht der Sozialraumprojekte 2008 (36 KB) PDF-Dokument (16 KB)    
Anlage 3 3 Adendorf - Jahresbericht 2007 (172 KB)      
Anlage 4 4 Amelinghausen Jahresbericht 2007 (233 KB)      
Anlage 5 5 Bardowick Jahresbericht 2007 (173 KB)      
Anlage 6 6 Bleckede Jahresbericht 2007 (198 KB)      
Anlage 7 7 Dahlenburg Jahresbericht 2007 (348 KB)      
Anlage 8 8 Gellersen Jahresbericht 2007 (171 KB)      
Anlage 9 9 Ostheide Jahresbericht 2007 (2332 KB)      
Anlage 10 10 Scharnebeck Jahresbericht 2007 (263 KB)      
Anlage 11 11 Amt Neuhaus Jahresbericht 2007 (120 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt

 

1.       die grundsätzliche flächendeckende Einführung der sozialräumlichen Umgestaltung der ambulanten erzieherischen Hilfen im Landkreis Lüneburg, orientiert an den von der Verwaltung aufgestellten Eckpunkten.

2.       die Zurückstellung einer abschließenden Entscheidung über das Procedere eines zukünftigen Vertragsschlusses mit freien Trägern bis zu einer Diskussion der von den freien Trägern erwarteten Stellungnahme zu dem Schreiben des Fachdienstes Jugendhilfe und Sport vom 25.02.2004.

 

Ergänzender Beschlussvorschlag zum Jugendhilfeausschuss am 15.09.2004:

Seitens der Verwaltung erfolgt kein eigener Beschlussvorschlag. Es ist jedoch ein eindeutiges Signal notwendig, welche weiteren Leistungsanbieter ggf. neben den freien Trägern an der sozialräumlichen Umgestaltung zu beteiligen sind.

 

Ergänzender Beschlussvorschlag zum Jugendhilfeausschuss am 26.01.2005:

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die für die Konzepteinholung bei den Leistungsanbietern erforderlichen Eckpunktepapiere, so weit dies noch nicht geschehen ist, fertigzustellen und zeitnah an die Leistungsanbieter zu versenden.

Den Leistungsanbietern wird damit Gelegenheit gegeben, innerhalb einer Frist von sechs Wochen Konzepte an den Landkreis Lüneburg für einen einzelnen oder auch mehrere Sozialräume einzureichen.

Für die Sichtung der eingehenden Konzepte und die Vorbereitung einer Beschlussvorlage für die nächste Fachausschusssitzung wird ein Gremium gebildet.

 

Ergänzender Beschlussvorschlag zum Jugendhilfeausschuss am 05.07.2005:

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, mit folgenden Trägern für die genannten Sozialräume

 

Nr.

Sozialraum:

Vorschlag:

1.

Gemeinde Adendorf

Arbeiterwohlfahrt

2.

Samtgemeinde Bardowick

Samtgemeinde Bardowick/Kinderhaus Wittorf

3.

Samtgemeinde Gellersen

Albatros e. V.

4.

Samtgemeinde Amelinghausen

Samtgemeinde Amelinghausen/Gudrun Hofmann

5.

Samtgemeinde Ostheide

Diakonieverband/VSE

6.

Samtgemeinde Scharnebeck

Päd In  e. V.

 

Vertragsverhandlungen zu führen und das Verhandlungsergebnis im Herbst 2005 erneut dem Fachausschuss zur weiteren Entscheidung vorzulegen.

 

Ergänzender Beschlussvorschlag zum Jugendhilfeausschuss am 22.11.2005:

Die Verwaltung erhält das Mandat, entsprechende Verträge mit den Sozialraumpartnern im Rahmen der bisher gültigen Standards für Sozialraumverträge und das Berichtswesen unabhängig von einer nochmaligen Fachausschusssitzung zu schließen. Die Verwaltung wird verpflichtet, über den Stand der Vertragsverhandlungen bzw. insbesondere den Abschluss von Verträgen in der nächsten Fachausschusssitzung zu berichten.

 

Ergänzender Beschlussvorschlag zum Jugendhilfeausschuss am 14.02.2006:

Der Jugendhilfeausschuss hält an seiner strategischen Entscheidung zur sozialräumlichen Umgestaltung der Jugendhilfe fest. Unter Beachtung der im Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 20.12.2005 gegebenen Rahmenbedingungen beauftragt er die Verwaltung umgehend mit der Planung und vertraglichen Umsetzung  präventiver sozialpädagogischer Netzwerke in den einzelnen Sozialräumen. Erklärtes Ziel dieser Netzwerke ist die möglichst bedarfsgerechte unbürokratische Erbringung sozialpädagogischer Leistungen für Kinder, Jugendliche und Familien im Rahmen der Jugendarbeit (§ 11 KJHG), der Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16 KJHG) sowie der Erziehungsberatung (§ 28 KJHG).Hierbei soll eine enge Vernetzung aller für eine sinnvolle Leistungserbringung erforderlichen sozialen Einrichtungen in den jeweiligen Sozialräumen erfolgen.

 

Zielerreichungskriterium für die Effektivität der aufzubauenden sozialpädagogischen Netzwerke ist der Rückgang der Erforderlichkeit von Hilfen zur Erziehung.

 

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 31.03.2006 zum Jugendhilfeausschuss am 19.04.2006:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Vertragsschluss in den fünf genannten Gemeinden und Samtgemeinden mit den vorgeschlagenen freien Träger auf der dargestellten vertraglichen Basis zu.

 

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 27.06.2006 zum Jugendhilfeausschuss am 13.07.2006:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem vorgelegten Vertrag mit der Samtgemeinde Amelinghausen zu.

 

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 18.07.2006 zum Kreisausschuss am 04.09.2006:

Der Kreisausschuss nimmt den Vertragsentwurf für das Sozialraumprojekt Amelinghausen zustimmend zur Kenntnis.

Sachlage:

Sachlage:

Zurzeit wird auf Grundlage sozialräumlicher Kontrakte mit freien Trägern in drei Bereichen im Landkreis Lüneburg gearbeitet. Dies sind:

 

§         Gemeinde Amt Neuhaus

§         Samtgemeinde Dahlenburg

§         Stadt Bleckede

 

Im Zuge der Ausschreibung des Projekts in der Stadt Bleckede wurde deutlich, dass eine weitere „scheibchenweise“ Vergabe von Sozialräumen durch den Landkreis Lüneburg an verschiedene freie Träger ohne eine Grundsatzentscheidung weder politisch gewollt noch von Seiten der freien Träger als förderlich für die Schaffung von Planungssicherheit angesehen wird.

 

Wie von der Verwaltung in der Sitzung am 17.02.2004 bereits mitgeteilt, hat sich die Verwaltung in einem Eckpunkte-Papier an die in der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege organisierten freien Träger der Jugendhilfe gewandt. Dieses Schreiben ist als Anlage beigefügt.

 

Eine Antwort der Träger der freien Wohlfahrtspflege liegt zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch nicht vor, wird aber nach Mitteilung der freien Träger bis 30.6.04 erwartet.

Aus informellen Gesprächen wurde jedoch erfahren, dass ein konstruktiver Umgang mit dem Eckpunkte-Papier bereits in Diskussionen der freien Träger untereinander gepflegt wurde. Die freien Träger der Jugendhilfe sind bemüht, dem Landkreis Lüneburg ihrerseits ein gemeinsames Organisationskonzept aus Sicht der freien Träger vorzulegen.

 

Zwischenzeitlich ist auch in einem Fall ein freiberuflich tätiger Sozialarbeiter/-pädagoge/ eine freiberuflich tätige Sozialarbeiterin/-pädagogin an den Landkreis Lüneburg herangetreten und hat sein/ihr grundsätzliches Interesse an einer möglichen Kontraktübernahme signalisiert.

Zur Erinnerung sei hier noch einmal erwähnt, dass in den Vorbereitungen der Sozialräume Samtgemeinde Dahlenburg und Bleckede die Bitte um Konzepteinreichung seitens der freien Träger auch an die Freiberufler, so weit sie im ambulanten Bereich tätig sind, versandt wurde. Auf die genannten zwei Sozialräume erfolgten jedoch keine Konzepteinreichungen von dieser Seite.

 

Einer transparenten Informationspraxis folgend werden bzw. wurden die freiberuflich Tätigen im Bereich der ambulanten Erziehungshilfen über die von der Verwaltung aufgestellten Eckpunkte in ähnlicher Form wie die freien Träger informiert.

 

Um den zurzeit laufenden Diskussionsprozess auf eine konstruktive Basis zu stellen, schlägt die Verwaltung vor, dass der Jugendhilfeausschuss grundsätzlich die flächendeckende Einführung des sozialräumlichen Kontraktprinzips gemäß der aufgestellten Eckpunkte beschließt.

 

Der Dynamik des Diskussionsprozesses Rechnung tragend sind zukünftige Veränderungen des Konzepts nach wie vor möglich. Dies betrifft insbesondere die Frage:

 

§         Umfang und Größe von Kontraktbereichen (zum Beispiel Zusammenlegung von Samtgemeinden)

§         Form der Angebotseinholung

 

Insbesondere zu letzterem Punkt sollte der Diskussionsprozess mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege abgewartet werden. Sollte von dieser Seite ein Konsenspapier vorgelegt werden, ist dies im Hinblick auf die Bedürfnisse und Sichtweise des Landkreises Lüneburg kritisch zu prüfen. Auf das bisherige Verfahren in Bezug auf die Konzepteinholung bei allen freien Trägern jeweils konkret für den einzelnen Kontraktbereich sollte nur dann verzichtet werden, wenn die vom Landkreis Lüneburg erwarteten qualitativen Standards im Rahmen eines Konsenspapiers befriedigend erfüllt werden.

 

Zur näheren Erläuterung bzw. der Beantwortung von Fragen steht die Verwaltung im Rahmen der Sitzung zur Verfügung.

 

Ergänzende Sachlage vom 15.09.2004:

Wie bereits in der letzten Sitzung angekündigt liegt nunmehr eine Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege und aller in ihr organisierten freien Träger der Jugendhilfe vor.

 

Im Rahmen der internen Gespräche der Arbeitsgemeinschaft ist es dieser gelungen, ein flächendeckendes Konzept aus Sicht der freien Wohlfahrtspflege für die sozialräumliche Orientierung der ambulanten Jugendhilfe aufzustellen.

 

Das Konzept der freien Wohlfahrtspflege sieht vor, dass alle Samt- bzw. Einheitsgemeinden von einem Träger bzw. in einigen Fällen auch von Trägerverbünden (jeweils zwei Träger) versorgt werden sollen.

 

Die Arbeitsgemeinschaft hat bereits eine namentliche Festlegung von bestimmten Samtgemeinden und bestimmten freien Trägern vorgenommen. Diese Festlegung hat die Arbeitsgemeinschaft auch jeweils begründet.  Die Begründung erfolgt aus Sicht der freien Wohlfahrtsverbände und geht insoweit noch nicht auf spezielle Erfordernisse des jeweiligen Samtgemeinde- bzw. Einheitsgemeindebereichs ein, so weit sie aus Sicht des öffentlichen Jugendhilfeträgers ggf. erforderlich sind. Dies konnte auch noch nicht geschehen, da eine entsprechende Aufbereitung durch den Fachdienst 51 analog eines Eckpunkte-Papiers, wie z.B. für den Sozialraum Bleckede,  zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt.

 

Die zurzeit von den Trägern der freien Wohlfahrtspflege vorgelegten Projektskizzen  bieten jedoch nach Auffassung des Fachdienstes Grundlage für weitergehende konkretere Gespräche.

 

Wie sich in - der letzten Jugendhilfeausschusssitzung auch schon andeutete haben sich nunmehr auch Interessenverbände der freiberuflich tätigen Sozialarbeiter und Sozialpädagogen, die in der Vergangenheit und in der Gegenwart ambulante Erziehungshilfen im Auftrag des Jugendamts ausführen, gemeldet. In den Meinungsäußerungen dieser Interessenverbände wird im Wesentlichen an der formalen Vorgehensweise der bisherigen Sozialraumeinführung und insbesondere der Beteiligung der Freiberufler Kritik geübt. Eine in gleicher Form wie die von den freien Wohlfahrtsverbänden eingereichte konzeptionelle Vorstellung wird von dieser Seite zurzeit noch nicht vorgelegt. Hier bleibt nach wie vor offen, inwieweit die freiberuflich Tätigen, die zurzeit jeder für sich als Einzelne freiberuflich arbeiten, sich im Rahmen einer Kontraktübernahme neu orientieren bzw. organisieren wollen (zum Beispiel GmbH, e.V., etc.). Dieses wäre aus Sicht der Verwaltung erforderlich, um zum einen auf größere personelle Ressourcen zurückgreifen zu können, andererseits auch, um einen mittelfristig kontinuierlich arbeitenden Vertragspartner zu gewinnen.

 

Um hier Bewegung in einen Diskussionsprozess zu bekommen, wird den freiberuflich Tätigen bzw. ihren Interessenverbänden ein Gespräch angeboten werden. Die Ergebnisse des Gespräches werden von der Verwaltung in der Sitzung, so weit möglich, mündlich vorgetragen.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist derzeit folgende grundsätzliche Frage zu klären:

 

Soll die weitere flächendeckende Umsetzung der sozialräumlichen Umgestaltung der ambulanten erzieherischen Hilfen allein mit den freien Trägern der Wohlfahrtspflege erfolgen oder sollen auch andere potenzielle Anbieter, hier unter anderem die freiberuflich Tätigen, einbezogen werden?

 

Aus der Beantwortung dieser grundsätzlichen Fragen ergeben sich im Weiteren dann unterschiedliche Arbeitsschritte:

 

Sollte eine Umsetzung allein auf der Basis der freien Träger der Wohlfahrtspflege erfolgen, so schlägt die Verwaltung vor, auf der Grundlage des zurzeit vorliegenden Papiers der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege mit dieser Sozialraum für Sozialraum konkrete konzeptionelle Gespräche zu führen.  So weit diese dann zu befriedigenden Ergebnissen kommen, sollte dies in Vertragsverhandlungen münden, an deren Ende dann jeweils der Abschluss eines Kontrakts für den jeweiligen Sozialraum mit dem jeweiligen freien Träger bzw. Trägerverbund steht.

 

Sollten neben den freien Trägern aber auch andere potenzielle Leistungserbringer einbezogen werden, so schlägt die Verwaltung vor, das klassische Verfahren, wie es bereits für die Bereiche Dahlenburg und Bleckede zur Anwendung kam, anzuwenden. Hierzu würde der Fachdienst für die einzelnen Sozialräume oder, so weit er es für erforderlich hält, für die Verbindung mehrerer Gemeinden zum einem Projektraum jeweils bei allen potenziellen Leistungserbringern Angebote einholen und sich dann  im Rahmen eines Auswahlverfahrens für einen Anbieter entscheiden, mit dem dann konkret ein Vertrag erarbeitet und geschlossen werden sollte.

 

Als eine Variante käme noch in Frage, dass in erster Linie Gespräche mit den freien Trägern der Wohlfahrtspflege geführt werden und erst bei einem Scheitern dieser Gespräche Angebote weiterer Leistungserbringer eingeholt werden.

 

Aus fachlicher Sicht sind alle skizzierten Lösungen grundsätzlich möglich. Da es sich hier in erster Linie um eine (sozial-)politische Entscheidung handelt, erfolgt seitens der Verwaltung keine Beschlussempfehlung.

 

Gleichwohl erwartet die Verwaltung seitens des Fachausschusses ein klares, Richtung gebendes Signal.

 

Ergänzende Sachlage vom 26.01.2005:

Auf der Grundlage der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 15.09.2004 wurde die Vorbereitung für das Einholen von Konzeptvorschlägen für die projektierten Sozialräume seitens des Fachdienstes  in Angriff genommen.

Neben dem Zusammenstellen von den jeweiligen Raum beschreibenden Grunddaten, wurden im Rahmen dieser Arbeiten alle Gemeinden über die Samtgemeinden informiert und erhielten die Möglichkeit ihre Vorstellungen zu den einzelnen Projekträumen mit einzubringen. Ein großer Teil der Gemeinden hat von dieser Möglichkeit, wenn auch im unterschiedlichen Umfang, Gebraucht gemacht.

 

Die Grundlage für das weitere Verfahren ist die Erstellung bzw. Fertigstellung so genannter Eckpunktepapiere. In Analogie zum Verfahren für den Sozialraum Stadt Bleckede werden in dem Eckpunktepapier wesentliche, den Sozialraum charakterisierende Grunddaten (Einwohner, soziale Infrastruktur, Anzahl der zurzeit laufenden Hilfen, etc.) zusammengefasst und darüber hinaus bestimmte strukturelle Vorstellungen des Landkreises wie zentrales Beratungszentrum und/oder dezentrale Angebotsstrukturen zusammengefasst. Die Stellungnahmen der Gemeinden sollen hier ebenfalls in geeigneter Form Eingang finden.

 

 

Das Eckpunktepapier gibt den Anbietern (freien Trägern und freiberuflich Tätigen) die Möglichkeit, eine situationsangemessene Aufstellung eines Konzepts zu erarbeiten und dieses dem Landkreis zuzuleiten.

 

In einem weiteren Schritt wird dann seitens des Landkreises eine Auswahl unter den eingereichten Konzeptvorschlägen getroffen und konkrete Verhandlungen mit einem Träger mit dem Ziel eines Vertragsabschlusses geführt.

 

Im Hinblick auf die räumliche Gestaltung der Sozialraumprojekte hat sich nach Rückmeldung der Gemeinden der Gedanke dahin gehend verfestigt, die bereits im Schreiben an die freien Träger skizzierte Orientierung an den Samtgemeindegrenzen beizubehalten.

 

Alle Samtgemeinden, die ggf. – hier war in der Regel der Gesichtspunkt der Budgethöhe entscheidend – von einer Zusammenlegung mit anderen Samtgemeinden zu einem Projektraum oder von einer Durchschneidung von Samtgemeinden und Zusammenlegung mit anderen Projekträumen betroffen sein könnten, haben sich eindeutig für eine ganzheitliche Betrachtung des einzelnen Samtgemeindebereichs und gegen eine wie auch immer geartete Schneidung und /oder Zusammenlegung ausgesprochen.

 

Nach Auffassung des Fachdienstes sollte, um das in vielen Schreiben der Samtgemeinden deutlich gewordene große Engagement für eine Sozialraumorientierung nicht zu schwächen, diesem Wunsch Rechnung getragen werden. Der Fachdienst schlägt daher vor, sowohl die Aufstellung der Eckpunktepapiere als auch das Einholen der Konzepte sozialräumlich auf das Gebiet einer jeweiligen Samtgemeinde/Einheitsgemeinde zu begrenzen. Grundsätzlich sind hier nach Auffassung des Fachdienstes auch Optionen für eine weiter in der Zukunft liegende engere Kooperation von Sozialräumen untereinander, so weit dies auch gerade in wirtschaftlicher Hinsicht sinnvoll ist, nicht verbaut.

 

Im Hinblick auf das Auswahlverfahren schlägt der Fachdienst weiter vor, dies nach bekanntem Muster wie in den Fällen der Sozialräume Bleckede und Dahlenburg zu praktizieren. Das heißt, dass ein Auswahlgremium, bestehend aus Vertretern der Verwaltung, der Politik und der betroffenen Samtgemeinde eine Vorauswahl bzw. ein Ranking der eingereichten Konzeptvorschläge vornimmt und dies dann im Hinblick auf eine Zustimmung zu Vertragsverhandlungen dem Fachausschuss zur Entscheidung vorlegt.

 

Die oben erwähnten Eckpunktepapiere liegen fast fertig gestellt für alle genannten Sozialräume vor. Es ist insoweit bei vorsichtiger Einschätzung der zeitlichen Ressourcen möglich, die Eckpunktepapier für alle Sozialräume zeitnah zusammenhängend voraussichtlich Ende Januar/Anfang Februar an die entsprechenden Anbieter weiterzuleiten. Hinsichtlich einer Rücklauffrist für das Einreichen der Konzepte hält der Fachdienst eine Sechs-Wochen-Frist für ausreichend, da in der Regel alle in Frage kommenden Anbieter bereits durch den erfolgten Diskussionsprozess hinlänglich auf diese Aufgaben vorbereitet sind.

 

Eine Auswahl der Konzepte bzw. ein Ranking könnte dann Ende März 2005 erstellt werden, so dass ggf. in einer weiteren Fachausschusssitzung im April 2005 Entscheidungen über die Frage, mit wem Vertragsverhandlungen geführt werden sollen, getroffen werden können.

 

Ergänzende Sachlage für den Jugendhilfeausschuss am 05.07.2005:

Auf der Grundlage des Beschlusses aus der letzten Jugendhilfeausschusssitzung wurden die freien Träger der Jugendhilfe und die im Bereich der ambulanten Jugendhilfe freiberuflich tätigen Sozialarbeiter vom Landkreis aufgefordert, bis zum 6. Mai 2005 Konzeptvorschläge für eine sozialräumliche Bearbeitung der ambulanten Hilfen in den  vom Landkreis Lüneburg vordefinierten Sozialräumen einzureichen.

 

Von dieser Möglichkeit machten insgesamt neun freie Träger und zwei Samtgemeinden Gebrauch. In zwei Samtgemeinden hat ein Trägerverbund, bestehend aus dem VSE und dem Diakonieverband Lüneburg ein kooperiertes Angebot abgegeben.

 

Von dem vom Landkreis Lüneburg genannten sieben Sozialräumen wurden Konzeptvorschläge für sechs Sozialräume abgegeben. Für den Bereich der Samtgemeinde Ilmenau wurde kein Konzeptvorschlag eingereicht. Pro Sozialraum wurden zwischen einem und drei Konzeptvorschläge übersandt.

 

Am 31.05.2005 und 01.06.2005 wurde den die Konzepte einreichenden Trägern Gelegenheit gegeben, im Rahmen einer Kurzpräsentation die wesentlichen Inhalte ihres Konzeptvorschlags noch einmal zu erläutern und darüber hinaus einem Gremium (Präsentationsgruppe), bestehend aus Mitarbeitern des Fachdienstes, der Verwaltungsleitung und des Fachausschusses, zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung zu stehen.

 

Die Präsentationsgruppe traf nach intensiver Diskussion im Anschluss an die jeweiligen Präsentationen durch die freien Träger eine Entscheidung, mit wem in welchem Sozialraum erstrangig Vertragsverhandlungen für einen Sozialraumkontrakt geführt werden sollen.

 

Neben den genannten Vertretern des Fachausschusses und der Verwaltung nahmen für den jeweiligen Sozialraum auch Vertreter der Samt- bzw. Einheitsgemeinde an der Diskussion teil. In zwei Fällen, in denen sich die Samtgemeindeverwaltungen als eigene Träger (in Kooperation mit einem freuen Träger bzw. einer Freiberuflerin) beworben hat, nahmen absprachegemäß diese Gemeinden an der Entscheidungsfindung nicht teil.

 

Für die Entscheidung durch die Präsentationsgruppe waren unter anderem folgende Kriterien von Bedeutung:

 

-          Aufgreifen der im Eckpunktepapier genannten sozialräumlichen Aspekte/Vorgaben
(zum Beispiel Sozialraumkonferenz)

-          Kenntnisse über den Sozialraum/Kontakte im Sozialraum

-          Klarheit des organisatorischen Konzepts/Umsetzung

-          Transparenz über den personellen Aufbau bzw. das beabsichtigt einzusetzende Personal

-          bisherige Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit dem Träger

-          Sicht der Rolle des Jugendamts/Zusammenarbeit mit dem Jugendamt

 

Sowohl Verwaltung als auch Vertreter des Fachausschusses waren sich darin einig, dass der Vorschlag eines Sozialraumträgers gegen den erklärten Willen der jeweiligen Gemeinde/Samtgemeinde vermieden werden sollte. Dieser Aspekt hat insoweit Bedeutung, da die Samt-/Gemeindeverwaltungen, aber auch ihr zuzurechnende Einrichtungen wie die Jugendpflege und Kindergärten enge Kooperationspartner in einem sozialräumlichen Konzept sein sollten.

 

Alle Konzept einreichenden freien Träger sind dem Fachdienst Jugendhilfe und Sport und seinen Mitarbeitern aus langjähriger Zusammenarbeit bekannt. Ihre fachliche Eignung für die Übernahme der von ihnen erwarteten Leistungen steht grundsätzlich außer Frage. Die genannten Träger sind unter der zurzeit gültigen Arbeitsstruktur bereits mit den Jugendhilfefällen in der Fläche des Landkreises Lüneburg befasst.

 

Von besonderem Interesse waren die zwei von Samtgemeinden eingereichten Konzepte. Beide Samtgemeinden haben bereits langjährige Erfahrungen in dem Arbeitsfeld Jugendarbeit, jedoch nicht im klassischen Arbeitsfeld Jugendhilfe. Auf der anderen Seite wurde von der Präsentationsgruppe auch nicht verkannt, dass gerade im sozialräumlichen Kontext die beiden Bereiche Jugendarbeit und Jugendhilfe stärker aufeinander bezogen werden sollten. Darüber hinaus haben sich beide Samtgemeinden kompetenter Partner versichert. Die Samtgemeinde Bardowick hat für ihr Konzept das Kinderhaus Wittorf gewonnen. Das Kinderhaus Wittorf ist im Fachdienst Jugendhilfe und Sport ebenfalls aus langjähriger Zusammenarbeit als fachlich kompetenter Erbringer von Leistungen in der ambulanten Jugendhilfe, aber auch stationären Jugendhilfe bekannt.

 

Das Konzept der Samtgemeinde Amelinghausen bezieht als Partner eine seit Jahren auch im Bereich Amelinghausen freiberuflich tätige Sozialarbeiterin mit ein. Diese Fachkraft ist dem Fachdienst Jugendhilfe und Sport bereits seit langem bekannt, auch hier bestehen keine Bedenken hinsichtlich ihrer fachlichen Eignung und Erfahrung.

 

Die Präsentationsgruppe schlägt beide Projekte für weitergehende Vertragsverhandlungen vor, da hier bereits in der Bewerbung das gesamte Leistungsspektrum einer Gemeinde/Samtgemeinde in eine Vertragskonstruktion eingebracht wird. In der Präsentation ließen beide Samtgemeinden und ihre Partner ein außergewöhnliches hohes Maß an Engagement und Einsatzbereitschaft erkennen.

 

Folgende Träger werden für die im Weiteren genannten Sozialräume von der „Präsentationsgruppe“ vorgeschlagen:

 

Nr.

Sozialraum:

Vorschlag:

1.

Gemeinde Adendorf

Arbeiterwohlfahrt

2.

Samtgemeinde Bardowick

Samtgemeinde Bardowick/Kinderhaus Wittorf

3.

Samtgemeinde Gellersen

Albatros e. V.

4.

Samtgemeinde Amelinghausen

Samtgemeinde Amelinghausen/Gudrun Hofmann

5.

Samtgemeinde Ostheide

Diakonieverband/VSE

6.

Samtgemeinde Scharnebeck

Päd In  e. V.

 

Nach der Entscheidung durch den Fachausschusses erfolgt mit den vorgeschlagenen Trägern im Rahmen von Vertragsverhandlungen eine Konkretisierung ihrer Angebote bezüglich der Leistungen und Pflichten. Die Vertragsverhandlungen sollen bis Oktober 2005 abgeschlossen sein, die entsprechend fertigen Verträge sollen dann dem Fachausschuss erneut zur endgültigen Entscheidung vorgelegt werden.

 

Ergänzende Sachlage für den Jugendhilfeausschuss am 22.11.2005:

Auf Grundlage des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses wurden Vertragsverhandlungen mit den ausgewählten freien Trägern in den einzelnen Sozialräumen geführt. Grundlage für die Vertragsverhandlungen waren die weiterentwickelten Vertragstexte aus den Sozialräumen Neuhaus, Bleckede und Dahlenburg sowie das derzeit in diesen Räumen praktizierte Dokumentations- und  Berichtswesen.

 

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage liegt ein bereits unterschriebenes Exemplar des Vertrags durch die Samtgemeinde Bardowick/Kinderhaus Wittorf vor. Von der Samtgemeinde Amelinghausen habe ich durch den Samtgemeindebürgermeister Herrn Völker ebenfalls ein positives Signal zur Zustimmung zu der vom Landkreis vorgeschlagenen Vertragsgrundlage erhalten. Für den Sozialraum Ostheide hat der VSE auch im Namen und Auftrag des Diakonieverbands mitgeteilt, dass eine Bewertung bzw. grundsätzliche Akzeptanz der vorgelegten Leistungsvereinbarung auf Grund der noch ausstehenden rechtlichen Überprüfung nicht möglich ist. Unabhängig davon werden jedoch auch einige Anregungen zu dem vorgelegten Vertragstext gemacht, die hier im Einzelnen jetzt nicht wiedergegeben werden, aber zumindest ein weiteres Gespräch mit den potenziellen Vertragspartnern erfordern.

 

Weitere Rückmeldungen liegen der Verwaltung momentan nicht vor. Die Verwaltung hat den Eindruck gewonnen, dass zurzeit alle freien Träger die anstehende gerichtliche Entscheidung abwarten und ihre Haltung im Hinblick auf die vorgelegten Vertragstexte hiervon abhängig machen.

 

Im Hinblick auf das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht wird am 18.11.2005 ein mündlicher Erörterungstermin stattfinden. Die Verwaltung kann daher im Rahmen der Sitzung vom 22.11.2005 aktuelle Informationen zu geben.

 

Nach Einschätzung der Verwaltung ist im Augenblick davon auszugehen, dass der angedachte Zeitplan, der einen Beginn der Projekte zum 01.01.2006 vorsieht, im Falle einer negativen Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht zu halten ist.

 

Im Falle einer positiven Entscheidung des Verwaltungsgerichts bzw. des Oberverwaltungsgerichts (falls Beschwerde gegen die erstinstanzliche Entscheidung eingelegt wird) bittet die Verwaltung um das Mandat, ohne nochmalige vorherige Erörterung im Fachausschuss im Rahmen der getroffenen Entscheidungen Verträge mit den Sozialraumpartnern zu schließen. Sollte eine nochmalige politische Entscheidung für notwendig erachtet werden, gäbe hierzu die Vorlage der Verträge im Kreisausschuss die Möglichkeit.

 

Ergänzende Sachlage vom 18.01.2006:

Das Verwaltungsgericht Lüneburg, IV. Kammer, hat mit Beschluss vom 20.12.2005 im Wege der einstweiligen Anordnung dem Landkreis vorläufig untersagt, mit den freien Trägern Leistungsvereinbarungen zur Durchführung ambulanter Erziehungshilfen nach dem vorgelegten Vertragsentwurf abzuschließen, so weit hierin im Sinne von Ziffer 4.1 des Vertragsentwurfs die Erbringung von Leistungen der ambulanten Hilfe zur Erziehung nach §§ 29, 30, 31, 35 SGB VIII vorgesehen ist und hierfür ein Budget zur Verfügung gestellt wird.

 

Mit dieser Entscheidung ist zumindest vorläufig die geplante Einführung der Sozialräume auf der Grundlage des bisher diskutierten Vertrags flächendeckend nicht möglich.

 

Positiv ist jedoch hervorzuheben, dass ein Rechtsschutzinteresse für die bereits laufenden Sozialraumkonzepte in der Gemeinde Amt Neuhaus, der Samtgemeinde Dahlenburg und auch in Bleckede durch das Gericht nicht gesehen wurde. Insoweit kann die Arbeit in den drei genannten Bereichen ohne weitere Einschränkung im Augenblick fortgesetzt werden.

 

Sowohl die Inhalte der Anträge der Antragsteller als auch der Beschluss des Verwaltungsgerichts geben dem Landkreis aus Sicht der Verwaltung Möglichkeiten, den Sinn und Zweck der Sozialraumorientierung im Bereich der Jugendhilfe weiter zu verfolgen. Insoweit hat das Gericht nicht über die fachliche Eignung des vom Landkreis Lüneburg verfolgten Konzepts entschieden, sondern seine Entscheidung allein aus dem Blick des Schutzes des Grundrechts der Berufsfreiheit getroffen.

 

Der Landkreis verfolgt nach wie vor hier eine andere Position und ist demgemäß auch in die Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts gegangen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit das Oberverwaltungsgericht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts aufhebt.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte jedoch die Zeit und das Engagement, was gerade auch von den freien Trägern bereits in der Vorbereitung der Sozialraumarbeit gezeigt wurde, genutzt und der vorhandene Schwung nicht gebremst werden.

 

In der Anlage zu dieser Vorlage ist eine Konzeptskizze beigefügt, die aus Sicht der Verwaltung die zukünftige Entwicklungsrichtung vorgibt. Mit diesem Konzept wird die ursprüngliche, ganz zu Anfang der Sozialraumentwicklung auch immer genutzte Formulierung der wirkungsorientierten Verträge erneut aufgegriffen.

 

Ziel der vertraglichen Vereinbarung mit den freien Trägern in den jeweiligen Sozialräumen ist insoweit nicht mehr die Ableistung von bewilligten erzieherischen Hilfen gemäß §§ 27 ff., sondern die Schaffung und Zurverfügungstellung eines bedarfsgerechten und leistungsstarken sozialpädagogischen Netzwerks, das in seiner Wirkung die Erforderlichkeit von Hilfen zur Erziehung verringert.

 

Die entsprechenden Rechtsgrundlagen sind im KJHG in den stärker präventiv ausgerichteten Gesetzesnormen verankert, wie die §§ 11, 16 und etwas spezieller auch § 28.

 

Mit der vertraglichen Vereinbarung von Leistungen auf dieser Grundlage umgeht der Landkreis eine weitere Diskussion mit den Antragstellern um den Themenkomplex der Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. Die Gewährung von Hilfen nach § 27 ist insoweit nicht mehr Vertragsgegenstand mit den freien Trägern und wird insoweit weiterhin „klassisch“ bearbeitet werden Die Zuständigkeit des Allgemeinen Sozialdienstes bleibt hier insoweit – wie dies allerdings auch in der Vergangenheit der Fall war – voll umfänglich gegeben, das heißt, dass die Entscheidung über die Erforderlichkeit und die Form der Erbringung einer Hilfe zur Erziehung gemäß §§ 27 ff Entscheidung des öffentlichen Jugendhilfeträgers und im Fall des Landkreises Lüneburg des Fachdienstes Jugendhilfe und Sport bleibt.

 

Die Intention und Zielrichtung der jetzt zu vereinbarenden Verträge greift die Bedürfnis- und Bedarfslagen der Bevölkerung im Bereich der sozialpädagogischen Versorgung auf und verlagert sie in ihrer Leistungserbringung in das Feld, bevor eine erzieherische Hilfe erforderlich ist. Mit dem in der Konzeptskizze genannten drei Leistungsbereichen

 

a.       Beratung

b.      Betreuung

c.       Bildung

 

werden die auch bei der Betrachtung der Hilfen zur Erziehung wesentlichen Leistungsebenen erfasst. Das heißt, dass mit einem leistungsstarken Angebot in diesen drei Bereichen die Wahrscheinlichkeit der Erforderlichkeit zusätzlicher Hilfen zur Erziehung - im Sinne dieses Netzwerks ergänzender Hilfen - deutlich abnehmen sollte.

 

Zwischen der weiteren ggf. auftretenden Erforderlichkeit von Hilfen zur Erziehung und der Leistungsfähigkeit des sozialpädagogischen Netzes bedarf es einer engen Wechselwirkung, da ggf. ein Aufwachsen von neben dem Netzwerk zu erbringenden Hilfen zur Erziehung auf Leistungsmängel oder Leistungslücken des Netzes hinweist. Realistisch muss jedoch auch betrachtet werden, dass es neben dem beschriebenen Netzwerk bei aller Effektivität immer in dem einen oder anderen Fall auch Hilfen zur Erziehung geben wird.

 

Das generelle Zielerreichungskriterium des Zurückgehens von Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff als Ausdruck der Leistungsfähigkeit des sozialpädagogischen Netzwerks im präventiven Sinne ist jedoch als Zielerreichungskriterium als sinnvoll anzusehen.

 

Auf der Grundlage  der beigefügten Konzeptskizze werden bereits Vorgespräche mit den Sozialraumträgern geführt. Die Verwaltung führt diese Gespräche in erster Linie mit den für die alten Verträge ausgewählten jeweiligen freien Trägern für den jeweils ausgesuchten Raum. Die Verwaltung hält diesen Schritt grundsätzlich einmal  im Hinblick auf eine Verlässlichkeit in der Zusammenarbeit für sinnvoll, auf der anderen Seite jedoch aus ganz pragmatischen Gründen, da die freien Träger sich bereits inhaltlich und teilweise auch schon über konkrete Kontaktaufnahmen in den jeweiligen Sozialräumen in diese eingearbeitet haben und von daher bereits Vorleistungen erbracht wurden.

 

In den Gesprächen sollte der konkrete Umfang der einzelnen Leistungsangebote an der konkreten Bedarfslage des jeweiligen Sozialraums ermittelt werden und die entsprechenden Angebote in ihrem quantitativen Umfang festgelegt und vertraglich vereinbart werden. Hierbei ist es insbesondere wichtig, bereits parallel laufende Strukturen in den Gestaltungsprozess mit aufzunehmen. Als Beispiel sei hier genannt, dass bereits vorhandene Mittagstischangebote unterstützt werden sollten, ehe ggf. parallele Angebote über den jeweiligen freien Jugendhilfeträger eingerichtet werden. Auch einer engen Vernetzung mit den schulischen Angeboten bzw. den Angeboten von Kindertagesstätten – hier insbesondere im weiteren Ausbau dieser Kindertagesstätten im Zuge des Tagesbetreuungsausbaugesetzes – sollte in jedem Fall Rechnung getragen werden.

 

Mit der hier genannten engen Vernetzung verschiedener Leistungsbereiche der Jugendhilfe und im schulischen Bereich wird eine zentrale Förderung des 12. Jugendberichts aufgegriffen, der eine engere Verzahnung der Bereiche Erziehung und Bildung für unbedingt erforderlich hält. Aus diesem Grund wird auch der Bereich Bildung auf den Bereich der Erwachsenenbildung und hier insbesondere die Bildung der Eltern ausgedehnt. Der Bereich der Bildung wird konkret im Augenblick aus Sicht des Fachdienstes im Bereich des Elterntrainings gesehen. Hier wird gemeinsam mit den freien Trägern eine Mitarbeiterfortbildung insbesondere für Mitarbeiter der freien Träger im ersten Halbjahr 2006 stattfinden. Es ist dabei davon auszugehen, dass die freien Träger in der Lage sind, entsprechende Elterntrainingskurse (siehe hierzu Bericht Rendsburger Elterntraining, Vorlage Nr. 2005/197) in der zweiten Jahreshälfte anzubieten.

 

Im Hinblick auf die finanziellen Größenordnungen der Finanzierung der jeweiligen sozialpädagogischen Netzwerke in den einzelnen Sozialräumen geht der Fachdienst als Orientierungsgröße von den bisherigen Budgetgrößen aus. Sie können jedoch nur als grobe Orientierungsgröße gelten. Insoweit wird sich als Ergebnis der Verhandlungen Umfang und quantitative Größenordnung des jeweiligen Angebots ergeben. Hieraus ergeben sich dann auch klare Kosten, die dann auch konkret für das jeweilige Vertragswerk zur Grundlage genommen werden sollen. Hiermit ist auch eine Möglichkeit gegeben, die im Augenblick doch bestehenden starken Disparitäten der Budgetgrößen zwischen den einzelnen Sozialräumen ein Stück weit zu harmonisieren.

 

Ergänzende Sachlage vom 31.03.2006 für den Jugendhilfeausschuss am 19.04.2006:

Auf der Basis der in der Jugendhilfeausschusssitzung vom 14.02.2006 vorgestellten Konzeptskizze und den bereits von den freien Trägern erbrachten Vorüberlegungen für die sozialräumliche Umgestaltung wurden auftragsgemäß Fördervereinbarungen für den Aufbau sozialpädagogischer Netzwerke in den einzelnen Sozialräumen erarbeitet. Die in der Anlage beigefügten Vereinbarungen für die Samt-/Gemeinden Adendorf, Gellersen, Scharnebeck, Bardowick und Ostheide  sind in ihrem Inhalt und ihrem jeweiligen Personalumfang individuell auf die jeweiligen Raumerfordernisse zugeschnitten.

 

Den freien Trägern, aber auch der Verwaltung war es ein Anliegen, in den Vertragswerken so viel Dynamisierungsmöglichkeiten wie möglich und so viel Sicherung und Klarheit wie nötig zu dokumentieren. Es wurde daher ein zweiteiliges Vertragswerk gewählt. Die Fördervereinbarung regelt den personellen Einsatz und die entsprechenden Sachkosten und benennt die Gesamtkosten des jeweiligen Projekts. Darüber hinaus wird in ihr die Frage der Finanzierung geregelt.

 

In den Anlagen zur Vereinbarung werden Organisationsform und Angebotsform und ihre Inhalte genannt. Dieser Teil, so ist es in der Fördervereinbarung festgelegt, kann sich der jeweiligen Bedarfssituation dynamisch anpassen. Es gilt insoweit immer der letzte gemeinsam verabredete Organisations- und Angebotsstand und eine bedarfsgerechte Dynamisierung führt nicht automatisch zur Kündigung der Vereinbarung. Eine neue vertragliche Regelung ist insoweit nur erforderlich, wenn sich der Personaleinsatz oder die Gesamtkosten verändern.

 

In zwei Vertragswerken (Samtgemeinden Gellersen und Scharnebeck) wird eine Aufbauphase der Projekte geregelt. Diese Projekte werden somit nicht vom ersten Tag an in voller Leistung arbeiten, sondern diese volle Leistungsstärke erst im Laufe des Jahres 2006 erreichen. Auch dies ist Ausdruck einer auf den jeweiligen Sozialraum zugeschnittenen und auf die Möglichkeiten des jeweiligen Trägers abgestimmten Planung und Regelung.

 

Alle fünf genannten Vertragswerke können mit Wirkung zum 1. Mai 2006 in Kraft gesetzt werden. Zu Details wird die Verwaltung im Rahmen der Sitzung mündlich vortragen.

 

Um den Ausschuss möglichst umfassend zu informieren, werden dieser Vorlage nicht nur die jeweiligen Fördervereinbarungen, sondern alle von den Trägern ihrer Arbeit zu Grunde gelegten konzeptionellen Überlegungen beigefügt.

 

Ergänzende Sachlage vom 27.06.2006 für den Jugendhilfeausschuss am 13.07.2006:

Ergänzend zu den in der letzten Sitzung erfolgten Ausführungen liegt nunmehr auch der Vertragsentwurf für den Sozialraum der Samtgemeinde Amelinghausen vor. Die Durchführung des Projekts steht in der Verantwortung der Samtgemeinde, wobei die Personalressource der Samtgemeinde durch einen Vertrag mit dem Diakonischen Werk Rischborn ergänzt wird.

 

Zu den geplanten Einzelheiten verweise ich auf die Anlage zum Vertragstext.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird dem so aufgebauten Projekt eine gute Chance auf ein Gelingen gegeben. Die Verwaltung beantragt daher, dass der Jugendhilfeausschuss einem Vertragsschluss mit der Samtgemeinde Amelinghausen zustimmt.

 

Ergänzende Sachlage vom18.07.2006 für den Kreisausschuss am 04.09.2006:

Auf Grund des einstimmigen Ergebnisses des Fachausschusses legt die Verwaltung den Vertragsentwurf insoweit noch einmal dem Kreisausschuss zur Kenntnis vor. Die Verwaltung hat insoweit bereits den entsprechenden Vertrag unterschrieben, da ansonsten auf Grund der langen Sommerpause eine große Verzögerung für den geplanten Projektstart (01.08.2006) entstanden wäre.

 

Die Verwaltung bittet insoweit um Verständnis für diese nachträgliche Kenntnisgabe.

 

Ergänzende Sachlage vom 23.05.2007 für den Jugendhilfeausschuss am 11.06.2007:

Seit Mitte 2006 arbeiten nunmehr im Landkreis Lüneburg bis auf einen Samtgemeindebereich flächendeckend die Sozialraumprojekte. Die Verträge für die Bereiche Dahlenburg, Amt Neuhaus und Bleckede wurden zwischenzeitlich auf die neue Konzeptionierung umgestellt. Die Ausschreibungsunterlagen für den Sozialraumbereich Ilmenau sind nun endlich fertig gestellt und sollen in den nächsten Tagen an den bekannten Adressatenkreis mit der Bitte, Konzeptvorschläge einzureichen, versendet werden.

 

In der Anlage sind die vertraglich vereinbarten Jahresberichte der einzelnen Sozialräume inklusive der Stellungnahmen der jeweiligen Fachkräfte des Allgemeinen Sozialdienstes beigefügt.

Im Rahmen der Ausschusssitzung soll den Projekten Gelegenheit gegeben werden, zentrale Erkenntnisse ihrer bisherigen Arbeit vorzustellen und die entsprechenden Planungen für das nächste Jahr darzulegen. Mit der so genannten Lenkungsgruppe, einem Gremium aus Vertretern der öffentlichen Jugendhilfe und der Leitungen der jeweiligen Projektträger, ist entwickelt worden, dass für jedes Projekt eine zentrale Aussage sowohl im Hinblick auf die derzeitigen Erkenntnisse als auch im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung aufgestellt werden. Die für alle Projekträume zusammengefassten Ergebnisse werden in der Sitzung präsentiert. Im Rahmen der Sitzung gibt es sowohl bezüglich der genannten Präsentation als auch im Hinblick auf die Sachberichte die Möglichkeit der Aussprache mit Vertretern der jeweiligen Projekte.

 

 

Ergänzende Sachlage vom 05.03.2008 für den Jugendhilfeausschuss am 08.04.2008:

 

Seit dem 01.12.2007 arbeiten im gesamten Landkreis Lüneburg die Sozialraumprojekte flächendeckend.

 

Für die Verträge für die Bereiche der Samtgemeinde Dahlenburg, der Gemeinde Amt Neuhaus und der Stadt Bleckede wurde eine neue Basis geschaffen, die neue Konzeptionierung wurde dort auch eingeführt. Seit dem 01.01.2007 arbeiten auch die „alten“ Projekte auf Grundlage der neuen Konzeptionierung.

 

Der letzte Sozialraum, die Samtgemeinde Ilmenau, wurde im Jahr 2007 an den Caritasverband vergeben, der am 01.12.2007 dort seine Arbeit aufgenommen hat. Derzeit ist noch kein Standort für den Träger festgelegt, die Raumsuche hat höchste Priorität.

 

Von allen anderen Sozialraumträgern liegt der Jahresbericht 2007 vor. Diese sind als Download beigefügt.

 

Seit Januar 2007 fanden einmal monatlich Treffen der Sozialraumleitungen gemeinsam mit dem Landkreis Lüneburg, Fachdienst 51, statt. Diese dienten dem Abgleich der Arbeitsweise der Projekte, der Erstellung eines einheitlichen Dokumentationswesens und der Realisierung einer einheitlichen Umsetzung.

 

Für die Jahresberichte wurde eine Aufbaustruktur erarbeitet, die für alle Träger verbindlich ist. Trotzdem sind die einzelnen Berichte unterschiedlich ausgefallen, insbesondere in der Länge.

 

Seitens der öffentlichen Jugendhilfe wurde der Wunsch aufgegriffen, eine vergleichbare und übersichtliche Tabelle bezüglich Projekt, Trägerschaft, Struktur, Vernetzung und der Kostenseite in Bezug auf die Einwohnerzahl zu erstellen. Es handelt sich hierbei um einen ersten Versuch, die Berichte, die immer noch individuell gestaltet sind, zu vereinheitlichen. Diese Tabelle ist ebenfalls als Anlage beigefügt.

 

In der Sitzung werden die genannten Ergebnisse präsentiert und einzelne Teile der Jahresberichte vorgestellt. Im Anschluss daran besteht die Möglichkeit einer Aussprache mit den Vortragenden.

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