Vorlage - 2004/103
|
Anlage/n:
30.01.2006: Konzeptskizze
30.01.2006: Beschluss des Verwaltungsgerichts Lüneburg vom
20.12.2005
13.07.2006: Vertragsentwurf nebst Anlagen
11.06.2007: Projektberichte Adendorf, Amelinghausen, Amt
Neuhaus, Bardowick, Bleckede,
Dahlenburg, Gellersen, Ostheide,
Scharnebeck
17.09.2007: Konzept Caritasverband Lüneburg
08.04.2008: Jahresberichte (nur als Download),
Übersichtstabelle
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | AG Freie Wohlfahrt-04-02-25-B (45 KB) | ![]() |
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2 | ZusammenfassungÜbersicht der Sozialraumprojekte 2008 (36 KB) | ![]() |
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3 | Adendorf - Jahresbericht 2007 (172 KB) | |||
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4 | Amelinghausen Jahresbericht 2007 (233 KB) | |||
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5 | Bardowick Jahresbericht 2007 (173 KB) | |||
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6 | Bleckede Jahresbericht 2007 (198 KB) | |||
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7 | Dahlenburg Jahresbericht 2007 (348 KB) | |||
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8 | Gellersen Jahresbericht 2007 (171 KB) | |||
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9 | Ostheide Jahresbericht 2007 (2332 KB) | |||
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10 | Scharnebeck Jahresbericht 2007 (263 KB) | |||
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11 | Amt Neuhaus Jahresbericht 2007 (120 KB) |
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt
1.
die grundsätzliche flächendeckende
Einführung der sozialräumlichen Umgestaltung der ambulanten erzieherischen
Hilfen im Landkreis Lüneburg, orientiert an den von der Verwaltung
aufgestellten Eckpunkten.
2.
die Zurückstellung einer abschließenden
Entscheidung über das Procedere eines zukünftigen Vertragsschlusses mit freien
Trägern bis zu einer Diskussion der von den freien Trägern erwarteten
Stellungnahme zu dem Schreiben des Fachdienstes Jugendhilfe und Sport vom
25.02.2004.
Ergänzender Beschlussvorschlag zum Jugendhilfeausschuss am 15.09.2004:
Seitens der Verwaltung erfolgt kein eigener Beschlussvorschlag.
Es ist jedoch ein eindeutiges Signal notwendig, welche weiteren
Leistungsanbieter ggf. neben den freien Trägern an der sozialräumlichen
Umgestaltung zu beteiligen sind.
Ergänzender Beschlussvorschlag zum Jugendhilfeausschuss am 26.01.2005:
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die für die
Konzepteinholung bei den Leistungsanbietern erforderlichen Eckpunktepapiere, so
weit dies noch nicht geschehen ist, fertigzustellen und zeitnah an die
Leistungsanbieter zu versenden.
Den Leistungsanbietern wird damit Gelegenheit gegeben,
innerhalb einer Frist von sechs Wochen Konzepte an den Landkreis Lüneburg für
einen einzelnen oder auch mehrere Sozialräume einzureichen.
Für die Sichtung der eingehenden Konzepte und die Vorbereitung
einer Beschlussvorlage für die nächste Fachausschusssitzung wird ein Gremium
gebildet.
Ergänzender Beschlussvorschlag zum Jugendhilfeausschuss am
05.07.2005:
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, mit
folgenden Trägern für die genannten Sozialräume
Nr. |
Sozialraum: |
Vorschlag: |
1. |
Gemeinde Adendorf |
Arbeiterwohlfahrt |
2. |
Samtgemeinde Bardowick |
Samtgemeinde Bardowick/Kinderhaus Wittorf |
3. |
Samtgemeinde Gellersen |
Albatros e. V. |
4. |
Samtgemeinde Amelinghausen |
Samtgemeinde Amelinghausen/Gudrun Hofmann |
5. |
Samtgemeinde Ostheide |
Diakonieverband/VSE |
6. |
Samtgemeinde Scharnebeck |
Päd In e. V. |
Vertragsverhandlungen zu führen und das Verhandlungsergebnis im
Herbst 2005 erneut dem Fachausschuss zur weiteren Entscheidung vorzulegen.
Ergänzender Beschlussvorschlag zum Jugendhilfeausschuss am
22.11.2005:
Die Verwaltung erhält das Mandat, entsprechende Verträge mit
den Sozialraumpartnern im Rahmen der bisher gültigen Standards für
Sozialraumverträge und das Berichtswesen unabhängig von einer nochmaligen
Fachausschusssitzung zu schließen. Die Verwaltung wird verpflichtet, über den
Stand der Vertragsverhandlungen bzw. insbesondere den Abschluss von Verträgen
in der nächsten Fachausschusssitzung zu berichten.
Ergänzender Beschlussvorschlag zum Jugendhilfeausschuss am 14.02.2006:
Der Jugendhilfeausschuss hält an seiner strategischen
Entscheidung zur sozialräumlichen Umgestaltung der Jugendhilfe fest. Unter
Beachtung der im Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 20.12.2005 gegebenen
Rahmenbedingungen beauftragt er die Verwaltung umgehend mit der Planung und
vertraglichen Umsetzung präventiver
sozialpädagogischer Netzwerke in den einzelnen Sozialräumen. Erklärtes Ziel
dieser Netzwerke ist die möglichst bedarfsgerechte unbürokratische Erbringung sozialpädagogischer
Leistungen für Kinder, Jugendliche und Familien im Rahmen der Jugendarbeit (§
11 KJHG), der Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16 KJHG) sowie der
Erziehungsberatung (§ 28 KJHG).Hierbei soll eine enge Vernetzung aller für eine
sinnvolle Leistungserbringung erforderlichen sozialen Einrichtungen in den
jeweiligen Sozialräumen erfolgen.
Zielerreichungskriterium für die Effektivität der aufzubauenden
sozialpädagogischen Netzwerke ist der Rückgang der Erforderlichkeit von Hilfen
zur Erziehung.
Ergänzender Beschlussvorschlag vom 31.03.2006 zum
Jugendhilfeausschuss am 19.04.2006:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Vertragsschluss in den fünf
genannten Gemeinden und Samtgemeinden mit den vorgeschlagenen freien Träger auf
der dargestellten vertraglichen Basis zu.
Ergänzender Beschlussvorschlag vom 27.06.2006 zum
Jugendhilfeausschuss am 13.07.2006:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem vorgelegten Vertrag mit der
Samtgemeinde Amelinghausen zu.
Ergänzender Beschlussvorschlag vom 18.07.2006 zum Kreisausschuss
am 04.09.2006:
Der Kreisausschuss nimmt den Vertragsentwurf für das
Sozialraumprojekt Amelinghausen zustimmend zur Kenntnis.
Sachlage:
Zurzeit wird auf Grundlage sozialräumlicher Kontrakte mit
freien Trägern in drei Bereichen im Landkreis Lüneburg gearbeitet. Dies sind:
§
Gemeinde Amt Neuhaus
§
Samtgemeinde Dahlenburg
§
Stadt Bleckede
Im Zuge der Ausschreibung des Projekts in der Stadt Bleckede
wurde deutlich, dass eine weitere „scheibchenweise“ Vergabe von
Sozialräumen durch den Landkreis Lüneburg an verschiedene freie Träger ohne
eine Grundsatzentscheidung weder politisch gewollt noch von Seiten der freien
Träger als förderlich für die Schaffung von Planungssicherheit angesehen wird.
Wie von der Verwaltung in der Sitzung am 17.02.2004 bereits
mitgeteilt, hat sich die Verwaltung in einem Eckpunkte-Papier an die in der Arbeitsgemeinschaft
der freien Wohlfahrtspflege organisierten freien Träger der Jugendhilfe
gewandt. Dieses Schreiben ist als Anlage beigefügt.
Eine Antwort der Träger der freien Wohlfahrtspflege liegt zum
Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch nicht vor, wird aber nach
Mitteilung der freien Träger bis 30.6.04 erwartet.
Aus informellen Gesprächen wurde jedoch erfahren, dass ein
konstruktiver Umgang mit dem Eckpunkte-Papier bereits in Diskussionen der
freien Träger untereinander gepflegt wurde. Die freien Träger der Jugendhilfe
sind bemüht, dem Landkreis Lüneburg ihrerseits ein gemeinsames Organisationskonzept
aus Sicht der freien Träger vorzulegen.
Zwischenzeitlich ist auch in einem Fall ein freiberuflich
tätiger Sozialarbeiter/-pädagoge/ eine freiberuflich tätige
Sozialarbeiterin/-pädagogin an den Landkreis Lüneburg herangetreten und hat
sein/ihr grundsätzliches Interesse an einer möglichen Kontraktübernahme
signalisiert.
Zur Erinnerung sei hier noch einmal erwähnt, dass in den
Vorbereitungen der Sozialräume Samtgemeinde Dahlenburg und Bleckede die Bitte
um Konzepteinreichung seitens der freien Träger auch an die Freiberufler, so
weit sie im ambulanten Bereich tätig sind, versandt wurde. Auf die genannten
zwei Sozialräume erfolgten jedoch keine Konzepteinreichungen von dieser Seite.
Einer transparenten Informationspraxis folgend werden bzw.
wurden die freiberuflich Tätigen im Bereich der ambulanten Erziehungshilfen über
die von der Verwaltung aufgestellten Eckpunkte in ähnlicher Form wie die freien
Träger informiert.
Um den zurzeit laufenden Diskussionsprozess auf eine
konstruktive Basis zu stellen, schlägt die Verwaltung vor, dass der
Jugendhilfeausschuss grundsätzlich die flächendeckende Einführung des
sozialräumlichen Kontraktprinzips gemäß der aufgestellten Eckpunkte beschließt.
Der Dynamik des Diskussionsprozesses Rechnung tragend sind
zukünftige Veränderungen des Konzepts nach wie vor möglich. Dies betrifft
insbesondere die Frage:
§
Umfang und Größe von Kontraktbereichen
(zum Beispiel Zusammenlegung von Samtgemeinden)
§
Form der Angebotseinholung
Insbesondere zu letzterem Punkt sollte der Diskussionsprozess
mit den Trägern der freien Wohlfahrtspflege abgewartet werden. Sollte von
dieser Seite ein Konsenspapier vorgelegt werden, ist dies im Hinblick auf die
Bedürfnisse und Sichtweise des Landkreises Lüneburg kritisch zu prüfen. Auf das
bisherige Verfahren in Bezug auf die Konzepteinholung bei allen freien Trägern
jeweils konkret für den einzelnen Kontraktbereich sollte nur dann verzichtet
werden, wenn die vom Landkreis Lüneburg erwarteten qualitativen Standards im
Rahmen eines Konsenspapiers befriedigend erfüllt werden.
Zur näheren Erläuterung bzw. der Beantwortung von Fragen steht
die Verwaltung im Rahmen der Sitzung zur Verfügung.
Ergänzende Sachlage vom 15.09.2004:
Wie bereits in der letzten Sitzung angekündigt liegt nunmehr
eine Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege und
aller in ihr organisierten freien Träger der Jugendhilfe vor.
Im Rahmen der internen Gespräche der Arbeitsgemeinschaft ist es
dieser gelungen, ein flächendeckendes Konzept aus Sicht der freien
Wohlfahrtspflege für die sozialräumliche Orientierung der ambulanten
Jugendhilfe aufzustellen.
Das Konzept der freien Wohlfahrtspflege sieht vor, dass alle
Samt- bzw. Einheitsgemeinden von einem Träger bzw. in einigen Fällen auch von
Trägerverbünden (jeweils zwei Träger) versorgt werden sollen.
Die Arbeitsgemeinschaft hat bereits eine namentliche Festlegung
von bestimmten Samtgemeinden und bestimmten freien Trägern vorgenommen. Diese
Festlegung hat die Arbeitsgemeinschaft auch jeweils begründet. Die Begründung erfolgt aus Sicht der freien
Wohlfahrtsverbände und geht insoweit noch nicht auf spezielle Erfordernisse des
jeweiligen Samtgemeinde- bzw. Einheitsgemeindebereichs ein, so weit sie aus
Sicht des öffentlichen Jugendhilfeträgers ggf. erforderlich sind. Dies konnte
auch noch nicht geschehen, da eine entsprechende Aufbereitung durch den
Fachdienst 51 analog eines Eckpunkte-Papiers, wie z.B. für den Sozialraum
Bleckede, zum jetzigen Zeitpunkt noch
nicht erfolgt.
Die zurzeit von den Trägern der freien Wohlfahrtspflege vorgelegten
Projektskizzen bieten jedoch nach
Auffassung des Fachdienstes Grundlage für weitergehende konkretere Gespräche.
Wie sich in - der letzten
Jugendhilfeausschusssitzung auch schon andeutete haben sich nunmehr auch
Interessenverbände der freiberuflich tätigen Sozialarbeiter und
Sozialpädagogen, die in der Vergangenheit und in der Gegenwart ambulante
Erziehungshilfen im Auftrag des Jugendamts ausführen, gemeldet. In den
Meinungsäußerungen dieser Interessenverbände wird im Wesentlichen an der formalen
Vorgehensweise der bisherigen Sozialraumeinführung und insbesondere der
Beteiligung der Freiberufler Kritik geübt. Eine in gleicher Form wie die von
den freien Wohlfahrtsverbänden eingereichte konzeptionelle Vorstellung wird von
dieser Seite zurzeit noch nicht vorgelegt. Hier bleibt nach wie vor offen,
inwieweit die freiberuflich Tätigen, die zurzeit jeder für sich als Einzelne
freiberuflich arbeiten, sich im Rahmen einer Kontraktübernahme neu orientieren
bzw. organisieren wollen (zum Beispiel GmbH, e.V., etc.). Dieses wäre aus Sicht
der Verwaltung erforderlich, um zum einen auf größere personelle Ressourcen
zurückgreifen zu können, andererseits auch, um einen mittelfristig
kontinuierlich arbeitenden Vertragspartner zu gewinnen.
Um hier Bewegung in einen Diskussionsprozess zu bekommen, wird
den freiberuflich Tätigen bzw. ihren Interessenverbänden ein Gespräch angeboten
werden. Die Ergebnisse des Gespräches werden von der Verwaltung in der Sitzung,
so weit möglich, mündlich vorgetragen.
Aus Sicht der Verwaltung ist derzeit folgende grundsätzliche
Frage zu klären:
Soll die weitere flächendeckende Umsetzung der sozialräumlichen
Umgestaltung der ambulanten erzieherischen Hilfen allein mit den freien Trägern
der Wohlfahrtspflege erfolgen oder sollen auch andere potenzielle Anbieter,
hier unter anderem die freiberuflich Tätigen, einbezogen werden?
Aus der Beantwortung dieser grundsätzlichen Fragen ergeben sich
im Weiteren dann unterschiedliche Arbeitsschritte:
Sollte eine Umsetzung allein auf der Basis der freien Träger
der Wohlfahrtspflege erfolgen, so schlägt die Verwaltung vor, auf der Grundlage
des zurzeit vorliegenden Papiers der Arbeitsgemeinschaft der freien
Wohlfahrtspflege mit dieser Sozialraum für Sozialraum konkrete konzeptionelle
Gespräche zu führen. So weit diese dann
zu befriedigenden Ergebnissen kommen, sollte dies in Vertragsverhandlungen
münden, an deren Ende dann jeweils der Abschluss eines Kontrakts für den
jeweiligen Sozialraum mit dem jeweiligen freien Träger bzw. Trägerverbund
steht.
Sollten neben den freien Trägern aber auch andere potenzielle
Leistungserbringer einbezogen werden, so schlägt die Verwaltung vor, das
klassische Verfahren, wie es bereits für die Bereiche Dahlenburg und Bleckede
zur Anwendung kam, anzuwenden. Hierzu würde der Fachdienst für die einzelnen
Sozialräume oder, so weit er es für erforderlich hält, für die Verbindung
mehrerer Gemeinden zum einem Projektraum jeweils bei allen potenziellen
Leistungserbringern Angebote einholen und sich dann im Rahmen eines Auswahlverfahrens für einen
Anbieter entscheiden, mit dem dann konkret ein Vertrag erarbeitet und
geschlossen werden sollte.
Als eine Variante käme noch in Frage, dass in erster Linie
Gespräche mit den freien Trägern der Wohlfahrtspflege geführt werden und erst
bei einem Scheitern dieser Gespräche Angebote weiterer Leistungserbringer
eingeholt werden.
Aus fachlicher Sicht sind alle skizzierten Lösungen
grundsätzlich möglich. Da es sich hier in erster Linie um eine
(sozial-)politische Entscheidung handelt, erfolgt seitens der Verwaltung keine
Beschlussempfehlung.
Gleichwohl erwartet die Verwaltung seitens des Fachausschusses
ein klares, Richtung gebendes Signal.
Ergänzende Sachlage vom 26.01.2005:
Auf der Grundlage der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses
vom 15.09.2004 wurde die Vorbereitung für das Einholen von Konzeptvorschlägen
für die projektierten Sozialräume seitens des Fachdienstes in Angriff genommen.
Neben dem Zusammenstellen von den jeweiligen Raum
beschreibenden Grunddaten, wurden im Rahmen dieser Arbeiten alle Gemeinden über
die Samtgemeinden informiert und erhielten die Möglichkeit ihre Vorstellungen
zu den einzelnen Projekträumen mit einzubringen. Ein großer Teil der Gemeinden
hat von dieser Möglichkeit, wenn auch im unterschiedlichen Umfang, Gebraucht
gemacht.
Die Grundlage für das weitere Verfahren ist die Erstellung bzw.
Fertigstellung so genannter Eckpunktepapiere. In Analogie zum Verfahren für den
Sozialraum Stadt Bleckede werden in dem Eckpunktepapier wesentliche, den
Sozialraum charakterisierende Grunddaten (Einwohner, soziale Infrastruktur,
Anzahl der zurzeit laufenden Hilfen, etc.) zusammengefasst und darüber hinaus
bestimmte strukturelle Vorstellungen des Landkreises wie zentrales
Beratungszentrum und/oder dezentrale Angebotsstrukturen zusammengefasst. Die
Stellungnahmen der Gemeinden sollen hier ebenfalls in geeigneter Form Eingang
finden.
Das Eckpunktepapier gibt den Anbietern (freien Trägern und
freiberuflich Tätigen) die Möglichkeit, eine situationsangemessene Aufstellung
eines Konzepts zu erarbeiten und dieses dem Landkreis zuzuleiten.
In einem weiteren Schritt wird dann seitens des Landkreises
eine Auswahl unter den eingereichten Konzeptvorschlägen getroffen und konkrete
Verhandlungen mit einem Träger mit dem Ziel eines Vertragsabschlusses geführt.
Im Hinblick auf die räumliche Gestaltung der Sozialraumprojekte
hat sich nach Rückmeldung der Gemeinden der Gedanke dahin gehend verfestigt,
die bereits im Schreiben an die freien Träger skizzierte Orientierung an den
Samtgemeindegrenzen beizubehalten.
Alle Samtgemeinden, die ggf. – hier war in der Regel der
Gesichtspunkt der Budgethöhe entscheidend – von einer Zusammenlegung mit
anderen Samtgemeinden zu einem Projektraum oder von einer Durchschneidung von
Samtgemeinden und Zusammenlegung mit anderen Projekträumen betroffen sein
könnten, haben sich eindeutig für eine ganzheitliche Betrachtung des einzelnen
Samtgemeindebereichs und gegen eine wie auch immer geartete Schneidung und
/oder Zusammenlegung ausgesprochen.
Nach Auffassung des Fachdienstes sollte, um das in vielen
Schreiben der Samtgemeinden deutlich gewordene große Engagement für eine
Sozialraumorientierung nicht zu schwächen, diesem Wunsch Rechnung getragen
werden. Der Fachdienst schlägt daher vor, sowohl die Aufstellung der
Eckpunktepapiere als auch das Einholen der Konzepte sozialräumlich auf das
Gebiet einer jeweiligen Samtgemeinde/Einheitsgemeinde zu begrenzen.
Grundsätzlich sind hier nach Auffassung des Fachdienstes auch Optionen für eine
weiter in der Zukunft liegende engere Kooperation von Sozialräumen
untereinander, so weit dies auch gerade in wirtschaftlicher Hinsicht sinnvoll
ist, nicht verbaut.
Im Hinblick auf das Auswahlverfahren schlägt der Fachdienst
weiter vor, dies nach bekanntem Muster wie in den Fällen der Sozialräume
Bleckede und Dahlenburg zu praktizieren. Das heißt, dass ein Auswahlgremium,
bestehend aus Vertretern der Verwaltung, der Politik und der betroffenen
Samtgemeinde eine Vorauswahl bzw. ein Ranking der eingereichten
Konzeptvorschläge vornimmt und dies dann im Hinblick auf eine Zustimmung zu
Vertragsverhandlungen dem Fachausschuss zur Entscheidung vorlegt.
Die oben erwähnten Eckpunktepapiere liegen fast fertig gestellt
für alle genannten Sozialräume vor. Es ist insoweit bei vorsichtiger
Einschätzung der zeitlichen Ressourcen möglich, die Eckpunktepapier für alle
Sozialräume zeitnah zusammenhängend voraussichtlich Ende Januar/Anfang Februar
an die entsprechenden Anbieter weiterzuleiten. Hinsichtlich einer Rücklauffrist
für das Einreichen der Konzepte hält der Fachdienst eine Sechs-Wochen-Frist für
ausreichend, da in der Regel alle in Frage kommenden Anbieter bereits durch den
erfolgten Diskussionsprozess hinlänglich auf diese Aufgaben vorbereitet sind.
Eine Auswahl der Konzepte bzw. ein Ranking könnte dann Ende
März 2005 erstellt werden, so dass ggf. in einer weiteren Fachausschusssitzung
im April 2005 Entscheidungen über die Frage, mit wem Vertragsverhandlungen
geführt werden sollen, getroffen werden können.
Ergänzende Sachlage für den Jugendhilfeausschuss am 05.07.2005:
Auf der Grundlage des Beschlusses aus der letzten
Jugendhilfeausschusssitzung wurden die freien Träger der Jugendhilfe und die im
Bereich der ambulanten Jugendhilfe freiberuflich tätigen Sozialarbeiter vom
Landkreis aufgefordert, bis zum 6. Mai 2005 Konzeptvorschläge für eine
sozialräumliche Bearbeitung der ambulanten Hilfen in den vom Landkreis Lüneburg vordefinierten
Sozialräumen einzureichen.
Von dieser Möglichkeit machten insgesamt neun freie Träger und
zwei Samtgemeinden Gebrauch. In zwei Samtgemeinden hat ein Trägerverbund,
bestehend aus dem VSE und dem Diakonieverband Lüneburg ein kooperiertes Angebot
abgegeben.
Von dem vom Landkreis Lüneburg genannten sieben Sozialräumen
wurden Konzeptvorschläge für sechs Sozialräume abgegeben. Für den Bereich der
Samtgemeinde Ilmenau wurde kein Konzeptvorschlag eingereicht. Pro Sozialraum
wurden zwischen einem und drei Konzeptvorschläge übersandt.
Am 31.05.2005 und 01.06.2005 wurde den die Konzepte
einreichenden Trägern Gelegenheit gegeben, im Rahmen einer Kurzpräsentation die
wesentlichen Inhalte ihres Konzeptvorschlags noch einmal zu erläutern und
darüber hinaus einem Gremium (Präsentationsgruppe), bestehend aus Mitarbeitern
des Fachdienstes, der Verwaltungsleitung und des Fachausschusses, zur
Beantwortung von Fragen zur Verfügung zu stehen.
Die Präsentationsgruppe traf nach intensiver Diskussion im
Anschluss an die jeweiligen Präsentationen durch die freien Träger eine
Entscheidung, mit wem in welchem Sozialraum erstrangig Vertragsverhandlungen
für einen Sozialraumkontrakt geführt werden sollen.
Neben den genannten Vertretern des Fachausschusses und der
Verwaltung nahmen für den jeweiligen Sozialraum auch Vertreter der Samt- bzw.
Einheitsgemeinde an der Diskussion teil. In zwei Fällen, in denen sich die Samtgemeindeverwaltungen
als eigene Träger (in Kooperation mit einem freuen Träger bzw. einer
Freiberuflerin) beworben hat, nahmen absprachegemäß diese Gemeinden an der
Entscheidungsfindung nicht teil.
Für die Entscheidung durch die Präsentationsgruppe waren unter
anderem folgende Kriterien von Bedeutung:
-
Aufgreifen der im Eckpunktepapier
genannten sozialräumlichen Aspekte/Vorgaben
(zum Beispiel Sozialraumkonferenz)
-
Kenntnisse über den Sozialraum/Kontakte im
Sozialraum
-
Klarheit des organisatorischen Konzepts/Umsetzung
-
Transparenz über den personellen Aufbau
bzw. das beabsichtigt einzusetzende Personal
-
bisherige Erfahrungen in der
Zusammenarbeit mit dem Träger
-
Sicht der Rolle des
Jugendamts/Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
Sowohl Verwaltung als auch Vertreter des Fachausschusses waren
sich darin einig, dass der Vorschlag eines Sozialraumträgers gegen den
erklärten Willen der jeweiligen Gemeinde/Samtgemeinde vermieden werden sollte.
Dieser Aspekt hat insoweit Bedeutung, da die Samt-/Gemeindeverwaltungen, aber
auch ihr zuzurechnende Einrichtungen wie die Jugendpflege und Kindergärten enge
Kooperationspartner in einem sozialräumlichen Konzept sein sollten.
Alle Konzept einreichenden freien Träger sind dem Fachdienst
Jugendhilfe und Sport und seinen Mitarbeitern aus langjähriger Zusammenarbeit
bekannt. Ihre fachliche Eignung für die Übernahme der von ihnen erwarteten
Leistungen steht grundsätzlich außer Frage. Die genannten Träger sind unter der
zurzeit gültigen Arbeitsstruktur bereits mit den Jugendhilfefällen in der
Fläche des Landkreises Lüneburg befasst.
Von besonderem Interesse waren die zwei von Samtgemeinden
eingereichten Konzepte. Beide Samtgemeinden haben bereits langjährige
Erfahrungen in dem Arbeitsfeld Jugendarbeit, jedoch nicht im klassischen
Arbeitsfeld Jugendhilfe. Auf der anderen Seite wurde von der
Präsentationsgruppe auch nicht verkannt, dass gerade im sozialräumlichen
Kontext die beiden Bereiche Jugendarbeit und Jugendhilfe stärker aufeinander
bezogen werden sollten. Darüber hinaus haben sich beide Samtgemeinden
kompetenter Partner versichert. Die Samtgemeinde Bardowick hat für ihr Konzept
das Kinderhaus Wittorf gewonnen. Das Kinderhaus Wittorf ist im Fachdienst
Jugendhilfe und Sport ebenfalls aus langjähriger Zusammenarbeit als fachlich
kompetenter Erbringer von Leistungen in der ambulanten Jugendhilfe, aber auch
stationären Jugendhilfe bekannt.
Das Konzept der Samtgemeinde Amelinghausen bezieht als Partner
eine seit Jahren auch im Bereich Amelinghausen freiberuflich tätige Sozialarbeiterin
mit ein. Diese Fachkraft ist dem Fachdienst Jugendhilfe und Sport bereits seit
langem bekannt, auch hier bestehen keine Bedenken hinsichtlich ihrer fachlichen
Eignung und Erfahrung.
Die Präsentationsgruppe schlägt beide Projekte für weitergehende
Vertragsverhandlungen vor, da hier bereits in der Bewerbung das gesamte
Leistungsspektrum einer Gemeinde/Samtgemeinde in eine Vertragskonstruktion
eingebracht wird. In der Präsentation ließen beide Samtgemeinden und ihre
Partner ein außergewöhnliches hohes Maß an Engagement und Einsatzbereitschaft
erkennen.
Folgende Träger werden für die im Weiteren genannten Sozialräume
von der „Präsentationsgruppe“ vorgeschlagen:
Nr. |
Sozialraum: |
Vorschlag: |
1. |
Gemeinde Adendorf |
Arbeiterwohlfahrt |
2. |
Samtgemeinde Bardowick |
Samtgemeinde Bardowick/Kinderhaus Wittorf |
3. |
Samtgemeinde Gellersen |
Albatros e. V. |
4. |
Samtgemeinde Amelinghausen |
Samtgemeinde Amelinghausen/Gudrun Hofmann |
5. |
Samtgemeinde Ostheide |
Diakonieverband/VSE |
6. |
Samtgemeinde Scharnebeck |
Päd In e. V. |
Nach der Entscheidung durch den Fachausschusses erfolgt mit den
vorgeschlagenen Trägern im Rahmen von Vertragsverhandlungen eine
Konkretisierung ihrer Angebote bezüglich der Leistungen und Pflichten. Die
Vertragsverhandlungen sollen bis Oktober 2005 abgeschlossen sein, die
entsprechend fertigen Verträge sollen dann dem Fachausschuss erneut zur
endgültigen Entscheidung vorgelegt werden.
Ergänzende Sachlage für den Jugendhilfeausschuss am 22.11.2005:
Auf Grundlage des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses wurden
Vertragsverhandlungen mit den ausgewählten freien Trägern in den einzelnen
Sozialräumen geführt. Grundlage für die Vertragsverhandlungen waren die
weiterentwickelten Vertragstexte aus den Sozialräumen Neuhaus, Bleckede und
Dahlenburg sowie das derzeit in diesen Räumen praktizierte Dokumentations-
und Berichtswesen.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage liegt ein bereits
unterschriebenes Exemplar des Vertrags durch die Samtgemeinde
Bardowick/Kinderhaus Wittorf vor. Von der Samtgemeinde Amelinghausen
habe ich durch den Samtgemeindebürgermeister Herrn Völker ebenfalls ein
positives Signal zur Zustimmung zu der vom Landkreis vorgeschlagenen
Vertragsgrundlage erhalten. Für den Sozialraum Ostheide hat der VSE auch
im Namen und Auftrag des Diakonieverbands mitgeteilt, dass eine Bewertung bzw.
grundsätzliche Akzeptanz der vorgelegten Leistungsvereinbarung auf Grund der
noch ausstehenden rechtlichen Überprüfung nicht möglich ist. Unabhängig davon
werden jedoch auch einige Anregungen zu dem vorgelegten Vertragstext gemacht,
die hier im Einzelnen jetzt nicht wiedergegeben werden, aber zumindest ein
weiteres Gespräch mit den potenziellen Vertragspartnern erfordern.
Weitere Rückmeldungen liegen der Verwaltung momentan nicht vor.
Die Verwaltung hat den Eindruck gewonnen, dass zurzeit alle freien Träger die
anstehende gerichtliche Entscheidung abwarten und ihre Haltung im Hinblick auf
die vorgelegten Vertragstexte hiervon abhängig machen.
Im Hinblick auf das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht wird
am 18.11.2005 ein mündlicher Erörterungstermin stattfinden. Die Verwaltung kann
daher im Rahmen der Sitzung vom 22.11.2005 aktuelle Informationen zu geben.
Nach Einschätzung der Verwaltung ist im Augenblick davon
auszugehen, dass der angedachte Zeitplan, der einen Beginn der Projekte zum
01.01.2006 vorsieht, im Falle einer negativen Entscheidung des
Verwaltungsgerichts nicht zu halten ist.
Im Falle einer positiven Entscheidung des Verwaltungsgerichts
bzw. des Oberverwaltungsgerichts (falls Beschwerde gegen die erstinstanzliche
Entscheidung eingelegt wird) bittet die Verwaltung um das Mandat, ohne
nochmalige vorherige Erörterung im Fachausschuss im Rahmen der getroffenen
Entscheidungen Verträge mit den Sozialraumpartnern zu schließen. Sollte eine
nochmalige politische Entscheidung für notwendig erachtet werden, gäbe hierzu
die Vorlage der Verträge im Kreisausschuss die Möglichkeit.
Ergänzende Sachlage vom 18.01.2006:
Das Verwaltungsgericht Lüneburg, IV. Kammer, hat mit Beschluss
vom 20.12.2005 im Wege der einstweiligen Anordnung dem Landkreis vorläufig
untersagt, mit den freien Trägern Leistungsvereinbarungen zur Durchführung
ambulanter Erziehungshilfen nach dem vorgelegten Vertragsentwurf abzuschließen,
so weit hierin im Sinne von Ziffer 4.1 des Vertragsentwurfs die Erbringung von
Leistungen der ambulanten Hilfe zur Erziehung nach §§ 29, 30, 31, 35 SGB VIII
vorgesehen ist und hierfür ein Budget zur Verfügung gestellt wird.
Mit dieser Entscheidung ist zumindest vorläufig die geplante
Einführung der Sozialräume auf der Grundlage des bisher diskutierten Vertrags
flächendeckend nicht möglich.
Positiv ist jedoch hervorzuheben, dass ein
Rechtsschutzinteresse für die bereits laufenden Sozialraumkonzepte in der
Gemeinde Amt Neuhaus, der Samtgemeinde Dahlenburg und auch in Bleckede durch
das Gericht nicht gesehen wurde. Insoweit kann die Arbeit in den drei genannten
Bereichen ohne weitere Einschränkung im Augenblick fortgesetzt werden.
Sowohl die Inhalte der Anträge der Antragsteller als auch der
Beschluss des Verwaltungsgerichts geben dem Landkreis aus Sicht der Verwaltung
Möglichkeiten, den Sinn und Zweck der Sozialraumorientierung im Bereich der
Jugendhilfe weiter zu verfolgen. Insoweit hat das Gericht nicht über die
fachliche Eignung des vom Landkreis Lüneburg verfolgten Konzepts entschieden,
sondern seine Entscheidung allein aus dem Blick des Schutzes des Grundrechts
der Berufsfreiheit getroffen.
Der Landkreis verfolgt nach wie vor hier eine andere Position
und ist demgemäß auch in die Beschwerde gegen die Entscheidung des
Verwaltungsgerichts gegangen. Es bleibt abzuwarten, inwieweit das
Oberverwaltungsgericht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts aufhebt.
Aus Sicht der Verwaltung sollte jedoch die Zeit und das
Engagement, was gerade auch von den freien Trägern bereits in der Vorbereitung
der Sozialraumarbeit gezeigt wurde, genutzt und der vorhandene Schwung nicht
gebremst werden.
In der Anlage zu dieser Vorlage ist eine Konzeptskizze
beigefügt, die aus Sicht der Verwaltung die zukünftige Entwicklungsrichtung
vorgibt. Mit diesem Konzept wird die ursprüngliche, ganz zu Anfang der
Sozialraumentwicklung auch immer genutzte Formulierung der wirkungsorientierten
Verträge erneut aufgegriffen.
Ziel der vertraglichen Vereinbarung mit den freien Trägern in
den jeweiligen Sozialräumen ist insoweit nicht mehr die Ableistung von
bewilligten erzieherischen Hilfen gemäß §§ 27 ff., sondern die Schaffung und
Zurverfügungstellung eines bedarfsgerechten und leistungsstarken
sozialpädagogischen Netzwerks, das in seiner Wirkung die Erforderlichkeit von Hilfen
zur Erziehung verringert.
Die entsprechenden Rechtsgrundlagen sind im KJHG in den stärker
präventiv ausgerichteten Gesetzesnormen verankert, wie die §§ 11, 16 und etwas
spezieller auch § 28.
Mit der vertraglichen Vereinbarung von Leistungen auf dieser
Grundlage umgeht der Landkreis eine weitere Diskussion mit den Antragstellern
um den Themenkomplex der Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff. Die Gewährung von
Hilfen nach § 27 ist insoweit nicht mehr Vertragsgegenstand mit den freien
Trägern und wird insoweit weiterhin „klassisch“ bearbeitet werden
Die Zuständigkeit des Allgemeinen Sozialdienstes bleibt hier insoweit – wie
dies allerdings auch in der Vergangenheit der Fall war – voll umfänglich
gegeben, das heißt, dass die Entscheidung über die Erforderlichkeit und die
Form der Erbringung einer Hilfe zur Erziehung gemäß §§ 27 ff Entscheidung des
öffentlichen Jugendhilfeträgers und im Fall des Landkreises Lüneburg des
Fachdienstes Jugendhilfe und Sport bleibt.
Die Intention und Zielrichtung der jetzt zu vereinbarenden
Verträge greift die Bedürfnis- und Bedarfslagen der Bevölkerung im Bereich der
sozialpädagogischen Versorgung auf und verlagert sie in ihrer
Leistungserbringung in das Feld, bevor eine erzieherische Hilfe erforderlich
ist. Mit dem in der Konzeptskizze genannten drei Leistungsbereichen
a.
Beratung
b.
Betreuung
c.
Bildung
werden die auch bei der Betrachtung der Hilfen zur Erziehung
wesentlichen Leistungsebenen erfasst. Das heißt, dass mit einem
leistungsstarken Angebot in diesen drei Bereichen die Wahrscheinlichkeit der
Erforderlichkeit zusätzlicher Hilfen zur Erziehung - im Sinne dieses Netzwerks
ergänzender Hilfen - deutlich abnehmen sollte.
Zwischen der weiteren ggf. auftretenden Erforderlichkeit von
Hilfen zur Erziehung und der Leistungsfähigkeit des sozialpädagogischen Netzes
bedarf es einer engen Wechselwirkung, da ggf. ein Aufwachsen von neben dem
Netzwerk zu erbringenden Hilfen zur Erziehung auf Leistungsmängel oder
Leistungslücken des Netzes hinweist. Realistisch muss jedoch auch betrachtet
werden, dass es neben dem beschriebenen Netzwerk bei aller Effektivität immer
in dem einen oder anderen Fall auch Hilfen zur Erziehung geben wird.
Das generelle Zielerreichungskriterium des Zurückgehens von
Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff als Ausdruck der Leistungsfähigkeit des
sozialpädagogischen Netzwerks im präventiven Sinne ist jedoch als
Zielerreichungskriterium als sinnvoll anzusehen.
Auf der Grundlage der beigefügten
Konzeptskizze werden bereits Vorgespräche mit den Sozialraumträgern geführt.
Die Verwaltung führt diese Gespräche in erster Linie mit den für die alten
Verträge ausgewählten jeweiligen freien Trägern für den jeweils ausgesuchten
Raum. Die Verwaltung hält diesen Schritt grundsätzlich einmal im Hinblick auf eine Verlässlichkeit in der
Zusammenarbeit für sinnvoll, auf der anderen Seite jedoch aus ganz
pragmatischen Gründen, da die freien Träger sich bereits inhaltlich und
teilweise auch schon über konkrete Kontaktaufnahmen in den jeweiligen
Sozialräumen in diese eingearbeitet haben und von daher bereits Vorleistungen
erbracht wurden.
In den Gesprächen sollte der konkrete Umfang der einzelnen
Leistungsangebote an der konkreten Bedarfslage des jeweiligen Sozialraums
ermittelt werden und die entsprechenden Angebote in ihrem quantitativen Umfang
festgelegt und vertraglich vereinbart werden. Hierbei ist es insbesondere
wichtig, bereits parallel laufende Strukturen in den Gestaltungsprozess mit
aufzunehmen. Als Beispiel sei hier genannt, dass bereits vorhandene
Mittagstischangebote unterstützt werden sollten, ehe ggf. parallele Angebote
über den jeweiligen freien Jugendhilfeträger eingerichtet werden. Auch einer
engen Vernetzung mit den schulischen Angeboten bzw. den Angeboten von
Kindertagesstätten – hier insbesondere im weiteren Ausbau dieser
Kindertagesstätten im Zuge des Tagesbetreuungsausbaugesetzes – sollte in jedem
Fall Rechnung getragen werden.
Mit der hier genannten engen Vernetzung verschiedener
Leistungsbereiche der Jugendhilfe und im schulischen Bereich wird eine zentrale
Förderung des 12. Jugendberichts aufgegriffen, der eine engere Verzahnung der
Bereiche Erziehung und Bildung für unbedingt erforderlich hält. Aus diesem
Grund wird auch der Bereich Bildung auf den Bereich der Erwachsenenbildung und
hier insbesondere die Bildung der Eltern ausgedehnt. Der Bereich der Bildung
wird konkret im Augenblick aus Sicht des Fachdienstes im Bereich des
Elterntrainings gesehen. Hier wird gemeinsam mit den freien Trägern eine
Mitarbeiterfortbildung insbesondere für Mitarbeiter der freien Träger im ersten
Halbjahr 2006 stattfinden. Es ist dabei davon auszugehen, dass die freien Träger
in der Lage sind, entsprechende Elterntrainingskurse (siehe hierzu Bericht
Rendsburger Elterntraining, Vorlage Nr. 2005/197) in der zweiten Jahreshälfte
anzubieten.
Im Hinblick auf die finanziellen Größenordnungen der
Finanzierung der jeweiligen sozialpädagogischen Netzwerke in den einzelnen
Sozialräumen geht der Fachdienst als Orientierungsgröße von den bisherigen
Budgetgrößen aus. Sie können jedoch nur als grobe Orientierungsgröße gelten.
Insoweit wird sich als Ergebnis der Verhandlungen Umfang und quantitative
Größenordnung des jeweiligen Angebots ergeben. Hieraus ergeben sich dann auch
klare Kosten, die dann auch konkret für das jeweilige Vertragswerk zur
Grundlage genommen werden sollen. Hiermit ist auch eine Möglichkeit gegeben,
die im Augenblick doch bestehenden starken Disparitäten der Budgetgrößen
zwischen den einzelnen Sozialräumen ein Stück weit zu harmonisieren.
Ergänzende Sachlage vom 31.03.2006 für den Jugendhilfeausschuss
am 19.04.2006:
Auf der Basis der in der Jugendhilfeausschusssitzung vom
14.02.2006 vorgestellten Konzeptskizze und den bereits von den freien Trägern
erbrachten Vorüberlegungen für die sozialräumliche Umgestaltung wurden
auftragsgemäß Fördervereinbarungen für den Aufbau sozialpädagogischer Netzwerke
in den einzelnen Sozialräumen erarbeitet. Die in der Anlage beigefügten Vereinbarungen
für die Samt-/Gemeinden Adendorf, Gellersen, Scharnebeck, Bardowick und
Ostheide sind in ihrem Inhalt und ihrem
jeweiligen Personalumfang individuell auf die jeweiligen Raumerfordernisse zugeschnitten.
Den freien Trägern, aber auch der Verwaltung war es ein
Anliegen, in den Vertragswerken so viel Dynamisierungsmöglichkeiten wie möglich
und so viel Sicherung und Klarheit wie nötig zu dokumentieren. Es wurde daher
ein zweiteiliges Vertragswerk gewählt. Die Fördervereinbarung regelt den
personellen Einsatz und die entsprechenden Sachkosten und benennt die
Gesamtkosten des jeweiligen Projekts. Darüber hinaus wird in ihr die Frage der
Finanzierung geregelt.
In den Anlagen zur Vereinbarung werden Organisationsform und
Angebotsform und ihre Inhalte genannt. Dieser Teil, so ist es in der
Fördervereinbarung festgelegt, kann sich der jeweiligen Bedarfssituation
dynamisch anpassen. Es gilt insoweit immer der letzte gemeinsam verabredete Organisations-
und Angebotsstand und eine bedarfsgerechte Dynamisierung führt nicht
automatisch zur Kündigung der Vereinbarung. Eine neue vertragliche Regelung ist
insoweit nur erforderlich, wenn sich der Personaleinsatz oder die Gesamtkosten
verändern.
In zwei Vertragswerken (Samtgemeinden Gellersen und
Scharnebeck) wird eine Aufbauphase der Projekte geregelt. Diese Projekte werden
somit nicht vom ersten Tag an in voller Leistung arbeiten, sondern diese volle
Leistungsstärke erst im Laufe des Jahres 2006 erreichen. Auch dies ist Ausdruck
einer auf den jeweiligen Sozialraum zugeschnittenen und auf die Möglichkeiten
des jeweiligen Trägers abgestimmten Planung und Regelung.
Alle fünf genannten Vertragswerke können mit Wirkung zum 1. Mai
2006 in Kraft gesetzt werden. Zu Details wird die Verwaltung im Rahmen der
Sitzung mündlich vortragen.
Um den Ausschuss möglichst umfassend zu informieren, werden
dieser Vorlage nicht nur die jeweiligen Fördervereinbarungen, sondern alle von
den Trägern ihrer Arbeit zu Grunde gelegten konzeptionellen Überlegungen
beigefügt.
Ergänzende Sachlage vom 27.06.2006 für den Jugendhilfeausschuss
am 13.07.2006:
Ergänzend zu den in der letzten Sitzung erfolgten Ausführungen
liegt nunmehr auch der Vertragsentwurf für den Sozialraum der Samtgemeinde
Amelinghausen vor. Die Durchführung des Projekts steht in der Verantwortung der
Samtgemeinde, wobei die Personalressource der Samtgemeinde durch einen Vertrag
mit dem Diakonischen Werk Rischborn ergänzt wird.
Zu den geplanten Einzelheiten verweise ich auf die Anlage zum
Vertragstext.
Aus Sicht der Verwaltung wird dem so aufgebauten Projekt eine
gute Chance auf ein Gelingen gegeben. Die Verwaltung beantragt daher, dass der
Jugendhilfeausschuss einem Vertragsschluss mit der Samtgemeinde Amelinghausen
zustimmt.
Ergänzende Sachlage vom18.07.2006 für den Kreisausschuss am
04.09.2006:
Auf Grund des einstimmigen Ergebnisses des Fachausschusses legt
die Verwaltung den Vertragsentwurf insoweit noch einmal dem Kreisausschuss zur
Kenntnis vor. Die Verwaltung hat insoweit bereits den entsprechenden Vertrag
unterschrieben, da ansonsten auf Grund der langen Sommerpause eine große
Verzögerung für den geplanten Projektstart (01.08.2006) entstanden wäre.
Die Verwaltung bittet insoweit um Verständnis für diese
nachträgliche Kenntnisgabe.
Ergänzende Sachlage vom 23.05.2007 für den Jugendhilfeausschuss
am 11.06.2007:
Seit Mitte 2006 arbeiten nunmehr im Landkreis Lüneburg bis auf
einen Samtgemeindebereich flächendeckend die Sozialraumprojekte. Die Verträge
für die Bereiche Dahlenburg, Amt Neuhaus und Bleckede wurden zwischenzeitlich
auf die neue Konzeptionierung umgestellt. Die Ausschreibungsunterlagen für den
Sozialraumbereich Ilmenau sind nun endlich fertig gestellt und sollen in den
nächsten Tagen an den bekannten Adressatenkreis mit der Bitte,
Konzeptvorschläge einzureichen, versendet werden.
In der Anlage sind die vertraglich vereinbarten Jahresberichte
der einzelnen Sozialräume inklusive der Stellungnahmen der jeweiligen
Fachkräfte des Allgemeinen Sozialdienstes beigefügt.
Im Rahmen der Ausschusssitzung soll den Projekten Gelegenheit
gegeben werden, zentrale Erkenntnisse ihrer bisherigen Arbeit vorzustellen und
die entsprechenden Planungen für das nächste Jahr darzulegen. Mit der so
genannten Lenkungsgruppe, einem Gremium aus Vertretern der öffentlichen
Jugendhilfe und der Leitungen der jeweiligen Projektträger, ist entwickelt
worden, dass für jedes Projekt eine zentrale Aussage sowohl im Hinblick auf die
derzeitigen Erkenntnisse als auch im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung
aufgestellt werden. Die für alle Projekträume zusammengefassten Ergebnisse
werden in der Sitzung präsentiert. Im Rahmen der Sitzung gibt es sowohl
bezüglich der genannten Präsentation als auch im Hinblick auf die Sachberichte
die Möglichkeit der Aussprache mit Vertretern der jeweiligen Projekte.
Ergänzende Sachlage vom 05.03.2008 für den Jugendhilfeausschuss
am 08.04.2008:
Seit dem 01.12.2007 arbeiten im gesamten Landkreis Lüneburg die
Sozialraumprojekte flächendeckend.
Für die Verträge für die Bereiche der Samtgemeinde Dahlenburg,
der Gemeinde Amt Neuhaus und der Stadt Bleckede wurde eine neue Basis
geschaffen, die neue Konzeptionierung wurde dort auch eingeführt. Seit dem
01.01.2007 arbeiten auch die „alten“ Projekte auf Grundlage der
neuen Konzeptionierung.
Der letzte Sozialraum, die Samtgemeinde Ilmenau, wurde im Jahr
2007 an den Caritasverband vergeben, der am 01.12.2007 dort seine Arbeit
aufgenommen hat. Derzeit ist noch kein Standort für den Träger festgelegt, die
Raumsuche hat höchste Priorität.
Von allen anderen Sozialraumträgern liegt der Jahresbericht
2007 vor. Diese sind als Download beigefügt.
Seit Januar 2007 fanden einmal monatlich Treffen der
Sozialraumleitungen gemeinsam mit dem Landkreis Lüneburg, Fachdienst 51, statt.
Diese dienten dem Abgleich der Arbeitsweise der Projekte, der Erstellung eines
einheitlichen Dokumentationswesens und der Realisierung einer einheitlichen
Umsetzung.
Für die Jahresberichte wurde eine Aufbaustruktur erarbeitet,
die für alle Träger verbindlich ist. Trotzdem sind die einzelnen Berichte
unterschiedlich ausgefallen, insbesondere in der Länge.
Seitens der öffentlichen Jugendhilfe wurde der Wunsch
aufgegriffen, eine vergleichbare und übersichtliche Tabelle bezüglich Projekt,
Trägerschaft, Struktur, Vernetzung und der Kostenseite in Bezug auf die
Einwohnerzahl zu erstellen. Es handelt sich hierbei um einen ersten Versuch,
die Berichte, die immer noch individuell gestaltet sind, zu vereinheitlichen.
Diese Tabelle ist ebenfalls als Anlage beigefügt.
In der Sitzung werden die genannten Ergebnisse präsentiert und
einzelne Teile der Jahresberichte vorgestellt. Im Anschluss daran besteht die
Möglichkeit einer Aussprache mit den Vortragenden.